musterung

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Polli

nk´ler

musterung

Beitragvon nk´ler » So 17. Okt 2004, 16:53

hallo, ich wollte mal fragen, ob man bei der ärztlichen Untersuchung nach seinem Musterungsgrad gefragt wird ???????

Ich frage deshalb, weil ich T3 gemustert worden bin und zwar gewollte (also hab eigentlich nichts *werd_rot*) ......

Wollen die dann auch in die Musterungsunterlagen einsehen oder "reicht es aus", wenn man einfach die Gründe mündlich angibt ??!?!?!??!!?

danke für euere antworten im voraus

Benutzeravatar
Polli
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 18174
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00
Wohnort: Ruhrgebiet

musterung

Beitragvon Polli » So 17. Okt 2004, 18:24

Hi nk´ler,

in einem Fragebogen :verweis: muss man angeben, wie der
Tauglichkeitsgrad bei der Musterung war.

Per Unterschrift bestätigt man,
dass die Angaben wahrheitsgemäß sind :!:

I.d.R. braucht man bei der T 3 Musterung keine Musterungsunterlagen
für den Polizeiarzt in MS besorgen.

Nur in seltenen Fällen wird dieses der Fall sein.
Es ist letztendlich abhängig von der Diagnose der T3 Musterung

Wer T 5 gemustert wurde kann damit rechnen,
dass er vom polizeiärztlichen Dienst :onceldoc: den Auftrag bekommt,
seine Musterungsakte zu besorgen.
Diese muss dann (direkt vom Kreiswehrersatzamt) dem ärztlichen Dienst zugeschickt werden.

Es ist nicht sinnvoll, die Musterungsakte im Vorfeld
nach Münster schicken zu lassen.
Einerseits will sich der Polizeiarzt ein eigenes Bild :lupe: machen,
anderseits weiß man ja nicht, :nixweiss: ob man überhaupt den schriftl. Test am 1. Tag schafft.


Grundsätzlich gilt:

Musterung beim Bund und "Musterung" bei der Polizei
sind zwei Paar Schuhe.


Das liegt an der unterschiedlichen Zielsetzung.

Die Polizeiärzte :onceldoc: haben die Aufgabe, möglichst gesunde Leute
einzustellen mit der Prognose, dass sie auch möglichst
lange gesund bleiben. (Ein ganzes Berufsleben)

Dabei ist es ein Unterschied, ob man akut (noch) keine Beschwerden hat,
aber aus ärztlicher Sicht in Zukunft ein gewisses Risiko vorhanden ist
eingeschränkt dienstfähig zw. komplett dienstunfähig zu werden.


Die Bundeswehr will bei der Musterung wissen, ob man gesund genug ist,
um den Wehrdienst leisten zu können.
Darüber hinaus will man wissen, ob man für alle Waffengattungen geeignet ist.

Bei einer Bewerbung beim Bund als Zeitsoldat sieht die ärztliche
Untersuchung schon wieder ganz anders aus (viel heftiger).


Daher ist der Tauglichkeitgrad bei der Musterung für den Polizeiarzt
grundsätzlich nicht maßgebend.
Gruß ;)





Zuletzt geändert von Polli am Di 19. Okt 2004, 14:56, insgesamt 1-mal geändert.

gast

musterung

Beitragvon gast » So 17. Okt 2004, 18:42

also ich bin 19 Jahre und mache gerade eine ausbildung (die mir aber nicht gefällt) nd möchte deshalb bei der polizei bewerben.
ich wurde immer noch nicht gemustert (!!!) ...... könnte wohl sein, dass ich vergessen worden bin.

welche auswirkungen hat das beim polizeitest? werden die die infos weitergeben? weil das bei der polizei niht klappt bin ich nicht scharf drauf, gemustert zu werden und damit später zivi bzw. wehrdienst abzuleisten!?

Benutzeravatar
Polli
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 18174
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00
Wohnort: Ruhrgebiet

musterung

Beitragvon Polli » So 17. Okt 2004, 18:46

Hi Gast,

zu deiner Frage:


werden die die infos weitergeben? weil das bei der polizei niht klappt bin ich nicht scharf drauf, gemustert zu werden und damit später zivi bzw. wehrdienst abzuleisten!?



Ein deutliches Nein

Allerdings passiert es selten, dass man beim Bund in Vergessenheit gerät ;)

Gruß ;)


gast

musterung

Beitragvon gast » So 17. Okt 2004, 18:53

kann ja auch sein, dass die sich noch melden, aber bis jetzt hab ich halt noch keine bescheid bekommen ;-) ........ also kann von vergessen ja noch keine rede sein

schobOr

musterung

Beitragvon schobOr » So 17. Okt 2004, 18:54

Was ich noch Fragen wollte: Muss auch die Musterungsunterlagen mitbringen, wenn man T2 gemustert ist oder nur ab T3 und schlechter?????

Benutzeravatar
Polli
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 18174
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00
Wohnort: Ruhrgebiet

musterung

Beitragvon Polli » So 17. Okt 2004, 19:51

Hi schobOr,


nochmal zum besseren Verständnis:

Wer T 1, T 2 oder T 3 gemustert wurde, wird i. d. R. keine Musterungsakten
nach der polizeiärztlichen Untersuchung besorgen müssen.



Gruß ;)


Zurück zu „Nordrhein-Westfalen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende