Ex-Freundin verlangt wertloses Zeug - rechtslage?

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Moderator: schutzmann_schneidig

Versi

Ex-Freundin verlangt wertloses Zeug - rechtslage?

Beitragvon Versi » Mo 17. Dez 2007, 21:38

Hi ihr, ich hoffe ihr könnt mir rechtlichen Rat geben...

Kurz zur Lage: Meine Exfreundin (wohnt über 100km weit entfernt) will ein paar alte Sachen von sich wieder - darunter sind auch Gegenstände, die sie mir eigentlich geschenkt hat.

Darunter befinden sich:

Eine alte Babysocke (benutzt als Handysocke - Geschenk an mich)
Ein undichtes, kaputtes Duschgel (billigmarke) - halbwegs ihres, sollte ich verwahren...
Ein billiges Unterwäscheteil
Eine gebrannte CD - Geschenk an mich
Die Sachen haben einen Sachwert von unter 1€; Paketkosten; Versandkosten übersteigen auch den Wert des T-Shirts, das sie von mir hat (ich brauche es aber nicht mehr...kann sie wegschmeißen)
Nun nervt sie mich und meine Freunde seit Monaten, wo denn "ihre Sachen" seien. Teilweise mal mit Beleidigung an mich...jetzt greift sie schon zum Telefon.

Die Frage ist, ob ich die Teile einfach wegschmeißen kann, ohne, dass sie mich irgendwie rechtlich belangen kann. Bisher bekam sie mit ihrem Verhalten immer weiter, egal wo, aber ich habe keine Lust ihren verrückten Wünschen nachzugehen.

Bitte seht von Ratschlägen wie "Schicks ihr doch einfach" oder "Das ist doch total lächerlich" ab. Generell interessiert mich die Rechtslage bei solchen "Streitigkeiten".

Würde es sich um Sachwerte handeln, die einen materiellen Wert hätten (diese Sachen haben weder emotionalen, noch materiellen Wert, als dass es sich lohnen würde den Aufwand zu betreiben...), könnte ich alles nachvollziehen aber DAS ist einfach bloß lächerlich.

Danke für konstruktive Antworten.

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Ex-Freundin verlangt wertloses Zeug - rechtslage?

Beitragvon GrafOrlok » Mo 17. Dez 2007, 21:45

ihr wart doch nicht verlobt, oder?
wenn nicht, dann waren es einfache geschenke, behalt sie, wirf sie weg, verschenk sie, was immer du willst und lass dir ne neue nummer geben. sie hat kein recht sie wiederzufordern.
Auf eigenen Wunsch am 30.01.08 gelöscht.

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Ex-Freundin verlangt wertloses Zeug - rechtslage?

Beitragvon Vito » Mo 17. Dez 2007, 21:47

Wenn sie so blöd ist - ab in den Müll damit :mrgreen:

Soll sie doch den Wert der Sachen (1€) privatrechtlich einklagen :lach:
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Versi

Ex-Freundin verlangt wertloses Zeug - rechtslage?

Beitragvon Versi » Mo 17. Dez 2007, 22:08

Um Himmels Willen - verlobt! Ich wär zum Schluss lieber in den Knast gegangen, als mich mit dieser Oberklette nerven zu lassen. Im Knast hat man immerhin seine Ruhe ;)

Na da wird sie sich ja freuen.

Gast

Ex-Freundin verlangt wertloses Zeug - rechtslage?

Beitragvon Gast » Mi 26. Dez 2007, 16:51

Habe auch mal gelesen, dass man Geschenke wegen "groben Undanks" wieder zurückfordern kann, glaube aber nicht, dass sich das auf Dinge von geringem Sachwert bezieht, zumal du dich ja auch nicht grob undankbar zeigst. Deshalb: Ab in den Müll und fertig ist!

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Beitragvon Trooper » Mi 26. Dez 2007, 17:00

Verbrenn das Zeugs rituell im Rahmen einer satanistischen Zeremonie, verfluche sie dabei, nimm das ganze auf Video auf, stell es bei Youtube rein und schick ihr den Link :D
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Ex-Freundin verlangt wertloses Zeug - rechtslage?

