Polizei schießt in Notwehr...vorbei

Erfahrungsberichte, Fragen und Tipps

Moderator: schutzmann_schneidig

Gast

Polizei schießt in Notwehr...vorbei

Beitragvon Gast » Mo 13. Aug 2007, 10:39

Ich verschiebe das Thema in das mittlerweile passendere Forum!

Yuj
Cadet
Cadet
Beiträge: 4
Registriert: Mo 13. Aug 2007, 00:00

Polizei schießt in Notwehr...vorbei

Beitragvon Yuj » Mo 13. Aug 2007, 21:14

gut, ich bin kein Polizist, und ich hab auch nicht wirklich ahnung von eurer Ausbildung, aber könnte man so einen Nicht ins Bein oder in den Arm schießen? Muss doch net Tötlich sein.

Also ich würde nach sowas wohl aufgeben... Gut, ich würde auch Nie auf einen Polizisten Mit irgendwas gefährlichen zielen

deBadner
Captain
Captain
Beiträge: 1679
Registriert: So 17. Jun 2007, 00:00

Polizei schießt in Notwehr...vorbei

Beitragvon deBadner » Mo 13. Aug 2007, 21:20

Yuj,

wenn du genügend Zeit zum zielen hast - warum nicht versuchen? Gut, treffen musst du dann auch noch...

Aber du hast schlichtweg in solchen Situationen keine Zeit zum Zielen. Da kommt es nur drauf an, möglichst überhaupt zu treffen, um eben eine Wirkung zu erhalten - und zwar bevor dich ein Wirkungstreffer deines Gegners erwischt.

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27025
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Polizei schießt in Notwehr...vorbei

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 13. Aug 2007, 21:33

Zumal man mit zerschossener Oberschenkelarterie auch schnell stirbt...

Aber ist doch ganz einfach. Bau dir ein Pendel, dessen Geschwindigkeit dein Kumpel variiert. Der gibt dir einen Tennisball und auf Kommando drehst du dich zum Pendel und wirfst innerhalb von drei Sekunden.

Alternativ darf dein Kumpel auch rumzappeln und du versuchst, den innerhalb von drei Sekunden punktgenau zu treffen. Kannst den Ball auch vorher in Farbe tunken.

Und dann stell dir das ganze mit einem Bleikügelchen unter Stress, Angst und Panik vor.
:lah:

DirtyHarry
Constable
Constable
Beiträge: 72
Registriert: Mi 11. Mai 2005, 00:00

so macht man jemand Kampfunfähig

Beitragvon DirtyHarry » Di 14. Aug 2007, 07:43

"stay armed"

Ticca
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 2443
Registriert: Sa 13. Mai 2006, 00:00
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Polizei schießt in Notwehr...vorbei

Beitragvon Ticca » Di 14. Aug 2007, 09:21

Was genau soll uns dieses Video sagen?
http://www.monstersgame.de/?ac=vid&vid=144642
Wer drauf klickt wird gebissen ;)

renegad7
Corporal
Corporal
Beiträge: 263
Registriert: Di 6. Mär 2007, 00:00
Wohnort: hässeländle

Polizei schießt in Notwehr...vorbei

Beitragvon renegad7 » Mo 20. Aug 2007, 22:49

[quote=""zorniger""]Wenn ich sofort ohne Androhung auf ihn schieße fällt das doch unter Notwehr und nicht mehr unter den Schusswaffengebrauch gem. UZwG oder?[/quote]
seit wann handeln polizisten nach dem UZwG ????
für mich als hesse ist der zwang im HSOG abschließend geregelt - jeder zwang!
[quote=""zorniger""]Bin nicht in BW bei der Polizei,sondern bei der BPOL.
Und für die gilt das UZwG.[/quote]
allmählich kommt licht in die sache
[quote=""zorniger""]...
Nochmal: bei Sofortvollzug des SWG greift das StGB und nicht das UZwG...[/quote]
polizeilicher SWG im stgb ???? ich raffs net !?!?
vielleicht ists noch nicht angesprochen worden, aber wenn ich als polizist nach notwehr handle und dabei (querschläger z.b.) jemand drittes unbeteiligtes schädige, dann war das demgegenüber eine unerlaubte handlung gem. BGB und ich bin haftbar für alle folgen. wenn ich aber nach UZwG oder landespolizeigesetz handle, dann haftet das land.

also im dienst finger weg von notwehr/nothilfe, ihr versetzt euch in den dienst und handelt dann gefälligst.
ist mir scheiß egal, wer dein vater ist, solange ich hier am angeln bin, geht hier niemand übers wasser !!!!!!!!!!

