hallo erstmal
also ich, besser gesagt meine schwester, hat ein problem und zwar hat ihr jemand den roller umgefahren und ist abgehauen. zum glück konnte sie aber noch das nummernschild des wagens sehen und konnte so anzeige erstatten. die person wurde auch von der polizei zu einer aussage geladen nur ist sie dort nie erschienen. weitere ermittlungen wurden danach nicht unternommen.
heute bekommen wir dann post von der staatsanwaltschaft das das verfahren eingestellt wurde mit der begründung das das auto zwar einen unfall verursacht hat, der fahrer aber nicht ermittelt werden konnte und der halter zu diesem vorfall schweigt.
ich frage mich jetzt wirklich was bitte schön ist denn hier los? ich habe immer gedacht das fahrerflucht kein kavaliersdelikt ist immerhin beträgt der schaden knapp 1000 euro.
kann man denn da wirklich nix weiteres unternehmen? wir werden zwar von einem anwalt betreut aber erst nächste woche haben wir da einen termin.
problem mit dem thema fahrerlucht
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- Police Officer
- Beiträge: 117
- Registriert: Mo 15. Mai 2006, 00:00
problem mit dem thema fahrerlucht
auch wenn das fahrzeug feststeht, muss man für eine bestrafung den fahrer haben. den halter pauschal bestrafen geht nicht. der halter darf schweigen, wenn er sich selbst belasten würde. also muss er zb auch nicht sagen, wer gefahren ist. man kann sowieso nicht in seinen kopf rein schauen, wenn er schweigt dann schweigt er. nun ist es an der polizei den fahrer zu ermitteln. wenn es aber keine zeugen gibt, wird das schier unmöglich. deshalb wurde das verfahren wohl dann auch eingestellt.
trotzdem dürften wohl schadensersatzansprüche möglich sein, weil das kennzeichen ja feststeht. aber das hat wie gesagt mit der strafrechtlichen geschichte nix zu tun. kein fahrer, keine bestrafung.
trotzdem dürften wohl schadensersatzansprüche möglich sein, weil das kennzeichen ja feststeht. aber das hat wie gesagt mit der strafrechtlichen geschichte nix zu tun. kein fahrer, keine bestrafung.
problem mit dem thema fahrerlucht
was ist nicht verstehe ist warum der person nix passiert wenn sie einfach nicht zum termin der zeugenaussage erscheint? warum unternimmt die polizei da nix?
ich finde der verursacherin wird das alles zu leicht gemacht. aber naja da bin ich dann wohl machtlos und wir bleiben auf dem schaden sitzen.
ich finde der verursacherin wird das alles zu leicht gemacht. aber naja da bin ich dann wohl machtlos und wir bleiben auf dem schaden sitzen.
problem mit dem thema fahrerlucht
Hallo,
einen Termin bei der Polizei muss man nicht nachkommen, da gibt es keine Verpflichtung dafür (so ist das Deutsche Recht).
Lediglich ein Richter kann das veranlassen. Die Frage ist nur, ob er das für so eine "Kleinigkeit" (sorry nichts gegen Dich, aber die Gerichte sind eh überlastet) macht. Wohl eher nicht...
Greetings
Smlf
einen Termin bei der Polizei muss man nicht nachkommen, da gibt es keine Verpflichtung dafür (so ist das Deutsche Recht).
Lediglich ein Richter kann das veranlassen. Die Frage ist nur, ob er das für so eine "Kleinigkeit" (sorry nichts gegen Dich, aber die Gerichte sind eh überlastet) macht. Wohl eher nicht...
Greetings
Smlf
Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umwelt zu akzeptieren.
- William Faulkner -
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problem mit dem thema fahrerlucht
DAs Problem ist, dass Zeugen und Beschuldigte nicht verpflichtet sind bei der Polizei auf eine Vorladung zu erscheinen. Da kann auch die Polizei nichts ändern.
Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit die Zeugen oder den Beschuldigten vorzuladen, was weiter mit einer Erscheinungspflicht verbunden wäre. Das änder allerding nichts an dem Aussageverweigerungsrecht des BS und dem Zeugnisverweigerungsrecht der Zeugen. Es ist also fraglich, ob das was gebracht hätt.
Auf dem Schaden bleibt ihr aber in keinem FAll sitzen, da die KFZ Haftpflichtversicherung immer auf das Fahrzeug und nicht auf den Fahrer bezogen ist. Wenn also feststeht, dass der Unfallschaden mit dem Fzg. verursacht wurde, muss die KFZ Versicherung des Halters auch für den Schaden eintreten.
Es wäre aber wahrscheinlich ratsam hier einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Gruß
Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit die Zeugen oder den Beschuldigten vorzuladen, was weiter mit einer Erscheinungspflicht verbunden wäre. Das änder allerding nichts an dem Aussageverweigerungsrecht des BS und dem Zeugnisverweigerungsrecht der Zeugen. Es ist also fraglich, ob das was gebracht hätt.
