Darf "Er" das?
Moderatoren: Old Bill, schutzmann_schneidig
Darf "Er" das?
Hallo,
habe heute, als ich mit dem Auto unterwegs war ein
sehr kurioses Verhalten mitbekommen und möchte nun von euch
wissen, ob das so alles mit rechten Dingen verlaufen ist.
Also ich stehe auf der linksabbieger Spur vor einer Ampel, neben mir ein
Audi auf der Geradeaus-fahr-Spur, hinter mir ein schwarzer BMW.
Die Ampel schaltet auf Grün, ich fahr und komme noch über die Ampel, bevor sie auf Gelb schaltet, also der BMW hinter mir noch über Gelb drüber.
Der Audi war schon geradeaus auf die Kreuzung gefahren und hat sich dann doch umentschieden nach links abzubiegen (den Grund erfahrt ihr gleich).
Beim überholen des Audi's seh ich, dass ein uniformierter Polizeibeamter ( 2 silberne Sterne) am Steuer sitzt (alleine im Auto).
An der nächsten Ampel sehe ich, wie der Audi an mir vorbeifährt und ca. neben mir stehen bleibt und dem schwarzen BMW die rote Polizeikelle zeigt und ihn auffordert nach der Kurve rechts ran zu fahren.
Der Polizist hält den ganzen Verkehr auf und winkt die ganze Zeit mit seiner Kelle rum.
Jetzt meine Frage: Nach meiner Einschätzung war der Polizist privat unterwegs, da er ja alleine im Auto saß (Singlestreife gibts ja nicht mehr) und in einem zivilen KFZ fuhr (kein Städtisches KZ und keine Polizeiausrüstung außer der Kelle).
Darf er privat solche Maßnahmen durchführen?
Gibt es das, dass Zivilpolizeiwagen nur mit einem "Mann" besetzt werden?
Also mir kam die ganze Sache ein wenig kurios vor, deswegen bitte ich euch um eure Einschätzungen.
habe heute, als ich mit dem Auto unterwegs war ein
sehr kurioses Verhalten mitbekommen und möchte nun von euch
wissen, ob das so alles mit rechten Dingen verlaufen ist.
Also ich stehe auf der linksabbieger Spur vor einer Ampel, neben mir ein
Audi auf der Geradeaus-fahr-Spur, hinter mir ein schwarzer BMW.
Die Ampel schaltet auf Grün, ich fahr und komme noch über die Ampel, bevor sie auf Gelb schaltet, also der BMW hinter mir noch über Gelb drüber.
Der Audi war schon geradeaus auf die Kreuzung gefahren und hat sich dann doch umentschieden nach links abzubiegen (den Grund erfahrt ihr gleich).
Beim überholen des Audi's seh ich, dass ein uniformierter Polizeibeamter ( 2 silberne Sterne) am Steuer sitzt (alleine im Auto).
An der nächsten Ampel sehe ich, wie der Audi an mir vorbeifährt und ca. neben mir stehen bleibt und dem schwarzen BMW die rote Polizeikelle zeigt und ihn auffordert nach der Kurve rechts ran zu fahren.
Der Polizist hält den ganzen Verkehr auf und winkt die ganze Zeit mit seiner Kelle rum.
Jetzt meine Frage: Nach meiner Einschätzung war der Polizist privat unterwegs, da er ja alleine im Auto saß (Singlestreife gibts ja nicht mehr) und in einem zivilen KFZ fuhr (kein Städtisches KZ und keine Polizeiausrüstung außer der Kelle).
Darf er privat solche Maßnahmen durchführen?
Gibt es das, dass Zivilpolizeiwagen nur mit einem "Mann" besetzt werden?
Also mir kam die ganze Sache ein wenig kurios vor, deswegen bitte ich euch um eure Einschätzungen.
Morgen ist Heute schon Gestern...
Darf "Er" das?
Hallo,
jeder Polizeibeamte kann sich auch wenn er Privat unterwegs ist (also auch ohne Uniform) in den Dienst versetzen, um Straftaten zu verfolgen.
Bei Deinem Sachverhalt kann ich aber keine große Starftat erkennen und wegen einer evtl. OWI macht sich eigentlich keiner den Stress.
Kurioser Fall, aber rechtlich ist der Beamte auf der korrekten Seite.
Greetings
Smlf
jeder Polizeibeamte kann sich auch wenn er Privat unterwegs ist (also auch ohne Uniform) in den Dienst versetzen, um Straftaten zu verfolgen.
Bei Deinem Sachverhalt kann ich aber keine große Starftat erkennen und wegen einer evtl. OWI macht sich eigentlich keiner den Stress.