Benutzeravatar
Trooper
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 13359
Registriert: Sa 2. Okt 2004, 00:00
Wohnort: Niedersachsen

Polizei schießt in Notwehr...vorbei

Beitragvon Trooper » Mo 20. Aug 2007, 23:21

Das ist zwar prinzipiell richtig, aber das Doofe an der Sache ist, daß nicht alle Polizeien ein fortschrittliches PolG haben, in dem die Androhung des Schußwaffengebrauchs nur "sofern möglich" gefordert wird.
Dear Kids,
There is no Santa. Those presents are from your parents.
Sincerely, Wikileaks

renegad7
Corporal
Corporal
Beiträge: 263
Registriert: Di 6. Mär 2007, 00:00
Wohnort: hässeländle

Polizei schießt in Notwehr...vorbei

Beitragvon renegad7 » Mo 20. Aug 2007, 23:25

... und ich hatt bisher immer befürchtet, dass das hessische PolG schon eine verdammt weichgespühlte version des ursprünglichen bundeseinheitlichen gesetztesentwurfes ist....
ist mir scheiß egal, wer dein vater ist, solange ich hier am angeln bin, geht hier niemand übers wasser !!!!!!!!!!

Benutzeravatar
Vito
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 8255
Registriert: So 24. Jul 2005, 00:00
Wohnort: Da wo man babbele dud
Kontaktdaten:

Polizei schießt in Notwehr...vorbei

Beitragvon Vito » Mo 20. Aug 2007, 23:33

[quote=""renegad7""]... und ich hatt bisher immer befürchtet, dass das hessische PolG schon eine verdammt weichgespühlte version des ursprünglichen bundeseinheitlichen gesetztesentwurfes ist....[/quote]

Das HSOG ist m.M.n. eines der besten Polizeigesetze in Deutschland :ja:

Betreffend Deiner Äußerung Notwehr/Haftung muss ich Dir voll und ganz Recht geben. Diesen Punkt vernachlässigen viele bei der Betrachtung.

Gruß

Vito
BildFreiheit für die SpareribsBild

Grenni
Constable
Constable
Beiträge: 48
Registriert: Fr 17. Aug 2007, 00:00
Wohnort: Essen

Polizei schießt in Notwehr...vorbei

Beitragvon Grenni » Mi 22. Aug 2007, 23:52

Hab einige Seiten zuvor eine Diskussion über den Begriff "Finaler Rettungsschuss" mitbekommen. Da ich das Thema mal im Seminar behandeln durfte...
Als „finalen Rettungsschuss“ bezeichnet man einen gezielten Schuss im Rahmen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs auf solche Organe, deren Verletzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird.

zur absoluten Handlungsunfähigkeit:
Zitat: Angriffsunfähigkeit
Dieses Ziel kann bei den derzeitigen technischen Einwirkungsmaßnahmen der Polizei aus größerer Entfernung nur durch den Einsatz von Schusswaffen mit der Verletzung des Zentralen Nervensystems des Gehirns oder de Rückenmarks erreicht werden. Diese Treffer sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich.
Ärztliches Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Uni München vom 22.3. 72 zur Frage der Handlungs- und Schiessfähigkeit schussverletzter Personen (Quelle: Dietel Ginzel Allgemeines Verwaltungs und Polizeirecht)

In einer Stresssituation, wie den Schusswaffengebrauch gegen eine Person, wenn diese den PVB mit einer "Waffe" bedroht, sollte man auf den Torso zielen. Nicht unbedingt weil das am wirksamsten ist, sondern wegen der Trefferfläche und der Wahrscheinlichkeit eines wirksamen Treffers! (Gemeint ist die Situation in der nur noch ziehen und schießen geht!)
Zumindest habe ich das mal so gelernt und auch auch so weitervermittelt (Nicht bei der Polizei gelernt, aber die Logik leuchtet mir noch heute ein).
fiat iustitat, et pereat mundus

klaudi75
Corporal
Corporal
Beiträge: 465
Registriert: Do 10. Mai 2007, 00:00
Wohnort: BN

