Polizei schießt in Notwehr...vorbei
Moderator: schutzmann_schneidig
Polizei schießt in Notwehr...vorbei
Ich verschiebe das Thema in das mittlerweile passendere Forum!
Polizei schießt in Notwehr...vorbei
gut, ich bin kein Polizist, und ich hab auch nicht wirklich ahnung von eurer Ausbildung, aber könnte man so einen Nicht ins Bein oder in den Arm schießen? Muss doch net Tötlich sein.
Also ich würde nach sowas wohl aufgeben... Gut, ich würde auch Nie auf einen Polizisten Mit irgendwas gefährlichen zielen
Also ich würde nach sowas wohl aufgeben... Gut, ich würde auch Nie auf einen Polizisten Mit irgendwas gefährlichen zielen
Polizei schießt in Notwehr...vorbei
Yuj,
wenn du genügend Zeit zum zielen hast - warum nicht versuchen? Gut, treffen musst du dann auch noch...
Aber du hast schlichtweg in solchen Situationen keine Zeit zum Zielen. Da kommt es nur drauf an, möglichst überhaupt zu treffen, um eben eine Wirkung zu erhalten - und zwar bevor dich ein Wirkungstreffer deines Gegners erwischt.
wenn du genügend Zeit zum zielen hast - warum nicht versuchen? Gut, treffen musst du dann auch noch...
Aber du hast schlichtweg in solchen Situationen keine Zeit zum Zielen. Da kommt es nur drauf an, möglichst überhaupt zu treffen, um eben eine Wirkung zu erhalten - und zwar bevor dich ein Wirkungstreffer deines Gegners erwischt.
- Kaeptn_Chaos
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Polizei schießt in Notwehr...vorbei
Zumal man mit zerschossener Oberschenkelarterie auch schnell stirbt...
Aber ist doch ganz einfach. Bau dir ein Pendel, dessen Geschwindigkeit dein Kumpel variiert. Der gibt dir einen Tennisball und auf Kommando drehst du dich zum Pendel und wirfst innerhalb von drei Sekunden.
Alternativ darf dein Kumpel auch rumzappeln und du versuchst, den innerhalb von drei Sekunden punktgenau zu treffen. Kannst den Ball auch vorher in Farbe tunken.
Und dann stell dir das ganze mit einem Bleikügelchen unter Stress, Angst und Panik vor.
Aber ist doch ganz einfach. Bau dir ein Pendel, dessen Geschwindigkeit dein Kumpel variiert. Der gibt dir einen Tennisball und auf Kommando drehst du dich zum Pendel und wirfst innerhalb von drei Sekunden.
Alternativ darf dein Kumpel auch rumzappeln und du versuchst, den innerhalb von drei Sekunden punktgenau zu treffen. Kannst den Ball auch vorher in Farbe tunken.
Und dann stell dir das ganze mit einem Bleikügelchen unter Stress, Angst und Panik vor.
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Polizei schießt in Notwehr...vorbei
Was genau soll uns dieses Video sagen?
http://www.monstersgame.de/?ac=vid&vid=144642
Wer drauf klickt wird gebissen ;)
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Polizei schießt in Notwehr...vorbei
[quote=""zorniger""]Wenn ich sofort ohne Androhung auf ihn schieße fällt das doch unter Notwehr und nicht mehr unter den Schusswaffengebrauch gem. UZwG oder?[/quote]
seit wann handeln polizisten nach dem UZwG ????
für mich als hesse ist der zwang im HSOG abschließend geregelt - jeder zwang!
[quote=""zorniger""]Bin nicht in BW bei der Polizei,sondern bei der BPOL.
Und für die gilt das UZwG.[/quote]
allmählich kommt licht in die sache
[quote=""zorniger""]...