Kurioser Fall, aber rechtlich ist der Beamte auf der korrekten Seite.
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Smlf
Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umwelt zu akzeptieren.
- William Faulkner -
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Darf "Er" das?
Das würde mich auch mal interessieren. Mir erzählen auch immer wieder Leute, dass ein einzelner Polizist keine Befugnisse hat, egal ob er Uniform anhat oder nicht, und bla, und blubb.
Ich halte das für eine dieser Urban Legends, wie sieht das denn nun aus?
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ULTIMATIVES Börsen-Erfolgskonzept: Tief kaufen, hoch verkaufen.
Gottlosigkeit: Dein Mangel an Ehrfurcht gegenüber meiner Gottheit.
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- Challenger
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Re: Darf "Er" das?
[quote=""sniffels""]Darf er privat solche Maßnahmen durchführen?[/quote]
Warum sollte er das denn nicht dürfen?!
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Challenger
"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)
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- Controller
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Darf "Er" das?
Ist doch ganz einfach Panther;
- verliert ein Polizeibeamter seine Befugnisse, weil er alleine ist ??
- sind dann alle gesetzlichen Verpflichtungen erloschen ??
- hast du das schon mal irgendwo in einem Gesetz explizit so gelesen ??
Na, was sagt dein gesunder Menschenverstand ??
Controller
der glaubt, dass damit deine Frage beantwortet ist und alles gesagt wurde!
- verliert ein Polizeibeamter seine Befugnisse, weil er alleine ist ??
- sind dann alle gesetzlichen Verpflichtungen erloschen ??
- hast du das schon mal irgendwo in einem Gesetz explizit so gelesen ??
Na, was sagt dein gesunder Menschenverstand ??
Controller
der glaubt, dass damit deine Frage beantwortet ist und alles gesagt wurde!
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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-
- Corporal
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- Registriert: So 11. Apr 2004, 00:00
- Wohnort: lüneburg/hamburg
- Kontaktdaten:
Darf "Er" das?
wahrscheinlich je nach bundesland unterschiedlich...in HH durchaus üblich.Singlestreife gibts ja nicht mehr
cu beerli (den möchte ich kennenlernen...privat unterwegs und kelle dabei...)
Darf "Er" das?
also ein pvb ist 24h im dienst (hoffentlich nicht immer)
also er darf das schon auch wenn sich niemand wegen einer owi so einen aufstand machen würde (außer vielleicht bei solchen mit hohem öffentlichkeitsfaktor und gleich hohem belang)
aber rechtlicht völlig ok. gilt der gruntsazt der erkennbarkeit und bestimmtheit² das liegt ja vor (es wäre auch ok wenn er in zivil gewesen wäre nur dann hätte er vielleicht probs sich als autoritätsperson zu zeigen)
lange rede kurzer sinn
wer rechtsschreibfehler findet darf sie füttern und behalten...
also er darf das schon auch wenn sich niemand wegen einer owi so einen aufstand machen würde (außer vielleicht bei solchen mit hohem öffentlichkeitsfaktor und gleich hohem belang)
aber rechtlicht völlig ok. gilt der gruntsazt der erkennbarkeit und bestimmtheit² das liegt ja vor (es wäre auch ok wenn er in zivil gewesen wäre nur dann hätte er vielleicht probs sich als autoritätsperson zu zeigen)
lange rede kurzer sinn
wer rechtsschreibfehler findet darf sie füttern und behalten...
BiA bei der III. BPA Würzburg
Darf "Er" das?
Danke für die Antworten,
auch wenn ich etwas Anderes erwartet
hatte...
Naja man lernt halt nie aus...
auch wenn ich etwas Anderes erwartet
hatte...
Naja man lernt halt nie aus...
Morgen ist Heute schon Gestern...
Darf "Er" das?
Hey das wäre mal ein neues Thema! Gibt soviele Legenden über die Polizei.
Hab noch welche:
- Die Polizei darf Leute, die der Bundeswehr angehören nichts.
- Die Polizei darf Amerikanern, die dem US Militär angehören nichts.
- Die genaue Formulierung "Ich bin der MEINUNG, Sie (der Polizist) sind ein Arschloch." ist keine Beleidigung (weil freie Meinungsäußerung).
Na, welche kennt ihr noch?
Hab noch welche:
- Die Polizei darf Leute, die der Bundeswehr angehören nichts.
- Die Polizei darf Amerikanern, die dem US Militär angehören nichts.
- Die genaue Formulierung "Ich bin der MEINUNG, Sie (der Polizist) sind ein Arschloch." ist keine Beleidigung (weil freie Meinungsäußerung).
