Fundsache wird bei Ebay verkauft

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Fundsache wird bei Ebay verkauft

Beitragvon AngstFabrik » Mi 16. Aug 2006, 18:10

Sie bieten hier auf einen herrenlosen Koffer, welchen ich auf einem Autorastplatz gefunden habe. Dieser ist an einer Seite verschlossen und bis jetzt von mir nicht geöffnet worden. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich den Schlüssel für diesen Koffer NICHT besitze und daher auch nicht sagen kann was sich in dem Koffer befindet. Soll heißen, das sich von dem großen Geld bis hin zu einem leeren Inhalt alles darin befinden kann und das sie auf eigenes Risiko bieten.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... %3AIT&rd=1

Also wenn der Koffer tatsächlich gefunden wurde und der Verkäufer i ihn nicht rechtmäßig zugesprochen bekommen hat nach entsprechender Zeit im Fundbüro oder ähnlichem handelt es sich doch ganz klar um Fundunterschlagung, oder?

Was kann man nun tun?

Wenn ich den Fall bei Ebay melde wird sich waherscheinlich niemand dafür interessieren.

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Beitragvon Stocher24 » Mi 16. Aug 2006, 18:14

[quote=""AngstFabrik""]Was kann man nun tun? [/quote]

Mitbieten :mrgreen:

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Beitragvon KillBill » Mi 16. Aug 2006, 18:19

Sieht sehr seriös aus ;)

Und super er hat super Bewertungen. :mrgreen:

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Beitragvon goldie-susl » Mi 16. Aug 2006, 18:19

Polizei informieren, Ebay einschalten.

Ist ein Verkäufer mit 0 Bewertungen der sich erst am 11.8 angemeldet hat - das Angebot wurde beendet.

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Beitragvon AngstFabrik » Mi 16. Aug 2006, 18:40

Ein neues Mitglied ist nicht grundsätzlich schlecht ;)

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Beitragvon goldie-susl » Mi 16. Aug 2006, 18:52

@ Angstfabrik Ich nirgendwo geschrieben das ein neues Mitglied grundsätzlich schlecht ist du hast gefragt was du tun sollst ich hab dir geantwortet. Aber nochmals im klaren Gesetztestext

§ 246 Unterschlagung (wozu auch Fundunterschlagung gehört)
(1) Wer eíne fremde bewegliche Sache sich oder einem driten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nich in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Freuheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar

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Beitragvon AngstFabrik » Mi 16. Aug 2006, 18:55

Nein das hast du nicht aber ich wollte nur mal darauf hinweisen weil schon über Bewertungen usw. spekuliert wurde. Das sagt nichts aus.
Wenn jemand seit 5 Jahren angemeldet ist und 1000 Bewertungen eingestellt hat ist der eine Artikel trotzdem genauso mieß.

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Beitragvon goldie-susl » Mi 16. Aug 2006, 19:08

Klar es ist vollkommen irrelevant wieviele Bewertungen der Verkäufer hat und wann er sich angemeldet hat, in diesem speziellen Falle liegt jedoch der Verdacht nahe das die Anmeldung nur zum Zwecke des illegalen Verkauf des Koffers erfolgte.

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Beitragvon Herr-Jemine » Mi 16. Aug 2006, 19:11

§ 958 BGB

Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen

(1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.

(2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird.


§ 959 BGB

Aufgabe des Eigentums

Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.


§ 965 BGB

Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.


§ 966 BGB

Verwahrungspflicht

(1) Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet.

(2) Ist der Verderb der Sache zu besorgen oder ist die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so hat der Finder die Sache öffentlich versteigern zu lassen. Vor der Versteigerung ist der zuständigen Behörde Anzeige zu machen. Der Erlös tritt an die Stelle der Sache.


§ 967 BGB

Ablieferungspflicht

Der Finder ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache oder den Versteigerungserlös an die zuständige Behörde abzuliefern.


§ 973 BGB

Eigentumserwerb des Finders

(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.

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Beitragvon AngstFabrik » Mi 16. Aug 2006, 19:19

[quote=""goldie-susl""]in diesem speziellen Falle liegt jedoch der Verdacht nahe das die Anmeldung nur zum Zwecke des illegalen Verkauf des Koffers erfolgte.[/quote]
Nicht unbedingt. Eher um allgemein Sachen zu verkaufen, er hat noch mehr Artikel drin.
Eventuell ist es sich garnicht wirklich bewusst was er da macht.

Habe ijedenfalls hn angeschrieben. Wenn nixh passiert: Ausdrucken und zur Polizei gehen?

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Beitragvon goldie-susl » Mi 16. Aug 2006, 19:21

Das vorwarnen war nicht unbedingt die beste Idee schicke den Link doch einfach an die Polizei. Hab ich auch schon getan.

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Beitragvon Vito » Mi 16. Aug 2006, 19:56

Wenn man auf sowas "steht" sollte man lieber zu den Auktionen von der Lufthansa gehen. Da hat man wenigstens die Garantie dass keiner so wirklich weiß was drinne ist. Natürlich abgesehen vom Zoll der vorher schonmal nachschaut. :polizei10:

Gruß

Vito
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Beitragvon Arno Nym » Do 17. Aug 2006, 21:04

[quote=""Vito""]Wenn man auf sowas "steht" sollte man lieber zu den Auktionen von der Lufthansa gehen.[/quote]Jep. Ist lustig was die Leute da so finden.

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Beitragvon Sebi2000 » Mo 11. Sep 2006, 21:40

Mal ganz ehrlich, aber habt ihr alle nix besseres zu tun??

Wieso kommt ihr denn gleich alle auf die Idee zu unterstellen dass der Koffer gleich aus einer Fundunterschlagung stammt?

Wieso soll es denn nicht auch mal möglich sein dass er das gemeldet hat und nach 6 Monaten sein Recht geltend gemacht hat?

Aber nein, übereifrige Kollegen die sich wahrscheinlich im Dienst über zuviel Einsätze oder Vorgänge beschweren , oder irgendwelche "Anwärter-Anwärter" wollen hier gleich gross anzeigen und machen Sherlock Holmes alle Ehre....

Schreibt dem Menschen ne mail und fragt nach wie lange er den Koffer schon hat.
Wenn er euch antwortet : Hab ich gestern vor der Volksbank gefunden, dann könnt ihr ja gerne ein nettes Schreiben aufsetzen...

Aber gleich die Anzeige??
Schonmal an üble nachrede / verleumdung gedacht?

gruss
Sebi

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Beitragvon Vito » Mo 11. Sep 2006, 23:01

[quote=""Sebi2000""]Mal ganz ehrlich, aber habt ihr alle nix besseres zu tun??

Wieso kommt ihr denn gleich alle auf die Idee zu unterstellen dass der Koffer gleich aus einer Fundunterschlagung stammt?

gruss
Sebi[/quote]

Lieber Sebi,

bevor du so etwas schreibst solltest Du Dir lieber erst mal die Postings genau durchlesen bevor du allen hier solche Dinge unterstellst ;-D
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