richterliche Vernehmung eines PVB vor Gericht!!!

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Beitragvon Mainzelmann2001 » Mo 25. Jun 2007, 13:04

[quote=""zorniger""]Als eine grundlose Zeugnisverweigerung bezeichnet man die verweigerung der Aussage obwohl man vom Gesetz her dazu verpflichtet ist. Also ein Zeuge ohne Zeugnisverweigerungsgründe.[/quote]

Wenn du kein Zeugnisverweigerungsrecht hast darfst du die Aussage auch nicht verweigern.

Es gibt hier div. Möglichkeiten dich zur Aussage zu "beugen", bis hin zur
Strafanzeige gegen dich wegen Strafvereitelung.

Aber das wird einem PVB vor Gericht nicht passieren. Warum auch?
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Beitragvon angelblues » Mo 25. Jun 2007, 13:08

edit: hat sich erledigt
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Beitragvon Mainzelmann2001 » Mo 25. Jun 2007, 13:11

[quote=""angelblues""][quote=""zorniger""]Als eine grundlose Zeugnisverweigerung bezeichnet man die verweigerung der Aussage obwohl man vom Gesetz her dazu verpflichtet ist. Also ein Zeuge ohne Zeugnisverweigerungsgründe.[/quote]

was hat das jetzt mit den gerichtskosten an sich zu tun? nichts - die gerichtskosten richten sich nach ausgang des verfahrens und nicht nach der aussage oder eben verweigerten aussage. und wenn jemand vor gericht meckert oder sonstiges, dann bekommt er höchstens noch ein ordnungsgeld, ändert aber nichts grundsätzliches an den verfahrenskosten an sich. (es ändert sich schon was, aber das wäre hier zu kompliziert zu erklären)

freispruch - kosten werden von der staatskasse getragen (§2 GKG - kostenfreiheit von bund und ländern)

urteil - kosten werden dem verurteilten auferlegt (oder gequotelt, sprich prozentual geteilt)

beschluss - kommt drauf an was für ein beschluss, bei einstellungsbeschlüssen trägt die staatskasse in der regel die kosten, bei einstellung gegen auflage kann unter umständen der richter entscheiden.

liebe grüße[/quote]

Na ja, nun... wenn ein Zeuge vor Gericht nicht erscheint bzw. keine Aussage macht, werden div. Möglichkeiten angewandt.
Vom geringen Bußgeld bis zu höherem Bußgeld bishin zu Beugehaft.

Sollten hier wegen der Verweigerungshaltung oder dem Nichterscheinen div. neue Termine angeraumt werden, werden diese Kosten dem Zeugen aufgebrummt.
Is ja logisch.
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Beitragvon angelblues » Mo 25. Jun 2007, 13:14

ja das ist schon klar, aber an den grundsätzlichen verfahrenskosten ändert sich nichts, sprich für den angeklagten wird es nicht teurer - sollte es zu einem urteil kommen.
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Beitragvon Mainzelmann2001 » Mo 25. Jun 2007, 13:17

[quote=""angelblues""]ja das ist schon klar, aber an den grundsätzlichen verfahrenskosten ändert sich nichts, sprich für den angeklagten wird es nicht teurer - sollte es zu einem urteil kommen.[/quote]

stimmt :ja:
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Beitragvon Konfuzius » Mo 25. Jun 2007, 13:24

Wenn ich unentschuldigt zum Termin nicht erscheine, muss ich mit Ordnungsgeld und Ordnungshaft rechnen.
Die Verfahrenskosten können mir im Extremfall aufgebrummt werden.
Das gleiche gilt, wenn ich ohne Angabe von Gründen die Aussage verweigere.
Ich könnte mich auf mein Aussageverweigerungsrecht berufen wenn ich mich durch eine Aussage in Gefahr einer Strafverfolgung begebe.
Dann kann ich aber nur die Antwort auf bestimmte Fragen verweigern.
Ist ja wohl klar wo das hin hinausläuft.
So oder so wird dann gegen mich ermittelt.
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Beitragvon Loewe » Mo 25. Jun 2007, 17:48

@ Konfuizius
Nun, bei uns ( Sachsen ) schreiben wir uns die Stunden ( ein kompletter Tag ) wenn wir während des Urlaubes zu Gericht müssen. Den einzigen Hickhack den wir hier manchmal haben, ist derjenige, daß das Gericht Beweise für einen Auslands- oder weit entfernten Urlaub sehen will ( Buchungsbestätigung ). Das gibt an und ab Zirkus, wenn man Verwandtschaft im Ausland besucht und somit nicht über einen Reiseveranstalter gebucht hat o.ä.

Da ist es dann auch manchmal mit meiner Freundlichkeit nicht weit her, nicht wahr angelblues ? :ja:

Gruß
Loewe
Es ist besser gehasst zu werden für etwas was man ist, als geliebt zu werden für etwas was man nicht ist. André Gide

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Beitragvon angelblues » Di 26. Jun 2007, 11:40

also so einen schnickschnack gibts bei uns nicht, wäre ja noch mehr arbeit als wir eh schon haben (ich bin in frankfurt am main und im schöffengericht, das sagt denke ich alles), reicht vollkommen, wenn man aufs EB schreibt, daß man in urlaub ist und fertig.

wenn es dann ein ganz ganz ganz extrem wichtiger zeuge ist, dann kann man sich ja immer noch mit ihm in verbindung setzen, passiert aber kaum und wenn dann meist auch mal telefonisch (und am telefon bin ich immer freundlich loewe :mrgreen: )

liebe grüße
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