Fahrzeugführer nicht ermittelbar?

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Fahrzeugführer nicht ermittelbar?

Beitragvon Proud » Fr 2. Okt 2020, 16:06

Moin,
hätte mal eine Frage zu einem fiktiven Sachverhalt.

Person A leiht Person B ihren PKW für eine Reise. Auf der Rückreise wird Person B mit 122 km/h bei erlaubten 80 km/h geblitzt. Person B ist noch in der Probezeit.
Nun bekommt Person A den Bußgeldbescheid per Post. Person A möchte nicht, dass Person B in Schwierigkeiten kommt und gibt an, die Person B nicht zu kennen.

Wie wird in solch einem SV weiter verfahren?
Was ist wenn Person A & B miteinander verwandt ist?

LG

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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?

Beitragvon 1957 » Fr 2. Okt 2020, 16:41

Je nach Verwandtschaftsgrad hat A ein Aussageverweigerungsrecht.

Ansonsten wäre er als Halter und Zeuge verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Zwangsgeld bis hin zur Ordnungshaft sind möglich. Gleichwohl kann die Verkehrsbehörde ein Fahrtenbuch auferlegen. Ansonsten sind Ermittlungen in der Nachbarschaft o.ä. möglich, will heißen, Nachbarn etc werden unter Vorlage des Fotos nach dem Fahrer befragt.

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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?

Beitragvon Proud » Fr 2. Okt 2020, 19:34

vielen Dank für die Antwort.
Nehmen wir mal an der Grad reicht aus, um von dem Verweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Der Bußgeldbehörde wird es dadurch erschwert, den Fahrer auswendig zu machen.
Ergo bleibt nur das Ergebnis der Einstellung?

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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?

Beitragvon Aldous » Fr 2. Okt 2020, 19:45

Nein, im Ergebnis derartiger Verstöße steht meist die Ermittlung des tatsächlichen Fahrzeugführers über die dafür relevanten Möglichkeiten, wenn dieser mit dem Halter nachvollziehbar verwandt ist.

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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 2. Okt 2020, 20:13

Hä?
Das schreibt 1957 doch? Dann kommt es zu Ermittlungen im Umfeld und die Nachbarn freuen sich und haben was zu tratschen.

In den Bundesländern, in denen die Verfolgungsbehörde der Kommune angegliedert ist, bieten sich noch mehr Möglichkeiten.

Sonst wäre es ja ziemlich simpel, sich dem zu entziehen.

Wenn ich deinen Status richtig einschätze, wäre es vielleicht auch nicht opportun, sich zu Falschaussagen hinreißen zu lassen. Eine der Todsünden für PVB, die Verwaltungsgerichte gerne mit der Entlassung quittieren.

Ach so, Verzeihung. Ist ja rein fiktiv. Ich frage übrigens für einen Freund.
:lah:

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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 2. Okt 2020, 21:20

Meine Realität:
Es wird versucht im Nahbereich zu ermitteln. Wenn es ein Kumpel war (aber es wurde rechtswidirig vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht), stehen die Chancen recht schlecht, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. -> Einstellung.

Wenn die Behörde ordentlich arbeitet, gibt es eine Fahrtenbuchauflage. Dann hat der jenige zwar einmal "gewonnen", darf aber ?2 Jahre? lang, jede Fahrt dokumentieren. Die Behörde kann sich dann auch das Fahrtenbuch zur Kontrolle vorlegen lassen.

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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?

Beitragvon Controller » Fr 2. Okt 2020, 23:03

Zuletzt geändert von Controller am Do 8. Okt 2020, 16:29, insgesamt 2-mal geändert.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?