Auf dem Schaden bleibt ihr aber in keinem FAll sitzen, da die KFZ Haftpflichtversicherung immer auf das Fahrzeug und nicht auf den Fahrer bezogen ist. Wenn also feststeht, dass der Unfallschaden mit dem Fzg. verursacht wurde, muss die KFZ Versicherung des Halters auch für den Schaden eintreten.
Es wäre aber wahrscheinlich ratsam hier einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Gruß
t1982
problem mit dem thema fahrerlucht
ok ich bedanke mich schonmal dann muss ich mal meinen anwalt fragen was man da jetzt weiter unternehmen kann.
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- Deputy Inspector
- Beiträge: 5406
- Registriert: So 11. Mär 2007, 00:00
problem mit dem thema fahrerlucht
[quote=""_ma_trix""]ok ich bedanke mich schonmal dann muss ich mal meinen anwalt fragen was man da jetzt weiter unternehmen kann.[/quote]
TRENNE :
Strafrecht und Zivirecht
Strafrechtlich: wurde von Seiten der STA eingestellt.
Hier bliebe nur die möglichkeit über die Nebenklage ein erneutes Verfahren anzustreben.
Aber wozu ?!
Zivilrechtlich ist es wurscht wer gefahren ist, die Versicherung des Autos würde den Schaden zahlen, wenn nachweislich das Auto den Unfall mit dem Roller hatte.
TRENNE :
Strafrecht und Zivirecht
Strafrechtlich: wurde von Seiten der STA eingestellt.
Hier bliebe nur die möglichkeit über die Nebenklage ein erneutes Verfahren anzustreben.
Aber wozu ?!
Zivilrechtlich ist es wurscht wer gefahren ist, die Versicherung des Autos würde den Schaden zahlen, wenn nachweislich das Auto den Unfall mit dem Roller hatte.
Auf eigenen Wunsch gelöscht.
problem mit dem thema fahrerlucht
Ich verstehe nicht, warum es zu keiner Verhandlung gekommen ist ?!?! Immerhin kommt man in den Schadensbreich hinein, wo ein evtl. FE-Entzug in Frage kommen könnte...Von daher hätte der Besch. (ich denke der Halter wird in diesem Fall Beschuldigter gewesen sein) vor Gericht seine Meinung bzgl. Schweigens evtl. geändert..Nur um mal an das strafrechtliche anzuknüpfen..
Ansonsten kann ich mich bzgl. des Zivilrechtes den Vorrednern anschließen
Ansonsten kann ich mich bzgl. des Zivilrechtes den Vorrednern anschließen
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- Deputy Inspector
- Beiträge: 5406
- Registriert: So 11. Mär 2007, 00:00
problem mit dem thema fahrerlucht
ein Roller wurde angefahren !
Fahrer lässt sich nicht ermitteln - eingestellt - wo ist das Problem.
So ist es nunmal.
und was wäre sonst gekommen ?
nicht viel !
Fahrer lässt sich nicht ermitteln - eingestellt - wo ist das Problem.
So ist es nunmal.
und was wäre sonst gekommen ?
nicht viel !
Auf eigenen Wunsch gelöscht.
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- Deputy Inspector
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[quote=""bobmaster""]Ich verstehe nicht, warum es zu keiner Verhandlung gekommen ist ?!?! Immerhin kommt man in den Schadensbreich hinein, wo ein evtl. FE-Entzug in Frage kommen könnte...Von daher hätte der Besch. [/quote]
Und dann? Was soll den da raus kommen? Der Halter des Fz hat auch vor Gericht das Recht nichts zu sagen.
Das heißt er schweigt und auch der Richter kann nicht sagen wer nun gefahren ist. Und er kann keinen verurteilen wenn nicht einwandfrei feststeht das er gefahren ist.
Und dann? Was soll den da raus kommen? Der Halter des Fz hat auch vor Gericht das Recht nichts zu sagen.
Das heißt er schweigt und auch der Richter kann nicht sagen wer nun gefahren ist. Und er kann keinen verurteilen wenn nicht einwandfrei feststeht das er gefahren ist.
http://www.monstersgame.de/?ac=vid&vid=144642
Wer drauf klickt wird gebissen ;)
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problem mit dem thema fahrerlucht
Es gibt Menschen, die sich vor Gericht anders verhalten, als wenn die Polizei vor der Haustür steht..Mehr wollte ich nicht sagen...Man kann es so oder so machen... Es war auch nur ein Gedanke, mehr nicht!
- Schussel
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- Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00
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problem mit dem thema fahrerlucht
Vor Gericht geht es erst, wenn man auch etwas in der Hand hat. Wenn es nichts Weiteres wie ein abgelesenes Kennzeichen gibt, dann hat man für das Strafverfahren auch nichts in der Hand. Nur auf gut Glück, damit der andere vielleicht "eingeschüchtert" alles zugibt, wird keine Hauptverhandlung angestrengt. Ganz abgesehen davon, dass dieses Verhalten alleine schon durch einen hinzugezogenen Anwalt unterbunden würde.
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