gerechtfertigte HausDuSu?

Rund um das Thema Drogen....
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gerechtfertigte HausDuSu?

Beitragvon CaptnCapsLock » Mo 21. Apr 2008, 03:25

hallo :)
erstmal ein lob an die netten beamten die hier super hilfestellungen geben :)

komme direkt zu meinem (eher die meines nachbarns) anliegen.

Fakten:
Mein nachbar (23j, Frührentern da dialysepatient) hat leider einen falschen freund kennengelernt.
dieser auch mir bekannte "freund" ist für seine abenteuerlichen geschichten im dorf sehr bekannt.

mein nachbar baute den kontakt zwecks pc auf, obwohl ich ihn vor ihm vorgewarnt habe.

dieser kontakt hielt ca 6 monate.

am anfang märz traf ich diesen "freund" in der stadt, und dieser wollte mir! cannabis sowie speed verkaufen, was ich verneinte, da ich 1. keine drogen nehme, und 2. eh kein vertrauen in ihm aufgebaut habe.

in der zeit wo er von der polizei schon verhört wurde, besuchte er meinen nachbarn und bat ihm ebenfalls drogen an ( dieser konsumiert ebenfalls nicht, da schwerkrank)

das ende vom lied, es fand eine DuSu während der dialyse statt mit einem erfolglosen ergebnis. es wurde die tür aufgebohrt (sicherheitsschloss) und es wurde ein ein schreiben mit dem krauz auf ergebnislos hinterlassen.
dieser "freund" gab bei der verhörung an, mein nachbar solle ihm 5 mal in einem zeitrauf von 2! jahren cannabis verkauft haben (5 gramm für 7,50) oO

mein nachbar raucht gelegentlich fruchttabak und hat deshalb eine sogenannte bong im zimmer, diese wurde nicht gesehn, aber ein kopf wurde gefunden um den angeblichen verkauf,besitz und handel zu bestätigen. ein paar tage später flatterte das schreiben der STA ins haus mit der bitte 300 euro in monatlichen raten von a 100euro zu entrichten, um die strafverfolgung einzustellen.

mein nachbar ist aber dank seiner krankheit körperlich nicht in der lage gegen dieses gegenanzugehen.
er will nun lieber die 300 euro zahlen um die sache einfach aus der welt zu schaffen, damit er nun einfach ruhe hat.

er darf gar kein cannabis oder andere drogen durch seine krankheit konsumiernen, und er könnte eventuell durch diese durchsuchung seinen führerschein in gefahr sehen, er geht regelmässig zu bluttest und anderen analysen, da er diese für eine eventuelle nierentransplantation braucht.
es wurde auch weder drogenschnelltest noch bluttest von ihm entnommen.

soll er seine strafe einfach bezahlen?
war die DuSu gerechtfertigt?
wer bezahlt das sicherheitsschloss? (schlüssel nich kopierbar, also meldung an vermieter mit sehr hohen kosten verbunden)
was sollte er eurer meinung tun, um sein recht durchzusetzen?

ich hoffe ich konnte das problem richtig schildern und freue mich über ernste hilfestellungen damit ich meinem nachbar helfen kann.

und bitte keine vergleiche von äpfel und birnen zwecks iwelchen drogen, da wir beide wissen was diese vitaminschups für auswirkungen auf unsere körper haben :)

mfg capt CAPSLOCK :)

p.S. von den polizeibeamten wurde angedroht das mein nachbar in zukunft zu jeder zeit auf der strasse in naheligenden dörfern kontrolliert wird. und er hat seitdem paranoia das jederzeit die polizei wieder bei ihm ist, sein ansehn wurde sehr geschädigt in unserem dorf.


wir kommen aus süderdithmarschen in schleswig-holstein :)

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Beitragvon bobmaster » Fr 16. Mai 2008, 18:33

Dein Nachbar sollte sich, wenn alles der Wahrheit entspricht, einen Anwalt nehmen und dagegen angehen...Was würdest du machen, hätte dieser "Freund" dasselbe gegen dich ausgesagt?! Nur aufgrund einer solchen Aussage bekommt man, meiner Meinung nach, keinen Strafbefehl..Entweder dein Nachbar verheimlicht dir was oder es fehlt an dieser Story etwas...