Beitragvon Knaecke77 » Sa 3. Okt 2020, 08:13

Unverständlich welcher Ermittlungsaufwand hier mitunter betrieben werden muss. Der Gesetzgeber hätte es in der Hand, die "Schuldfrage" relativ einfach zu klären. Stichwort: Halterhaftung. Wenn Fahrzeughalter A, um beim o.g. fiktiven Beispiel zu bleiben, den tatsächlichen Fahrer B nicht benennen will, ist das sein Problem, muss er eben für die Folgen einstehen, die Person B mit seinem Wagen verursacht hat. Rechtliche Bauchschmerzen würde mir dieses Vorgehen auch nicht bereiten, handelt es sich beim B tatsächlich um einen Verwandten, besteht ja ein Aussageverweigerungsrecht. Durch die Halterhaftung würde der Gesetzgeber jedoch die Verantwortung des Halters für sein Fahrzeug deutlich machen. Die Verantwortung endet m.Ü.n nicht mit der Übergabe des Schlüssels an den Entleiher, sondern besteht immer und jederzeit.

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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?

Beitragvon Proud » Sa 3. Okt 2020, 08:37

Moin,
danke für die Antworten.
Wir hatten diesen Fall letztens in einer Gruppe besprochen und sind dort zum Entschluss gekommen, dass man sich so ja fast immer der Verfolgung entziehen könne. Mein Argument ging damals in die Richtung wie von Knaecke bzgl. des Halters. Aber das sieht der Gesetzgeber anscheinend nicht vor.

Die Möglichkeit mit dem Fahrtenbuch finde ich gut.

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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 3. Okt 2020, 08:38

Jau. Scheiß auf's Grundgesetz. Bravo.
:lah:

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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?

Beitragvon PotionMaster » Sa 3. Okt 2020, 08:44

Tatsächlich überdenkt der Gesetzgeber das gerade, Ergebnis offen. Trotz BVerfG 1989.

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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 3. Okt 2020, 08:58

Macht er regelmäßig, denke aber, dass es spätestens am BVerfG wieder scheitern würde.
:lah:

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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?

Beitragvon Knaecke77 » Sa 3. Okt 2020, 09:07

Alter Artikel, der das deutsche Dilemma allerdings auf den Punkt bringt:
Bundesregierung prüft Halterhaftung bei Tempoverstößen

Die Bundesanstalt für Straßenwesen untersucht, ob der Staat Fahrzeughalter in finanzielle Haftung nehmen kann, die mit der Aussage "Ich bin nicht gefahren und weiß nicht, wer am Steuer gesessen hat" eine Beteiligung an einem Verkehrsverstoß bestreiten. Doch es gibt verfassungsrechtliche Bedenken.

Die Bundesregierung prüft eine einschneidende Kurskorrektur im Verkehrsrecht: Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) untersucht, ob der Staat Fahrzeughalter in finanzielle Haftung nehmen kann, die mit der Aussage "Ich bin nicht gefahren und weiß nicht, wer am Steuer gesessen hat" eine Beteiligung an einem Verkehrsverstoß bestreiten.

Zwar soll gegen sie aus verfassungsrechtlichen Gründen auch in Zukunft kein Bußgeld verhängt werden. Ihnen droht bei einem positiven Ergebnis der laufenden Prüfung aber eine Rechnung über Kosten, die der Polizei durch die Ermittlung des tatsächlichen und vom Halter verschwiegenen Verkehrssünders entstanden sind. Die Kölner Behörde ist vom Bund beauftragt worden, die "Ausdehnung der Kostenpflicht auf den fließenden Verkehr" zu untersuchen, wie ein BaSt-Sprecher der dieser Redaktion bestätigte. Ergebnisse will die Anstalt, die auch die Erfolgsquote bei Fahrerermittlungen überprüfen wird, im Herbst vorlegen.

Ruhender Verkehr
Deutschland ist eines von wenigen Ländern in denen die so genannte Halterhaftung ausschließlich für den ruhenden Verkehr – also für Verstöße gegen Park- und Halteverbote – gilt. Bei Delikten im fließenden Verkehr muss nach deutschem Recht auf jeden Fall der verantwortliche Fahrer ermittelt werden. Fachleute rechnen vor, dass die Kosten für eine Fahrerermittlung bei einem durchschnittlichen Tempo-Knöllchen bei 20 bis 25 Euro liegen.



