Kindergeld

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Polli

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Beitragvon Anwärter » Mi 7. Jul 2004, 15:46

Hi,

Wisst ihr vielleicht ob man z.B. Unterkunftskosten, Fahrtkosten etc. geltend machen kann, damit die Eltern weiterhin Kindergeld gezahlt bekommen? Denn mit 850€ brutto sollen meine Eltern kein Kindergeld mehr bekommen.

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Beitragvon Killerfisch » Mi 7. Jul 2004, 16:23

Kannste vergessen. :nein:
Wenn du jeden Monat die normalen Anwärterbezüge bekommst, dann liegst du aufs Jahr gerechnet weit über dem Satz, der dich (oder deine Eltern) Kindergeld berechtigt macht.
Kannst da nix geltend machen, da du Lohnsteuer auf die Bezüge zahlen musst und somit transparent ist, wieviel du jährlich verdienst. Der Satz liegt dabei pro Jahr bei ca. 7500€.
Alles klar?
Gruß,
Euer Killerfisch
"Die wahrscheinlich härteste Zollmemme der Welt..."

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Beitragvon Anwärter » Mi 7. Jul 2004, 18:02

Bekomm die vollen Bezüge von 850€. Also da gibts keine Möglichkeit das irgendwie dochnoch zu bekommen? Wie siehts denn da mit dem Kindefreibetrag aus auf der Lohnsteuerkarte meines Vaters, da bin ich ja auch drauf eingetragen??

Danke für die Antwort

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Beitragvon Polli » Mi 7. Jul 2004, 18:13

Hi Anwärter,

deine Eltern werden in diesem Jahr noch Kindergeld
für dich bekommen, da du ja nur 4 Monate
(September bis Dezember) Geld verdienst. (Wenn du zum 1.9.2004 startest)
Killerfisch hat bereits erklärt, das du über den Satz von ca. 7500 €
ab dem nächsten Jahr kommen wirst. :ja:
Die Kosten die du haben wirst, werden nicht so hoch sein, dass du unter diesen Satz kommst.
Unterkunftskosten fallen in der Polizeischule z. B. gar nicht an.

Es bleiben z. B. Fahrtkosten und Kosten für Bücher. :les:

Der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat unmittelbar nichts
mit dem Kindergeld zu tun.
Solange du noch in der Ausbildung bist,
wird dein Vater einen entsprechenden
Pauschbetrag (Kinderfreibetrag) von seinem Verdienst steuerlich absetzen können.


Gruß ;)
Zuletzt geändert von Polli am Sa 14. Jun 2008, 00:28, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Killerfisch » Mi 7. Jul 2004, 18:31

Danke für die Ergänzungen... ;-D
Gruß,
Euer Killerfisch
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Beitragvon PolloxT » Mi 7. Jul 2004, 20:07

hallo polli.

also mich würde das jetzt auch mal genau mit dem kindergeld interessieren!
ich habe in dem link nochmal alles nachgelesen und die vorletzte person hat ja etwas von fahrkosten etc. geschhrieben, die man da absetzten/abziehn könnte. da ich sehr wahrscheinlich immer mit dem zug nach münster fahren würde und eine montaskarte ca 99 euro kostet, wäre mein verdienst ja schon nur noch 750 euro, wenn da jetzt noch andere kleinigkeiten sind, die ich ebenfalls abziehen könnte, worde das doch unter die grenze von 7600 euro fallen und meine eltern könnten weiterhin kinderbekommen, ist das richig?

besten dank mal wieder an dich polli!

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Beitragvon Polli » Mi 7. Jul 2004, 22:51

Hi PolloxT,

wenn du alles in die Waagschale :yingyang: wirfst, könnte es so eben klappen. :gruebel:

Wie in den anderem Thread vorgeschlagen,
macht es sicherlich Sinn, mal bei der Kindergeldkasse,
die für deine Eltern zuständig ist,
anzurufen :telefon: und nachzufragen,
welche Ausgaben den Verdienst mindern.

Da es sich letztendlich um Steuerrecht handelt, würde ein Anruf beim Finanzamt auch hilfreich sein.

Gruß ;)

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Beitragvon Anwärter » Do 8. Jul 2004, 07:54

HI Polli

Bei dem Link den du angegeben hast aht der voletzte Gast gepostet, das man Essensgeld, Fahrtkosten etc... schon geltent machen kann und man so unter die 7500e kommen kann.

Werde meinen Eltern mal nahelegen beim Finanzamt anzurufen und in Erfahrung zu bringen welche Ausgaben meinen Verdienst mindern.

Bei meinen Eltern kämme es nähmlich doppelt drauf an.
Mein Vater bekämme dann kein Kindergeld mehr und bei meiner Mutter, die im öffentlichen Dienst ist, würde sich der Ortszuschlag verringern.

Weisst du wie viele Fahrten ich im Monat nach Hause absetzen kann und wie wie die berechnet werden oder ob es da einen pauschalen Betrag gibt?

Zum Abschluss noch was anderes: Muss ich mein Weihnachtsgeld versteuern oder bekomme ich das ohne steuerliche Abzüge?