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Beitragvon spADer » Fr 16. Mai 2008, 19:25

:lach: Genauso wird es gewesen sein :lach:

..ich bin raus...Einseitige Stories bringen nichts, außer eine weitere Abnutzung meiner Tastatur (vielleicht noch den ein oder anderen Schmunzler) ;-D
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Beitragvon UllaDieTrulla » Fr 16. Mai 2008, 19:49

Ich möchte mal darauf hinweisen:

http://www.google.de/search?hl=de&q=Bun ... hung&meta=

Das Bundesverfassungsgericht protestiert Jahr für Jahr gegen die Auswüchse der Hausdurchsuchungen...

Finde dich damit ab.
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Beitragvon deBadner » Fr 16. Mai 2008, 19:51

also ich glaub nicht wirklich, dass sich der TE nach knapp einem Monat noch für irgendwelche Antworten interessiert...

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Beitragvon Franky36BW » Fr 23. Mai 2008, 02:11

Da muß ich Ulla leiiiiider recht geben !

Ich finde die derzeit angewandte Praktik, wie es oft zu Hausdurchsuchungen kommt einfach unmöglich.

Jeder Penner, jeder Ex-Partner, jeder Stinkstiefel kann doch heutzutage schon mit wenigen Gerüchten bei der Polizei, für ne Hausdurchsuchung bei einer unliebsamen Person "sorgen".

Mir kommt es so vor, als ob manchmal gehofft wird: Der Zweck heiligt die Mittel (vielleicht findet man ja was, vielleicht findet man was anderes, oder man findet halt nichts).

Ne Hausdurchsuchung ist ja auch billiger und schneller , als mühsames Ermitteln mehrerer Beamter über einen langen Zeitraum mit dem Ziel Erkenntnisse zu erreichen. Gute alte Polizeiarbeit eben !

Wenn wie so oft nichts gefunden wird, stehen die betroffenen Personen ganz schön alleine da. Meist wird von den Einsatzkräften noch ein riesiger Aufstand vor dem Haus inszeniert, daß auch noch der dümmste Nachbar nach ein paar Minuten weiß, daß die Polizei dort im Haus ist.

Was ist die Folge!? Gerüchte, vielleicht Probleme am Arbeitsplatz, Probleme mit dem Vermieter etc. etc. etc.
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Beitragvon MightyMike » Fr 23. Mai 2008, 03:53

grammatikalisch durchaus interessanter Beitrag :juggle:

Allerdings wirklich einseitig und auch schwer zu verstehn das Ganze...

Edit:

Franky und Ulla sind antürlich Profis in Sachen Polizeiarbeit und kennen sich auch mit Rechtsgrundlagen, Taktik usw perfekt aus ;)

*Ironie aus*

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Beitragvon Odie_SH » Fr 23. Mai 2008, 04:17

[quote=""Franky36BW""]Ne Hausdurchsuchung ist ja auch billiger und schneller , als mühsames Ermitteln mehrerer Beamter über einen langen Zeitraum mit dem Ziel Erkenntnisse zu erreichen. Gute alte Polizeiarbeit eben !

Wenn wie so oft nichts gefunden wird, stehen die betroffenen Personen ganz schön alleine da. Meist wird von den Einsatzkräften noch ein riesiger Aufstand vor dem Haus inszeniert, daß auch noch der dümmste Nachbar nach ein paar Minuten weiß, daß die Polizei dort im Haus ist. [/quote]

Spätestens jetzt bin ich mir zu 100% sicher, dass Franky36BW kein Polizist ist.

Ich tippe mal, dass er Angestellter bei einem Sicherheitsdienstleister ist. Das erklärt dann auch, warum Rechtskenntnisse besitzt, die über normales Wissen teilweise schon hinausgehen.

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Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 23. Mai 2008, 09:08

Und ich dachte, man macht 'ne Haus DuSu, um be- und entlastende Beweismittel aufzufinden.

Aber vielleicht erzählt Franky mal, wie man bei einem Räuber durch Ermitteln den Tatnachweis führt, wenn man durch Tips auf einen Namen gekommen ist, der Richter aber ganz gerne noch Tatmittel hätte.

