Handhabung Mitarbeiter-Parkplatz Altersheim

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Handhabung Mitarbeiter-Parkplatz Altersheim

Beitragvon Jesus-geloescht » Mi 26. Jul 2006, 19:40

Folgende Situation:

Altersheim (in Wohngebiet, privater Träger) mit großem, bislang nicht abgesperrten Parkplatz, der auch von Anwohnern benutzt wurde.

Jetzt wurden "Widerrechtliches Parken...blablah...werden abgeschleppt"-Schilder angebracht, da der Parkplatz ausschliesslich vom Personal (Schichtdienst) genutzt werden soll.

Was kann man machen, wenn sich dort trotzdem Anwohner hinstellen? Würde eine Benachrichtigung der Polizei etwas bringen?

Wie sieht´s mit dem Abschleppen aus? Darf man ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug auf eigene Kosten abschleppen lassen (und danach die Kosten einklagen) oder wäre das Diebstahl/Nötigung etc.?
Auf eigenen Wunsch am 15.02.2009 gelöscht.

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Re: Handhabung Mitarbeiter-Parkplatz Altersheim

Beitragvon Hans_Dampf » Mi 26. Jul 2006, 19:47

[quote=""Jesus""]
Was kann man machen, wenn sich dort trotzdem Anwohner hinstellen? Würde eine Benachrichtigung der Polizei etwas bringen?[/quote]

Nein. Da Privatgrund (Zivilrecht) scheidet die Polizei hier gänzlich aus.
Wie sieht´s mit dem Abschleppen aus? Darf man ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug auf eigene Kosten abschleppen lassen (und danach die Kosten einklagen) oder wäre das Diebstahl/Nötigung etc.?
Selbst beantwortet. Ja, der Besitzer kann sich gegen verbotene Eigenmacht zur Wehr setzen. In diesem Fall sich selbst um die Abschleppung des jeweiligen Fahrzeugs bemühen. Die Kosten hierfür muss er entsprechend vom Verantwortlichen einfordern.
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Beitragvon -Maddin- » Mi 26. Jul 2006, 19:47

also habe mir das aus einem anderen anlass einmal erklären lassen, ist aber schon etwas her.
also achtung, halbwissen ;)

widerrechtlich parkende fahrzeuge dürfen m.M. nach vom inhaber, träger, verwalter, etc abgeschleppt werden. die kosten für das abschleppen müssen allerding zivil eingeklagt werden. in diesem verfahren musst du aber dann nachweisen, dass ein bedarf an diesem parkplatz bestanden hat und du nicht einfach zum spaß hast abschleppen lassen.

EDIT:
da war ich wohl etwas zu langsam ;)
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Beitragvon Hans_Dampf » Mi 26. Jul 2006, 20:08

[quote=""-Maddin-""]in diesem verfahren musst du aber dann nachweisen, dass ein bedarf an diesem parkplatz bestanden hat und du nicht einfach zum spaß hast abschleppen lassen.[/quote]

Nö. Das ist m. W. erstmal irrelevant. Kann später mal von Interesse sein, ob es sich um eine Störung oder gar Entziehung des Besitzes handelte. Wehren kann sich der Besitzer aber gegen beides.
EDIT:
da war ich wohl etwas zu langsam ;)
Achwas, tipp nur schneller 8)
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Beitragvon Jesus-geloescht » Mi 26. Jul 2006, 20:08

Liese sich etwas mit der Polizei drehen, wenn man den Parkplatz z.B. als Feuerwehrzufahrt oder dergleichen auszeichnet?
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Beitragvon Jesus-geloescht » Mi 26. Jul 2006, 20:16

@ Odie

Das frage ich ihn gerne, wenn seine Mutter in diesem Heim liegt.

Nur zur Info - es handelt sich nicht um ein normales Altersheim, sondern ein Pflegeheim für Demenzkranke mit offener und geschlossener Station, welches eng mit dem regionalen psychatrischen Landeskrankenhaus zusammenarbeitet.