Nochmal: bei Sofortvollzug des SWG greift das StGB und nicht das UZwG...[/quote]
polizeilicher SWG im stgb ???? ich raffs net !?!?
vielleicht ists noch nicht angesprochen worden, aber wenn ich als polizist nach notwehr handle und dabei (querschläger z.b.) jemand drittes unbeteiligtes schädige, dann war das demgegenüber eine unerlaubte handlung gem. BGB und ich bin haftbar für alle folgen. wenn ich aber nach UZwG oder landespolizeigesetz handle, dann haftet das land.
also im dienst finger weg von notwehr/nothilfe, ihr versetzt euch in den dienst und handelt dann gefälligst.
seit wann handeln polizisten nach dem UZwG ????
für mich als hesse ist der zwang im HSOG abschließend geregelt - jeder zwang!
[quote=""zorniger""]Bin nicht in BW bei der Polizei,sondern bei der BPOL.
Und für die gilt das UZwG.[/quote]
allmählich kommt licht in die sache
[quote=""zorniger""]...
Nochmal: bei Sofortvollzug des SWG greift das StGB und nicht das UZwG...[/quote]
polizeilicher SWG im stgb ???? ich raffs net !?!?
vielleicht ists noch nicht angesprochen worden, aber wenn ich als polizist nach notwehr handle und dabei (querschläger z.b.) jemand drittes unbeteiligtes schädige, dann war das demgegenüber eine unerlaubte handlung gem. BGB und ich bin haftbar für alle folgen. wenn ich aber nach UZwG oder landespolizeigesetz handle, dann haftet das land.
also im dienst finger weg von notwehr/nothilfe, ihr versetzt euch in den dienst und handelt dann gefälligst.
ist mir scheiß egal, wer dein vater ist, solange ich hier am angeln bin, geht hier niemand übers wasser !!!!!!!!!!
Polizei schießt in Notwehr...vorbei
Das ist zwar prinzipiell richtig, aber das Doofe an der Sache ist, daß nicht alle Polizeien ein fortschrittliches PolG haben, in dem die Androhung des Schußwaffengebrauchs nur "sofern möglich" gefordert wird.
Dear Kids,
There is no Santa. Those presents are from your parents.
Sincerely, Wikileaks
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Polizei schießt in Notwehr...vorbei
... und ich hatt bisher immer befürchtet, dass das hessische PolG schon eine verdammt weichgespühlte version des ursprünglichen bundeseinheitlichen gesetztesentwurfes ist....
ist mir scheiß egal, wer dein vater ist, solange ich hier am angeln bin, geht hier niemand übers wasser !!!!!!!!!!
- Vito
- Deputy Inspector
- Beiträge: 8255
- Registriert: So 24. Jul 2005, 00:00
- Wohnort: Da wo man babbele dud
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Polizei schießt in Notwehr...vorbei
[quote=""renegad7""]... und ich hatt bisher immer befürchtet, dass das hessische PolG schon eine verdammt weichgespühlte version des ursprünglichen bundeseinheitlichen gesetztesentwurfes ist....[/quote]
Das HSOG ist m.M.n. eines der besten Polizeigesetze in Deutschland
Betreffend Deiner Äußerung Notwehr/Haftung muss ich Dir voll und ganz Recht geben. Diesen Punkt vernachlässigen viele bei der Betrachtung.
Gruß
Vito
Das HSOG ist m.M.n. eines der besten Polizeigesetze in Deutschland
Betreffend Deiner Äußerung Notwehr/Haftung muss ich Dir voll und ganz Recht geben. Diesen Punkt vernachlässigen viele bei der Betrachtung.
Gruß
Vito
Freiheit für die Spareribs
Polizei schießt in Notwehr...vorbei
Hab einige Seiten zuvor eine Diskussion über den Begriff "Finaler Rettungsschuss" mitbekommen. Da ich das Thema mal im Seminar behandeln durfte...
Als „finalen Rettungsschuss“ bezeichnet man einen gezielten Schuss im Rahmen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs auf solche Organe, deren Verletzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird.
zur absoluten Handlungsunfähigkeit:
Zitat: Angriffsunfähigkeit
Dieses Ziel kann bei den derzeitigen technischen Einwirkungsmaßnahmen der Polizei aus größerer Entfernung nur durch den Einsatz von Schusswaffen mit der Verletzung des Zentralen Nervensystems des Gehirns oder de Rückenmarks erreicht werden. Diese Treffer sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich.