Beitragvon ma68-geloescht » Mi 26. Dez 2007, 17:42

@ Trooper, das war das beste was ich bislang gelesen habe.... Hammer, so gelacht habe ich lange nicht mehr.... D A N K E :mrgreen:

Die Idee ist gut... nein sehr gut.... ach was rede ich, megabombastischgeil... :ja:
Auf eigenen Wunsch am 20.12.2008 gelöscht.

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Beitragvon Trooper » Mi 26. Dez 2007, 17:56

Tja, was tut man nicht alles für das anspruchsvolle Fachpublikum... :D
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Ex-Freundin verlangt wertloses Zeug - rechtslage?

Beitragvon SchwarzeSau » Mi 26. Dez 2007, 18:59

Neeeeiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiin, vertick das Zeug unter Skuriles bei e*** und übernachte vom Erlös im Pu&%...., dann haste wenigstens noch was davon!!!
Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes. (John Dryden)
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Ex-Freundin verlangt wertloses Zeug - rechtslage?

Beitragvon Rasto » Mi 26. Dez 2007, 19:39

Gem. § 530 BGB kann Sie die Geschenke zurückfordern wenn Du dich eine "schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig [gemacht hast]."

Dies ist inbesondere der Fall beim Fremdgehen der Fall, das ist eine solche schwere Verfehlung die eine Rückforderung rechtfertigt. Auch nach Beendigung der Beziehung kann ein Verhalten deinerseits "groben Undankt" darstellen. Gerade deshalb kann bei Verlöbnissen der eine Teil alle Geschenke aus Anlass der Verlobung zurückfordern, wenn die Beziehung in die Brüche geht.

Sollten die Sachen untergegangen sein (du hast sie rutuell verbrannt oder "vertickt") bist du Schadenersatzpflichtig. M.e. auch was den immaterialen Wert angeht.

Was die Sachen angeht die bei dir nur verwahrt werden, sich also in ihrem Eigentum befinden, jedoch in deinem Besitz, hat sie einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB.
Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert, jeden Moment zu geniessen.

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deeskalation

Beitragvon VIOLA » Mi 26. Dez 2007, 19:56

...und warum schickst du ihr die sachen nicht einfach zurück; dann hast du deine ruhe :ja:

deeskalation - ein fremdwort für viele hier :mrgreen:

gruß
Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist.

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Re: deeskalation

Beitragvon samsung-geloescht » Mi 26. Dez 2007, 19:59

edit
Zuletzt geändert von samsung-geloescht am Sa 9. Feb 2008, 20:40, insgesamt 1-mal geändert.
Auf eigenen Wunsch am 02.09.2008 gelöscht.

Mystix
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Ex-Freundin verlangt wertloses Zeug - rechtslage?

Beitragvon Mystix » Mi 26. Dez 2007, 20:00

Ok!

Die Frage war lächerlich.

Die Antworten lustig.

Und nun bitte schliessen :ja:

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Re: deeskalation

Beitragvon VIOLA » Mi 26. Dez 2007, 20:01

[quote=""samsung""][quote=""VIOLA""]...und warum schickst du ihr die sachen nicht einfach zurück; dann hast du deine ruhe :ja:

deeskalation - ein fremdwort für viele hier :mrgreen:

gruß[/quote]

Na wenn ihr die Sachen so wichtig sind, dann soll sie einfach mal mit dem Auto oder Zug es holen :lach:

Ich denke mal nicht das er für den Transport verpflichtet werden kann wenn sie es selber nicht holen will ???[/quote]

dann müsste er ihr aber noch einmal unter die augen treten :mrgreen: und das ist wohl nicht in seinem sinne
Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist.

Versi

Ex-Freundin verlangt wertloses Zeug - rechtslage?

Beitragvon Versi » Mi 2. Jan 2008, 02:14

*liest grad noch alle neuen Antworten*

Das mit dem Verbrennen kam mir auch in den Sinn, als sie genervt hat...

Allerdings war mir eher so danach es zu verbrennen und die Überreste per Post zu schicken mit ner Anmerkung bei "Machen wir einen Kompromiss: Du wolltest deine Sachen zurück, ich wollte sie verbrennen. Jetzt haben wir beide unseren Willen."

Aber ich glaub ich lass ihr die echt zukommen das wird mir langsam zu bunt mit der...obwohl noch ab und zu etwas lustig war sowas zu lesen ;).


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