Hohe Ausfallquoten
Peter Schlanstein, Polizei-Dozent an der Fachhochschule Münster: "Experten gehen davon aus, dass – sogar bei den Geschwindigkeitsverstößen mit Frontfoto des Fahrers – an einzelnen Messstellen teilweise Ausfallquoten bis zu 40 Prozent bestehen, weil der Verantwortliche nicht zu ermitteln ist". Im Fachorgan der Gewerkschaft GdP, "Deutsche Polizei", hat ein anderer leitender Polizist kürzlich kritisiert, gerade bei kommunalen "Blitzern" sei die Bild-Qualität oft so schlecht, dass der Verkehrssünder unbehelligt bleibe.

Der Goslarer Verkehrsgerichtstag will noch weiter gehen und über die Forderung nach einer grundsätzlichen Halterhaftung diskutieren. Dann würde die Feststellung des Kennzeichens reichen, um Bußgelder gegen Halter zu verhängen. Eine generelle Halterhaftung in Deutschland würde die Vollstreckung von Bußgeld im EU-Ausland erleichtern, die heute wegen unterschiedlicher Rechtssysteme schwierig ist.
https://www.google.com/amp/s/www.derwes ... ervice=amp

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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?

Beitragvon PotionMaster » Sa 3. Okt 2020, 10:00

Da muss man keine Quelle von 2014 heranziehen, es gibt Arbeiten an einem Gesetzesentwurf aus diesem Jahr.

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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?

Beitragvon Knaecke77 » Sa 3. Okt 2020, 11:12

PotionMaster hat geschrieben:
Sa 3. Okt 2020, 10:00
Da muss man keine Quelle von 2014 heranziehen, es gibt Arbeiten an einem Gesetzesentwurf aus diesem Jahr.
In der Tat:
Neue Regel für Autobesitzer: Verkehrsministerium soll Gesetzesentwurf zur Halterhaftung erarbeiten

29 Apr 2020
(....)
„Die Verkehrsministerkonferenz sieht die Einführung einer Halterhaftung bei Verstößen im fließenden Verkehr als erforderlich an, um Verkehrsverstöße effektiv zu ahnden. Die Verkehrsministerkonferenz fordert daher die Bundesregierung auf, die Einführung einer Halterhaftung im fließenden Verkehr zu prüfen. (…) Die Verkehrsministerkonferenz bittet die Bundesregierung, das erforderliche Gesetzgebungsverfahren noch im laufenden Jahr 2020 einzuleiten.“

(.....)

Rechtlicher Streit um Halterhaftung: Es geht um Detailfragen
Klar ist, dass die Verkehrsminister der Länder eine sogenannte Halterkostenhaftung empfehlen. Diese gilt laut Straßenverkehrsordnung bereits jetzt schon für Halt- oder Parkverstöße: Kann demnach der Fahrer des Autos nicht vor einer Verjährungsfrist ermittelt werden, muss der Halter die bisherigen Verfahrenskosten tragen.

Diese Regelung soll nach Wunsch der Verkehrsministerkonferenz nun auf Delikte wie Geschwindigkeitsübertretungen übertragen werden. Außerdem soll ein Bußgeld drohen, wenn ein Fahrzeughalter keine Auskunft über den mutmaßlichen Fahrer seines Kraftfahrzeugs gibt. Heißt: Für Autofahrer, die behaupten, sie hätten gar nicht am Steuer ihres Fahrzeugs gesessen, wird es künftig schwer, sich um die Strafe für ein Vergehen herumzumogeln.

Die von den Verkehrsministern vorgeschlagene Halterkostenhaftung empfindet die GdP jedoch ebenso wie die DPolG als sinnvoll: „Wenn Fahrzeughalter den für einen gefährlichen Verstoß verantwortlichen Fahrer nicht benennen wollen oder können, sollen sie zumindest für die entstandenen Verwaltungskosten aufkommen.“

https://www.google.com/amp/s/www.busine ... ten/%3famp
Mit einer Halterkostenhaftung könnte ich als ersten Zwischenschritt leben. Eine gemeinsame gesetzliche Normierung aller EU-Staaten sollte allerdings angestrebt werden.


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