Ich bin gespannt.
:lah:

Odie_SH

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Beitragvon Odie_SH » Fr 23. Mai 2008, 09:34

@Kaeptn_Chaos:

Natürlich durch "gute alte Polizeiarbeit"!

*dasderkaeptnsowasnichtweissmannomann*

Weisst Du wie früher: man fesselt den TV und wirft ihn in einen Fluss. Schwimmt er oben, ist er schuldig; geht er unter, dann war er unschuldig........

SPASS MODUS AUS!

@Franky36BW:

Jetzt mal los, Franky, erzähl mal, wie Du Dir diese "gute alte Polizeiarbeit" vorstellst? Ich bin bei K und nehme gute Tipps vom Profi gerne an!

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Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 23. Mai 2008, 09:41

Ach, siehste. Ich wohn ja im Bergischen, wir werfen se immer noch in die Schlucht...hat sich bei Hexen bewährt, kann ja jetzt nicht verkehrt sein.

So, ich geh pumpen. Vielleicht kann mir im Dienstsportraum ja jemand weiterhelfen... ;-D
:lah:

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Beitragvon Franky36BW » Sa 24. Mai 2008, 14:43

@ihr da oben: Ihr habt zwar keine Ahnung, reißt dafür aber Euern Mund ganz schön weit auf !

"Angestellter von nem Sicherheitsunternehmen"?: doof ! :60: :no:

Ich habe oben meine persönlichen Eindrücke geschildert. Die Art und Weise, wie derzeit in Deutschland Telefone abgehört und Häuser durchsucht werden, bzw. wie die Anordnungen zustande kommen, heiße ich einfach nicht mehr gut !

Außerdem brauchen wir uns wohl nicht großartig darüber zu "unterhalten" ! Euch ist das sicherlich so klar wie mir !

Von Seiten der Polizei/StA wird jede Möglichkeit voll ausgeschöpft, die Privatgespräche von Bürgern zu belauschen, mit dem Ziel, hoffentlich "etwas brauchbares" an Informationen zu gewinnen.

Nach dem Motto "die Masse an Aktionen wirds schon richten" !

....und natürlich: "was interessieren mich die Unschuldigen, Hauptsache die Polizei hats "mal" probiert.

Unschuldsvermutung ? Sammeln von entlastenden Hinweisen ? Fehlanzeige ! Oh....natürlich......wenn nichts gefunden oder "gehört" wurde, war der Betroffene natürlich unschuldig !

Außerdem ist es ja viel weniger personalaufwendig und zudem unheimlich praktischer mit wenigen Beamten "abzuhören", als im Vorfeld Hinweise soweit zu prüfen und entsprechend zu ermitteln, daß ein Abhören überhaupt nicht mehr notwendig wäre.

"Oh.....wir kommen nicht mehr weiter........endgültige Gewißheit kann nur eine Hausdurchsuchung oder Abhöraktion bringen ".

VERMERK: Ich bin natürlich nicht gg. o.g. Maßnahmen im Gesamten. Nach meiner Meinung wird aber oft mangelnde Polizei- und Ermittlungsarbeit mit solchen o.g. unnötigen Aktionen kompensiert !
Zuletzt geändert von Franky36BW am Sa 24. Mai 2008, 14:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon spADer » Sa 24. Mai 2008, 14:54

Sorry, aber totaler Käse :nein:

Ich frage mich woher du deine Informationen haben willst- Hausdurchsuchung, Telefonmitschnitte etc.- aus den Medien? Da steht es doch nur wenn das Medium mal was spitz kriegt.

Haste Zahlen, wie häufig im Alltag derartige Maßnahmen durchgeführt werden?
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Beitragvon Franky36BW » Sa 24. Mai 2008, 14:57

nein, leider noch nichts aktuelles ! Aber die "Kollegen" von "K", wissen das selbst ! :stumm:


....EDIT: Habe hier doch was gefunden:

Kaum jemand ist heute noch stolzer Nicht-Handy-Besitzer - die kleinen Kommunikationshelfer haben ihren Weg in nahezu jede Tasche gefunden. Und gerade diese weite Verbreitung macht sie zu einem interessanten Überwachungswerkzeug.

