Hallo,
ich frag mich grade wie es mit den Beförderungen bei der Poliezi aussieht, erfolgt diese nach Leistung (wenn ja, gemessen woran?) oder nach Dienstalter?
Bisher ging ich ja davon aus das grundsätzlich jeder Polizist nach seiner Ausbildung erstmal Polizeimeister ist, wie kann es dann aber angehen das bei zwei etwa gleichalten Polizisten (um die 30) der eine Polizeimeister und der andere bereits Polizeikommissar ist?
CU
Ghettomaster
Beförderungen/Dienstgrade
Beförderungen/Dienstgrade
Hi Ghettomaster,
grundsätzlich kann ein Beamter nur einmal im Jahr befördert werden. Dabei wird auch nach Leistung entschieden (Beurteilung des Vorgesetzten) und es muss natürlich auch eine Stelle frei sein.
Es gibt bei der Polizei drei Laufbahnen:
mittleren Dienst (z.B. Polizeimeister)
gehobenen Dienst (z.B. Polizeikommissar)
höheren Dienst (z.B. Polizeirat)
das erklärt dann auch warum es trotz des selben Alters unterschiedliche Dienstgrade gibt. Der eine fing im mittleren Dienst und der andere im gehobenen Dienst an, zudem müssen sie ja auch nicht mit dem selben Alter begonnen haben...
Gruß
Thommy
grundsätzlich kann ein Beamter nur einmal im Jahr befördert werden. Dabei wird auch nach Leistung entschieden (Beurteilung des Vorgesetzten) und es muss natürlich auch eine Stelle frei sein.
Es gibt bei der Polizei drei Laufbahnen:
mittleren Dienst (z.B. Polizeimeister)
gehobenen Dienst (z.B. Polizeikommissar)
höheren Dienst (z.B. Polizeirat)
das erklärt dann auch warum es trotz des selben Alters unterschiedliche Dienstgrade gibt. Der eine fing im mittleren Dienst und der andere im gehobenen Dienst an, zudem müssen sie ja auch nicht mit dem selben Alter begonnen haben...
Gruß
Thommy
Ich will im Schlaf sterben wie mein Opa und nicht schreiend wie sein Beifahrer!
Re: Beförderungen/Dienstgrade
[quote=""Ghettomaster""]Hallo,
ich frag mich grade wie es mit den Beförderungen bei der Poliezi aussieht, erfolgt diese nach Leistung (wenn ja, gemessen woran?) oder nach Dienstalter?
CU
Ghettomaster[/quote]
Beides.
Da gibt es jedoch in den BL unterschiedliche Verfahrensweisen und Verweilzeiten in den jeweiligen Besoldungsgruppen, was die Dienstgrade ja eigentlich ausdrücken.
In HH z. B. wirst du nach 5 Jahre (nicht ganz genau sicher, weil derzeit geht alles ein wenig drunter und drüber was Beförderungen betrifft)
Zum Polizeiobermeiset (A8 ) ernannt und nach insgesamt 16,5 Jahren zum PHM (A9).
Danach besteht dann noch die Möglichkeit (für insgesamt 30 % aller PHM, die Amtszulage zu bekommen). derzeitige Wartezeit von der Ernbennung zum PHM ca. 10 Jahre :(
Im geh. Dienst hast du nach derzeitigen Stand als Direkteinsteiger eine Verweildauer von 48 monaten in A9 als Polizeikommissar und wirst dann automatisch POK (A10).
Als Aufsteiger aus dem Mittleren Dienst beträgt diese Wartezeit (ist in den letzten Jahren von 12 auf derzeit ca. 36 Monate) ca. drei Jahre; also kann man davon ausgehen, weil die Zeiten der Direkteinsteiger sich im gleichen Verhältnis verlängern, dass dort die 48 Monate auch nicht mehr aktuell sind.
Danach musst du dich auf freie, ausgeschriebene Stellen bewerben, da es ab PHK mit den Regelbeförderungen vorbei ist.
ich frag mich grade wie es mit den Beförderungen bei der Poliezi aussieht, erfolgt diese nach Leistung (wenn ja, gemessen woran?) oder nach Dienstalter?
CU
Ghettomaster[/quote]
Beides.
Da gibt es jedoch in den BL unterschiedliche Verfahrensweisen und Verweilzeiten in den jeweiligen Besoldungsgruppen, was die Dienstgrade ja eigentlich ausdrücken.
In HH z. B. wirst du nach 5 Jahre (nicht ganz genau sicher, weil derzeit geht alles ein wenig drunter und drüber was Beförderungen betrifft)
Zum Polizeiobermeiset (A8 ) ernannt und nach insgesamt 16,5 Jahren zum PHM (A9).
Danach besteht dann noch die Möglichkeit (für insgesamt 30 % aller PHM, die Amtszulage zu bekommen). derzeitige Wartezeit von der Ernbennung zum PHM ca. 10 Jahre :(
Im geh. Dienst hast du nach derzeitigen Stand als Direkteinsteiger eine Verweildauer von 48 monaten in A9 als Polizeikommissar und wirst dann automatisch POK (A10).
Als Aufsteiger aus dem Mittleren Dienst beträgt diese Wartezeit (ist in den letzten Jahren von 12 auf derzeit ca. 36 Monate) ca. drei Jahre; also kann man davon ausgehen, weil die Zeiten der Direkteinsteiger sich im gleichen Verhältnis verlängern, dass dort die 48 Monate auch nicht mehr aktuell sind.
Danach musst du dich auf freie, ausgeschriebene Stellen bewerben, da es ab PHK mit den Regelbeförderungen vorbei ist.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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- Schussel
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- Wohnort: Stuttgart
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Beförderungen/Dienstgrade
In Baden Württemberg gibt es verschieden Gegebenheiten.
Vom Grundsatz entscheidet sich die Beförderung nach der Beurteilung (das ist theoretisch die Leistungskomponente) nach der Dienstzeit und am Anfang auch noch nach der erreichten Ausbildungsnote.
Bis vor kurzem, bevor unser Beurteilungssystem umgestellt worden ist, brachte eine 1/4 Note besser in der Beurteilung einen Vorsprung von 2 Jahren über einen Kollegen mit ansonsten gleichen Vorraussetzungen.
Ein weiteres Kriterium für die Abstände und Dauer von Beförderungen ist die Haushaltslage. Als ich 1996 fertig mit der Ausbildung war, war eine wartezeit auf den Polizeiobermeister (nur in Stuttgart!!!) zwischen 2 und 3 Jahren realistisch. Mittlerweile sind es 5 bis 6 Jahre.
In Stuttgart gibt es zum Thema Beförderung noch eine weitere Besonderheit gegenüber den restlichen Landespolizeidirektionen in Baden Württemberg. Hier kommt lediglich die Polizeiobermeister-Stelle zum Mann. Für einen Polizeihauptmeister oder auch dem Polizeihauptmeister mit Zulage muß man sich bewerben. Dies ist in aller Regel, wenn man es nicht aussitzt oder sehr viel Glück hat, mit einem Dienststellenwechsel verbunden. So hat einer, der Bereit ist auch bei unatraktiveren Dienststellen zu Arbeiten (Polizeigewahrsam, Einsatzhundertschaft, etc.) bessere Chancen schneller die Beförderung zu bekommen.
Zu alle dem kommt noch die Tatsache, daß ja nicht jeder mit dem gleichen Alter bei der Polizei beginnt. Die einen fangen direkt nach der Schule an, die anderen haben schon eine Berufsausbildung absolviert und in diesem Beruf vielleicht auch schon ein paar Jahr gearbeitet.
Aus diesen ganzen Gründen ist es eher Zufall, wenn zwei gleich alte Polizeibeamte auch den gleichen Dienstgrad haben.
Vom Grundsatz entscheidet sich die Beförderung nach der Beurteilung (das ist theoretisch die Leistungskomponente) nach der Dienstzeit und am Anfang auch noch nach der erreichten Ausbildungsnote.
Bis vor kurzem, bevor unser Beurteilungssystem umgestellt worden ist, brachte eine 1/4 Note besser in der Beurteilung einen Vorsprung von 2 Jahren über einen Kollegen mit ansonsten gleichen Vorraussetzungen.
Ein weiteres Kriterium für die Abstände und Dauer von Beförderungen ist die Haushaltslage. Als ich 1996 fertig mit der Ausbildung war, war eine wartezeit auf den Polizeiobermeister (nur in Stuttgart!!!) zwischen 2 und 3 Jahren realistisch. Mittlerweile sind es 5 bis 6 Jahre.
In Stuttgart gibt es zum Thema Beförderung noch eine weitere Besonderheit gegenüber den restlichen Landespolizeidirektionen in Baden Württemberg. Hier kommt lediglich die Polizeiobermeister-Stelle zum Mann. Für einen Polizeihauptmeister oder auch dem Polizeihauptmeister mit Zulage muß man sich bewerben. Dies ist in aller Regel, wenn man es nicht aussitzt oder sehr viel Glück hat, mit einem Dienststellenwechsel verbunden. So hat einer, der Bereit ist auch bei unatraktiveren Dienststellen zu Arbeiten (Polizeigewahrsam, Einsatzhundertschaft, etc.) bessere Chancen schneller die Beförderung zu bekommen.
Zu alle dem kommt noch die Tatsache, daß ja nicht jeder mit dem gleichen Alter bei der Polizei beginnt. Die einen fangen direkt nach der Schule an, die anderen haben schon eine Berufsausbildung absolviert und in diesem Beruf vielleicht auch schon ein paar Jahr gearbeitet.
Aus diesen ganzen Gründen ist es eher Zufall, wenn zwei gleich alte Polizeibeamte auch den gleichen Dienstgrad haben.
