Straftat ?wurde in der Oeffentlichkeit ins Gesicht gespuckt
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Straftat ?wurde in der Oeffentlichkeit ins Gesicht gespuckt
Hallo,
ich weis nicht ob ich mich hier ueberhaupt einlocken darf, ich bin weder Polizist noch bei der Kripo. doch ich habe mal eine Frage, da ich einige erheblich Probleme gegenueber meiner noch nicht geschiedenen Ehefrau habe.
Wir haben gegenueber meiner Tochter das gemeinsame Sorgerecht, ich hole meine Tochter immer regelmaessig am Wochenende ab. Doch genau da eskaliert es immer, meine Frau beleidigt mich muendlich in schlimmster Form, einmal schlug sie mir ins Gesicht, doch ich tat nie was, also keine Gegenwehr (Jetzt koennt ihr denken, ob das wohl so wahr ist) Ja !!!! Ich stellt mir dann die Frage, da es mir viele Leute nicht glauben und mir sagen sie ist doch immer nett und freundlich. Der Wolf im Schafspeltz. So nun instalierte ich eine Vidiokamera in meinem Auto, da die Kindesuebergabe immer auf der Strasse vor dem Haus stattfindet. So nun kommt es, wie immer beleidigungen vor meiner tochter (Sie ist 7 Jahre alt) und als Abschluss Spuckt sie mir mit voller Gewalt ins Gesicht, ich kam nicht einmal zu Wort. Alles in Bild und Ton in Farbe auf Vidio. Ist soetwas Koerperverletzung oder muss ich das alles weiter ueber mich ergehen lassen ?
Danke fuer evtl. Hilfe
Gruss Dieter
ich weis nicht ob ich mich hier ueberhaupt einlocken darf, ich bin weder Polizist noch bei der Kripo. doch ich habe mal eine Frage, da ich einige erheblich Probleme gegenueber meiner noch nicht geschiedenen Ehefrau habe.
Wir haben gegenueber meiner Tochter das gemeinsame Sorgerecht, ich hole meine Tochter immer regelmaessig am Wochenende ab. Doch genau da eskaliert es immer, meine Frau beleidigt mich muendlich in schlimmster Form, einmal schlug sie mir ins Gesicht, doch ich tat nie was, also keine Gegenwehr (Jetzt koennt ihr denken, ob das wohl so wahr ist) Ja !!!! Ich stellt mir dann die Frage, da es mir viele Leute nicht glauben und mir sagen sie ist doch immer nett und freundlich. Der Wolf im Schafspeltz. So nun instalierte ich eine Vidiokamera in meinem Auto, da die Kindesuebergabe immer auf der Strasse vor dem Haus stattfindet. So nun kommt es, wie immer beleidigungen vor meiner tochter (Sie ist 7 Jahre alt) und als Abschluss Spuckt sie mir mit voller Gewalt ins Gesicht, ich kam nicht einmal zu Wort. Alles in Bild und Ton in Farbe auf Vidio. Ist soetwas Koerperverletzung oder muss ich das alles weiter ueber mich ergehen lassen ?
Danke fuer evtl. Hilfe
Gruss Dieter
- spADer
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Straftat ?wurde in der Oeffentlichkeit ins Gesicht gespuckt
1. Kripobeamte sind genauso Polizeibeamte wie die des Wachdienstes- nur ohne Uniform. In den meisten Bundesländern steht einem frei wohin man nach dem Studium gehen möchte ;-D
2. Es handelt sich um eine Körperverletzung, evtl. auch eine Beleidigung.
Nur wenn du es nicht zur Anzeige bringst...
Einfach zur nächsten Dienststelle, ans zuständige Fachkommissariat leiten lassen (Bundesland-abhängig) und zur Anzeige bringen.
2. Es handelt sich um eine Körperverletzung, evtl. auch eine Beleidigung.
Nur wenn du es nicht zur Anzeige bringst...
Einfach zur nächsten Dienststelle, ans zuständige Fachkommissariat leiten lassen (Bundesland-abhängig) und zur Anzeige bringen.
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Ich kann die Beziehung zwischen deiner Frau und dir nicht beurteilen und möchte dir deshalb nur folgenden Rat geben:
Egal, was du tust, denke bitte daran, wer die wichtigste Person in diesem Konflikt ist:
1. Eure gemeinsame Tochter!
2. Eure gemeinsame Tochter!
3. Eure gemeinsame Tochter!
Egal, was du tust, denke bitte daran, wer die wichtigste Person in diesem Konflikt ist:
1. Eure gemeinsame Tochter!
2. Eure gemeinsame Tochter!
3. Eure gemeinsame Tochter!
Straftat ?wurde in der Oeffentlichkeit ins Gesicht gespuckt
Helft mir mal auf die Sprünge:
Würde die Polizei heimliche Video-Aufnahmen ohne Genehmigung (Richter, Gefahr im Verzug, weiteres) machen, könnten sie nicht als Beweis eingebracht werden.
