Nun dürfte der Täter ja eigentlich nicht schießen können...hätte demnach eine nichtgebrauchsfähige Waffe und ein SWG wäre dann nicht zulässig...hier wäre dann nur tatsächlich das "draufstürzen" mit der von Vito beschriebenen Problematik angesagt.
Wer erklärt in diesen Fällen eigentlich den Witwe(r)n, daß mal eben doch der RF07EjM- Chip versagt hat oder andere "unglückliche" Umstände erstmalig aufgetreten sind ?
Erinnert mich ein wenig an diese klassischen Filmsituationen..."wenn ich richtig mitgezählt habe, dann hat er jetzt keine Munition mehr"!
Alles zu fettig!
Selten bis gar nicht entscheiden Praxisbeamte darüber ...hier reichen meist politischen Entscheidungen (s. bspw. Waffenrecht, Uniform) und die Beschaffer sind auch nicht immer von wahnsinniger Sachkenntnis geprägt.Du glaubst bzw. befürchtest ernsthaft, dass sowas kommen könnte?!
Wie so oft, könnte es ein poltischer Schnellschuß werden, wenn solche Vorfälle gehäuft auftreten würden.
Die Entwicklung eines sog. "Berlinholster" (Sicherheitsholster) und seit rd. 10 Jahren in Arbeit wurde deshalb nicht eingeführt, weil die Behörde/Politik ein neues Holster erst mit neuen Waffen beschaffen will. Der dienstlich gelieferte sog. "Kohlenkasten" und das "Druckknopfschnellziehholster" sind seit rd. 25 Jahren (wie auch die Waffen... die Werkstätten machen teilweise schon aus 3 alten P6 eine "Neue") in Gebrauch. Warum sollte man auch einfach in einen "Laden" gehen und Sicherheitsholster (bspw. Safariland) einfach kaufen....doch nicht inne Hauptstadt!!!!