Was wäre verhältnismässig?

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Beitragvon caligula » Mi 24. Mai 2006, 12:53

Tja, das ist ne etwas komplizierte Geschichte, ein Ex einer Bekannten, hat mehrfach telefonisch genötigt und gedroht (Anzeige ist erstattet), und es ist ihm ggf. zuzutrauen, daß er sich nachts an den Autos zu schaffen macht.

Ist halt etwas durchgeknallt. Kenne den noch nicht mal persönlich.

MfG caligula
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Beitragvon SchwarzeSau » Mi 24. Mai 2006, 12:57

@ Panther: Jo!! :top:

Wenn er erst mal richtig "eingenordet" wurde, spurt er! Das ist bei manchen Leutz nicht einfacht, die sind an Schläge gewöhnt wie andere an Brot.
Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes. (John Dryden)
Wenn Ihr den Tod so sehr liebt, könnt Ihr ihn haben....(Otto Schily)

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Beitragvon caligula » Mi 24. Mai 2006, 13:00

Und ich will da nicht aus Unkenntnis irgendwelche Fehler machen. Bin dran interessiert, da völlig legal vorzugehen. Alles andere macht bei solchen Vögeln langfristig keinen Sinn.

MfG caligula
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Beitragvon Trooper » Mi 24. Mai 2006, 14:47

Wenn der Betreffende dir bekannt ist (bzw. du seine Identität mehr oder weniger einfach über deine Bekannte ermitteln kannst), würde ich mir an deiner Stelle eine Bürgerfestnahme mit Sicherheit nicht antun.

Gib deine Infos der Polizei, die holt ihn sich schon...

Im übrigen gibt es mannigfaltige Rechtsprechung, die besagt, daß zur Durchsetzung einer Bürgerfestnahme lediglich einfache körperliche Gewalt in Form von Festhalten/Festlegen erlaubt ist. Ihm zur Durchsetzung einer Festnahme auf die Finger zu hauen, wird dich als Zivilisten in arge Schwierigkeiten bringen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn er sich gegen die Festnahme nicht nur durch Losreißen wehrt, sondern dich selber aktiv angreift, dann bist du nämlich wieder voll im Notwehrrecht drin.

Aber wie gesagt, bei einem bekannten Täter würde ich mir das sparen, zumal du u.U. in rechtliche Begründungsnöte kommen könntest.
Dear Kids,
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Beitragvon caligula » Mi 24. Mai 2006, 15:02

[quote=""Trooper""]Wenn der Betreffende dir bekannt ist (bzw. du seine Identität mehr oder weniger einfach über deine Bekannte ermitteln kannst), würde ich mir an deiner Stelle eine Bürgerfestnahme mit Sicherheit nicht antun.[/quote]

Personalien sind mir bekannt, aber persönlich kenne ich ihn nicht.

[quote=""Trooper""]Gib deine Infos der Polizei, die holt ihn sich schon...[/quote]

Anzeige läuft, (Nötigung usw.) es geht mir nur darum, wenn ich ihn nachts am Auto erwische, sollte er da Sachbeschädigungen begehen.

[quote=""Trooper""]Im übrigen gibt es mannigfaltige Rechtsprechung, die besagt, daß zur Durchsetzung einer Bürgerfestnahme lediglich einfache körperliche Gewalt in Form von Festhalten/Festlegen erlaubt ist. Ihm zur Durchsetzung einer Festnahme auf die Finger zu hauen, wird dich als Zivilisten in arge Schwierigkeiten bringen.[/quote]

Ich hab dazu schon ein wenig gegoogelt, hab manches dazu gefunden. Ist ein interessantes Themengebiet.

[quote=""Trooper""]Aber wie gesagt, bei einem bekannten Täter würde ich mir das sparen, zumal du u.U. in rechtliche Begründungsnöte kommen könntest.[/quote]

Als wichtig sähe ich hier an, ihn zu "beschäftigen", bis die Polizei eintrifft. Die wäre ja in jedem Fall vorher verständigt, sollte ich Aktivitäten seinerseits an meinem PKW wahrnehmen.

Aber worum es bei § 32, 34 StGB und § 127 StPO geht, und was dabei zu beachten ist, habe ich schon verstanden.

Danke nochmal @ all.

MfG caligula
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