Stimmt das?
Stimmt das?
Hallo,
habe von einem Freund davon gehört, dass auf der hinteren Sitzbank eines Autos, auch mehr als 2 bzw. 3 Menschen sitzen dürfen, wenn genügend Platz zur Verfügung steht.
Er stützt sich bei dieser Aussage auf einen TV-Bericht, indem über eine Streifenwagenbesatzung berichtet wurde, die mehrer Studentinnen zu einer Examprüfung befördert haben, weil sie in einem Stau feststeckten und sie innerhalb einer bestimmten Zeit zu der Prüfung erscheinen mussten.
Dabei soll die Polizei auch 4 Studentinnen auf der Rückbank des Streifenwagens befördert haben.
Später soll angeblich ein Pressesprecher der Polizei die oben-genannte Regelung genannt haben. Stimmt's oder nicht?
Ich konnte das nicht so gnaz glauben, weil doch eine Anschnallpflicht besteht und ein normaler PKW max. 3 Anschnaller auf der hintern Sitzbank besitzt!
Noch eins:
Habe zufällig zwei vor uns fahrende Motorradpolizisten gefilmt, die während der Fahrt nebeneinander gefahren sind und sich dabei fröhlich Unterhalten haben (Mit Handbewegungen und und...)!
Da ich auch gerne Motorrad fahre und auch mal mit Freunden nebeneinander fahre, meine Frage:
Darf ich mein Verhalten, wenn uns die Polizei anhalten würde, mit dem Video rechtfertigen??
Ich meine, die Polizei besitzt doch eine Vorbildfunktion im Straßenverkehr, oder?
Am Schluss möchte ich noch sagen, dass ich kein Mensch bin, der sowas zu kleinlich sieht, finde es auch nicht schlimm oder sonstiges, interessiert mich nur, wie die Polizei reagieren würde.
habe von einem Freund davon gehört, dass auf der hinteren Sitzbank eines Autos, auch mehr als 2 bzw. 3 Menschen sitzen dürfen, wenn genügend Platz zur Verfügung steht.
Er stützt sich bei dieser Aussage auf einen TV-Bericht, indem über eine Streifenwagenbesatzung berichtet wurde, die mehrer Studentinnen zu einer Examprüfung befördert haben, weil sie in einem Stau feststeckten und sie innerhalb einer bestimmten Zeit zu der Prüfung erscheinen mussten.
Dabei soll die Polizei auch 4 Studentinnen auf der Rückbank des Streifenwagens befördert haben.
Später soll angeblich ein Pressesprecher der Polizei die oben-genannte Regelung genannt haben. Stimmt's oder nicht?
Ich konnte das nicht so gnaz glauben, weil doch eine Anschnallpflicht besteht und ein normaler PKW max. 3 Anschnaller auf der hintern Sitzbank besitzt!
Noch eins:
Habe zufällig zwei vor uns fahrende Motorradpolizisten gefilmt, die während der Fahrt nebeneinander gefahren sind und sich dabei fröhlich Unterhalten haben (Mit Handbewegungen und und...)!
Da ich auch gerne Motorrad fahre und auch mal mit Freunden nebeneinander fahre, meine Frage:
Darf ich mein Verhalten, wenn uns die Polizei anhalten würde, mit dem Video rechtfertigen??
Ich meine, die Polizei besitzt doch eine Vorbildfunktion im Straßenverkehr, oder?
Am Schluss möchte ich noch sagen, dass ich kein Mensch bin, der sowas zu kleinlich sieht, finde es auch nicht schlimm oder sonstiges, interessiert mich nur, wie die Polizei reagieren würde.
Morgen ist Heute schon Gestern...
Stimmt das?
1.
http://www.copzone.de/phpbb3/viewtopic. ... sc&start=0
2.
klar kannst du dein Verhalten damit rechtfertigen.. Die Kollegen werden sich bestimmt freuen wenn du ihnen das Video dann zeigst und sagst "die haben das aber auch gemacht"
Achja. Da du ja schon die Polizei gefilmt hast, kannst ja gleich auch ne Waffe mitnehmen.. DIE haben ja auch eine dabei.