Na, welche kennt ihr noch?
- very
- Deputy Inspector
- Beiträge: 8051
- Registriert: Di 25. Apr 2006, 00:00
- Wohnort: da, wos laut challenger am schönsten ist.....
Darf "Er" das?
herr "wachtmeister", stimmt es, dass sie eine dumme drecksau sind?
(geht auch mit "herr schiedsrichter"!)
(geht auch mit "herr schiedsrichter"!)
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."
Kaeptn_Chaos, Juli 2008
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."
Kaeptn_Chaos, Juli 2008
Darf "Er" das?
Hehe, danke Controller!
Mein 'gesunder Menschenverstand' sagt da ja so ungefähr das, was ich meinen Freunden antworte, wenn sie meinen, dass sie bei einem einzelnen Polizisten nicht anhalten brauchen: "Versuch doch, abzuhauen...ich werd mir aber'n paar Sachen aus deiner Bude nehmen, die du nicht brauchst, wenn du sitzt."
cya.
Mein 'gesunder Menschenverstand' sagt da ja so ungefähr das, was ich meinen Freunden antworte, wenn sie meinen, dass sie bei einem einzelnen Polizisten nicht anhalten brauchen: "Versuch doch, abzuhauen...ich werd mir aber'n paar Sachen aus deiner Bude nehmen, die du nicht brauchst, wenn du sitzt."
cya.
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Gottlosigkeit: Dein Mangel an Ehrfurcht gegenüber meiner Gottheit.
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- Hans_Dampf
- Corporal
- Beiträge: 394
- Registriert: Sa 8. Jul 2006, 00:00
- Wohnort: Bayern
Darf "Er" das?
@ Threadstarter:
Folgendes zu deiner genannten Einschätzung, um von diesem Privat-Kniebohrer-Klischee wegzukommen. Ich gehe mal schwer davon aus, daß genannter Beamter nicht in seinem Privat-Kfz saß, hierbei ne Anhaltekelle mit sich spazieren fuhr und dann uniformiert zwecks des Spaßes an der Freude Verkehrskontrollen durchführte. Warum sollte er das auch tun?!
Auch wenns nicht unbedingt der Lehrmeinung hinsichtlich der Eigensicherung entspricht, aber in Großstädten/Ballungsräumen ist es gängige Verfahrensweise, daß Beamte sog. Solo-Streifen fahren. Zu "wer" und "warum" will ich öffentlich keine Angaben machen.
In Sachen Pkw und Kennzeichen möchte ich nur die Frage in den Raum stellen, ob es denn sinnig wär, auf einem Zivilfahrzeug die behördlich ausgegebenen Kennzeichen zu belassen?
Hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen wurde hier denk ich schon alles erläutert und in den richtigen Bereich, den der "urban legends", verbannt.
Folgendes zu deiner genannten Einschätzung, um von diesem Privat-Kniebohrer-Klischee wegzukommen. Ich gehe mal schwer davon aus, daß genannter Beamter nicht in seinem Privat-Kfz saß, hierbei ne Anhaltekelle mit sich spazieren fuhr und dann uniformiert zwecks des Spaßes an der Freude Verkehrskontrollen durchführte. Warum sollte er das auch tun?!
Auch wenns nicht unbedingt der Lehrmeinung hinsichtlich der Eigensicherung entspricht, aber in Großstädten/Ballungsräumen ist es gängige Verfahrensweise, daß Beamte sog. Solo-Streifen fahren. Zu "wer" und "warum" will ich öffentlich keine Angaben machen.
In Sachen Pkw und Kennzeichen möchte ich nur die Frage in den Raum stellen, ob es denn sinnig wär, auf einem Zivilfahrzeug die behördlich ausgegebenen Kennzeichen zu belassen?
Hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen wurde hier denk ich schon alles erläutert und in den richtigen Bereich, den der "urban legends", verbannt.
Gesendet von meinem Gameboy Color
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Bayern ist ein Freistaat. Die Landesfarben sind Weiß und Blau. Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt.
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-
- Cadet
- Beiträge: 15
- Registriert: So 16. Jul 2006, 00:00
- Wohnort: München/Erding
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Text von Sbiffels:
Jetzt meine Frage: Nach meiner Einschätzung war der Polizist privat unterwegs, da er ja alleine im Auto saß (Singlestreife gibts ja nicht mehr) und in einem zivilen KFZ fuhr (kein Städtisches KZ und keine Polizeiausrüstung außer der Kelle).
Darf er privat solche Maßnahmen durchführen?
