da ja nun schon einige tage ins land gegangen sind, wollte ich mal so in die runde fragen, was ihr so von den änderungen in der stpo zum 01.01.2008 haltet.
dabei will ich garnicht erst in die diskussion gehen, dass selbst einige sta'n diese noch nicht kennen.

mich interessiert vor allem, der richtervorbehalt bei der längerfristigen observation (§ 163f). ich persönlich bin mir noch nicht so im klaren, ob das nur positiv ist. ich meine das natürlich aus der sicht der behörden. ich denke, dass es mit einem beschluss gleich am anfang es noch schwieriger werden wird, eine verlängerung zu bekommen, wenn man in der zeit garnicht oder nur eine sehr kurze zeit observieren konnte, weil einem mal wieder keine einheit zur verfügung stand bzw. abgezogen wurde etc.
über den 162 braucht man glaub ich nicht reden. was negatives fällt mir da nicht ein.
100a? hm... die erweiterung des katalogs ist aus meiner sicht ok.
wie seht ihr das?