Und zu schnell fahrn kannste sowieso..........
http://www.copzone.de/phpbb3/viewtopic. ... sc&start=0
2.
klar kannst du dein Verhalten damit rechtfertigen.. Die Kollegen werden sich bestimmt freuen wenn du ihnen das Video dann zeigst und sagst "die haben das aber auch gemacht"
Achja. Da du ja schon die Polizei gefilmt hast, kannst ja gleich auch ne Waffe mitnehmen.. DIE haben ja auch eine dabei.
Und zu schnell fahrn kannste sowieso..........
- Challenger
- Deputy Inspector
- Beiträge: 6374
- Registriert: So 11. Apr 2004, 00:00
- Wohnort: Hessen
- Kontaktdaten:
Stimmt das?
Hi sniffels!
Zu 1: Siehe Beitrag BoWeN.
Zu 2: Wer sollte Dich denn wegen sowas anhalten???
Aber um Deine Frage zu beantworten: Nö, ist kein Rechtfertigungsgrund! Das Gespräch der Motorradpolizisten könnte bspw. auch dienstliche Hintergründe haben - weiß man's?
Und selbst wenn nicht, könntest Du mit dem Filmchen höchstens dann Argumentieren, wenn genau die Beiden Dich bzw. Euch anhalten würden. - Weil was kann ein Polizeibeamter für das (meinetwegen auch ordnungswidrige) Verhalten von Kollegen? Gar nix! Außerdem: "Kein Recht im Unrecht".
Es besteht zwar eine gewisse Vorbildfunktion, allerdings kann ein Streifenwagen ja z.B. auch mal aus einsatztaktischen Gründen ohne Blaulicht und Martinshorn über 'ne rote Ampel fahren (-> Sonderrechte), was für alle anderen Verkehrsteilnehmer noch lange kein Freifahrschein für eine Rotlichtfahrt wäre.
Gruß,
Zu 1: Siehe Beitrag BoWeN.
Zu 2: Wer sollte Dich denn wegen sowas anhalten???
Aber um Deine Frage zu beantworten: Nö, ist kein Rechtfertigungsgrund! Das Gespräch der Motorradpolizisten könnte bspw. auch dienstliche Hintergründe haben - weiß man's?
Und selbst wenn nicht, könntest Du mit dem Filmchen höchstens dann Argumentieren, wenn genau die Beiden Dich bzw. Euch anhalten würden. - Weil was kann ein Polizeibeamter für das (meinetwegen auch ordnungswidrige) Verhalten von Kollegen? Gar nix! Außerdem: "Kein Recht im Unrecht".
Es besteht zwar eine gewisse Vorbildfunktion, allerdings kann ein Streifenwagen ja z.B. auch mal aus einsatztaktischen Gründen ohne Blaulicht und Martinshorn über 'ne rote Ampel fahren (-> Sonderrechte), was für alle anderen Verkehrsteilnehmer noch lange kein Freifahrschein für eine Rotlichtfahrt wäre.
Gruß,
Challenger
"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)
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Ja ich weiß, dass das an kindliches Verhalten erinnert ("aber der hat doch auch... bla bla "), aber trotzdem denke ich, dass die Polizeibeamten in unserer Stadt das sehr amüsant finden würden.
Kenne ein paar von ihnen privat und das ist eine lustige Truppe, die freuen sich immer, wenn sie dann auf der Wache z.B. den gefilmten Kollegen das video schicken könnten und sagen könnten "na na na"...
Naja war auch eher eine rethorische Frage, aber trotzdem danke für die Antwort, der erste Teil (link) hat mir sehr weitergeholfen und mich ins staunen versetzt!!
