
meine Oma aus der Eiger-Nordwand und ich haben uns mal über die
Verwendung nach der Ausbildung informiert.
Hier das Ergebnis:
Also - es gibt ein Verwendungskonzept (Erlaß) des Innenministers:
Nach der Ausbildung versieht man zunächst ein Jahr Dienst
im Wach- und Wechseldienst.
Anschließend geht es drei Jahre in die
Bereitschaftspolizeihundertschaft (BPH) ,

sofern man nach der Ausbildung in einer Behörde Dienst macht,
wo es eine Hunderschaft gibt.
In einer Hundertschaft hat man eine Woche lange Frühdienst, dann eine
Woche lang Mittagschicht - immer in diesem Wechsel.
Man hat sehr viele Freiräume um Sport zu machen.

In regelmäßig/unregelmäßigen Abständen sind dann die Einsätze (Demos, Castor, Fussballspiele, etc.)
In der übrigen Zeit unterstützt man z. B. die Polizeiinspektionen.
Manchmal fährt man sogenannte Kontingenteinsätze.
Man fährt zu Behörden, die keine Hundertschaft haben und unterstützt diese.
In der BPH ist man manchmal auch außerhalb der Landesgrenzen von NRW unterwegs:
Chaostage in Hannover, Demos in Berlin, Castor Transporte in Gorleben, etc...
Wie jeder Dienst, hat die Verwendung in der BPH seine Vor- und Nachteile.
Ich kenne viele Kollegen, die zunächst missmutig in die BPH gegangen worden sind,
inzwischen aber sehr zufrieden sind und auf jeden Fall länger als zwei Jahre
in der Hundertschaft bleiben werden, was natürlich auch möglich ist.
Gruß ;)