Nochmal Waffenschein...

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Beitragvon flammend_Herz » Sa 23. Sep 2006, 15:33

Nochmal eine Frage zum 'Polizeiwaffenschein'.

Wie sieht das denn jetzt aus, darf ich als PKA oder PK einfach in den nächsten Waffenladen laufen,
und da alles leer kaufen?

Oder ist dazu ein Waffenschein nötig, der privat gemacht wurde?
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samestrange

Re: Nochmal Waffenschein...

Beitragvon samestrange » Sa 23. Sep 2006, 15:43

[quote=""flammend_Herz""]Wie sieht das denn jetzt aus, darf ich als PKA oder PK einfach in den nächsten Waffenladen laufen,
und da alles leer kaufen?
[/quote]

Sagmal, wovon träumst du Nachts? :o

Ich hoffe deine kleine Schwester/Bruder hat sich mit Deinem Namen eingeloggt und diese Frage hier gestellt :lach:

Liebe Grüße von Same :wink:

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Beitragvon flammend_Herz » Sa 23. Sep 2006, 15:57

Oh man.

alles leer kaufen = alle Waffen, für die man eben einen Waffenschein braucht

Ist das jetzt irgendwie 'ne unnormale Frage?
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Beitragvon samestrange » Sa 23. Sep 2006, 15:58

Nein es kannt nicht jeder PK (Schon gar nich PKA) Waffen kaufen, für welche man einen Waffenschein benötigt.

Bayern ist da ne Ausnahme. Die Stellen einen aus. Dann sieht die Welt schon ganz anders aus.

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Beitragvon flammend_Herz » Sa 23. Sep 2006, 16:00

Oder ist dazu ein Waffenschein nötig, der privat gemacht wurde?


Frage...?! :/
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Beitragvon Gast » Sa 23. Sep 2006, 16:18

In Bayern kannst du als fertig ausgebildeter Polizeibeamter (also PM oder PK) beim für dich zuständigen PP eine Ersatzbescheinigung für WBK und Waffenschein beantragen.
Das berechtigt dich dann zum Erwerb und privaten Führen einer bestimmten Schusswaffe. Du musst allerdings bestimmte Auflagen (Kaliber etc.) einhalten.

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Beitragvon SchwarzeSau » Sa 23. Sep 2006, 17:07

...ansonsten darfste den ganzen Tippeltappelweg wie jeder Sportschütze durchlaufen. Es sei denn, Du läßt Dir die Sachkunde von Deinem Inspektioner bescheinigen, dann kommste drumherum.
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Beitragvon BoWeN » Sa 23. Sep 2006, 17:13

Dein Dienstausweis is lediglich die Berechtigung, deine dir zugewiesene Dienstwaffe zu führen.

Als PKA natürlich nicht ! nur während des Praktikums :)

Der Rest wurde schon geschrieben.

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Beitragvon flammend_Herz » Sa 23. Sep 2006, 17:16

Dann mal Dankeschön, das wollte ich nur wissen ;)
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Beitragvon springer » Sa 23. Sep 2006, 18:02

Diese Frage wurde hier auch schon etliche Male beantwortet - manchmal ist die Suchfunktion echt klasse.....

Gruß,
Springer

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Beitragvon flammend_Herz » Sa 23. Sep 2006, 18:14

Na gut, dass ich trotzdem nix gefunden hab! :roll:
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Beitragvon SchwarzeSau » So 24. Sep 2006, 11:25

[quote=""BoWeN""]Als PKA natürlich nicht ! nur während des Praktikums :)

[/quote]

Nicht mal da, ist nur voll ausgebildeten PVB erlaubt. Während des Praktikums muß Dir ein Schließfach bereitgestellt werden.
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Beitragvon Trooper » So 24. Sep 2006, 23:42

Wie bereits schon gesagt: der Dienstausweis (bzw. nicht der Dienstausweis, sondern der Status als Polizeibeamter) berechtigt nicht zum Waffenerwerb, sondern nur zum Besitz und Führen der dienstlich zugewiesenen Kurzwaffe (außerhalb des Dienstes im Regelfall nur nach abgeschlossener Laufbahnausbildung).

