Fahrzeugführer nicht ermittelbar?
Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?
Verstehe, danke.
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- Deputy Inspector
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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?
Ja, da hat sich Michis Beitrag tatsächlich meiner Aufmerksamkeit entzogen. Da er von einem Ordner schreibt, gehe ich davon aus, dass der örtlichen Polizei lediglich "regionale" Fahrbuchauflagen z.K. gegeben werden (was ja sinnig ist) und bei Kontrollen überregionaler Fahrer/Fahrzeuge man evtl. einen Blick ins ZEVIS werfen muss um sich bei Kontrollen Gewissheit zu verschaffen.
Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?
Aussageverweigerungsrecht - Gebrauch minimiert den Kreis der Verdächtigen in der Regel immens. Weiterhin sei dann eine Ermittlung über das Einwohnermeldeamt möglich ggf. über LiBi‘s.
Lg
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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?
Was wäre, wenn der Sohn des Halters, dem die Führung eines Fahrtenbuch zuvor auferlegt wurde, einen Geschwindigkeitsverstoß mit dem Fahrzeug des Vaters begangen hätte? Dann könnte die Bußgeldbehörde zwar verlangen, dass das Fahrtenbuch zur Kontrolle ausgehändigt wird, aber der Halter (und Vater) könnte die Herausgabe des Fahrtenbuches verweigern, weil er seinen Sohn ja nicht belasten muss. Korrekt?
Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?
Nein, das wäre nicht korrekt.
Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?
Jo, das Fahrtenbuch könnte dann auch zur Beweissicherung sichergestellt werden.
Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?
Wenn das Fahrtenbuch nicht vorgelegt wird, liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit vor:
[331992]
Sie unterließen es, das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch der zuständigen Person auszuhändigen.
0 Punkte
100,00 EUR
§ 31a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 190 BKat
Weitere Bußgelder i.Z.m. der Fahrtenbuchauflage unter https://www.bussgeldkatalog.net/strasse ... ph_31A_B_C
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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?
Danke für Eure Ausführungen.
Da haben es die Strafverfolgungs- und Bußgeldbehörden in etlichen europäischen Nachbarländern mit der Halterhaftung doch recht konfortabel.
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- Kaeptn_Chaos
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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?
Wenn man seine Bequemlichkeit über Bürgerrechte stellen will und keinen Anspruch an sich selbst hat....
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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?
Deine aus o.g. Beitrag "triefende" Verachtung der Rechts- und Dienstauffassung einiger unserer europäischer Partner(behörden) ist schon bemerkenswert.
Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?
Mitnichten. Insbedesondere Die letzten Monate zeigen, daß die Burgerechte bei uns eben einen sehr hohen Stellenwert haben. Es ist einem Rechtsstaat zuzumuten, dass er seinen Institutionen Ermittlungsarbeit auferlegt und auch mal verlieren kann.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?
Bemerkenswert finde ich eigentlich eher, wie leichtfertig auf das GG vereidigte Bundesbeamte für eine 40 Euro Owi (bzw. mittlerweile ja nur noch für Auslagen und Gebühren in Höhe von 28,50 €) auf Grundrechte pfeifen.
- Controller
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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?
Mein lieber Schwan Knäcke, du solltest nicht so sehr auf das Ausland achten, sondern auf das, worauf du deinen Diensteid abgelegt hast.
Vor Verachtung triefend ........ Meine Fresse das passt zu sehr vielen deiner Beiträge der letzten Jahre, wenn es um unsere verbürgten Rechte geht
Wir leben nicht in einem 100 Prozent Überwachungs und Sanktionsstaat, wo Verfolgung selbst der kleinsten Verfehlungen rigoros durchgezogen und auf Grund und Menschenrechte geschissen wird.
Dein Beitrag eben mit der Verachtung macht einen wirklich nachdenklich; geh mal in dich und prüfe deine Marschrichtung!
Vor Verachtung triefend ........ Meine Fresse das passt zu sehr vielen deiner Beiträge der letzten Jahre, wenn es um unsere verbürgten Rechte geht
Wir leben nicht in einem 100 Prozent Überwachungs und Sanktionsstaat, wo Verfolgung selbst der kleinsten Verfehlungen rigoros durchgezogen und auf Grund und Menschenrechte geschissen wird.
Dein Beitrag eben mit der Verachtung macht einen wirklich nachdenklich; geh mal in dich und prüfe deine Marschrichtung!
