Keine Polizei wegen Bundeswehr??????????

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Keine Polizei wegen Bundeswehr??????????

Beitragvon KomissarRalle » Sa 23. Feb 2008, 11:41

Hallo,habe am 29.04 und am 30.04 meine Termine für das Auswahlverfahren bekommen.
Ein paar Tage später erhielt ich Post von der Bundeswehr,ich werde am 1.04 eingezogen.
Ich habe mir meinen Hintern aufgerießen um mich bei der Polizei bewerben zu können und jetzt kommt der tolle Bund mir in die Quere.

Gibt es die Möglichkeit von der Bundeswehr die Tage für den Einstellungstest bei der Polizei beurlaubt zu werden?
Und wenn ich eine Zusage von der Polizei erhalten haben sollte,wird die Bundeswehr mich vorzeitig aus den 9 Monaten gehen lassen?
Habe schon einige Leute von der Bundeswehr gefragt,aber keiner konnte mir genaue Informationen geben.
Ich weiss nicht mehr was ich machen soll bzw. an wen ich mich noch wenden kann.
Bitte um Hilfe.

Danke

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Beitragvon volvox » Sa 23. Feb 2008, 11:43

Meinst du nicht, dass es reicht eine Thred aufzumachen :?:
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Beitragvon Seidi » Sa 23. Feb 2008, 12:09

Kompanie-Feldwebel (Spieß) bzw. Kompaniechef mit der Einladung zum Auswahlverfahren um Urlaub bzw. Sonderurlaub bitten. Sollte es tatsächlich zu einer Einstellung bei der Polizei kommen und deine Wehrdienstzeit ist noch nicht beendet, könnte eine Verkürzung/Beendigung des Wehrdienstes in betracht kommen. Alles mit Absprache Kreiswehrersatzamt...

Gruß

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Beitragvon Mischbrotman » Sa 23. Feb 2008, 12:14

bei mir hat mein einstellungsberater angerufen und erreicht, dass sie mich für nen späteren termin vorgemerkt haben. jetzt muss ich garnimmer zum bund ;-)
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Beitragvon praktikant-geloescht » Sa 23. Feb 2008, 12:40

ich kenn mich zwar mit der bundeswehr nicht aus, aber es gibt doch die möglichkeit den wehrdienst zu verweigern?
Auf eigenen Wunsch am 21.05.08 gelöscht.

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Beitragvon Scared » Sa 23. Feb 2008, 12:44

verweigern ist immer schlecht wenn man dann zur pol will, da muss man sich dann immer gut was einfallen lassen wie man das der pol verkauft :/

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Beitragvon spADer » Sa 23. Feb 2008, 12:46

Wer beim Bund ist, beendet seinen Wehrdienst für die Einstellung Pol vorzeitig.

Ende ;-D
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Beitragvon Patric2008 » Sa 23. Feb 2008, 13:12

Ich möchte beschwören das die Polizeiausbildung und der spätere Polizeidienst , als "Wehrersatzdienst" gilt.

Somit ist man dann vom Wehrdienst beim Bund und auch vom Zivildienst befreit.

Grüße Patric

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Beitragvon spADer » Sa 23. Feb 2008, 13:15

Das trifft zu, wenn man zur Polizei geht ohne bereits beim Bund zu sein :wink:

Ansonsten: BW Ende aus, Applaus
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Beitragvon TwentyUno » Sa 23. Feb 2008, 13:49

Hallo Andre 87!

Es ist vollkommener Blödsinn, daß wenn man verweigert, Probleme bei der Polizei hat. Bei uns sind viele Zivis oder ähnliches gewesen und es hat überhaupt keine Probleme gegeben.
Bundeswehr hat ja auch im übrigen gar nix, aber wirklich auch gar nix mit dem Beruf des Polizisten gemeinsam!!!!
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Beitragvon Ticca » Sa 23. Feb 2008, 13:58

Ausser das man nen Waffe trägt vieleicht? Und im Notfall auch bereit sein MUSS die Waffe einzusetzen.?
Probleme gibt es wenn man den Wehrdienst verweigert und sagt das man nicht an der Waffe dienen will. Denn dann muss man erklären wieso man bei der Polizei die Waffe tragen will und beim Bund nicht.
Ne Erklärung zu finden ist kein unlösbares Problem, aber es ist eben einfach ohne ne Verweigerung aus oben genanntem Grund.
http://www.monstersgame.de/?ac=vid&vid=144642
Wer drauf klickt wird gebissen ;)