Gibt es das, dass Zivilpolizeiwagen nur mit einem "Mann" besetzt werden?
Eine Antwort, die auf jeden Fall für München gilt:
1. Ich bin auch Zivil unterwegs und auch oft allein - im Dienst
wohlgemerkt
2. Singlestreifen gibt es wohl nur heißen sie bei uns Solostreifen und
haben auch eigene Rufnamen
3. wir haben mittlerweile Kennzeichen aus ganz Deutschland an den
Dienstfahrzeugen (i.R. aber Münchener Kennzeichen)
4. wäre er privat, dürfte er auch Maßnahmen zu Strafverfolgung
durchführen, das darf aber nach der StPO jeder. Bei Owi´s sieht
es jedoch anders aus.
5. Stelle Dich doch mal vor das Polizeipräsidium in München (dort ist
auch die Kripo untergebracht) oder vor ein x-beliebiges Polizei-
revier und beobachte mal, wer da alles solo ausrückt.
Dies nur mein unbescheidener Kommentar
Jetzt meine Frage: Nach meiner Einschätzung war der Polizist privat unterwegs, da er ja alleine im Auto saß (Singlestreife gibts ja nicht mehr) und in einem zivilen KFZ fuhr (kein Städtisches KZ und keine Polizeiausrüstung außer der Kelle).
Darf er privat solche Maßnahmen durchführen?
Gibt es das, dass Zivilpolizeiwagen nur mit einem "Mann" besetzt werden?
Eine Antwort, die auf jeden Fall für München gilt:
1. Ich bin auch Zivil unterwegs und auch oft allein - im Dienst
wohlgemerkt
2. Singlestreifen gibt es wohl nur heißen sie bei uns Solostreifen und
haben auch eigene Rufnamen
3. wir haben mittlerweile Kennzeichen aus ganz Deutschland an den
Dienstfahrzeugen (i.R. aber Münchener Kennzeichen)
4. wäre er privat, dürfte er auch Maßnahmen zu Strafverfolgung
durchführen, das darf aber nach der StPO jeder. Bei Owi´s sieht
es jedoch anders aus.
5. Stelle Dich doch mal vor das Polizeipräsidium in München (dort ist
auch die Kripo untergebracht) oder vor ein x-beliebiges Polizei-
revier und beobachte mal, wer da alles solo ausrückt.
Dies nur mein unbescheidener Kommentar
Darf "Er" das?
Moin,
ich habe schon mehrfach gesehen, daß Beamte alleine gefahren sind. Zu zweit ist natürlich besser (Eigensicherung, Zeugen, etc.). Habe ich trotzdem gestern erst selber wieder gemacht. Oder bracht man um eine Akte von einem zum anderen Revier zu bringen mehrere Beamte (Fahrer, Transportführer, Beobachter, Aktenträger)? Und trotz „richtigem“ Streifenwagen mußte ich einem Autofahrer darauf hinweisen, daß man während der Fahrt nicht mit dem Handy in der Hand telefoniert. BMW -> Handy? Oder war die Ampel schon rot?
Und die Verwendung von zivilen Streifenwagen, die man als Polizeifahrzeuge kennzeichnet ist irgendwie unsinnig. Oder sollen jetzt große Schilder angebracht werden: „ICH BIN EIN STREIFENWAGEN VON DER POLIZEI“. Macht sich bei Videowagen sehr gut. Und für verdeckte Ermittler wird das Schild eingeführt: „POLIZEI! SPRECHEN SIE LAUT UND DEUTLICH, DAS TONBAD LÄUFT“.
Spaß bei Seite.
Die Polizei fährt auch alleine.
Sie nutz auch zivile Streifenwagen mit normalen Kennzeichen.
Beamte ohne Mütze sind nicht automatisch nicht im Dienst.
Zur Nutzung der Sonderrechte benötigt man nicht das Blaulicht.
Man muß kein Namensschild tragen (es gibt Ausnahmen).
Polizisten sind nicht automatisch blöd, aggressiv und gefühlskalt.
Gruß
HaSiBär
P.S.: In Hamburg haben wir auch M- als Kenzeichen.
ich habe schon mehrfach gesehen, daß Beamte alleine gefahren sind. Zu zweit ist natürlich besser (Eigensicherung, Zeugen, etc.). Habe ich trotzdem gestern erst selber wieder gemacht. Oder bracht man um eine Akte von einem zum anderen Revier zu bringen mehrere Beamte (Fahrer, Transportführer, Beobachter, Aktenträger)? Und trotz „richtigem“ Streifenwagen mußte ich einem Autofahrer darauf hinweisen, daß man während der Fahrt nicht mit dem Handy in der Hand telefoniert. BMW -> Handy? Oder war die Ampel schon rot?