Kenne ein paar von ihnen privat und das ist eine lustige Truppe, die freuen sich immer, wenn sie dann auf der Wache z.B. den gefilmten Kollegen das video schicken könnten und sagen könnten "na na na"...
Naja war auch eher eine rethorische Frage, aber trotzdem danke für die Antwort, der erste Teil (link) hat mir sehr weitergeholfen und mich ins staunen versetzt!!
Morgen ist Heute schon Gestern...
- Challenger
- Deputy Inspector
- Beiträge: 6374
- Registriert: So 11. Apr 2004, 00:00
- Wohnort: Hessen
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[quote=""sniffels""]der erste Teil (link) hat mir sehr weitergeholfen und mich ins staunen versetzt!![/quote]
Nicht nur Dich! ;-D
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Challenger
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- Herr-Jemine
- Deputy Inspector
- Beiträge: 2037
- Registriert: Fr 25. Mär 2005, 00:00
- Wohnort: Köln
Re: Stimmt das?
[quote=""sniffels""]
Er stützt sich bei dieser Aussage auf einen TV-Bericht, indem über eine Streifenwagenbesatzung berichtet wurde, die mehrer Studentinnen zu einer Examprüfung befördert haben, weil sie in einem Stau feststeckten und sie innerhalb einer bestimmten Zeit zu der Prüfung erscheinen mussten.
Dabei soll die Polizei auch 4 Studentinnen auf der Rückbank des Streifenwagens befördert haben.
Später soll angeblich ein Pressesprecher der Polizei die oben-genannte Regelung genannt haben. Stimmt's oder nicht?[/quote]
erstens bezweifle ich, dass die polizeibeamten eine ausnahmeregelung hatten, mit der sie polizeifremde personen befördern durften.
was allerdings deine konkrete frage angeht, wurde oben quasi (...) schon der richtige link gepostet.
kurz gesagt: es stellt keine owi dar, mehr personen zu befördern, als sitzgurte vorhanden sind.
allerdings kann bei gefährdung die weiterfahrt polizeilich untersagt werden.
der oben gepostete thread ist leider gesperrt. die letzte aussage, dass sich §21 (2) nur auf LKWs bezieht, ist jedoch falsch. die rede ist von laderäumen in kraftfahrzeugen, wozu u.a. der kofferraum gehört. somit ist ein transport von personen im kofferraum ebenso verboten wie auf der ladefläche eines transporters.
Er stützt sich bei dieser Aussage auf einen TV-Bericht, indem über eine Streifenwagenbesatzung berichtet wurde, die mehrer Studentinnen zu einer Examprüfung befördert haben, weil sie in einem Stau feststeckten und sie innerhalb einer bestimmten Zeit zu der Prüfung erscheinen mussten.
Dabei soll die Polizei auch 4 Studentinnen auf der Rückbank des Streifenwagens befördert haben.
Später soll angeblich ein Pressesprecher der Polizei die oben-genannte Regelung genannt haben. Stimmt's oder nicht?[/quote]
erstens bezweifle ich, dass die polizeibeamten eine ausnahmeregelung hatten, mit der sie polizeifremde personen befördern durften.
was allerdings deine konkrete frage angeht, wurde oben quasi (...) schon der richtige link gepostet.
kurz gesagt: es stellt keine owi dar, mehr personen zu befördern, als sitzgurte vorhanden sind.
allerdings kann bei gefährdung die weiterfahrt polizeilich untersagt werden.
der oben gepostete thread ist leider gesperrt. die letzte aussage, dass sich §21 (2) nur auf LKWs bezieht, ist jedoch falsch. die rede ist von laderäumen in kraftfahrzeugen, wozu u.a. der kofferraum gehört. somit ist ein transport von personen im kofferraum ebenso verboten wie auf der ladefläche eines transporters.
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- Sergeant
- Beiträge: 757
- Registriert: Di 7. Feb 2006, 00:00
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Die Vorschrift wird sich demnächst (endlich) ändern.