Polizei schießt in Notwehr...vorbei

Beitragvon klaudi75 » Sa 15. Sep 2007, 08:59

[quote=""Grenni""]Hab einige Seiten zuvor eine Diskussion über den Begriff "Finaler Rettungsschuss" mitbekommen. Da ich das Thema mal im Seminar behandeln durfte...
Als „finalen Rettungsschuss“ bezeichnet man einen gezielten Schuss im Rahmen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs auf solche Organe, deren Verletzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird.

zur absoluten Handlungsunfähigkeit:
Zitat: Angriffsunfähigkeit
Dieses Ziel kann bei den derzeitigen technischen Einwirkungsmaßnahmen der Polizei aus größerer Entfernung nur durch den Einsatz von Schusswaffen mit der Verletzung des Zentralen Nervensystems des Gehirns oder de Rückenmarks erreicht werden. Diese Treffer sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich.
Ärztliches Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Uni München vom 22.3. 72 zur Frage der Handlungs- und Schiessfähigkeit schussverletzter Personen (Quelle: Dietel Ginzel Allgemeines Verwaltungs und Polizeirecht)

In einer Stresssituation, wie den Schusswaffengebrauch gegen eine Person, wenn diese den PVB mit einer "Waffe" bedroht, sollte man auf den Torso zielen. Nicht unbedingt weil das am wirksamsten ist, sondern wegen der Trefferfläche und der Wahrscheinlichkeit eines wirksamen Treffers! (Gemeint ist die Situation in der nur noch ziehen und schießen geht!)
Zumindest habe ich das mal so gelernt und auch auch so weitervermittelt (Nicht bei der Polizei gelernt, aber die Logik leuchtet mir noch heute ein).[/quote]


Und zwar wird solange auf den Torso geschossen bis eine erkennbare Trefferwirkung eintritt.... ergo bis das Gegenüber liegt.. :|
Intelligenz impliziert die Fähigkeit, sich dümmer zu stellen, als man in Wahrheit ist. Umgekehrt wird es verdammt schwer.

Gast

Polizei schießt in Notwehr...vorbei

Beitragvon Gast » Sa 15. Sep 2007, 09:23

[quote=""Yuj""]aber könnte man so einen Nicht ins Bein oder in den Arm schießen? Muss doch net Tötlich sein.[/quote]
Ein Treffer am Oberkörper ist auch nicht unbedingt tödlich. Aber wenn mich jemand mit einer Waffe angreifen will, dann mache ich mir über sowas zuletzt gedanken.

Gruß Marco

klaudi75
Corporal
Corporal
Beiträge: 465
Registriert: Do 10. Mai 2007, 00:00
Wohnort: BN

Polizei schießt in Notwehr...vorbei

Beitragvon klaudi75 » Sa 15. Sep 2007, 09:35

Das ein einziger Treffer ein solche Situation bereinigt, gibt es doch leider nur im Kino :!:

Wenn der Angreifer richtig "unter Strom steht", dann braucht es schon mehrere Treffer (Mann-Stop-Munition) bis der SWG "wirkt"... :/
Intelligenz impliziert die Fähigkeit, sich dümmer zu stellen, als man in Wahrheit ist. Umgekehrt wird es verdammt schwer.

Benutzeravatar
Apollo
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 3378
Registriert: So 29. Aug 2004, 00:00

Polizei schießt in Notwehr...vorbei

Beitragvon Apollo » Sa 15. Sep 2007, 10:04

Ein riesen Nachteil des Tasers ist daß du ja eigentlich nur einen einzigen Schuss hast!

Mit der Schusswaffe hab ich im Zweifelsfall aber 31 Versuche zu treffen :wink:
"All gave some, some gave all"

In Xanadu schuf Kubla Khan
Ein prunkvolles Vergnügungsschloss.
Wo Alph, der heil´ge Strom, durchfloss,
die tiefen Höhlen, unendlich groß,
hinab zum dunklen Ozean.


A Message to Humanity


Zurück zu „Waffen und Einsatzmittel des unmittelbaren Zwangs“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende