Parken auf Gehweg mit Behinderung / Einspruch?

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Parken auf Gehweg mit Behinderung / Einspruch?

Beitragvon MightyMike » Mo 6. Aug 2007, 14:59

Folgender Sachverhalt:

2 Fahrzeuge parken hintereinander halb auf dem Gehweg. Ein Kinderwagen würde noch locker vorbeipassen. Im vorderen Fahrzeug ist ein Kühlschrank eingeladen. Der Fahrer des hinteren Fahrzeugs hilft, diesen in ein Haus zu tragen, das unmittelbar an dem besagten Gehweg ist. Der Hausherr, welcher schwerbehindert ist und deswegen nicht beim Tragen helfen kann, steht auf dem Balkon und beobachtet die Verkehrssituation.
10 Sekunden, nachdem die Kühlschrank-Träger im Haus verschwunden sind, fährt die Politesse in ihrem Privat-Pkw vorbei. Nach 2,5 Minuten fährt sie erneut vorbei und notiert sich die Kennzeichen der beiden Fahrzeuge. Der Hausherr, welcher immernoch auf dem Balkon steht, sieht das und versucht durch Rufen auf sich aufmerksam zu machen. Die Politesse hört und sieht nichts und fährt weiter.
Anschließend informiert der Hausherr sofort die Kühlschrankträger, dass sie ihre Fahrzeuge wegfahren sollen, da die Politesse Ärger macht. Die Kühlschrankträger machen dies sofort.

Zwei Wochen später bekommt jeder eine Verwarnung über 25 Euro zugeschickt, in welcher steht, dass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen mussten. Der Hausherr, welcher die ganze Zeit auf dem Balkon war und die Fahrzeuge sehen konnte, kann jedoch bezeugen, dass kein Fußgänger auf der Straße unterwegs war und somit auch keiner ausweichen musste.

Nun zur Frage: Lohnt sich ein Einspruch?! Ich sehe hier nirgends die Behinderung, deshalb finde ich, ist dieser Bussgeldbescheid nicht rechtmäßig.
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Parken auf Gehweg mit Behinderung / Einspruch?

Beitragvon deBadner » Mo 6. Aug 2007, 15:10

Parken nur auf der Fahrbahn, nicht auf dem Gehweg.

Gehwege sind nunmal keine Parkplätze - auch ein halb darauf geparkter PKW darf das nicht (Ausnahme: Es ist entsprechend eine eingezeichnete Parkfläche).

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Beitragvon MightyMike » Mo 6. Aug 2007, 15:14

Ja das weiß ich auch :wink:

Nur: Beide Fahrzeuge standen 2,5 Minuten. Das ist nur Halten.

Und: Selbst wenn es ein Parken war, dann ist die o.g. Behinderung nicht erkennbar und das ganze würde 15 Euro anstatt 25 kosten.
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Beitragvon deBadner » Mo 6. Aug 2007, 15:16

[quote=""MightyMike""]Ja das weiß ich auch :wink:

Nur: Beide Fahrzeuge standen 2,5 Minuten. Das ist nur Halten.
[/quote]

Dabei aber das Fahrzeug verlassen, oder? Somit wieder parken ;-)


[quote=""MightyMike""]
Und: Selbst wenn es ein Parken war, dann ist die o.g. Behinderung nicht erkennbar und das ganze würde 15 Euro anstatt 25 kosten.[/quote]

Da stimm ich dir zu.
(wobei, hab das grad nicht mehr so ganz im Kopf, waren das nicht 10 €, mit Behinderung 15 €?)
Zuletzt geändert von deBadner am Mo 6. Aug 2007, 15:18, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon MightyMike » Mo 6. Aug 2007, 15:17

Dabei aber das Fahrzeug verlassen, oder?
Ja, aber der Hausherr war ja de facto "dabei", also hat das Fahrzeug ja beaufsichtigt...
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Beitragvon deBadner » Mo 6. Aug 2007, 15:19

[quote=""MightyMike""]
Dabei aber das Fahrzeug verlassen, oder?
Ja, aber der Hausherr war ja de facto "dabei", also hat das Fahrzeug ja beaufsichtigt...[/quote]

Spielt aber keine Rolle, da er keine unmittelbare Zugriffsgewalt über das Fahrzeug hatte.
Ergo: Parken ;-)


§12 (2) StVO ist da eigentlich unmissverständlich:

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.
Zuletzt geändert von deBadner am Mo 6. Aug 2007, 15:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Tom1978 » Mo 6. Aug 2007, 15:22

Ist es eine Kommunale oder richtige Politesse gewesen?

Bei den richtigen Politessen kann man normalerweise in einem normalen, persönlichen Gespräch viel wettmachen.