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Beitragvon TwentyUno » Sa 23. Feb 2008, 14:21

Das Waffe tragen hat bei der Polizei wenig gemein mit dem Waffe tragen beim Bund.
Bei der Polizei ist sie das letzte Mittel, quasi die Lebensversicherung.
Beim Bund wird man ausgebildet ebenfalls sich zu verteidigen, aber auch um zu töten. Hier liegt auch meistens die Verweigerung. Es geht dabei selten um das tragen der Waffe, sondern um ihre Verwendung.
Bei der Polizei dienst die Waffe nicht zum töten, sondern NUR zur Verteidigung!
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Re: Keine Polizei wegen Bundeswehr??????????

Beitragvon -Marcel- » Sa 23. Feb 2008, 14:25

[quote=""KomissarRalle""]Hallo,habe am 29.04 und am 30.04 meine Termine für das Auswahlverfahren bekommen.
Ein paar Tage später erhielt ich Post von der Bundeswehr,ich werde am 1.04 eingezogen.
Ich habe mir meinen Hintern aufgerießen um mich bei der Polizei bewerben zu können und jetzt kommt der tolle Bund mir in die Quere.

Gibt es die Möglichkeit von der Bundeswehr die Tage für den Einstellungstest bei der Polizei beurlaubt zu werden?
Und wenn ich eine Zusage von der Polizei erhalten haben sollte,wird die Bundeswehr mich vorzeitig aus den 9 Monaten gehen lassen?
Habe schon einige Leute von der Bundeswehr gefragt,aber keiner konnte mir genaue Informationen geben.
Ich weiss nicht mehr was ich machen soll bzw. an wen ich mich noch wenden kann.
Bitte um Hilfe.

Danke[/quote]


Moin KommissarRalle,

also ich bin seit Oktober beim Bund, hatte mich letztes Jahr auch schon bei der Polizei beworben, aber es hat erst dieses Jahr geklappt. So nun sollte ich im letzten Jahr zuerst im Juli eingezogen werden, dann hatte ich mein Kreiswehrersatzamt angerufen und denen erklärt, dass ich noch in der Bewerbung bei der Polizei "stecke" und ob sie bitte die Einberufung verschieben könnten. Gefragt getan, somit wurde es der 1.10.2007. :)
Aber ich wollte dann auch zum Bund erstmal, so nun hatte ich dann im Oktober auch sofort meine Termine für das Einstellungsauswahlverfahren in Münster. Also dann zu deiner Frage, es ist überhaupt kein Problem, dort bei deinem Gruppenführer oder Spieß Sonderurlaub einzureichen und zu deiner anderen Frage, im November wurde der ROW ja das erste Mal auf 100 festgesetzt und somit war ich schon dabei :) .
Dies teile ich dann auch meinem Gruppenführer und Spieß mit, die mir dann sagten, ich hätte nun die Möglichkeit, den Wehrdienst mit sofortiger Wirkung abzubrechen...
Aber der Wehrdienst ist halb so wild und macht zudem auch wirklich Spass :wink: .
Ich hoffe, ich konnte deine Fragen beantworten?!
Mit lieben Grüßen
Marcel :)

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Beitragvon schutzmann_schneidig » Sa 23. Feb 2008, 14:31

[quote=""Ticca""]Ne Erklärung zu finden ist kein unlösbares Problem, aber es ist eben einfach ohne ne Verweigerung aus oben genanntem Grund.[/quote]
Da man lediglich den Kriegsdienst an der Waffe verweigert, gibt es keinerlei Probleme mit der Einstellung bei der Polizei.
Wer natürlich Probleme damit hat, überhaupt eine Waffe in die Hand zu nehmen, der wird sich auch nicht bei der Polizei bewerben. :wink:
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Beitragvon Ticca » Sa 23. Feb 2008, 14:32

@TwentyUno

Und dennoch bleibt es das selbe wenn du sie einsetzen musst.
Nach dem SWG ist ein Mensch verletzt oder tot.

Wie gesagt es geht ja nicht darum die Waffe durch die Gegen zu schleppen sondern darum das man bereit sein muss sie auch einzusetzen.
http://www.monstersgame.de/?ac=vid&vid=144642
Wer drauf klickt wird gebissen ;)


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