Alk am Steuer
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Alk am Steuer
Hi,
ich habe bis zum 01.06.2007 meinen Führerschein für 8Monate wegen Alkohol am Steuer abgeben müssen. Habe diesen dann neu beantragt (also auch alle Punkte in Flensburg weg ) nun meine Frage: wie sieht es nun mit Alkohol aus? Darf ich, zum Beispiel am Abend auf einer Party, ruhig mal ein/zwei Bier trinken? Will mich natürlich nicht sinnlos betrinken!
Hatte vor dem Vorfall 4 1/2Jahre meinen Führerschein und noch keine Vorfälle bzgl. Alkohol. An dem Abend war es 0,88Promille.
Für Sinnvolle Kommentare bedanke ich mich schonmal vorab (aber bitte keine Posts wie: Dir sollte man für immer den Führerschein weg nehmen...)
ich habe bis zum 01.06.2007 meinen Führerschein für 8Monate wegen Alkohol am Steuer abgeben müssen. Habe diesen dann neu beantragt (also auch alle Punkte in Flensburg weg ) nun meine Frage: wie sieht es nun mit Alkohol aus? Darf ich, zum Beispiel am Abend auf einer Party, ruhig mal ein/zwei Bier trinken? Will mich natürlich nicht sinnlos betrinken!
Hatte vor dem Vorfall 4 1/2Jahre meinen Führerschein und noch keine Vorfälle bzgl. Alkohol. An dem Abend war es 0,88Promille.
Für Sinnvolle Kommentare bedanke ich mich schonmal vorab (aber bitte keine Posts wie: Dir sollte man für immer den Führerschein weg nehmen...)
Alk am Steuer
Ich würde dir raten, den Alkohol ganz weg zu lassen, wenn du anschließend beabsichtigst mit dem Auto zu fahren, so bist du immer auf der sicheren Seite...
man hat schnell ein Bier zu viel getrunken, da man sich vielleicht noch gut fühlt... Es spricht nichts dagegen ein Glas Bier zu sich zu nehmen, jedoch solltest du deine Grenzen nicht austesten...
Alkohol und Autofahren ein ganz klares nein....
man hat schnell ein Bier zu viel getrunken, da man sich vielleicht noch gut fühlt... Es spricht nichts dagegen ein Glas Bier zu sich zu nehmen, jedoch solltest du deine Grenzen nicht austesten...
Alkohol und Autofahren ein ganz klares nein....
In diesem Sinne...
GastTR
GastTR
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Alk am Steuer
Ja, dass sowieso... nur wenn ich wirklich 1-2kleine Gläser trinke, dann ist bei mir Schluss. Dann entscheide ich mich auch fürs trinken oder für das Autofahren. Kann mir da vielleicht einer sagen, wie da die Gesetzeslage momentan ist, wenn man schonmal mit Alk erwischt wurde??? Komplett 0Promille oder die genannten 0,5... die würde ich allerdings wirklich nicht ausreizen wollen!
Alk am Steuer
Also da ich morgen Verkehrsrecht schreibe, liegt es gerade vor mir, die 0,5 Promillegrenze gem. § 24a StVG gilt auch nur, wenn du keine Ausfallerscheinung hast, ansonsten sind 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen schon ein Straftat im Sinne des § 316 StGB!
Ohne Ausfallerscheinungen hast du von 0,5 bis 1,09 Promille eine OWi im Sinne des 24 a StGB.
Ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit und Straftat im Sinne des $ 316 StGB
Ich weiß zwar nicht ob du zur MPU musst, aber solltest du müssen, solltest du den Alkohol so ziemlich aufgeben, da die im Rahmen der MPU Leberwerte nehmen, an denen man den Alkoholkonsum sehr lange nachverfolgen kann.
Und das mit dem Fahren und Alkohol, lass es lieber, 0,3 Promille sind schnell ereicht!
Ohne Ausfallerscheinungen hast du von 0,5 bis 1,09 Promille eine OWi im Sinne des 24 a StGB.
Ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit und Straftat im Sinne des $ 316 StGB
Ich weiß zwar nicht ob du zur MPU musst, aber solltest du müssen, solltest du den Alkohol so ziemlich aufgeben, da die im Rahmen der MPU Leberwerte nehmen, an denen man den Alkoholkonsum sehr lange nachverfolgen kann.
Und das mit dem Fahren und Alkohol, lass es lieber, 0,3 Promille sind schnell ereicht!
Alk am Steuer
Hallo zusammen
ich würd meinen, du solltest aus deinem bisherigen Fehler gelernt haben. Wie GastTR schon schreibt, die Grenze ist schnell erreicht. Und wer weiß schon, was 0,3 oder 0,5 Promille sind. Alkohol und Steuer vertragen sich nicht. Man sollte für sich selbst klare Grenzen schaffen, entweder ich trinke, oder ich fahre. Bei Voreinträgen Alkohol mußt du bei erneuter Feststellung im Bußgeldbereich mit Erhöhung der Sätze rechnen. Bei Straftatsbereich kann´s der Richter auch so auslegen, dass du nix gelernt hast.
ich würd meinen, du solltest aus deinem bisherigen Fehler gelernt haben. Wie GastTR schon schreibt, die Grenze ist schnell erreicht. Und wer weiß schon, was 0,3 oder 0,5 Promille sind. Alkohol und Steuer vertragen sich nicht. Man sollte für sich selbst klare Grenzen schaffen, entweder ich trinke, oder ich fahre. Bei Voreinträgen Alkohol mußt du bei erneuter Feststellung im Bußgeldbereich mit Erhöhung der Sätze rechnen. Bei Straftatsbereich kann´s der Richter auch so auslegen, dass du nix gelernt hast.
Kommen Sie zu uns, bevor wir zu Ihnen kommen...
- aceveda
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Re: Alk am Steuer
[quote=""JohnnieWalker""]Hi,
ich habe bis zum 01.06.2007 meinen Führerschein für 8Monate wegen Alkohol am Steuer abgeben müssen. Habe diesen dann neu beantragt (also auch alle Punkte in Flensburg weg ) nun meine Frage: wie sieht es nun mit Alkohol aus? Darf ich, zum Beispiel am Abend auf einer Party, ruhig mal ein/zwei Bier trinken? Will mich natürlich nicht sinnlos betrinken!
Hatte vor dem Vorfall 4 1/2Jahre meinen Führerschein und noch keine Vorfälle bzgl. Alkohol. An dem Abend war es 0,88Promille.
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Oh Mann! Der Lern-Erfolg scheint bei dir völlig ausgeblieben zu sein...
Wie schon mehrfach erwähnt: Trinken oder Fahren! Beides geht nicht!
Wie wäre es mit Bus & Bahn
ich habe bis zum 01.06.2007 meinen Führerschein für 8Monate wegen Alkohol am Steuer abgeben müssen. Habe diesen dann neu beantragt (also auch alle Punkte in Flensburg weg ) nun meine Frage: wie sieht es nun mit Alkohol aus? Darf ich, zum Beispiel am Abend auf einer Party, ruhig mal ein/zwei Bier trinken? Will mich natürlich nicht sinnlos betrinken!
Hatte vor dem Vorfall 4 1/2Jahre meinen Führerschein und noch keine Vorfälle bzgl. Alkohol. An dem Abend war es 0,88Promille.
Für Sinnvolle Kommentare bedanke ich mich schonmal vorab (aber bitte keine Posts wie: Dir sollte man für immer den Führerschein weg nehmen...)[/quote]
Oh Mann! Der Lern-Erfolg scheint bei dir völlig ausgeblieben zu sein...
Wie schon mehrfach erwähnt: Trinken oder Fahren! Beides geht nicht!
Wie wäre es mit Bus & Bahn
FUCK!!!
Für das Können gibt es nur einen Beweis: das Tun
Derjenige Mensch ist vollkommen, welcher seine Rechte und des Staates Rechte kennt und ausübt.
Johann Jacob Wilhelm Heinse deutscher Dichter und Schriftsteller (1746 - 1803)
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Alk am Steuer
Genau die Kommentare wolllte ich eigentlich hier nicht stehen haben... Bus und Bahn...nixgelernt...
Wenn ich nach dem Fussball eine kleine Flasche Bier trinke, werde ich wohl niemanden schaden. Das war eigentlich meine Frage bzgl. Alk am Steuer.
Ich musste nicht zur MPU, FS wurde direkt sicher gestellt (da angeblich Ausfallerscheinungen vorlagen-kleine Tests wurden durchgeführt, wie z.B. auf grader Linie laufen, Finger zur Nasenspitze, auf ein Bein stehen, alles kein Problem) und musste den neu beantragen.
Also lt. Gesetz, trotz meiner sog. Vorstrafe, darf ich die 0,5 einhalten?!?!?
Wenn ich nach dem Fussball eine kleine Flasche Bier trinke, werde ich wohl niemanden schaden. Das war eigentlich meine Frage bzgl. Alk am Steuer.
Ich musste nicht zur MPU, FS wurde direkt sicher gestellt (da angeblich Ausfallerscheinungen vorlagen-kleine Tests wurden durchgeführt, wie z.B. auf grader Linie laufen, Finger zur Nasenspitze, auf ein Bein stehen, alles kein Problem) und musste den neu beantragen.
Also lt. Gesetz, trotz meiner sog. Vorstrafe, darf ich die 0,5 einhalten?!?!?
- aceveda
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Alk am Steuer
[quote=""JohnnieWalker""]Genau die Kommentare wolllte ich eigentlich hier nicht stehen haben... Bus und Bahn...nixgelernt...
Wenn ich nach dem Fussball eine kleine Flasche Bier trinke, werde ich wohl niemanden schaden. Das war eigentlich meine Frage bzgl. Alk am Steuer.
Ich musste nicht zur MPU, FS wurde direkt sicher gestellt (da angeblich Ausfallerscheinungen vorlagen-kleine Tests wurden durchgeführt, wie z.B. auf grader Linie laufen, Finger zur Nasenspitze, auf ein Bein stehen, alles kein Problem) und musste den neu beantragen.
Also lt. Gesetz, trotz meiner sog. Vorstrafe, darf ich die 0,5 einhalten?!?!?[/quote]
Klar, dann begehst du "lediglich" eine Ordnungswidrigkeit....
Kostet Geld (in deinem Fall ab 500 Euro aufwärts), 1-3 Monate Fahrverbot sowie mehere Punkte in Flensburg
Wenn ich nach dem Fussball eine kleine Flasche Bier trinke, werde ich wohl niemanden schaden. Das war eigentlich meine Frage bzgl. Alk am Steuer.
Ich musste nicht zur MPU, FS wurde direkt sicher gestellt (da angeblich Ausfallerscheinungen vorlagen-kleine Tests wurden durchgeführt, wie z.B. auf grader Linie laufen, Finger zur Nasenspitze, auf ein Bein stehen, alles kein Problem) und musste den neu beantragen.
Also lt. Gesetz, trotz meiner sog. Vorstrafe, darf ich die 0,5 einhalten?!?!?[/quote]
Klar, dann begehst du "lediglich" eine Ordnungswidrigkeit....
Kostet Geld (in deinem Fall ab 500 Euro aufwärts), 1-3 Monate Fahrverbot sowie mehere Punkte in Flensburg
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Alk am Steuer
Edit: Nach erneutem Lesen des Eingangsbeitrags für Unsinn befunden
Zuletzt geändert von Stehpinkler am Sa 26. Jan 2008, 16:49, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Alk am Steuer
[quote=""JohnnieWalker""]Hi,
ich habe bis zum 01.06.2007 meinen Führerschein für 8Monate wegen Alkohol am Steuer abgeben müssen.... an dem Abend war es 0,88Promille.[/quote]
Beim zweiten Lesen ist mir hier was aufgestoßen. 8 Monate für 0,88 Promille? Liegt irgendwie nicht im Owi-Maßstab. Oder gab´s da noch andere Sachen, die hier nicht erwähnt wurden? Klingt irgendwie nach Strafbefehl... Wenn´s so ist, sollte man gründlich darüber nachdenken, mit Alkohol unterwegs zu sein. Hier ist die Pappe ganz schnell in Gefahr und ganz schnell wieder weg.