Dumm ist,
wer dummes tut
wer dummes tut
Beförderungen/Dienstgrade
Aha, many thx für die Auskünfte.
Man kann also mit dem passenden Bildungsabschluß und abgeschlossener Polizeiausbildung direkt als Polizeikommissar einsteigen?
Und wenn man vom mittleren Dienst in den höheren Dienst möchte muß man ne Prüfung ablegen? Seh ich das richtig?
CU
Ghettomaster
Man kann also mit dem passenden Bildungsabschluß und abgeschlossener Polizeiausbildung direkt als Polizeikommissar einsteigen?
Und wenn man vom mittleren Dienst in den höheren Dienst möchte muß man ne Prüfung ablegen? Seh ich das richtig?
CU
Ghettomaster
-
- Corporal
- Beiträge: 338
- Registriert: Do 14. Okt 2004, 00:00
Beförderungen/Dienstgrade
Wenn Du einen mittleren Bildungsabschluß hast, und die Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst machst, wirst Du mit dem Bestehen des Staatsexamens automatisch Polizeimeister.
Wenn Du (Fach-)Hochschulreife hast, und als Kommissaranwärter im Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst ausgebildet wirst, erfolgt mit Bestehen des Studiums die Ernennung zum Polizeikommissar.
Für den höheren Dienst brauchst Du einen Hochschulabschluß (idR Jura), dann kannst Du eine Ausbildung als Polizeiratsanwärter machen, und wirst nach der Ausbildung zum Polizeirat ernannt.
Alternativ ist es auch möglich, erst die Ausbildung zum mittleren Dienst zu machen, und dann in den gehobenen aufzusteigen, oder die Ausbildung zum gehobenen zu machen und dann in den höheren Dienst einzusteigen. Das setzt jedoch gute Beurteilungen und das bestehen eines Auswahlverfahrens voraus.
Wenn Du (Fach-)Hochschulreife hast, und als Kommissaranwärter im Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst ausgebildet wirst, erfolgt mit Bestehen des Studiums die Ernennung zum Polizeikommissar.
Für den höheren Dienst brauchst Du einen Hochschulabschluß (idR Jura), dann kannst Du eine Ausbildung als Polizeiratsanwärter machen, und wirst nach der Ausbildung zum Polizeirat ernannt.
Alternativ ist es auch möglich, erst die Ausbildung zum mittleren Dienst zu machen, und dann in den gehobenen aufzusteigen, oder die Ausbildung zum gehobenen zu machen und dann in den höheren Dienst einzusteigen. Das setzt jedoch gute Beurteilungen und das bestehen eines Auswahlverfahrens voraus.
Auf eigenen Wunsch am 28.09.07 geloescht.
Beförderungen/Dienstgrade
In BY im mittleren ist der POM eine Regelbeförderung, frühestens nach 2 Jahren spätestens nach 3 Jahren nach Beendigung der Ausbildung(hängt vom Lehrgangfünftel ab) ist jeder POM. Wenn man anrechenzeiten vom Bund hat ist es auch schon nach 1 1/2 Jahren möglich. Hängt halt wiederrum vom Lehrgangfünftel ab.
Zum PHM ist dann die Beurteilung maßgebend, es gibt Kollegen die es schon nach 3-4 Jahren schaffen, andere erst nach 5-7 Jahren, kann man dann nicht mehr pauschal sagen, weil sich hierzu die Rangzahl monatlich verändert, die für die Beförderung maßgeblich ist.
Im geh. Dienst ist das dann so ähnlich, soweit ich weiß der POK auch regelbeförderung bis spätestens 3 Jahren PK hängt auch vom Lehrgangfünftel ab, alle weiteren hängen dann auch von der Beurteilung ab und wie Stellen vorhanden sind, A 11 wird man i.d.R. auch noch relativ schnell.
Zum PHM ist dann die Beurteilung maßgebend, es gibt Kollegen die es schon nach 3-4 Jahren schaffen, andere erst nach 5-7 Jahren, kann man dann nicht mehr pauschal sagen, weil sich hierzu die Rangzahl monatlich verändert, die für die Beförderung maßgeblich ist.
Im geh. Dienst ist das dann so ähnlich, soweit ich weiß der POK auch regelbeförderung bis spätestens 3 Jahren PK hängt auch vom Lehrgangfünftel ab, alle weiteren hängen dann auch von der Beurteilung ab und wie Stellen vorhanden sind, A 11 wird man i.d.R. auch noch relativ schnell.
Beförderungen/Dienstgrade
Was ist das, eine Beförderung?
Beförderungen/Dienstgrade
@ Atti
wartest du auch schon etwas länger drauf?????? Nicht grähmen, irgendwann kommts schon
LG
Nicole (beni)
wartest du auch schon etwas länger drauf?????? Nicht grähmen, irgendwann kommts schon
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Nicole (beni)
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