Die Verdächtigen hatten das Abhören ihrer Gespräche selbst bezahlt, wie die Frankfurter Rundschau berichtete. Sie bekamen im Oktober letzten Jahres vom Mobilfunkanbieter O2 seltsame Rechnungen, in denen abgehende Gespräche auf eine Mailboxnummer verzeichnet waren. Anstelle des Anrufbeantworters zeichneten überwachende staatliche Behörden die Gespräche der betroffenen Nutzer auf. Da auch die zeitgleich geführten Gespräche der Betroffenen auf den Rechnungen aufgelistet waren, konnten die Empfänger das Abhören leicht durchschauen.

Grund für die Panne soll ein Softwarefehler bei O2 gewesen sein. Das Problem sei behoben - wirklich? Auch wenn der Geheimdienst hier Tag der offenen Tür feierte, sind solche Vorfälle sehr kritisch. Denn das staatliche Belauschen von Telefon und Mobilfunk wird vom Einzel- zunehmend zum Regelfall. "Legt man die veröffentlichten Zahlen zu Grunde, hat Deutschland sich in den letzten Jahren klammheimlich zum Weltmeister im Abhören gemausert", stellt Dirk Fox von der Sicherheitsberatung Secorvo Security Consulting in Karlsruhe nüchtern fest.

Durch Gesetzgebung und Strafverfolgung seien die Telekommunikationsunternehmen zunehmend gezwungen, Daten über ihre Kunden vorzuhalten. Sie sammeln immer mehr Informationen, aus denen Fahnder und andere die Gewohnheiten und teilweise ganze Lebensbilder zeichnen können. "Das ist eine starke Einschränkung des Grundrechts auf Schutz der Privatsphäre und ein massiver Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Um festzustellen, ob solche Rechtsbeschränkungen tatsächlich gerechtfertigt sind, wäre eine selbstkritische Analyse der Erkenntnisse aus Abhörmaßnahmen erforderlich", fordert Fox. "Die Prüfung scheitert aber bis heute an dem Widerstand der Strafverfolgung - vielleicht aus gutem Grund. Denn die wenigen bekannten Fälle, wo Erkenntnisse aus Abhörmaßnahmen bei Gericht verwertet wurden, lassen vermuten, dass der weit überwiegende Teil angeordneter Maßnahmen schlicht überflüssig ist."

Dem Gesetz nach dürfen Behörden nur unter strengen Auflagen Telefone abhören: bei Verdacht auf schwere Delikte wie Landesverrat, Geldfälschung, Mord oder Menschenraub. Dazu muss der Staatsanwalt die Anordnung der Abhörung beim Ermittlungsrichter beantragen. Einzige Ausnahme: Wenn "Gefahr im Verzug" vorliegt, zum Beispiel bei einem bevorstehenden Attentat. In einem solchen Fall kann der Staatanwalt unmittelbar die Telefonüberwachung anordnen. Er muss sie sich dann aber binnen drei Tagen vom Richter bestätigen lassen. Der Richter soll dabei als neutrale Instanz prüfen, dass die Belange der von der Maßnahme betroffenen Personen berücksichtigt werden und der durch die Maßnahme erfolgende Grundrechtseingriff, wie das Bundesverfassungsgericht formuliert, "messbar und kontrollierbar" bleibt.

Die rechtliche Prüfung der Abhörvoraussetzungen wird aber teilweise nicht oder nur fragwürdig vollzogen, wie eine aktuelle Studie des Rechtswissenschaftlers Otto Backes von der Universität Bielefeld aufzeigt. Zweifelhafte Praktiken, die Richter und Staatsanwälte da anwenden: Ein Teil der Richter hält sich nicht an die Verfahrensvorschriften, und kaum einer der Abgehörten wird benachrichtigt, obwohl dies gesetzlich bisher vorgeschrieben war.

Eine beängstigende Perspektive angesichts der rund 56 Millionen Handy-Nutzer in Deutschland, findet Fox. Durch die mobilen Kommunikationsgeräte der "always-on"-Generation wie Handy, Taschencomputer (PDA) und Laptop seien nun lückenlose Bewegungsprofile möglich. Die Nutzer hinterlassen permanent "digitale" Spuren in den Netzen der Betreiber und der Unternehmen. Werden diese Daten verknüpft, ist es nicht weit bis zur "Big-Brother"-Wirklichkeit, in der der Bürger vom "Souverän" zum Objekt von Observation und Dokumentation mutiert.

