Strafverfolgungszwang als PKA und als PK in der Freizeit??!

Rund um das Thema Drogen....
Kristin
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Strafverfolgungszwang als PKA und als PK in der Freizeit??!

Beitragvon Kristin » Di 10. Jan 2006, 12:14

Hey Leute...
wie sieht das eigentlich aus?:
Ich bin ja erst im P1, hab also quasi noch nichts zu sagen! ;-D
Dennoch merkt man ja, dass man plötzlich viel aufmerksamer wird als früher, bevor man bei der Polizei war.
So ist es mir kurz vor Beginn der Einstellung (zum Beispiel) passiert, dass ich mit einem Freund am See war, er dort zufällig Leute traf, die uns ganz locker erzählten wo und wann sie ihr Gras rauchen und anfingen sich eine Tüte zu drehen! Ich bin dann abgehauen, weil ich mit der Sorte Mensch nichts anfangen kann.
Weiterhin war ich letztens auf einer Party und mir fiel auf, dass Jemand, der mit dem Auto dort war, Alkohol konsumierte. Ich bin zwar zu ihm hin und hab spaßeshalber und altklug, so wie wir angehenden Polizisten halt sind, wenn wir grad was Neues im Unterricht gelernt haben :wink: , gesagt, "Ey, ich unterlieg dem Strafverfolgungszwang, du willst doch kein Auto mehr fahren, oder?"... es war halt eher eine lustige Diskussion.
Aber als ich mal drüber nachdachte, hab ich mir überlegt, was ich in einem solchen Fall wirklich zu tun habe! Klar, jetzt, als PKA im ersten Semester tu ich da noch gar nichts. Wir sind ja noch nicht mal vereidigt! Aber wie ist es, wenn ich länger dabei bin und eine tatsächliche Gefahr sehe? Ich mein, ich steh dann ja zu meinem Beruf, und nicht nur wenn ich im Dienst bin :!: Hab ich in einem solchen Fall (wie die Situation auf der o.g. Party) irgendwelche Pflichten? Er ist dann tatsächlich mit dem Auto nach Hause gefahren! :/ Ich finde sowas echt scheiße, also ich fand das früher auch schon scheiße und hab auch schon mal jemanden den Autoschlüssel weggenommen. Aber durch solche Aktionen hab ich mich eher unbeliebt gemacht, deshalb hab ich es schließlich aufgegeben und gesagt, dass jeder selbst wissen muss, was er tut.
Oder die Situation am See: Hab ich die Pflicht, am nächsten Tag zu meiner Dienststelle zu gehen und zu sagen, dass ich weiß, dass Bekannte meines Kumpels Marihuana konsumieren? :/
Ich mein, da versaut man sich doch viele Freundschaften mit... jeder hat schließlich irgendwelche Freunde, die es mit den Gesetzen nicht so genau nehmen...

Freue mich über Antworten!! :D

Gruß, Kristin

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Strafverfolgungszwang als PKA und als PK in der Freizeit??!

Beitragvon Trooper » Di 10. Jan 2006, 13:06

Grundsätzlich unterliegt kein Polizeibeamter einer absoluten Einschreitpflicht während seiner Freizeit. Hintergrund ist, daß die Rechtsprechung anerkennt, daß auch ein Polizeibeamter sich nicht 24 Stunden am Tag mit dienstlichen Obligenheiten beschäftigen muß.

Grundsätzlich gilt, daß Verbrechenstatbestände ein Einschreiten verlangen. Vergehenstatbestände tun das nur insoweit, wie der betreffende Beamte dienstlich mit der Verfolgung ähnlicher oder gleichartiger Delikte betraut ist.

Es gibt ein Gerichtsurteil zu dem Thema, das diese Ansicht stützt. Damals ging es darum, daß zwei Polizeibeamte in ihrer Freizeit regelmäßig eine bestimmte Bar frequentierten, in der einige der Bedienungen mit Förderung durch die Barbetreiberin der Prostitution nachgingen.

Soweit ich mich erinnere, entschied das Gericht seinerzeit, daß die beiden Beamten nicht verpflichtet seien, in ihrer Freizeit die zufällig beobachtete Straftat "Förderung der Prostitution" zu verfolgen, weil die Bearbeitung von Sittlichkeitsdelikten nicht zum primären Aufgabenkreis ihres spezifischen Dienstpostens gehörte.

Ein Aktenzeichen dazu habe ich leider nicht; ich zitiere grob aus dem Gedächtnis, was wir mal irgendwann im Studium durchgequatscht haben.