Ärztliches Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Uni München vom 22.3. 72 zur Frage der Handlungs- und Schiessfähigkeit schussverletzter Personen (Quelle: Dietel Ginzel Allgemeines Verwaltungs und Polizeirecht)
In einer Stresssituation, wie den Schusswaffengebrauch gegen eine Person, wenn diese den PVB mit einer "Waffe" bedroht, sollte man auf den Torso zielen. Nicht unbedingt weil das am wirksamsten ist, sondern wegen der Trefferfläche und der Wahrscheinlichkeit eines wirksamen Treffers! (Gemeint ist die Situation in der nur noch ziehen und schießen geht!)
Zumindest habe ich das mal so gelernt und auch auch so weitervermittelt (Nicht bei der Polizei gelernt, aber die Logik leuchtet mir noch heute ein).
Als „finalen Rettungsschuss“ bezeichnet man einen gezielten Schuss im Rahmen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs auf solche Organe, deren Verletzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird.
zur absoluten Handlungsunfähigkeit:
Zitat: Angriffsunfähigkeit
Dieses Ziel kann bei den derzeitigen technischen Einwirkungsmaßnahmen der Polizei aus größerer Entfernung nur durch den Einsatz von Schusswaffen mit der Verletzung des Zentralen Nervensystems des Gehirns oder de Rückenmarks erreicht werden. Diese Treffer sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich.
Ärztliches Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Uni München vom 22.3. 72 zur Frage der Handlungs- und Schiessfähigkeit schussverletzter Personen (Quelle: Dietel Ginzel Allgemeines Verwaltungs und Polizeirecht)
In einer Stresssituation, wie den Schusswaffengebrauch gegen eine Person, wenn diese den PVB mit einer "Waffe" bedroht, sollte man auf den Torso zielen. Nicht unbedingt weil das am wirksamsten ist, sondern wegen der Trefferfläche und der Wahrscheinlichkeit eines wirksamen Treffers! (Gemeint ist die Situation in der nur noch ziehen und schießen geht!)
Zumindest habe ich das mal so gelernt und auch auch so weitervermittelt (Nicht bei der Polizei gelernt, aber die Logik leuchtet mir noch heute ein).
fiat iustitat, et pereat mundus
Polizei schießt in Notwehr...vorbei
[quote=""Grenni""]Hab einige Seiten zuvor eine Diskussion über den Begriff "Finaler Rettungsschuss" mitbekommen. Da ich das Thema mal im Seminar behandeln durfte...
Als „finalen Rettungsschuss“ bezeichnet man einen gezielten Schuss im Rahmen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs auf solche Organe, deren Verletzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird.
zur absoluten Handlungsunfähigkeit:
Zitat: Angriffsunfähigkeit
Dieses Ziel kann bei den derzeitigen technischen Einwirkungsmaßnahmen der Polizei aus größerer Entfernung nur durch den Einsatz von Schusswaffen mit der Verletzung des Zentralen Nervensystems des Gehirns oder de Rückenmarks erreicht werden. Diese Treffer sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich.
Ärztliches Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Uni München vom 22.3. 72 zur Frage der Handlungs- und Schiessfähigkeit schussverletzter Personen (Quelle: Dietel Ginzel Allgemeines Verwaltungs und Polizeirecht)
In einer Stresssituation, wie den Schusswaffengebrauch gegen eine Person, wenn diese den PVB mit einer "Waffe" bedroht, sollte man auf den Torso zielen. Nicht unbedingt weil das am wirksamsten ist, sondern wegen der Trefferfläche und der Wahrscheinlichkeit eines wirksamen Treffers! (Gemeint ist die Situation in der nur noch ziehen und schießen geht!)