Dirk Fox: Handy-Verbindungen können heute jederzeit genauso gut wie leitungsgebundene Telefonverbindungen abgehört werden. Voraussetzung ist, man weiß die Kennung beziehungsweise die Nummer des Anschlusses, und der jeweilige Netzbetreiber kooperiert entsprechend. Funkübertragungen auch ohne diese Voraussetzungen mitzuhören, ist in Staaten möglich, wo die Verschlüsselung netzseitig unterdrückt wird. Vor allem Frankreich war stark daran interessiert, diese Möglichkeit bei GSM vorzusehen, einem der Hauptstandards im Mobilfunk.
In Deutschland werden die übertragenen Daten hingegen mit starken kryptographischen Verfahren verschlüsselt. Die Informationen könnten von Normalsterblichen kaum zu Lebzeiten des Abgehörten entschlüsselt werden. Für die Polizei oder Geheimdienste gibt es deshalb neben dem direkten Zugriff auf die Daten über die Netzbetreiber noch den IMSI-Catcher. Diese knapp 50 000 Euro teuren Geräte simulieren die Funkzelle eines Netzbetreibers. Alle in dieser Funkzelle befindlichen Handys melden sich fälschlicherweise beim IMSI-Catcher und nicht an den Antennen des Netzbetreibers an. So lässt sich ein gesuchtes Handy und seine Nutzerkennung (IMSI) jederzeit lokalisieren. Mit der erweiterten, in Deutschland nur für den Export zugelassenen Version können dann auch abgehende Telefongespräche unverschlüsselt mitgehört und aufgezeichnet werden.

wissenschaft-online: Wie viele Ortungen/Überwachungen von Handys gab es Ihres Wissens?

Fox: Die Zahl der Abhöranordnungen nach Paragraph 100a der Strafprozessordnung hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Besonders hoch war dabei der Zuwachs an betroffenen Mobilfunk-Anschlüssen, der von 1999 auf 2000 um 47 Prozent auf 13 028 stieg. Die Zahl der Abhöranordnungen für Festnetzanschlüsse war mit 4114 demgegenüber leicht rückläufig. Möglicherweise ist die Zahl bei Mobilfunk-Anschlüssen noch größer; die Zählmethode ist in den Bundesländern etwas uneinheitlich, und eine "Dunkelziffer" ist da auch nicht auszuschließen. Außerdem klaffen die Zahlen der Regulierungsbehörde Telekommunikation und Post und die der Strafverfolgungsbehörden jedes Jahr auseinander.

wissenschaft-online: Wie bewerten Sie diese Zahl?

Fox: Diese Zahl verharmlost die Zahl der real abgehörten Anschlüsse. Nicht berücksichtigt ist in dieser Statistik, dass eine einzelne Anordnung zahlreiche Anschlüsse umfassen kann. Dass die Summe der Anschlüsse je Abhöranordnung in den vergangenen 20 Jahren zusätzlich erheblich angestiegen ist, dafür gibt es Indizien. Leider werden diese Daten nicht umfassend erhoben. Prekärer ist, dass über die Dauer einer Abhöranordnung je Anschluss möglicherweise viele hundert einzelne Telefonate - und damit auch die Anschlüsse der jeweils Angerufenen oder der Anrufer - betroffen sind.
Es ist sicher nicht übertrieben, Deutschland als Weltmeister im Abhören zu bezeichnen. Im Gegensatz zur Wirtschaft ist das Wachstum hier fulminant: Eine Verzehnfachung der Telefonüberwachungsanordnungen in den letzten 15 Jahren von 1399 im Jahr 1985 auf 17 140 im Jahr 2000 - die um den Faktor vier über der Zahl der Anordnungen in den USA liegt.

wissenschaft-online: Welche Rolle spielt der Datenschutz bei der Handy-Überwachung?