Kommunale müssen auf Ihre Zahlen kommen, da wirds a bisserl schwieriger.

Das mit dem Halten stimmt so nicht ganz. Gibt etwas unterschiedliche Rechtssprechung, aber wenn jemand sein Auto verläßt und in ein Haus ,wie in diesem Fall, geht, parkt auch wenn er nur ganz kurz irgendwo steht.

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Beitragvon Tom1978 » Mo 6. Aug 2007, 15:23

warst schneller :cry:

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Beitragvon MightyMike » Mo 6. Aug 2007, 15:24

Okay ;) Aber lohnt es, gegen die Aussage mit der Behinderung Einspruch einzulegen?! Oder ist das Wort der Politesse aussagekräftiger als das des Hausherrn?
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Beitragvon deBadner » Mo 6. Aug 2007, 15:25

[quote=""Tom1978""]Ist es eine Kommunale oder richtige Politesse gewesen?

Bei den richtigen Politessen kann man normalerweise in einem normalen, persönlichen Gespräch viel wettmachen.

Kommunale müssen auf Ihre Zahlen kommen, da wirds a bisserl schwieriger.

[/quote]

Was ist der Unterschied zwischen einer "richtigen Politesse" und einem Kommunalen?
Die Politessen, die ich kenne, sind Angestellte der Kommune...

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Beitragvon MightyMike » Mo 6. Aug 2007, 15:25

Es war ne Kommunale...Wie bereits angedeutet...Ich vermute auch, dass sie einen möglichst hohen Betrag raussschlagen will und deswegen die Behinderung erfunden hat.
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Beitragvon deBadner » Mo 6. Aug 2007, 15:29

Naja, was die Behinderung angeht...

Das ist immer subjektiv.
Komm ich z.B. mit dem (Zweit)Kinderwagen der Großeltern an vielen halb auf Gehweg geparkten PKW durch, passt unser Kinderwagen da schon nicht mehr durch.
Somit wäre hier durchaus ggf. eine Behinderung möglich.

Jedoch muss m.E. eine konkrete Behinderung vorliegen, keine abstakte.
Kann mich da aber auch irren.

Ich persönlich würde mal rein prophylaktisch widersprechen - allerdings mit dem Risiko, dass dann eine Anzeige folgt, und entsprechend dem dann noch die Verwaltungsgebühr hinzukommt. Was dann deutlich teurer wird, bleibt der Widersspruch erfolglos...

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Beitragvon Challenger » Mo 6. Aug 2007, 15:33

[quote=""deBadner""]wobei, hab das grad nicht mehr so ganz im Kopf, waren das nicht 10 €, mit Behinderung 15 €?[/quote]
Ohne Behinderung 15,- €!

[quote=""MightyMike""]Es war ne Kommunale...Wie bereits angedeutet...Ich vermute auch, dass sie einen möglichst hohen Betrag raussschlagen will und deswegen die Behinderung erfunden hat.[/quote]
Es wäre in diesem Fall interessant zu wissen, wie groß die Restgehwegbereite war. Wenn durch das abgestellte Fahrzeug weniger als 1 Meter verbleiben, ist i.d.R. eine Behinderung gegeben, auch ohne daß "normale" Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen!

Meines Erachtens lohnt sich in diesem Falle ein Rechtsstreit für den Betroffenen nicht. Einfach drei Päckchen Kippen weniger rauchen und schon hat man das Geld wieder raus! ;-D
Zuletzt geändert von Challenger am Mo 6. Aug 2007, 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon deBadner » Mo 6. Aug 2007, 15:35

[quote=""Challenger""][quote=""deBadner""]wobei, hab das grad nicht mehr so ganz im Kopf, waren das nicht 10 €, mit Behinderung 15 €?[/quote]
Ohne Behinderung 15,- €!

[/quote]

Danke! (schon lange nichts derartiges mehr gemacht) :mrgreen:

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Parken auf Gehweg mit Behinderung / Einspruch?

Beitragvon wilko » Mo 6. Aug 2007, 15:36

die spannende Frage ist: zählt es bereits als Behinderung, wenn abstrakt ein Fußgänger hätte auf die Fahrbahn ausweichen müssen oder nur dann, wenn auch konkret ein Fußgänger dort entlang geht und dann ausweichen muss?

Warum hast Du nicht einfach auf der Fahrbahn geparkt?

Ganz allgemein (ohne zu wissen, wie es in dem konkreten Fall war): ich finde es faszinierend, dass Autofahrer gerne auf dem Rad- oder Gehweg parken, obwohl die Fahrbahn breit genug ist (wenn das Auto dort parken würde, blieben noch drei Meter oder mehr Breite frei) und es dort kein Halte- oder Parkverbot gibt.
kein PVB


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