Dann dürfen nur noch so viele Personen befördert werden wie Sitzplätze vorhanden sind.
Dann dürfen nur noch so viele Personen befördert werden wie Sitzplätze vorhanden sind.
Auf eigenen Wunsch am 14.11.2008 gelöscht
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- Corporal
- Beiträge: 453
- Registriert: Sa 2. Jul 2005, 00:00
- Wohnort: Kohlenpott
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[quote=""McClane""]Die Vorschrift wird sich demnächst (endlich) ändern.
Dann dürfen nur noch so viele Personen befördert werden wie Sitzplätze vorhanden sind.[/quote]
habe schon zugmaschine ackerschlepper gesehen, der keinen sitzplatz eingetragen hatte (strich bei ziffer 12). darf der dann nur noch per fernsteuerung bewegt werden?
Dann dürfen nur noch so viele Personen befördert werden wie Sitzplätze vorhanden sind.[/quote]
habe schon zugmaschine ackerschlepper gesehen, der keinen sitzplatz eingetragen hatte (strich bei ziffer 12). darf der dann nur noch per fernsteuerung bewegt werden?
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das sie die regelung irgendwie anpassen ist zu befürworten, auch wenn ich mal davon ausgehe das es hinterher kaum besser sein wird wie vorher.
so wie momentan ist es aufjedenfall absoluter unfug, im fzgschein muss die vorhandene sitzplatzanzahl drinnstehen (heißt man muss einen ausbau der rückbank eintragen lassen und darf den beifahrersitz nicht ausbauen weil der nicht austragbar ist ) aber mitfahren dürfen immer soviele wie man in den fahrgaswtraum hinein bekommt
so wie momentan ist es aufjedenfall absoluter unfug, im fzgschein muss die vorhandene sitzplatzanzahl drinnstehen (heißt man muss einen ausbau der rückbank eintragen lassen und darf den beifahrersitz nicht ausbauen weil der nicht austragbar ist ) aber mitfahren dürfen immer soviele wie man in den fahrgaswtraum hinein bekommt
Stimmt das?
Hi,
das ist leider inkorrekt ;-)
Nicht soviele wie man hineinbekommt sondern wieviel das Fahrzeug
maximal zuladen darf. Denn bei mehreren Personen wird je nach
Fahrzeugtyp das Thema ZGG sehr schnell ziemlich interessant.
Viele Grüße
PKTZ
das ist leider inkorrekt ;-)
Nicht soviele wie man hineinbekommt sondern wieviel das Fahrzeug
maximal zuladen darf. Denn bei mehreren Personen wird je nach
Fahrzeugtyp das Thema ZGG sehr schnell ziemlich interessant.
Viele Grüße
PKTZ
PK
-
- Cadet
- Beiträge: 10
- Registriert: Fr 5. Mai 2006, 00:00
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Ich dachte bisher immer es war schon immer so, dass man nur so viele befördern darf wie Sitzplätze mit Gurten vorhanden sind...is ne Sicherheitsfrage die man auch so gesetzlich festlegen sollte!
Stimmt das?
Hat jemand ne Quelle aus dem Internet dazu und weiß wer ab wann es geändert werden soll? Hab leider noch nichts dazu gefunden aber würde ja auch langsam mal Zeit für so ne Regelung.Die Vorschrift wird sich demnächst (endlich) ändern.
Dann dürfen nur noch so viele Personen befördert werden wie Sitzplätze vorhanden sind.
Nachtrag:
Hab es gefunden. BT-Drucksache Nr. 165/06
-
- Constable
- Beiträge: 89
- Registriert: Mo 9. Jan 2006, 00:00
- Wohnort: Hamburg
Stimmt das?
§ 21 I StVO neu
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
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@bax:
Steht noch nicht fest. Das Ganze muss erst noch durch den Bundesrat, wenn nicht bereits geschehen.
Steht noch nicht fest. Das Ganze muss erst noch durch den Bundesrat, wenn nicht bereits geschehen.
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