Danke

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Beitragvon Polli » Do 8. Jul 2004, 12:48

Hi Anwärter,

die Wenigsten werden soviele Ausgaben geltend machen können,
dass die Eltern weiterhin Kindergeld bekommen.

Es wird eher die Ausnahme sein.

Dafür verdient man in NRW während der Ausbildung
einfach "zuviel".


Weisst du wie viele Fahrten ich im Monat nach Hause absetzen kann und wie wie die berechnet werden oder ob es da einen pauschalen Betrag gibt?

Die Frage kann man pauschal nicht beantworten.

Steuerrecht ist Auslegungsrecht.

Es ist abhängig davon, was der Finanzbeamte als realistisch anerkennt.

(Ich möchte vorsorglich davor warnen, sich einem gewissen Volkssport
anzuschließen :nein:
Ein Betrugsverfahren käme natürlich besonders gut als Beamter auf Widerruf) Will ich dir jetzt nicht unterstellen !


Zum Abschluss noch was anderes: Muss ich mein Weihnachtsgeld versteuern oder bekomme ich das ohne steuerliche Abzüge?


Logisch :!: Auch das Weihnachtsgeld ( Man bekommt 70 % eines Monatsgehaltes-
bei Auszubildenden) muss versteuert werden.


Weitere Anfragen bitte an den zuständigen Sachbearbeiter
des örtlichen Finanzamtes. :lol:


Gruß ;)

Anwärter

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Beitragvon Anwärter » Do 8. Jul 2004, 13:05

Noch mal eine kurze Frage:

Wenn ich alles am Jahresende geltend mache und mein zuversteuerndes Einkommen und diese 7600@ kommt, würde dann meinen Eltern das Kindergeld nachgezahlt?

Anonym

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Beitragvon Anonym » Do 8. Jul 2004, 13:10

nein, Kindergeld immer erst ab dem monat, indem man es beantragt


Sorry, dass ich hier reinschreibe.
Aber deine Aussage ist sachlich absolut falsch.

Nach dem Lohnsteuerausgleich kann man rückwirkend für das
voran gegangene Jahr Kindergeld beziehen, wenn man die bereits
genannten Bedingungen erfüllt.

Meine Bitte:
Wenn man sich nicht sicher ist, dann nicht solche absoluten Aussagen treffen!
Die verwirren nur! :irre:
Gruß, Polli ;)

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Beitragvon Polli » Do 8. Jul 2004, 13:19



Edit: Mai 2011

Ja richtig.

So habe ich das System bisher verstanden.

P.S.: Ich habe gerade mal bei der Kindergeldkasse
angerufen. :telefon:
Der Betrag für das Jahr 2011 ist
8.004 € Verdienst + 920 € Pauschbetrag für Werbungskosten.

Wenn du höhere Werbungskosten hättest, dann könntest du diese
natürlich über den Pauschbetrag hinaus absetzen.

Werbungskosten sind z. B. Fahrtkosten, Literaturbeschaffung, Computer, Schreibtisch, Krankenbeihilfe, Mitgliedsbeiträge für die Gewerkschaft.


Wie gesagt, du kannst sicherlich auch schon telefonieren :?: ;-D
Ich möchte hier Hilfe zur Selbsthilfe leisten.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger. :lol:

Wenn du mehr in Erfahrung gebracht hast,
dann bist du in diesem Thread an der Reihe,
die anderen schlau zu machen.

O.K. :?:

Gruß ;)

Anwärter

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Beitragvon Anwärter » Do 8. Jul 2004, 14:01

OK, ich danke dir/euch erstmal.

Werde mla versuchen mich schlau zu machen und ggf. wenn ich anderweitige Infos erhalte hier posten.

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Beitragvon Aenneken » Do 8. Jul 2004, 17:44

Hi Also bei uns bekommen sehr viele noch Kindergeld. Die meisten wissen nur nicht, dass sie es beantragen können, weil ihnen gesagt wird das es sich eh nicht lohnt. Ich habe so hohe Werbungskosten(Kostgeld Selm, jeden Tag fahrt nach Selm oder FH) das ich auf 8900€ für dieses Jahr komme. Also Kindergeld. Ich würde es aufjedenfall versuchen. Mehr als ablehnen können die das nicht. Viel Spass in der Ausbildung Gruß Aenneken

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Beitragvon PolloxT » Do 8. Jul 2004, 18:37

fährst du denn täglich mit dem auto aenneken?
ich meine, wenn ich mit dem auto fahren würde muss ich sicherlich mehr geld bezahlen, als wenn ich mit dem zug fahren würde. nur würden die das dann überprüfen, was die günstigere variante ist?
wie hoch sind denn in etwa die kosten die man neben den fahrkosten hat?
also wieviel man insgesamt aufs jahr verteilt für die bücher zahlen muss, oder das essen in den polizeischulen?
bin halt so neugierig, weil ich meinen eltern sonst jeden monat kostgeld zahlen müsste, wenn die kein kindergeld mehr bekommen! :( und bei mir könnte es wirklich knapp werden und auf jeden eurp ankommen! *g*

also wiedermal besten dank für die antworten.


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