Sofern also die Angehörigen erwarten, dass die schwerstkranken Patienten versorgt werden, sollte man die Parkplätze der Mitarbeiter sichern.
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Beitragvon Hans_Dampf » Mi 26. Jul 2006, 20:43

[quote=""Jesus""]Liese sich etwas mit der Polizei drehen, wenn man den Parkplatz z.B. als Feuerwehrzufahrt oder dergleichen auszeichnet?[/quote]

Nö. Die Polizei hat damit nichts am Hut. Zuständig für das kennzeichnen sog. "amtlich gekennzeichneter Feuerwehrzufahrten" ist die Gemeinde. Ein solches Schild ist für gewöhnlich auch klar als solches zu erkennen (weißer Grund, rote Umrahmung, Name der Gemeinde unten rechts) und wird m.W. auf Privatgrund nicht angebracht.

Ein von Privat angebrachtes Schild hat keinerlei Rechtswirkung auf parkende/haltende Verkehrsteilnehmer (außer der Tatsache, daß hiermit der Willen bzw. die Entschlossenheit zum Abschleppen des Fahrzeugs evtl. besser zur Geltung gebracht wird).
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Re: Handhabung Mitarbeiter-Parkplatz Altersheim

Beitragvon PKA_th » Mi 26. Jul 2006, 20:44

[quote=""Hans_Dampf""][quote=""Jesus""]
Was kann man machen, wenn sich dort trotzdem Anwohner hinstellen? Würde eine Benachrichtigung der Polizei etwas bringen?[/quote]

Nein. Da Privatgrund (Zivilrecht) scheidet die Polizei hier gänzlich aus.
....[/quote]

:lol:

Ich wäre da etwas vorsichtiger mit irgendwelchen Pauschalausagen, wäre sicher nicht uninteressant, wo der Sachverhalt spielt...

Zunächst mal scheiden wir nicht aus. Es ist und bleibt tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum.

Zweitens könnte in solch einem Fall - wenn er in meinem Bundesland spielen sollte - unser § 12 LOWiG greifen:
§ 12 Parken auf Privatgrundstücken

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ein Kraftfahrzeug vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen

1. auf einem Stellplatz unbefugt parkt, obwohl deutlich sichtbar und allgemeinverständlich darauf hingewiesen wird, dass die Benutzung durch Unbefugte untersagt ist,

2. vor oder in Grundstücksein- und -ausfahrten unbefugt parkt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Daher könnte man mglw. bei uns durchaus aufgrund unseres PolG ein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug abschleppen/umsetzen lassen. Sei es auf Anordnung der Ortspolizei oder des PVD.

Grüße th :)
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Re: Handhabung Mitarbeiter-Parkplatz Altersheim

Beitragvon Hans_Dampf » Mi 26. Jul 2006, 21:12

[quote=""PKA_th""]
:lol:[/quote]

?
Ich wäre da etwas vorsichtiger mit irgendwelchen Pauschalausagen, wäre sicher nicht uninteressant, wo der Sachverhalt spielt...

Zunächst mal scheiden wir nicht aus. Es ist und bleibt tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum.
Nochmal ? - Woher deine Annahme, daß es sich bei dem wie oben beschriebenen Privatgrund um öffentlichen Verkehrsgrund handeln soll?
Zweitens könnte in solch einem Fall - wenn er in meinem Bundesland spielen sollte - unser § 12 LOWiG greifen:
Der Gedanke ist vllt. richtig, aber:

In meinem PP (und kanns mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, daß es sonstwo anders sein sollte) würd mich der Teufel holen, sollt ich in solchem Fall einen Schlepper ordern! Bei einem oder mehreren auf einer Parkfläche abgestellten Pkw, sähe ich bei Weitem keine Gefahr, die mir eine Aufgabe zum Tätigwerden nach meinem Polizeigesetz abverlangen würde. Ein Abschleppen durch die Polizei wäre hier m.E. absolut unverhältnismäßig.
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Beitragvon PKA_th » Mi 26. Jul 2006, 21:42

Das :lol: stand da, weil ich deine Pauschalaussage so lustig fand. Sie ist schlicht unrichtig, weil wir eben auch auf Privatgelände tätig werden können.

Im vorliegenden Fall ist das Gelände scheinbar tatsächlich-öffentlicher Verkehrsraum, da er won einer nicht bestimmbaren Anzahl von Verkehrsteilnehmern benutzt werden kann. Wirksame Zugangskontrollen bestehen nicht und nur ein Schild - das einen Personenkreis umfasst oder ausschließt - ist eben gerade nicht aussreichend.
Und wie du sicher auch weißt, genügt dafür schon eine Verkehrsart. Daher finden zwar die straßenrechtlichen Vorschriften keine Anwendung, sehr wohl aber die verkehrsrechtlichen Normen.