Wenn man sich allerdings in einem Umfeld bewegt, in dem man mit einer gewissen Regelmäßigkeit Zeuge von Straftaten wird, sollte man sich trotzdem mal überlegen, ob man in den richtigen Kreisen verkehrt.
Dear Kids,
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Strafverfolgungszwang als PKA und als PK in der Freizeit??!

Beitragvon Gismo » Di 10. Jan 2006, 17:21

Ein weiteres Problem kann entstehen, wenn diejenigen wissen, dass du bei der Polizei bist, dabei warst und nichts unternommen hast. Das kann halt böse nach hinten losgehen, denn wenn sie dann mal von Kollegen erwischt werden und dann z.B. sagen "ich dachte, das wäre ok, denn XY hat nichts gesagt, als ich das das letzte Mal gemacht habe...." oder so ähnlich, kann es schlechte Folgen für dich haben.
Am besten auf so einer Party versuchen diesen Situationen aus dem Weg zu gehen und wenn dies nicht geht und du nicht gleich die ganze Party sprengen willst, laut sagen, dass du dagegen bist und dass es nicht erlaubt ist (oder so ähnlich) :wink:

So lautete zumindest die Antowrt unseres Strafrechtdozenten! :mrgreen:
..wird also wohl was dran sein!

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Strafverfolgungszwang als PKA und als PK in der Freizeit??!

Beitragvon wutzel_ki » Di 10. Jan 2006, 17:35

Hey!

Ich denk mal, dass du vorsichtig sein solltest, wenn du dich als Polizist zu erkennen gibst. Wenn du dich in den Dienst versetzt, musst du auch polizeilich handeln können...und das kannst du (noch!!!) nicht als PKA im 1. Semester.

Bezüglich Strafverfolgungszwang schließe ich mich meinen vorrednern an.

Wenn du einem sagst, er solle das Auto stehen lassen, weil derjenige massiv Alkohol getrunken hat, ist das ja Gefahrenabwehr. In dem speziellen Fall denke ich aber nicht, dass du dich extra in den Dienst versetzen musst, da meiner meinung nach halbwegs jeder normale mensch dazu in der lage sein sollte, freunden/bekannten beizubringen, dass sie das auto stehen lassen sollen. Wenn die nicht darauf hören wollen, haben sie selbst schuld...da gibt es ja noch andere Maßnahmen...Kollegen rufen, etc....
Zuletzt geändert von wutzel_ki am Di 10. Jan 2006, 18:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Strafverfolgungszwang als PKA und als PK in der Freizeit??!

Beitragvon Gast » Di 10. Jan 2006, 17:49

[quote=""kristin""]Klar, jetzt, als PKA im ersten Semester tu ich da noch gar nichts[/quote]
Ich finde schon, dass du zwar nicht rechtlich, aber zumindest aus moralischen Gründen etwas tun musst. Nicht wenn sich einer nen Joint raucht, denn damit schädigt er sich nur selbst, aber auf jeden Fall wenn sich einer betrunken ans Steuer setzen will. Entweder Schlüssel wegnehmen oder die Kollegen anrufen. Außerdem freuen sie sich, wenn sie was zu zapfen bekommen :-)

[quote=""kristin""]Ich mein, da versaut man sich doch viele Freundschaften mit... jeder hat schließlich irgendwelche Freunde, die es mit den Gesetzen nicht so genau nehmen... [/quote]
Genau deswegen sage ich mir immer, der Polizeiberuf ist ein GEILER SCHEIßJOB :ja:

Jeder muss es für sich entscheiden, wie er handelt. Auf jeden Fall sollte man hinter diesem Beruf stehen, sonst bringt es nichts. Merkt jemand, dass man als Polizeibeamter nichts macht - auch in der Freizeit - kann der Schuss, wie bereits gesagt, nach hinten losgehen. Man sollte sich nicht angreifbar machen, auch wenn es manchmal schwer ist.

Zu der Strafverfolgungspflicht.
Es gibt Ausbildungsbehörden, die sind der Meinung, dass KA's nicht dem § 163 StPO unterliegen, auch nicht im Dienst! Für mich äußerst dünn, aber eine tatsächliche Aussage.