Hier ist das Problem, dass die Ehefrau auch das Recht am eigenen Bild hat, das Video also vielleicht gar nicht hilft...
Aber da ich da im Moment nicht weiter weiß, Dieter:
Einfach zur Polizei gehen und sich beraten lassen, ob sich eine Anzeige lohnt und diese mit dem Video-Beweis untermauert werden kann!
Kann aber wie gesagt sein, dass Dich Deine Frau auf Schadenersatz verklagt, weil Du sie ungefragt gefilmt hast...
Klar, die Tochter ist das Wichtigste, aber wenn die Ausführungen von Dieter stimmen, ist es ja ausschließlich die Frau, die bei der "Kinds-Übergabe" Theater macht und ihren Ex-Mann beleidigt. Dieser tut ja alles zur Deeskalation!
Würde die Polizei heimliche Video-Aufnahmen ohne Genehmigung (Richter, Gefahr im Verzug, weiteres) machen, könnten sie nicht als Beweis eingebracht werden.
Hier ist das Problem, dass die Ehefrau auch das Recht am eigenen Bild hat, das Video also vielleicht gar nicht hilft...
Aber da ich da im Moment nicht weiter weiß, Dieter:
Einfach zur Polizei gehen und sich beraten lassen, ob sich eine Anzeige lohnt und diese mit dem Video-Beweis untermauert werden kann!
Kann aber wie gesagt sein, dass Dich Deine Frau auf Schadenersatz verklagt, weil Du sie ungefragt gefilmt hast...
Klar, die Tochter ist das Wichtigste, aber wenn die Ausführungen von Dieter stimmen, ist es ja ausschließlich die Frau, die bei der "Kinds-Übergabe" Theater macht und ihren Ex-Mann beleidigt. Dieser tut ja alles zur Deeskalation!
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
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- Cadet
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1. Eure gemeinsame Tochter!
2. Eure gemeinsame Tochter!
3. Eure gemeinsame Tochter![/quote]
genau darum geht es mir........ es koennte so friedlich ablaufen, immerhin lebt sie von mir und bei einem unterhalt von 1.700 euro sollte sie eigentlich beten, das ich da bin.
gruss dieter
2. Eure gemeinsame Tochter!
3. Eure gemeinsame Tochter![/quote]
genau darum geht es mir........ es koennte so friedlich ablaufen, immerhin lebt sie von mir und bei einem unterhalt von 1.700 euro sollte sie eigentlich beten, das ich da bin.
gruss dieter
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Einfach zur Polizei gehen und sich beraten lassen, ob sich eine Anzeige lohnt und diese mit dem Video-Beweis untermauert werden kann!
Kann aber wie gesagt sein, dass Dich Deine Frau auf Schadenersatz verklagt, weil Du sie ungefragt gefilmt hast...
Wenn die Poliyei mit dem Vidiowagen hinter mir war, bin ich noch nie auf die Idee gekommen, yu sagen das Sie das nicht duerfen.
Doch die Vidiokamera stand in meinem Auto und hat zufaellig alles aufgenommen was sich so auf der Strasse abspielt...ich denke wenn ich das in der Wohnung tuen wuerde, koennte ich das verstehen. trotzdem danke
gruss dieter
Kann aber wie gesagt sein, dass Dich Deine Frau auf Schadenersatz verklagt, weil Du sie ungefragt gefilmt hast...
Wenn die Poliyei mit dem Vidiowagen hinter mir war, bin ich noch nie auf die Idee gekommen, yu sagen das Sie das nicht duerfen.
Doch die Vidiokamera stand in meinem Auto und hat zufaellig alles aufgenommen was sich so auf der Strasse abspielt...ich denke wenn ich das in der Wohnung tuen wuerde, koennte ich das verstehen. trotzdem danke
gruss dieter
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- Sergeant
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Straftat ?wurde in der Oeffentlichkeit ins Gesicht gespuckt
So nun kommt es, wie immer beleidigungen vor meiner tochter (Sie ist 7 Jahre alt) und als Abschluss Spuckt sie mir mit voller Gewalt ins Gesicht, ich kam nicht einmal zu Wort. Alles in Bild und Ton in Farbe auf Vidio. Ist soetwas Koerperverletzung oder muss ich das alles weiter ueber mich ergehen lassen ?
[quote=""spADer""]2. Es handelt sich um eine Körperverletzung, evtl. auch eine Beleidigung.
[/quote]
Meiner Meinung nach gerade umgekehrt...