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Fahrzeugführer nicht ermittelbar?
@ Controller
Innerhalb der EU & Europas gibt es einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen/Rechtsaufassungen bzgl. Fahrer-/Halterhaftung. Die rechtliche Ausgestaltung obliegt den jeweiligen Staaten, die jeweils ganz eigene Rechtstraditionen entwickelt haben. Bei so manchem Beitrag hier im Thread hatte ich allerdings das Gefühl (!), dass der Verfasser allein die deutsche Rechtsauffassung als die (einzig) RICHTIGE und allein seligmachende in Europa ansieht. Die deutsche Rechtsauffassung i.S. Halterhaftung ist auf den Geltungsbereich des GG beschränkt und nicht universell. Man sollte sich deshalb hüten, naserümpfend, die Regelungen anderer Staaten zu (ver)beurteilen. Sollte mich mein Gefühl getäuscht haben..... "mea culpa". Und natürlich anerkenne ich die deutsche Rechtsauffassung. Dies sollte uns aber nicht daran hindern z. K. zu nehmen, wie unsere Nachbarländer mit der Problematik umgehen. Z. B anhand des Beispiels Österreich.
Was sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hierzu:
Die Österreicher haben sogar Verfassung ergänzt um die "Lenkererhebung" Verfassungsgerichtsfest zu ermöglichen.
Innerhalb der EU & Europas gibt es einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen/Rechtsaufassungen bzgl. Fahrer-/Halterhaftung. Die rechtliche Ausgestaltung obliegt den jeweiligen Staaten, die jeweils ganz eigene Rechtstraditionen entwickelt haben. Bei so manchem Beitrag hier im Thread hatte ich allerdings das Gefühl (!), dass der Verfasser allein die deutsche Rechtsauffassung als die (einzig) RICHTIGE und allein seligmachende in Europa ansieht. Die deutsche Rechtsauffassung i.S. Halterhaftung ist auf den Geltungsbereich des GG beschränkt und nicht universell. Man sollte sich deshalb hüten, naserümpfend, die Regelungen anderer Staaten zu (ver)beurteilen. Sollte mich mein Gefühl getäuscht haben..... "mea culpa". Und natürlich anerkenne ich die deutsche Rechtsauffassung. Dies sollte uns aber nicht daran hindern z. K. zu nehmen, wie unsere Nachbarländer mit der Problematik umgehen. Z. B anhand des Beispiels Österreich.
Bußgeldverfahren in Österreich
04.08.2020
Wer ist für Verkehrsverstöße verantwortlich – Fahrer oder Halter?
In Österreich haftet grundsätzlich der Fahrer für Verkehrsverstöße. Allerdings ist der Halter verpflichtet, den Fahrer des Fahrzeuges zu benennen, er muss eine sog. Lenkerauskunft erteilen. Diese Auskunftspflicht trifft den Halter selbst dann, wenn er selbst gefahren ist oder ein nahestehendes Familienmitglied. Ein Auskunft- oder Zeugnisverweigerungsrecht wie in Deutschland hat er dort nicht. Gibt der Halter die geforderte Auskunft nicht, führt dies zu einem extra Bußgeld.
https://www.adac.de/verkehr/recht/bussg ... erfuegung/
Was sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hierzu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lenkererh ... enkt%20hat.Am 8. April 2004 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Weh gegen Österreich (Appl 38544/97) mit vier zu drei Stimmen, dass durch die Lenkererhebung Artikel 6 § 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verletzt wird.[13] Begründet wurde dies damit, „dass der Zusammenhang zwischen der Verpflichtung eines Beschwerdeführers gemäß § 103 Abs. 2 KFG, über den Lenker seines Fahrzeugs Auskunft zu geben, und einem möglichen Strafverfahren wegen Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit ein entfernter und hypothetischer ist. Ohne einen ausreichend konkreten Zusammenhang mit diesem Strafverfahren wirft die Anwendung von Zwangsmitteln (d. h. der Verhängung einer Geldstrafe) zur Erlangung der Auskunft kein Problem in Bezug auf das Recht zu schweigen und das Privileg, sich nicht selbst bezichtigen zu müssen, auf“.[14] Ähnlich urteilte der EGMR auch im Fall Rieg gegen Österreich am 24. März 2005 (Appl. 63207/00).[13]
Die Österreicher haben sogar Verfassung ergänzt um die "Lenkererhebung" Verfassungsgerichtsfest zu ermöglichen.
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