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Beitragvon hilflos » Di 10. Jan 2006, 18:20

Jetzt habt euch doch mal nicht päpstlicher als der Papst elbst. Wenn man bedenkt, dass man in den Bundestagstoiletten fast mehr Koks zusammenbekommt als in Amsterdam dann braucht man nicht wirklich an eine Moral zu glauben. Richtig ist allerdings, dass man sich bei einem vorliegenden Verbrechenstatbestand in den Dienst versetzen sollte, zumindest jedoch die erforderlichen Maßnahmen ergreifen sollte, diese Straftat verfolgen zu lassen. Es kann einfach niemand erwarten, dass man sich Polizeibeamte in jeder Situation mit aller Härte ins Feuer wirft. Natürlich kommt es immer auf den Ton an, aber gleich die Kollegen rufen, wenn einer etwas trank, das sehe ich nicht so. Da gibt es wohl auch andere Möglichkeiten die besser ankommen. Denn bei jeder Berufsauffassung lebt man vom Job nicht allein, man muß auch private Kontakte pflegen können, die nicht POLIZEI genannt werden. Oberkluge wissen natürlich immer alles besser und schon gar die, die für das Disziplinarrecht verantwortlich zeichnen, haben da immer öfter auch eine Art von Doppelmoral bei der Hand.
Unabhängig davon wird sich früher oder später wird sich auch dein Umgang wandeln.

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Strafverfolgungszwang als PKA und als PK in der Freizeit??!

Beitragvon Gast » Di 10. Jan 2006, 18:23

Ein Punkt der hier noch garnicht angesprochen wurde ist die Eigensicherung. Du bist in zivil, keine Weste, kein Pfeffer, keine Waffe und du bist allein - Finger weg!

Ich bin in der Hinsicht selber schmerzbefreit aber Gott sei Dank ruhiger geworden aus eben diesem Punkt.

Es hat sich bewährt über die 110 reinzukommen (sofern man nicht die Nummer einer nahen Dienststelle hat) sich kurz mit Name und Dienststelle zu melden und den SV kurz zu schildern. Entweder wird der SV weitergemeldet, oder bei mobilen Lagen wirste zur nächsten Dienststelle weiterverbunden.
Klappt gut :D

Außerdem, die Kollegen im Dienst freuen sich schließlich auch über jede Abwechsellung ;)

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Strafverfolgungszwang als PKA und als PK in der Freizeit??!

Beitragvon Gast » Di 10. Jan 2006, 18:25

[quote=""hilflos""]...aber gleich die Kollegen rufen, wenn einer etwas trank, das sehe ich nicht so.[/quote]
Davon redet ja niemand. Zuerst sollte man diese Person persönlich ansprechen und falls man ihn nicht zur Vernunft bringen kann, dann die Kollegen rufen. Oder meinst Du, Du würdest ihn einfach fahren lassen???

Ich denke, da wo andere Personen gefährdet werden - und meistens stirbt nicht der Verursacher, sondern der Unschuldige - hört der Spaß auf.

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Strafverfolgungszwang als PKA und als PK in der Freizeit??!

Beitragvon OliverPKzA_geloescht » Di 10. Jan 2006, 18:40

Also ich würde mich an deiner Stelle nicht unbedingt als Polizeibeamter zu erkennen geben, gerade weil du im 1. Semester bist und in der Materie noch nicht genug gefestigt bist. (ganz wertfrei)
Sobald nämlich irgendwas passiert und jemand plötzlich von einem erwartet, dass man wie ein Polizeibeamter handeln soll (und das ist leider so, egal welches Semester), dann macht man erstmal dicke Backen.

Paradebeispiel soll mal ein PKA (1.Semester) gewesen sein, der an einem Freitag in Uniform auf der BAB nach Hause fuhr und einem anderen VT Zeichen gab, ihm auf den nächsten Parkplatz zu folgen.
Nachdem das geschehen war, warf er dem VT irgend ein Fehlverhalten vor und verwarnte ihn daraufhin bar. Als Quittung stellt er ihm einen handgeschriebenen Zettel aus, unterschrieb mit seinem Namen und seinem Studienort. Will nicht wissen, wie der sich angestellt hat)
Der VT fuhr dann zur nächsten Polizeidienststelle und legte den Zettel vor. Denn Rest kann man sich denken :mrgreen:

Sorry, aber diese kleine Geschichte musste ich einfach mal loswerden.

Mach das einfach so, wie dir das die Kollegen bereits geschrieben haben...damit fährst du richtig!
Ansonsten gilt: wenn alle Stricke reißen, 110 können auch Polizeibeamte wählen :ja:

Ich wünsch dir noch ein erfolgreiches Studium
Auf eigenen Wunsch am 07.02.08 gelöscht.