Es handelt sich also um eine Beleidigung, evtl. auch um eine KV
Ins Gesicht spucken ist nicht automatisch eine KV!
Und ob es sich um eine Beleidigung handelt, kann hier eigentlich auch nicht geklärt werden, da wir nicht wissen, was die frau zu ihm gesagt hat.
Es gibt Leute die fassen alles als Beleidigung auf, was ihnen nicht passt.
Mein Beileid. Eine Frechheitimmerhin lebt sie von mir und bei einem unterhalt von 1.700 euro...
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- Cadet
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Also Anzige werde ich nun erstatten, ob es nun Koerperverletztung ist oder Beleidigung.
Doch wenn ich so im Internet lese, ist das wohl ein problem ein Vidioband als Beweis vor Gericht vorzulegen, kann das nach hinten los gehen. es wurde aus dem auto heraus aufgenommen, wo die kamera an der windschutzscheibe angebracht war. Was denkt ihr, kann ich schwierigkeiten bekommen ?
gruss dieter
Doch wenn ich so im Internet lese, ist das wohl ein problem ein Vidioband als Beweis vor Gericht vorzulegen, kann das nach hinten los gehen. es wurde aus dem auto heraus aufgenommen, wo die kamera an der windschutzscheibe angebracht war. Was denkt ihr, kann ich schwierigkeiten bekommen ?
gruss dieter
- spADer
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Da fragt sich das Gehirn des Gesetzeshüters doch wieso du zufällig eine Videokamera auf deinem Armaturenbrett hast und just in diesem Moment derartiges passiert?!
Entweder wird es als Beweismittel zugelassen- oder eben nicht. Wenn es überhaupt zu einer Verhandlung kommt
@brechti: Ich wollte keine Wertigkeit einbringen- habe mich nur ungünstig ausgedrückt
Entweder wird es als Beweismittel zugelassen- oder eben nicht. Wenn es überhaupt zu einer Verhandlung kommt
@brechti: Ich wollte keine Wertigkeit einbringen- habe mich nur ungünstig ausgedrückt
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Die Polizei ist auch eine Behörde mit hoheitlichen Aufnahmen, die an ganz bestimmte Befugnisnormen gebunden ist. Dieter dagegen ist ein Privatmann.Würde die Polizei heimliche Video-Aufnahmen ohne Genehmigung (Richter, Gefahr im Verzug, weiteres) machen, könnten sie nicht als Beweis eingebracht werden.
Bezieht sich das Recht am eigenen Bild denn nicht eigentlich auf Veröffentlichungen von Bildmaterial, auf dem jemand abgebildet ist? Hier geht es ja nur darum, begangene Straftaten zu dokumentieren.Hier ist das Problem, dass die Ehefrau auch das Recht am eigenen Bild hat, das Video also vielleicht gar nicht hilft...
Ich könnte mir vorstellen, daß die Videokamera gar nicht so große Probleme aufwirft, wie das hier einige darstellen. Ich würde mich daher vor der Installation einer solchen mal beraten lassen... aber nicht bei der Polizei (die muß davon nämlich nicht zwangsläufig Ahnung haben, wie man hier sieht), sondern bei einem guten Rechtsanwalt. Anzeige wegen Beleidigung und KV würde ich auf jeden Fall erstatten.
Außerdem würde ich über den besagten Rechtsanwalt mal prüfen lassen, ob derartige Vorkommnisse vor den Augen der gemeinsamen Tochter nicht womöglich Zweifel an der Eignung der Mutter zur Ausübung des elterlichen Sorgerechts aufkommen lassen könnten.
Dear Kids,
There is no Santa. Those presents are from your parents.
Sincerely, Wikileaks
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Danke trooper,
das baut mich ja wieder auf.............wie du richtig sagst hier geht es um den nachweis, wie meine nochfrau in bezug mit unserer tochter umgeht. das bespreche ich gerade mit meiner anwaeltin, doch mir ist immer viel wohler, wenn ich auch mal aus eueren reihen hoere ,wie mit solchen situtationen umgegangen wird. doch in einem punkt seit euch sich ich halte euch auf dem laufenden.
denn meine frau hat das letzte verfahren, gegenueber mir in einer anderen sache gewonnen, weil sie so unschuldig und angeeblich eingeschuchtert da sass, und eine eidesstattliche erklaerung nach der anderen abgegeben hat, wie arm sie doch sei und es nicht versteht das maenner so boese sein koennen. ich waere fast gepatzt und wenn dann noch der richter da rauf reinfaellt.
was steht eigentlich auf eidesstattliche falschaussage, das wird der naechste punkt sein. ???????????????
