Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...
Moderatoren: Old Bill, schutzmann_schneidig
Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...
...stellt das einen Betrug da??
Oder Diebstahl? Erschleichen von Leistungen??????
Hab gerade irgendwie den Durchblick verloren, denn irgendwie passt doch rechtlich gesehen alles nicht oder?!
Oder Diebstahl? Erschleichen von Leistungen??????
Hab gerade irgendwie den Durchblick verloren, denn irgendwie passt doch rechtlich gesehen alles nicht oder?!
Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...
Wenn der Gast bereits bei der Bestellung wußte, daß er entweder nicht die Möglichkeit oder nicht die Absicht hatte, die Rechnung zu begleichen, ist es Betrug. Die Täuschung erfolgt hier durch konkludentes Handeln, sprich durch die Aufgabe der Bestellungt, denn eine Bestellung impliziert landläufig im Geschäftsverkehr die Aussage, daß der Gast/Kunde willens und in der Lage ist, zu zahlen.
Dear Kids,
There is no Santa. Those presents are from your parents.
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Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...
das klingt doch schon mal gut, danke
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- Constable
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Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...
was ist, wenn ich nutten prelle, d.h. ich bezahle bevor es losgeht und haue dann ab?
Auf eigenen Wunsch am 24.01.2009 gelöscht
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- Cadet
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Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...
früher hieß es mundraub, heute ist es diebstahl (oder eben betrug)
Zuletzt geändert von Tengai-geloescht am Fr 9. Mai 2008, 11:08, insgesamt 1-mal geändert.
Auf eigenen Wunsch am 02.09.2008 gelöscht.
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- Corporal
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Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...
@fahrradfahrer......ist der gleiche Fall als wenn Du Dir am Fahrkartenautomat am Bahnhof ne Fahrkarte ziehst, aber dann nicht mit dem Zug fährst um die Bahn auszutricksen
Aber zur Frage vom Threadersteller:
ja, ist gem. § 263 StGB ein Betrug.
von der Tatausführung her würde ich diesen Betrug als Eingehungsbetrug klassifizieren.
Ist immer dann der Fall wenn z.B. vor d. Zeitpukt des Vertragschlusses, oder der bevorstehenden Dienstleistung oder Bewirtung der "Täter" seine spätere Zahlungsunfähigkeit voraussehen konnte, bzw. hätte voraussehen müssen.
Man müßte halt noch beachten, ob der "Gast" nicht zahlungsfähig oder nicht zahlungswillig war.
Gruß
Aber zur Frage vom Threadersteller:
ja, ist gem. § 263 StGB ein Betrug.
von der Tatausführung her würde ich diesen Betrug als Eingehungsbetrug klassifizieren.
Ist immer dann der Fall wenn z.B. vor d. Zeitpukt des Vertragschlusses, oder der bevorstehenden Dienstleistung oder Bewirtung der "Täter" seine spätere Zahlungsunfähigkeit voraussehen konnte, bzw. hätte voraussehen müssen.
Man müßte halt noch beachten, ob der "Gast" nicht zahlungsfähig oder nicht zahlungswillig war.
Gruß
Stirb für ETWAS, oder lebe für NICHTS ! Du entscheidest. (John James F. Rambo im Januar 2008)
- Vito
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[quote=""Fahrradfahrer""]was ist, wenn ich nutten prelle, d.h. ich bezahle bevor es losgeht und haue dann ab?[/quote]
Dann bist Du schön blöd, weil Du freiwillig die Dir zustehende Gegenleistung für Dein Geld nicht in Anspruch nimmst
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Freiheit für die Spareribs
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- Constable
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Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...
das war ja auch ein gag ihr nasen!
LG
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- Mainzelmann2001
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[quote=""Franky36BW""]
Man müßte halt noch beachten, ob der "Gast" nicht zahlungsfähig oder nicht zahlungswillig war.
[/quote]
Warum?
In beiden Fällen kann ein Betrug vorliegen............muß aber nicht.
Das "kann"......"muß aber nicht", das muss ich herausarbeiten. Dazu gehört auch festzustellen ob er zahlungsfähig gewesen wäre. Aber als Unterpunkt.
Man müßte halt noch beachten, ob der "Gast" nicht zahlungsfähig oder nicht zahlungswillig war.
[/quote]
Warum?
In beiden Fällen kann ein Betrug vorliegen............muß aber nicht.
Das "kann"......"muß aber nicht", das muss ich herausarbeiten. Dazu gehört auch festzustellen ob er zahlungsfähig gewesen wäre. Aber als Unterpunkt.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.
Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.
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[quote=""Fahrradfahrer""]das war ja auch ein gag ihr nasen!
LG [/quote]
achso...
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achso...
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- Cadet
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- Registriert: Do 8. Mai 2008, 00:00
Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...
Aus dem "Lexikon der Rechtsirrtümer": "Irrtum: Wer ein Restaurant verlässt, ohne zu bezahlen, begeht "Zechprellerei" und macht sich strafbar - es sein denn, er hat vorher drei Mal nach der Rechnung gefragt oder eine halbe Stunde auf diese gewartet. Richtig ist : Den Straftatbestand der Zechprellerei gibt es überhaupt nicht IN DEUTSCHLAND. Man muß auch nicht drei Mal nach der Rechnung fragen oder eine halbe Stunde darauf warten.
Was heißt das?- "Wenn ein Restaurant- oder Kneipengast nicht bezahlen kann oder will, hat der Wirt natürlich die Mögl. , ihn auf Zahlung zu verklagen. Der Gast wird dann gerichtlich gezwungen, die Rechnung zu begleichen. Häufig rufen Wirte auch direkt die Polizei und verlangen nicht nur ihr Geld, sondern drohen zusätzlich mit der Strafanzeige wegen "Zechprellerei". So versuchen sie, zusätzlich Druck auszuüben. Den Straftatbestand der "Zechprellerei" gibts aber nicht!"
Das also auszugsweise...Weiter: "Wer schon bei der Bestellung weiß, dass er die Rechnung nicht bezahlen kann oder will, der begeht BETRUG( Vortäuschung der Zahlungsbereitschaft/-fähigkeit)."
Wer also einfach abhaut, sollte schon eine gute Erklärung parat haben ;-)
PS: In der Schweiz gibts die "Zechprellerei".
PPS: Man möge den Auszug aus dem Buch als Werbung für dieses betrachten, weil es wirklich informativ ist für angehende Gesetzeshüter :-). Wenn der Auszug irgendwelchen Urheberrechten widersprechen sollte, bitte melden, der wird dann entfernt :-)
Was heißt das?- "Wenn ein Restaurant- oder Kneipengast nicht bezahlen kann oder will, hat der Wirt natürlich die Mögl. , ihn auf Zahlung zu verklagen. Der Gast wird dann gerichtlich gezwungen, die Rechnung zu begleichen. Häufig rufen Wirte auch direkt die Polizei und verlangen nicht nur ihr Geld, sondern drohen zusätzlich mit der Strafanzeige wegen "Zechprellerei". So versuchen sie, zusätzlich Druck auszuüben. Den Straftatbestand der "Zechprellerei" gibts aber nicht!"
Das also auszugsweise...Weiter: "Wer schon bei der Bestellung weiß, dass er die Rechnung nicht bezahlen kann oder will, der begeht BETRUG( Vortäuschung der Zahlungsbereitschaft/-fähigkeit)."
Wer also einfach abhaut, sollte schon eine gute Erklärung parat haben ;-)
PS: In der Schweiz gibts die "Zechprellerei".
PPS: Man möge den Auszug aus dem Buch als Werbung für dieses betrachten, weil es wirklich informativ ist für angehende Gesetzeshüter :-). Wenn der Auszug irgendwelchen Urheberrechten widersprechen sollte, bitte melden, der wird dann entfernt :-)
Zuletzt geändert von blueye1981 am Mo 12. Mai 2008, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.
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- Deputy Inspector
- Beiträge: 5406
- Registriert: So 11. Mär 2007, 00:00
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[quote=""blueye1981""]
PS: In der Schweiz gibts die "Zechprellerei".
)[/quote]
in Deutschland nicht !
aber was ist nun mit dem Fall (von Franky38): Ticket kaufen und nicht mit der Bahn fahren ?!
PS: In der Schweiz gibts die "Zechprellerei".
)[/quote]
in Deutschland nicht !
aber was ist nun mit dem Fall (von Franky38): Ticket kaufen und nicht mit der Bahn fahren ?!
Auf eigenen Wunsch gelöscht.
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Die Bahn tauscht nicht benutzte Tickets irgendwie um hab ich mal gelesen.
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- Sergeant
- Beiträge: 609
- Registriert: Sa 6. Jan 2007, 00:00
- Wohnort: im Land der billigsten Arbeitnehmer
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[quote=""Wutz""]Die Bahn tauscht nicht benutzte Tickets irgendwie um hab ich mal gelesen.[/quote]
gegen die von @fahrradfahrer in Stich gelassenen Nutten
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