Im übrigen ist ein Waffenschein etwas, das in der Praxis nur sehr, sehr selten erteilt wird. Er berechtigt nämlich nicht nur zum Besitz, sondern auch zum öffentlichen Führen der darauf eingetragenen Waffen. In Frage kommen nur besonders gefährdete Personen sowie Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen, die bestimmte Risikoaufträge bearbeiten. Faktisch bekommen selbst erstere nur in den allerwenigsten Fällen einen WS, weil die Vergabepraxis in den allermeisten Gegenden extrem restriktiv gehandhabt wird.

Jäger, Sportschützen, Waffensachverständige und Sammler bekommen dagegen keinen WS, sondern eine Waffenbesitzkarte (grün für Jäger und Sportschützen, gelb für bestimmte Kategorien von Sportwaffen, rot für Sammler und Sachverständige). Diese berechtigt zum Besitz und zum erlaubnisfreien Transport im Rahmen eines vom Bedürfnis umfaßten Zweck, aber nicht zum Führen in der Öffentlichkeit.

Nicht mit den o.g. Dokumenten zu verwechseln ist der sogenannte Kleine Waffenschein, der ohne Bedürfnisprüfung für jeden Antragsteller erteilt wird, der ein sauberes Führungszeugnis hat. Er berechtigt zum öffentlichen Führen von Gas-, Schreckschuß und Signalwaffen. Der bloße Besitz dieser Gegenstände ist allerdings erlaubnisfrei.

Ja, ich weiß, das wußtet ihr schon alle, aber im Interesse aller derjenigen, die von der SuFu vor unüberwindliche Probleme gestellt werden, fasse ich das nochmal kurz zusammen :D
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Beitragvon joey_nrw » Mo 25. Sep 2006, 00:13

Was mich ehrlich verwundert ist das massive Interesse in Richtung Waffenerwerb.
Mal ernsthaft, das dienstliche Führen einer Waffe ist bei den Länderpolizeien, der Bundespolizei und anderen Sicherheitsbehörden des Bundes / der Länder erforderlich. Es gibt genügend Situationen, in denen eine Waffe notwendig ist.

Zum anderen aber ist eine Waffe per definitionem geeignet und in der Lage einiges an Unheil zu verursachen. Insbesondere wenn es daheim an der sicheren Verwahrung mangelt. Bereitschaftsdienst hin oder her, ich bin froh wenn das Teil in der Dienststelle verbleibt.

Bevor es jemand anschneidet, ja, es sind alle hervorragend ausgebildet, abgeklärt und ruhig. Weiß ich. Aber es gibt halt auch andere Fälle. Und der Drang eine weitere Waffe als die dienstliche zu erwerben, am besten noch während der Ausbildung, und diese dann auch außerdienstlich zu führen - das beunruhigt mich.

Zu guter Letzt, eigentlich sollte man doch mit einem Blick ind WaffG bzw. die einschlägigen PDV / DV dieses Problem lösen können, oder??

MfG

Joey
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Beitragvon Trooper » Mo 25. Sep 2006, 10:07

Na ja, die Eingangsfrage war ja im Grunde bloß darauf gerichtet, ob der Status eines PVB der Erteilung einer (wie auch immer gearteten) waffenrechtlichen Erlaubnis gleichsteht ;) Man sollte da nicht allzuviel hineininterpretieren.

Im übrigen üben Waffen aller Art auf viele Leute (besonders auf Männer ;)) natürlich eine gewisse Faszination aus... nenn es genetisches Erbe oder sonstwas. Aus genau demselben Grund sammeln Leute Messer, preußische Kavalleriesäbel, mittelalterliche japanische Katanas, französische Steinschloßpistolen, Musketen aus dem amerikanischen Bürgerkrieg und was nicht noch alles.

Manche Zeitgenossen verleugnen das, aber wenn man dann mal mit ihnen auf den Stand geht, ihnen eine Waffe in die Hand drückt und sagt, "Da vorne ist die Scheibe, nun probier mal aus," bekommen doch erstaunlich viele glänzende Augen und sagen hinterher, "Wow, das hat echt Spaß gemacht."

Insofern ist die Frage "Was muß ich tun, damit ich eine Waffe besitzen darf?" für mich weder unnatürlich noch Anzeichen für irgendwelche geistigen Defekte.
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