ich habe bis zum 01.06.2007 meinen Führerschein für 8Monate wegen Alkohol am Steuer abgeben müssen.... an dem Abend war es 0,88Promille.[/quote]
Beim zweiten Lesen ist mir hier was aufgestoßen. 8 Monate für 0,88 Promille? Liegt irgendwie nicht im Owi-Maßstab. Oder gab´s da noch andere Sachen, die hier nicht erwähnt wurden? Klingt irgendwie nach Strafbefehl... Wenn´s so ist, sollte man gründlich darüber nachdenken, mit Alkohol unterwegs zu sein. Hier ist die Pappe ganz schnell in Gefahr und ganz schnell wieder weg.
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Alk am Steuer
Er schrieb noch was von Ausfallerscheinungen - das und die 0,88 ist dann der 316, also wars wohl doch ein Strafbefehl.
@JohnnieWalker
Du scheinst dich wieder an die Grenze rantrinken zu wollen - ich würds lassen. Bei einer Trunkenheitsfahrt mit der Vorgeschichte wirds richtig ungemütlich. Und die Trunkenheitsfahrt fängst Du dir bei ungeschickten Umständen schon bei 0,3.
Gruß,
Springer
@JohnnieWalker
Du scheinst dich wieder an die Grenze rantrinken zu wollen - ich würds lassen. Bei einer Trunkenheitsfahrt mit der Vorgeschichte wirds richtig ungemütlich. Und die Trunkenheitsfahrt fängst Du dir bei ungeschickten Umständen schon bei 0,3.
Gruß,
Springer
Alk am Steuer
Selbst mit 2x 0,4‰ innerhalb von 10 Jahren bist Du Wiederholungstäter und darfst Dich einer MPU unterziehen. Die FE ist im Wiederholungsfalle zwar nicht sofort weg wie bei höheren Promillezahlen, allerdings wird Dir eine Frist von der FsSt gesetzt (meist 3 Monate), die nicht ausreichend sind eine MPU zu bestehen. Fazit: FE wird entzogen!
Einmal aufgefallen heißt im Klartext sich die nächsten 10 Jahre!!! nicht mehr erwischen lassen...besser ist es sauber zu bleiben, Glück ist nicht berechenbar.
Gruß
Einmal aufgefallen heißt im Klartext sich die nächsten 10 Jahre!!! nicht mehr erwischen lassen...besser ist es sauber zu bleiben, Glück ist nicht berechenbar.
Gruß
- aceveda
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- Wohnort: vicus bonnensis
Alk am Steuer
Passend zum Thema:
Noch ein "mündiger" Bürger, der sich für überaus schlau hielt...
03.02.2008 | 10:48 Uhr
POL-BN: Fahrzeugführer trotz angekündigter Alkoholkontrollen mit 1,92 Promille unterwegs
Bonn-Zentrum (ots) - Bonn-Zentrum - Am 03.02.08 gegen 03:15 Uhr viel einer Streifenwagenbesatzung auf der Adenauerallee ein Fahrzeug auf, dass sich in Schlangenlinie bewegte. Bei der anschließenden Kontrolle fiel den Beamten starker Alkoholgeruch bei dem 48-jährigen Fahrzeugführer auf. Ein daraufhin durchgeführter Alko-Test ergab 1,92 Promille.
Die Folgen für den Fahrer : Blutprobenentnahme, Abgabe des Führerscheins und ein Strafverfahren.
Polizeipräsidium Bonn
- Pressestelle -
53227 Bonn, Königswinterer Str. 500
Tel: 0228 / 15-2035
Fax: 0228 / 15-1202
pressestelle@bonn.polizei.nrw.de
Noch ein "mündiger" Bürger, der sich für überaus schlau hielt...
