Wehrdienst nachholen?

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Landespolizei!

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Wehrdienst nachholen?

Beitragvon Andy » Mo 23. Aug 2004, 20:37

Hi ihr,

mir ist letztens die frage in den kopf geschossen, ob man den wehrdienst/zivildienst nachholen muss, wenn man nach den 3 jahren ausbildung im mittleren oder gehobenen dienst den beruf, aus welchen gründen auch immer, wechselt. als beispiel: man verletzt sich so schwer dass man untauglich geworden ist...
wenn nicht, wird die polizei dann als eine art ersatzwehrdienst anerkannt?

wäre nett wenn mir jemand darüber auskunft geben könnte :)


grüße

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Wehrdienst nachholen?

Beitragvon Polli » Mo 23. Aug 2004, 21:45

Hi Andy,

wenn man mindestens drei Jahre (einschließlich der Ausbildung)
bei der Polizei Dienst geleistet hat, braucht man anschließend keinen Wehrdienst, bzw. Zivildienst zu leisten.

Allerdings:
Wer nach den drei Jahren freiwillig kündigen würde,
weil er glaubt durch eine dreijährige Ausbildung bei der Polizei die
9 Monaten Bundeswehr bzw. Zivildiesnt ersetzen zu können,
muss berücksichtigen, dass er rund 18.000 € von seinem
Ausbildungsgehalt zurückzahlen muss. :tanz:

-- Nur mal so zur Kenntnis, für unsere Leser, die auf
falsche Gedanken kommen könnten. :mrgreen:

Gruß ;)

P.S.: Über die Rückzahlung von einem Anteil der Ausbildungsvergütung
gibt es bereits einen thread.

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Wehrdienst nachholen?

Beitragvon Andy » Mo 23. Aug 2004, 23:34

d.h. wenn jemand nach 3 jahren den direkteinstieg in den gehobenen dienst schafft muss er auch einen teil seines gehaltes zurückzahlen?

oder gilt das nur für leute die ganz bei der polizei kündigen?


PS: hab die suchfunktion benutzt ;) also nach 8 jahren, inkl. der 3 jahre ausbildung steht es einem dann frei zu kündigen?!


nicht dass ich das vorhabe, aber mich interessiert das eben!


danke für die antworten,


bye

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Wehrdienst nachholen?

Beitragvon Polli » Mo 23. Aug 2004, 23:39

Andy,

ich habe geschrieben, wenn man nach den drei Jahren
freiwillig kündigen würde muss, man Anteile zurückzahlen. :!: :lupe:

Natürlich muss niemand, der die Ausbildung macht
und Polizeibemater bleibt,
irgend etwas zurückzahlen.

Gruß ;)

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Wehrdienst nachholen?

Beitragvon Andy » Di 24. Aug 2004, 00:20

ja, ich habe schon verstanden wann man etwas zurückzahlen muss, aber als direkteinsteiger in den gehobenen dienst musst du ja den mittleren dienst kündigen und deine ausbildung praktisch noch einmal im gehobenen komplett machen. da könnte ich mir vorstellen dass evtl. gehalt zurückgefordert wird!


danke für die antworten, grüße

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Wehrdienst nachholen?

Beitragvon Anonym » Di 24. Aug 2004, 00:55

Na, ja,
jetzt wechselt du aber gerade das Thema Andy.


Man kann vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst
auch aufsteigen.

Wenn man diese Wartezeiten, die damit verbunden sind, nicht
einhalten möchte, muss man tatsächlich kündigen und sich neu bewerben.
Ein va banque Spiel !!!

Dann könnten diese Rückzahlunsforderungen tatsächlich auf dich zukommen.

Entscheidungsbehörde ist letzendlich das Landesamt für Besoldung und Versorgung.

cu

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Wehrdienst nachholen?

Beitragvon Andy » Di 24. Aug 2004, 01:20

hi gast: ich hab mich darüber schon informiert. man kann sich auch während der ausbildung im mittleren dienst für den gehobenen bewerben und nach positiver zusage im mittleren kündigen.

das mit der gehaltsrückzahlung bei freiwilliger kündigung höre ich zum 1. mal und deswegen habe ich das gleich auf eine freiwillige kündigung im bezug auf eine neueinstellung im gehobenen dienst bezogen :)
also sorry für den kleinen themawechsel.


grüße


PS: ich beziehe mich auf das bundesland bayern - wie es in den anderen bl aussieht, weiß ich nicht

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Wehrdienst nachholen?

Beitragvon Gregor » Di 24. Aug 2004, 08:18

Davon ab, ich finde das Thema auch interessant.

Auch wenn ich ert am 1.9. diesen Jahres meine Stelle bei der Polizei in NRW antreten werde und ganz sicher nicht vorhabe den Job vorzeitig an den Nagel zu hängen, bis jetzt habe ich meines Wissens nach nichts entsprechendes unterschrieben.
Ganz ohne rechtliche Grundlage (Vertrag oä) wird solch eine Rückzahlung ja sicherlich nicht veranlasst werden können.

Oder gibts am 1.9. dann einen entsprechenden Vertag zu unterzeichnen?

Gruß

Gregor
8) 8)

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Wehrdienst nachholen?

Beitragvon Andy » Di 24. Aug 2004, 10:59

ich schätze mal dass dir der vertrag zum 1.9., nach der ärztlichen untersuchung, in die hand gedrückt wird.

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Wehrdienst nachholen?

Beitragvon Polli » Di 24. Aug 2004, 16:03

Hi Leute,

die Rückzahlung von Anwärterbezügen ergibt sich
nicht aus einem (Arbeits)Vertrag.
Sie ergibt sich aus der Rechtsstellung die man als Beamter hat.

Die Rückzahlung ist im Bundesbesoldungsgesetz und im Landesbeamtengesetz geregelt.

Anbei ein Thread, der sich bereits mit dem Thema Rückzahlung
beschäftigt:

bitte draufklicken :mrgreen:

Gruß ;)


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