Und die Verwendung von zivilen Streifenwagen, die man als Polizeifahrzeuge kennzeichnet ist irgendwie unsinnig. Oder sollen jetzt große Schilder angebracht werden: „ICH BIN EIN STREIFENWAGEN VON DER POLIZEI“. Macht sich bei Videowagen sehr gut. Und für verdeckte Ermittler wird das Schild eingeführt: „POLIZEI! SPRECHEN SIE LAUT UND DEUTLICH, DAS TONBAD LÄUFT“.
Spaß bei Seite.
Die Polizei fährt auch alleine.
Sie nutz auch zivile Streifenwagen mit normalen Kennzeichen.
Beamte ohne Mütze sind nicht automatisch nicht im Dienst.
Zur Nutzung der Sonderrechte benötigt man nicht das Blaulicht.
Man muß kein Namensschild tragen (es gibt Ausnahmen).
Polizisten sind nicht automatisch blöd, aggressiv und gefühlskalt.
Gruß
HaSiBär
P.S.: In Hamburg haben wir auch M- als Kenzeichen.
Gruß HaSiBär
______________________________
Beamter: „Sind Sie mit einer kostenfreien Verwarnung einverstanden?“
Betroffener: „Nein, ich gehe vor Gericht!“
Deeskalation = Geräusch des EKA beim Ausziehen.
______________________________
Beamter: „Sind Sie mit einer kostenfreien Verwarnung einverstanden?“
Betroffener: „Nein, ich gehe vor Gericht!“
Deeskalation = Geräusch des EKA beim Ausziehen.
Darf "Er" das?
Also soweit ich das mitbekommen habe hat der Fahrer des BMW nicht telefoniert, daher tippe ich eher auf die Version mit der dunkel-gelben bzw. roten Ampel.
Ja, mir ist schon bewusst, dass die zivilen Fahrzeuge der Polizei meistens die örtlichen KZ benutzen, aber normalerweise sieht man es ihnen doch an, z.B. haben viele diese Kameras an dem Rückspiegel montiert, Funkgerät im Wagen oder "Polizei-Bitte Folgen"-Ausfahrschild auf der Hutablage.
Ich konnte keines dieser Gegenstände sehen und ich hab genau und ausführlich hingeschaut.
Noch eine Frage am rande: Ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Audi als Zivilfahrzeug der Polizei genutzt wird? Kenne sonst nur Opel Omega, Vectra oder Golf 4.
(aber kann mir die Antwort schon denken^^)
Naja bisher, als ich einzelne PVB im Streifenwagen gesehen habe, dachte ich immer, dass sie diesen zu privaten Zwecken benutzen z.B. um damit kurz nach Hause zu fahren oder Akten von A nach B zu befördern, weil ich mir ziemlich sicher war, dass die Singlestreife bzw. Solostreife, so wie sie in den USA zu finden ist, zumindestens in NRW nicht mehr existiert.
(War vor kurzem mal wieder im Gespräch von der Seite der Politik, wurde aber sofort wieder als "nicht-tragbar" abgestempelt, wegen den Gründen die oben schon genannt wurden (Zeugen, Eigensicherung usw.)
Ja, mir ist schon bewusst, dass die zivilen Fahrzeuge der Polizei meistens die örtlichen KZ benutzen, aber normalerweise sieht man es ihnen doch an, z.B. haben viele diese Kameras an dem Rückspiegel montiert, Funkgerät im Wagen oder "Polizei-Bitte Folgen"-Ausfahrschild auf der Hutablage.
Ich konnte keines dieser Gegenstände sehen und ich hab genau und ausführlich hingeschaut.
Noch eine Frage am rande: Ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Audi als Zivilfahrzeug der Polizei genutzt wird? Kenne sonst nur Opel Omega, Vectra oder Golf 4.
(aber kann mir die Antwort schon denken^^)
Naja bisher, als ich einzelne PVB im Streifenwagen gesehen habe, dachte ich immer, dass sie diesen zu privaten Zwecken benutzen z.B. um damit kurz nach Hause zu fahren oder Akten von A nach B zu befördern, weil ich mir ziemlich sicher war, dass die Singlestreife bzw. Solostreife, so wie sie in den USA zu finden ist, zumindestens in NRW nicht mehr existiert.
(War vor kurzem mal wieder im Gespräch von der Seite der Politik, wurde aber sofort wieder als "nicht-tragbar" abgestempelt, wegen den Gründen die oben schon genannt wurden (Zeugen, Eigensicherung usw.)
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