Das mag jetzt für das Halten und Parken nicht relevant sein, dafür fühle ich mich schon im rechtlich-öffentlichen Verkehrsraum seltenst zuständig. Aber einen Verstoß nach anderen verkehrsrechtlichen Delikten könnte man auf solch einem Parkplatz sehr wohl ahnden, als Bsp. nennen ich einfach mal § 24a StVG, § 142 StGB o.ä. Ist ja auf einem Lidl- oder Aldiparkplatz das gleiche in grün.
Wie du siehst: Nicht nur Zivilrecht gilt dort.

Ich habe meinen § 12 LOWiG auch nur der Vollständigkeit halber zitiert. Ich denke mal, in anderen Landesordnungswidrigkeitengesetzen kann es die gleiche oder eine ähnliche Norm geben. Dann hast du eine Störung und somit den Einstieg ins PolG.
Aber wie du auch schon sehr richtig erwähnt hast, dürfte es meistens an der Verhältnismäßigkeit scheitern.

Nichts desto trotz könnte man darauf gestützt bei uns auch auf dem Privatgelände einen PKW abschleppen lassen. Und mir könnte keiner an den Karren schiffen...

Grüße th :)
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Beitragvon Hans_Dampf » Mi 26. Jul 2006, 22:26

[quote=""PKA_th""]Wirksame Zugangskontrollen bestehen nicht und nur ein Schild - das einen Personenkreis umfasst oder ausschließt - ist eben gerade nicht aussreichend... Ist ja auf einem Lidl- oder Aldiparkplatz das gleiche in grün.[/quote]

Geh ich wiederrum nicht mit konform (was ich auch ohne lautes Lachen schaff).

Auf o. g. Lidl- oder Aldiparkplatz oder sonstigen Kundenparkplatzen ist seitens des Besitzers das Benutzen von einem unbestimmten Personenkreis erwünscht bzw. wird geduldet. Sprich: Hierbei handelt es sich klar um öffentlichen Verkehrsraum.

Der Mitarbeiter-Parkplatz des Altenheims ist jedoch Privatgrund. Ganz gleich, ob er nun baulich vom restlichen Verkehrsgrund getrennt ist, oder nicht. Die Benutzung desselbigen ist vom Besitzer ausdrücklich unerwünscht, er schränkt die Benutzer des Parkplatzes auf einen bestimmten Personenkreis ein und tut seinen Willen zudem in einem deutlich erkennbarem aufgestellten Schild kund. Das ist Privatgrund. Und eben (um es extra zu erwähnen) für verkehrsrechtliche Verstöße irrelevant. Oder nimmst du auf Privatgrund Unfälle auf?

Entsprechende Urteile hier aufzuführen spar ich mir. Danach kann jeder googlen und müssten im Netz auch sicher zu finden sein.
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Beitragvon PKA_th » Mi 26. Jul 2006, 22:49

So wie ich das gelesen habe, ist es ein großer Parkplatz. Benutzen wird ihn wohl jeder können, Einlasskontrollen finden nicht statt. Scheinbar hat der Verfügungsberechtigte nur was gegen parkende Anwohner. Alle anderen Verkehrsteilnehmer können sich in meinen Augen nach den bisherigen Aussagen von Jesus dort bewegen. Seien es nun Fußgänger, Radfahrer oder andere.
Also ist es tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum und ja, ich würde dort auch einen Unfall aufnehmen. Es ist für mich eben kein reiner Privatgrund. Aber mach, was du in deinem PP für richtig hälst. Ich tue das in meiner PD ja schließlich auch...

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Beitragvon Hans_Dampf » Mi 26. Jul 2006, 23:01

Gut. Aber abgesehen von regionale Spitzfindigkeiten sollten wir uns in bezug auf öffentlichen- od. nicht-öffentlichen VG jedoch wohl doch einig sein ;)

Evtl. kann Jesus seinen Parkplatz nochmal beschreiben und andere Kollegen sich hiernach auch mal äußern.
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