darf man die hupe eigentlich benutzten um jemanden zu grüßen?
oder ist das verboten?
Hupe?
Re: Hupe?
[quote=""gast""]darf man die hupe eigentlich benutzten um jemanden zu grüßen?
oder ist das verboten?[/quote]StVO § 16 (1) sagt: nur zum warnen oder außerorts überholen.
Frage an die Spezialisten: darf ich auf der linken Spur der Autobahn also lustig hupen?
Thomas
oder ist das verboten?[/quote]StVO § 16 (1) sagt: nur zum warnen oder außerorts überholen.
Frage an die Spezialisten: darf ich auf der linken Spur der Autobahn also lustig hupen?
Thomas
Hupe?
Die Paragraphen will ich jetzt nicht alle raussuchen, aber das Hupen nur ausserorts ist korrekt. Linke Spur Autobahn? Kein Hupen, kein Links-Fahren (Rechtsfahrgebot...)
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Hupe?
[quote=""Sio""]Linke Spur Autobahn? Kein Hupen, kein Links-Fahren (Rechtsfahrgebot...)[/quote]Rechts sind natürlich genügend Lkw, die ich gerade überhole.
Ich gebe zu, daß die Hupe in diesem Fall etwas aus der Mode gekommen ist.
Aber angenommen, einer schert rücksichtslos aus, es kommt zu einem Unfall.
Würde mir die Polizei dann vorwerfen, daß ich die Hupe nicht zur Warnung benutzt und somit den Unfall begünstigt habe?
Früher (vor Jahrzehnten) schien das mal so gewesen zu sein. Habe in einem alten Buch die Warnung gefunden, daß eine Standardfrage der Polizei lauten würde "Haben Sie auch gehupt?".
Und ein Relikt aus jener Zeit scheint noch in diesem § zu schlummern.
Thomas
Ich gebe zu, daß die Hupe in diesem Fall etwas aus der Mode gekommen ist.
Aber angenommen, einer schert rücksichtslos aus, es kommt zu einem Unfall.
Würde mir die Polizei dann vorwerfen, daß ich die Hupe nicht zur Warnung benutzt und somit den Unfall begünstigt habe?
Früher (vor Jahrzehnten) schien das mal so gewesen zu sein. Habe in einem alten Buch die Warnung gefunden, daß eine Standardfrage der Polizei lauten würde "Haben Sie auch gehupt?".
Und ein Relikt aus jener Zeit scheint noch in diesem § zu schlummern.
Thomas
Hupe?
STvO:
§ 16Warnzeichen
(1)Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
(3)Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.
§ 5 Überholen
(4 a)Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5)Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden
Somit: Hupen zum "Gefahrenabwehr" oder um ausserorts ein Überholvorgang anzukündigen, ansonsten NICHT.
§ 16Warnzeichen
(1)Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
(3)Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.
§ 5 Überholen
(4 a)Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5)Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden
Somit: Hupen zum "Gefahrenabwehr" oder um ausserorts ein Überholvorgang anzukündigen, ansonsten NICHT.
Immer mit der Ruhe!
SERVO PER AMIKECO
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Hupe?
Kurz gesagt... der § 16 StVO regelt lediglich abschließend, wo die Schall- und Leichtzeichen gegeben werden dürfen. Er ist aber nicht gleichzeitig eine Verpflichtung die Warnzeichen zu geben. Wenn man es also nicht tut, handelt man auch nicht Ordungswidrig.
Dumm ist,
wer dummes tut
wer dummes tut
Hupe?
Ganz blöde Frage:
Wieso "Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen"?
Hat das einen bestimmten Grund?
Grüßle
Frank
Wieso "Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen"?
Hat das einen bestimmten Grund?
Grüßle
Frank
Hupe?
[quote=""nomdma""]Ganz blöde Frage:
Wieso "Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen"?
Hat das einen bestimmten Grund?
Grüßle
Frank[/quote]
Frank,
ich denke höchstens die Antwort könnte Blöd sein - die Frage nicht.
Das obige ist nich meine formulierung - es steht, wortwörtlich, so im Gesetzestext.
Es gibt, im Handel, Hupen die ein folge von verschiedenen tönen von sich gibt. Das ist dann kein "Kurzes Schallzeichen" mehr, und ausserdem (je nach Bauart un einstellung) könnten solche "Töne" schnell mit andere Schallsignale verwechselt werden.
Wieso "Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen"?
Hat das einen bestimmten Grund?
Grüßle
Frank[/quote]
Frank,
ich denke höchstens die Antwort könnte Blöd sein - die Frage nicht.
Das obige ist nich meine formulierung - es steht, wortwörtlich, so im Gesetzestext.
Es gibt, im Handel, Hupen die ein folge von verschiedenen tönen von sich gibt. Das ist dann kein "Kurzes Schallzeichen" mehr, und ausserdem (je nach Bauart un einstellung) könnten solche "Töne" schnell mit andere Schallsignale verwechselt werden.
Immer mit der Ruhe!
SERVO PER AMIKECO
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Hupe?
@ Frank
Mit der Einschränlung der Tonfolgen will man verhindern, daß die Signalwirkung von Sondersignalen nicht untergeht. Somit soll verhindert werden, daß Verkehrsteilnehmer im Lauf der Zeit gegenüber Sondersignalen abstumpfen, und diese damit schlechter registrieren.
@ Trekki
Rechtlich wäre die Verwendung der Schallzeichen in diesem Zusammenhang unzulässig. Genauso wie bei Korsos. Es wird aber in der Regel toleriert.
Mit der Einschränlung der Tonfolgen will man verhindern, daß die Signalwirkung von Sondersignalen nicht untergeht. Somit soll verhindert werden, daß Verkehrsteilnehmer im Lauf der Zeit gegenüber Sondersignalen abstumpfen, und diese damit schlechter registrieren.
@ Trekki
Rechtlich wäre die Verwendung der Schallzeichen in diesem Zusammenhang unzulässig. Genauso wie bei Korsos. Es wird aber in der Regel toleriert.
Dumm ist,
wer dummes tut
wer dummes tut
Hupe?
Moin Trekki,
Im Straßenverkehr gibt es generell kein Brauchtum. auch die Hupkonzerte der Hochzeitsgesellschaften stellen eigentlich eine unzulässige Abgabe von Schallzeichen dar.
Zum Glück kümmert sich keiner drum ...
Lösung: Verbandsfahrt (§29 StVO) beantragen und genehmigen lassen - Ausnahme § 16 StVO eintragen lassen.
Bin gespannt, ob das jemand genehmigt.
Gruß Bigfoot
Im Straßenverkehr gibt es generell kein Brauchtum. auch die Hupkonzerte der Hochzeitsgesellschaften stellen eigentlich eine unzulässige Abgabe von Schallzeichen dar.
Zum Glück kümmert sich keiner drum ...
Lösung: Verbandsfahrt (§29 StVO) beantragen und genehmigen lassen - Ausnahme § 16 StVO eintragen lassen.
Bin gespannt, ob das jemand genehmigt.
Gruß Bigfoot
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