Besonders interessant finde ich folgenden Absatz:Der Ende Januar in Goslar stattfindende Deutsche Verkehrsgerichtstag will sich in einem seiner Arbeitskreise mit der Section Control beschäftigen. Bei dieser Form der Geschwindigkeitsüberwachung wird bestraft, wer die Durchschnittsgeschwindigkeit einer definierten Strecke mit Tempolimit deutlich überschreitet.
Die VDS, die angeblich nur für die Bösesten der Bösesten gedacht wurde, dient nun als Argumentationsgrundlage zum Kampf gegen die neuen Terroristen, die Geschwindigkeitsübertreter.Die von den Juristen ins Auge gefassten Lösungmöglichkeiten sehen in den Telekommunikationsgesetzen ein mögliches Vorbild. Die verdachtsunabhängige Speicherung von Verbindungsdaten durch die Provider nach dem TKÜ-Gesetz müsste auf das Verkehrsrecht umgesetzt werden.
Wer den Knall nicht gehört hat...