Fox: Kritisch ist ein impliziter Einfluss: Um im Rahmen der Strafverfolgung noch nach einer gewissen Zeit Spurensicherung betreiben zu können, müssen die Netzbetreiber zu einer erheblichen "Vorratshaltung" von riesigen Mengen personenbezogener Kommunikationsdaten gezwungen werden. Will man beispielsweise wissen, ob ein Teilnehmer Maier vor vier Monaten sich in einer Hamburger Funkzelle bewegt hat, bedeutet das für die Netzbetreiber, dass sie die Daten aller Kommunikationsteilnehmer und Gespräche vorhalten.
Und schon für den Zeitraum von vier Monaten ist das nicht nur ein gigantisches Datenvolumen, sondern im Hinblick auf den Persönlichkeitsschutz auch ein hochbrisantes Problem. Denn um Missbrauch dieser Daten durch dritte auszuschließen, sind erhebliche Sicherheitsmassnahmen erforderlich. Gleichzeitig wächst die Gefahr steigender Begehrlichkeit: Die Erfahrung aus 25 Jahren Datenschutz in Deutschland lehrt, dass gespeicherte Daten früher oder später auch ausgewertet werden.

wissenschaft-online: Auf EU-Ebene wird gegenwärtig ein einheitlicher Standard (ETSI) für die Übergabe und den Austausch der Daten aus den Netzen der europäischen Telekommunikationsanbieter gebildet. Kritiker befürchten, dass die Behörden damit europaweit einheitlich und flächendeckend überwachen können. Haben sie Recht?

Fox: Dieser Standard definiert eine identische Schnittstelle für die Übergabe speicherbarer Kommunikationsdaten - zum Beispiel Anschlusskennungen, Beginn, Ende, Dauer und Richtung der Verbindung, genutzte Dienste wie Sprach-, Daten- oder Faxübertragung, Standortangaben. Sinn und Zweck ist eine europaweite Vereinheitlichung dieser Schnittstelle - das ist sowohl für die Strafverfolgungsbehörden als auch für die Hersteller von Abhörgeräten sinnvoll. So müssen Anbieter nicht je Land ein unterschiedliches Gerät entwickeln, was auch in Zukunft zwangsläufig die Kosten hochtreiben würde. Abhören wird also billiger.
Meines Erachtens ist der Standard technisch gesehen nichts substanziell Neues. Was den Umfang der über die Nutzer erfassten Daten betrifft, aber durchaus: Kritisch ist, dass durch einheitliche Schnittstellen je Land wahrscheinlich über jeden mehr Daten technisch erfasst werden, als es nach bisherigen nationalen Gepflogenheiten üblich war. Denn der Standard ist sicher nicht die Schnitt-, sondern die "Vereinigungsmenge" der jeweiligen nationalen Begehrlichkeiten: Ein Staat, der bei Funknetzverbindungen neben Verbindungsdaten auch den Standort aufzeichnet, wird eher alle anderen Staaten zur Speicherung des Standorts bewegen als selbst auf dessen Protokollierung zu verzichten.

wissenschaft-online: Was wird sich mit dem zukünftigen Mobilnetzstandard UMTS bezogen auf die Überwachungsmöglichkeiten ändern?

Fox: Zunächst einmal wird die Abhörung erschwert. UMTS ist aus Datenschutz-Sicht eher ein Fortschritt. Die Verfahren zur Verschlüsselung der Kommunikation sind veröffentlicht, gut untersucht und anerkannt. Beim Anmelden überprüft nicht nur der Netzbetreiber die Identität eines Handys, sondern umgekehrt auch das Handy die Identität des Netzknotens. Das "Dazwischenschalten" eines behördlichen Lauschgerätes wie des IMSI-Catchers wird so deutlich erschwert.
Auf der anderen Seite kann der Netzbetreiber bei UMTS mehr über die Nutzer erfahren, da die Nutzer in der Regel ständig eingeloggt sind. Theoretisch können Strafverfolger und andere, die an die Daten der Telekommunikationsunternehmen gelangen, einen erweiterten Überwachungsangriff starten.

Quellehttp://www.wissenschaft-online.de/page/fe_druc ... _id=615994
Zuletzt geändert von Franky36BW am Sa 24. Mai 2008, 15:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon spADer » Sa 24. Mai 2008, 15:01

Ich als -S-ler weiß auch von meiner Behörde in welchem Rahmen derartige Maßnahmen durchgeführt werden.

Mich interessiert nur was "ihr Außenstehenden" für eine Vorstellung habe. Schließlich wird hier vehement gewettert es sei zu häufig, zu einfach, zu unrecht...
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