Zumindest habe ich das mal so gelernt und auch auch so weitervermittelt (Nicht bei der Polizei gelernt, aber die Logik leuchtet mir noch heute ein).[/quote]
Und zwar wird solange auf den Torso geschossen bis eine erkennbare Trefferwirkung eintritt.... ergo bis das Gegenüber liegt.. :|
Als „finalen Rettungsschuss“ bezeichnet man einen gezielten Schuss im Rahmen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs auf solche Organe, deren Verletzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird.
zur absoluten Handlungsunfähigkeit:
Zitat: Angriffsunfähigkeit
Dieses Ziel kann bei den derzeitigen technischen Einwirkungsmaßnahmen der Polizei aus größerer Entfernung nur durch den Einsatz von Schusswaffen mit der Verletzung des Zentralen Nervensystems des Gehirns oder de Rückenmarks erreicht werden. Diese Treffer sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich.
Ärztliches Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Uni München vom 22.3. 72 zur Frage der Handlungs- und Schiessfähigkeit schussverletzter Personen (Quelle: Dietel Ginzel Allgemeines Verwaltungs und Polizeirecht)
In einer Stresssituation, wie den Schusswaffengebrauch gegen eine Person, wenn diese den PVB mit einer "Waffe" bedroht, sollte man auf den Torso zielen. Nicht unbedingt weil das am wirksamsten ist, sondern wegen der Trefferfläche und der Wahrscheinlichkeit eines wirksamen Treffers! (Gemeint ist die Situation in der nur noch ziehen und schießen geht!)
Zumindest habe ich das mal so gelernt und auch auch so weitervermittelt (Nicht bei der Polizei gelernt, aber die Logik leuchtet mir noch heute ein).[/quote]
Und zwar wird solange auf den Torso geschossen bis eine erkennbare Trefferwirkung eintritt.... ergo bis das Gegenüber liegt.. :|
Intelligenz impliziert die Fähigkeit, sich dümmer zu stellen, als man in Wahrheit ist. Umgekehrt wird es verdammt schwer.
Polizei schießt in Notwehr...vorbei
[quote=""Yuj""]aber könnte man so einen Nicht ins Bein oder in den Arm schießen? Muss doch net Tötlich sein.[/quote]
Ein Treffer am Oberkörper ist auch nicht unbedingt tödlich. Aber wenn mich jemand mit einer Waffe angreifen will, dann mache ich mir über sowas zuletzt gedanken.
Gruß Marco
Ein Treffer am Oberkörper ist auch nicht unbedingt tödlich. Aber wenn mich jemand mit einer Waffe angreifen will, dann mache ich mir über sowas zuletzt gedanken.
Gruß Marco
Polizei schießt in Notwehr...vorbei
Das ein einziger Treffer ein solche Situation bereinigt, gibt es doch leider nur im Kino
Wenn der Angreifer richtig "unter Strom steht", dann braucht es schon mehrere Treffer (Mann-Stop-Munition) bis der SWG "wirkt"...
Wenn der Angreifer richtig "unter Strom steht", dann braucht es schon mehrere Treffer (Mann-Stop-Munition) bis der SWG "wirkt"...
Intelligenz impliziert die Fähigkeit, sich dümmer zu stellen, als man in Wahrheit ist. Umgekehrt wird es verdammt schwer.
Polizei schießt in Notwehr...vorbei
Ein riesen Nachteil des Tasers ist daß du ja eigentlich nur einen einzigen Schuss hast!
Mit der Schusswaffe hab ich im Zweifelsfall aber 31 Versuche zu treffen
Mit der Schusswaffe hab ich im Zweifelsfall aber 31 Versuche zu treffen
"All gave some, some gave all"
In Xanadu schuf Kubla Khan
Ein prunkvolles Vergnügungsschloss.
Wo Alph, der heil´ge Strom, durchfloss,
die tiefen Höhlen, unendlich groß,
hinab zum dunklen Ozean.
A Message to Humanity
In Xanadu schuf Kubla Khan
Ein prunkvolles Vergnügungsschloss.
Wo Alph, der heil´ge Strom, durchfloss,
die tiefen Höhlen, unendlich groß,
hinab zum dunklen Ozean.
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