03.02.2008 | 10:48 Uhr
POL-BN: Fahrzeugführer trotz angekündigter Alkoholkontrollen mit 1,92 Promille unterwegs
Bonn-Zentrum (ots) - Bonn-Zentrum - Am 03.02.08 gegen 03:15 Uhr viel einer Streifenwagenbesatzung auf der Adenauerallee ein Fahrzeug auf, dass sich in Schlangenlinie bewegte. Bei der anschließenden Kontrolle fiel den Beamten starker Alkoholgeruch bei dem 48-jährigen Fahrzeugführer auf. Ein daraufhin durchgeführter Alko-Test ergab 1,92 Promille.
Die Folgen für den Fahrer : Blutprobenentnahme, Abgabe des Führerscheins und ein Strafverfahren.
Polizeipräsidium Bonn
- Pressestelle -
53227 Bonn, Königswinterer Str. 500
Tel: 0228 / 15-2035
Fax: 0228 / 15-1202
pressestelle@bonn.polizei.nrw.de
FUCK!!!
Für das Können gibt es nur einen Beweis: das Tun
Derjenige Mensch ist vollkommen, welcher seine Rechte und des Staates Rechte kennt und ausübt.
Johann Jacob Wilhelm Heinse deutscher Dichter und Schriftsteller (1746 - 1803)
Für das Können gibt es nur einen Beweis: das Tun
Derjenige Mensch ist vollkommen, welcher seine Rechte und des Staates Rechte kennt und ausübt.
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Alk am Steuer
[quote=""aceveda""]Passend zum Thema:
Noch ein "mündiger" Bürger, der sich für überaus schlau hielt...
[/quote]
Das ist Teil des Krankheitsbildes, der Alkoholiker ist sich seiner Sucht durchaus bewusst und versucht diese daher zu verstecken. Teilweise haben die das echt gut drauf, nur eine Fackel lässt sich schwer verstecken.
Oft trauen sich Menschen aber auch einfach nicht den Menschen auf seine Fahne anzusprechen. Dann denkt der Alki : alles klar, tarnung perfekt. Und dann kommt sowas dabei raus, leider.
Grüße
Noch ein "mündiger" Bürger, der sich für überaus schlau hielt...
[/quote]
Das ist Teil des Krankheitsbildes, der Alkoholiker ist sich seiner Sucht durchaus bewusst und versucht diese daher zu verstecken. Teilweise haben die das echt gut drauf, nur eine Fackel lässt sich schwer verstecken.
Oft trauen sich Menschen aber auch einfach nicht den Menschen auf seine Fahne anzusprechen. Dann denkt der Alki : alles klar, tarnung perfekt. Und dann kommt sowas dabei raus, leider.
Grüße
Viele Grüße
Skip
========>Kein PVB<=================
Skip
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- Deputy Inspector
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- Registriert: So 11. Mär 2007, 00:00
Alk am Steuer
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auch wenn du solche Kommentare
"Bus und Bahn"
nicht hören wolltest - genau das trifft es
Trinken und Fahren gehört nicht zusammen.
aus diesem Grund ist die Promillegrenze ja auf 0,5 gesenkt worden.
das ist quasi die Grenze zum nix trinken
0,0 wären ja auch gut.... aber so ist zum essen max ein Bier noch drinne
wer es nicht ab kann begeht ab 0,3 schon ne Straftat
An die Grenze herantrinken stellt eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen dar.
Schade, dass jene die besoffen hier einen Unfall bauen selten eine Freiheitsstrafe verbüßen. (hierzu muss nicht mal das Gesetz geändert werden - es muss nur angewandt werden )
auch wenn du solche Kommentare
"Bus und Bahn"
nicht hören wolltest - genau das trifft es
Trinken und Fahren gehört nicht zusammen.
aus diesem Grund ist die Promillegrenze ja auf 0,5 gesenkt worden.
das ist quasi die Grenze zum nix trinken
0,0 wären ja auch gut.... aber so ist zum essen max ein Bier noch drinne
wer es nicht ab kann begeht ab 0,3 schon ne Straftat
An die Grenze herantrinken stellt eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen dar.
Schade, dass jene die besoffen hier einen Unfall bauen selten eine Freiheitsstrafe verbüßen. (hierzu muss nicht mal das Gesetz geändert werden - es muss nur angewandt werden )
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