gruss dieter
das baut mich ja wieder auf.............wie du richtig sagst hier geht es um den nachweis, wie meine nochfrau in bezug mit unserer tochter umgeht. das bespreche ich gerade mit meiner anwaeltin, doch mir ist immer viel wohler, wenn ich auch mal aus eueren reihen hoere ,wie mit solchen situtationen umgegangen wird. doch in einem punkt seit euch sich ich halte euch auf dem laufenden.
denn meine frau hat das letzte verfahren, gegenueber mir in einer anderen sache gewonnen, weil sie so unschuldig und angeeblich eingeschuchtert da sass, und eine eidesstattliche erklaerung nach der anderen abgegeben hat, wie arm sie doch sei und es nicht versteht das maenner so boese sein koennen. ich waere fast gepatzt und wenn dann noch der richter da rauf reinfaellt.
was steht eigentlich auf eidesstattliche falschaussage, das wird der naechste punkt sein. ???????????????
gruss dieter
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Spucken in das Gesicht dürfte wohl regelmäßig den Tatbestand einer Beleidigung gemäß § 185 StGB erfüllen und nur im Ausnahmefall eine Körperverletzung darstellen, wenn z.B. dadurch das körperliche Wohlbefinden durch starken Ekel o.ä. herabgesetzt ist (sollte bei der Ehefrau wohl eher ausscheiden).
Zur anderen Frage... in Betracht kommen:
§ 153 StGB (Falsche uneidliche Aussage):
"(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
§ 154 StGB (Meineid):
"(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren."
§ 156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt):
"Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
§ 163 StGB (Fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt):
"(1) Wenn eine der in den §§ 154 bis 156 bezeichneten Handlungen aus Fahrlässigkeit begangen worden ist, so tritt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ein.
(2) Straflosigkeit tritt ein, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt. Die Vorschriften des § 158 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend."
Zur anderen Frage... in Betracht kommen:
§ 153 StGB (Falsche uneidliche Aussage):
"(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
§ 154 StGB (Meineid):
"(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren."
§ 156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt):
"Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
§ 163 StGB (Fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt):
"(1) Wenn eine der in den §§ 154 bis 156 bezeichneten Handlungen aus Fahrlässigkeit begangen worden ist, so tritt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ein.
(2) Straflosigkeit tritt ein, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt. Die Vorschriften des § 158 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend."
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Schreib ihr doch mal einen Brief der an ihre Vernunft und Verwantwortung gegenüber eurer Tochter appelliert.
Schreib ihr, dass es FÜR EURE TOCHTER besser ist, wenn sie eure Konflikte, Beleidigungen etc. nciht mitkriegt.
Vielleicht sieht sie das ein und lässt es in ihrer Anwesenheit.
Schreib ihr, dass es FÜR EURE TOCHTER besser ist, wenn sie eure Konflikte, Beleidigungen etc. nciht mitkriegt.
Vielleicht sieht sie das ein und lässt es in ihrer Anwesenheit.
- schutzmann_schneidig
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^^Das könnte er wohl tun. Wie Trooper allerdings schon bemerkt hat...sollte er eine Neuverteilung des Sorgerechts anstreben, spielt sie ihm damit buchstäblich in die Karten.
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Dieter, was Du in Deinem Privatauto liegen hast, geht keinen was an. Und wenn es eine Videokamera ist, na und? Du hast halt vergessen, sie nach "Landschaftaufnahmen" auszuschalten und "zufällig" hat sie das Ganze aufgenommen, was solls; mit so einer Nebensache eines Nebengesetzes wird sich wohl kaum ein Richter ernsthaft beschäftigen, wenn es hier um folgende Rechtsgüter geht: Ehre, Gesundheit, Würde, Kindeswohl.
Bevor Du zur Polizei gehst, rede mit Deiner Anwältin, ob das Ganze Sinn hat und nicht hinter der Sorgerechtsneuverteilung zurückstehen soll. Sowas käme vielleicht vorm Familienrichter besser, der das Ganze dann (wenn Du es beantragst und es noch nicht verjährt ist) an den Strafrichter verweisen kann. Einfache KV ist immer noch ein Antragsdelikt.
Bevor Du zur Polizei gehst, rede mit Deiner Anwältin, ob das Ganze Sinn hat und nicht hinter der Sorgerechtsneuverteilung zurückstehen soll. Sowas käme vielleicht vorm Familienrichter besser, der das Ganze dann (wenn Du es beantragst und es noch nicht verjährt ist) an den Strafrichter verweisen kann. Einfache KV ist immer noch ein Antragsdelikt.
Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes. (John Dryden)
Wenn Ihr den Tod so sehr liebt, könnt Ihr ihn haben....(Otto Schily)
A gun in the hand is better than a cop on the Phone.
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