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Beitragvon Kristin » Di 10. Jan 2006, 21:13

Vielen Dank für die vielen anregenden Antworten! :)
Bei dem o.g. Beispiel (Alkohol) handelte es sich leider um einen Bekannten meiner Familie, da hätte ich dann schon Hemmungen 110 zu wählen... Aber ich glaube, das ginge jedem so... Einem Fremden hätt ich mich im Übrigen auch nicht aufgedrängt in dieser Sache! :P Muss ja nicht jeder wissen was ich beruflich mache... :!:
Allerdings hat man in Niedersachsen ja leider erst nach einem Jahr das erste Praktikum auf der Dienststelle. Bis dahin werde ich eh in vielen Situation etwas "hilflos" sein... da fehlt mir einfach noch viel Erfahrung um Situationen richtig einschätzen zu können.
Aber da ich schon früher immer die Leute "angemault" habe, die besoffen Auto gefahren sind, werd ich mir das in Zukunft erstrecht nicht verkneifen können... :lol: Nur, da kommt eben dann die Antwort: "Nur, weil du jetzt seit 3 Monaten bei der Polizei bist, musst du dich nicht wichtig tun!"
Naja, mit Kritik können eh die Wenigsten umgehen... Damit muss ich mich in diesem Beruf wohl abfinden! :wink:

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Strafverfolgungszwang als PKA und als PK in der Freizeit??!

Beitragvon flammend_Herz » Fr 13. Jan 2006, 19:50

Also mal ernsthaft, wenn ich auch noch in meiner Freizeit damit beschäftigt wäre, ALLES, was ich wahrnehme, der Polizei zu melden, hätte ich ja nichts anderes zu tun, allein schon beim Auto fahren... -.- Da müsste ich sogar die eigenen Kollegen anschwärzen, haufenweise.
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Beitragvon MICHI » Mo 16. Jan 2006, 21:32

über das außerdienstliche einschreiten und die verpflichtungen dazu siehe auch hier:


http://www.copzone.de/phpbb3/viewtopic.php?t=15481
Gruß
MICHI


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Strafverfolgungszwang als PKA und als PK in der Freizeit??!

Beitragvon pete821 » Fr 27. Jan 2006, 13:29

als PKA im ersten Semester wirste die Erfahrung noch machen, dass man in so situationen einfach ein bier nimmt und jeden das machen lässt was er will. ich hab mich am anfang auch schon öfters mit so aktionen blamiert, aber wie gesagt da muss man sich die hörner abstossen. Also immer locker bleiben und nicht wegen jedem scheiss ( klar cannabis ist verboten aber brichst du dir nen zacken aus der krone da drüber hinweg zu sehen?). Bei nem bessoffenen der ins auto steigen will, gut sollte man was sagen, aber wie schon angeführt du bist alleine und nicht ausgerüstet......

Also erstmal nur nicht ins schwitze kommen, kommen schnaps is schnaps und job is job
Das Leben ist kein Ponyhof, oder siehst du irgendwo den Reitlehrer ;)

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Strafverfolgungszwang als PKA und als PK in der Freizeit??!

Beitragvon dete » Fr 3. Feb 2006, 07:57

@Kristin,
mit der Äußerung "Ich unterliegen dem Strafverfolgungszwang!" würde ich sparsamer umgehen.
In diesem Fall hast du etwas angekündigt, was du nicht durchführen kannst, mach immer einen schlechten Eindruck.
Wenn ich etwas ankündige, ziehe ich das auch durch! Versprochen!
Aber die Plicht zum Einschreiten ist ja schon genung beschrieben worden.
Die Frage, ob ich auf alle Gäste einer Party aufpassen muss, ist grundsätzlich min NEIN zu beantworten, es sei denn, es ist meine Party und ich stehe damit in einem Rechtsverhältnis zu meinen Gästen ( Garantenpflicht ).
Dann muss ich schon überlegen, ob ich einschreite oder nicht, aber das gilt auch für Otto, den Normalverbraucher/in.

Gruß dete :)
"Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
Albert Einstein

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Re: Strafverfolgungszwang als PKA und als PK in der Freizeit

Beitragvon Kristin » Fr 3. Feb 2006, 12:59

[quote=""Kristin""] hab spaßeshalber und altklug, so wie wir angehenden Polizisten halt sind, wenn wir grad was Neues im Unterricht gelernt haben :wink: , gesagt, "Ey, ich unterlieg dem Strafverfolgungszwang, du willst doch kein Auto mehr fahren, oder?"... es war halt eher eine lustige Diskussion.
[/quote]
Es war, wie gesagt, ein Freund der Familie, @ dete... der wusste damals, dass ich erst seit ein paar Wochen dabei war und dass es Spaß war.
Einem Fremden würd ich sowas doch nicht auf die Nase binden... :wink:


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