Verbotenes Faustmesser?

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Verbotenes Faustmesser?

Beitragvon First_Blood » Mi 4. Mär 2009, 16:41

[quote=""Niten""]Viele Dinge haben keinen "alltagstauglichen" Zweck: Katanas, Speere, Baseballschläger, Motorräder über 100 PS, etc. Und jetzt? Alles verbieten? [/quote]

Meines Wissens darf man mit Speeren und Katanas auch nicht durch die Fußgängerzone laufen, deshalb verstehe ich dies nicht als Gegenargument.

Mit einem Motorrad kann man von A nach B fahren, egal wieviel PS es hat. Deshalb hat auch ein hochmotorisiertes Bike einen "alltagstauglichen" Verwendungszweck.

Problematisch wird es beim Baseball-Schläger. Der ist - genau wie der Nunchaku - ein Sportgerät, wurde aber nicht verboten. Inwieweit ein Baseball-Schläger abends in der Fußgängerzone geführt werden darf, müssen dir die Experten beantworten.

All das ändert aber nichts an der Tatsache, dass mir persönlich keine sinnvolle Verwendung für ein Faustmesser einfällt und ich deshalb das Verbot - zumindest für das Führen in der Öffentlichkeit - nachvollziehen kann. Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen...
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Verbotenes Faustmesser?

Beitragvon ines69 » Mi 4. Mär 2009, 16:46

[quote=""First_Blood""]
All das ändert aber nichts an der Tatsache, dass mir persönlich keine sinnvolle Verwendung für ein Faustmesser einfällt und ich deshalb das Verbot - zumindest für das Führen in der Öffentlichkeit - nachvollziehen kann. Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen...[/quote]

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Verbotenes Faustmesser?

Beitragvon uwewittenburg » Do 5. Mär 2009, 07:11

[quote=""First_Blood""]Meines Wissens darf man mit Speeren und Katanas auch nicht durch die Fußgängerzone laufen, deshalb verstehe ich dies nicht als Gegenargument.

Mit einem Motorrad kann man von A nach B fahren, egal wieviel PS es hat. Deshalb hat auch ein hochmotorisiertes Bike einen "alltagstauglichen" Verwendungszweck.

[/quote]

Aber bitte nicht durch die Fußgängerzone! ;-D
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Verbotenes Faustmesser?

Beitragvon Niten » Do 5. Mär 2009, 11:46

[quote=""First_Blood""]
Meines Wissens darf man mit Speeren und Katanas auch nicht durch die Fußgängerzone laufen, deshalb verstehe ich dies nicht als Gegenargument.[/quote]

[quote=""First_Blood""]
All das ändert aber nichts an der Tatsache, dass mir persönlich keine sinnvolle Verwendung für ein Faustmesser einfällt und ich deshalb das Verbot - zumindest für das Führen in der Öffentlichkeit - nachvollziehen kann. Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen...[/quote]

Ähm, no offense, aber kann es sein, daß Du keine Ahnung hast, wie ein Faustmesser rechtlich eingestuft ist?

Lies Dir bitte mal § 2 IV WaffG in Verbindung mit der Anlage 2 durch. Danach vielleicht noch mal den § 42a WaffG.

Solange hier von verbotenen Waffen der Anlage 2 und tragbaren Gegenständen des § 42a geredet wird, als gäbe es dort keinen Unterschied, brauchen wir nicht weitermachen.
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Verbotenes Faustmesser?

Beitragvon First_Blood » Do 5. Mär 2009, 12:05

[quote=""Niten""]Ähm, no offense, aber kann es sein, daß Du keine Ahnung hast, wie ein Faustmesser rechtlich eingestuft ist?

Lies Dir bitte mal § 2 IV WaffG in Verbindung mit der Anlage 2 durch. Danach vielleicht noch mal den § 42a WaffG.

Solange hier von verbotenen Waffen der Anlage 2 und tragbaren Gegenständen des § 42a geredet wird, als gäbe es dort keinen Unterschied, brauchen wir nicht weitermachen.[/quote]
Selbstverständlich weiss ich, dass Faustmessser zu den verbotenen Gegenständen zählen!

Ich habe dir ja bereits Recht gegeben, dass auch ich ein vollständiges Verbot der Faustmesser für übertrieben halte:
[quote=""First_Blood""]Allerdings hätte natürlich ein Führunsverbot völlig ausgereicht, damit der Kampfsportler weiterhin mit Nunchakus trainieren und der Kürschner weiterhin das Messer (ohne Sondergehemigung) an seinem Arbeitsplatz liegen lassen kann.[/quote]

Aber trotzdem - und darauf bezogen sich die von dir zitierten Vergleiche - halte ich es für sinnvoll, dass Faustmesser nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen, weil es in meinen Augen für Faustmesser - im Gegensatz zu anderen Messern - keine "sozialadäquate" Verwendung gibt!
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Verbotenes Faustmesser?

Beitragvon Niten » Do 5. Mär 2009, 19:52

Es gibt keine verbotenen Gegenstände mehr, das sind seit 2008 verbotene Waffen und werden allzuoft mit den tragbaren Gegenständen des 42a verwechselt. Deswegen frug ich! Aber es scheint bekannt zu sein...

Und bei der Sozialadäquaz liegt der Hund begraben. Genauso gut, wie man Faustmessern jeden anderen Nutzen absprechen kann (und dies manche auch machen), kann das gleiche gelten für alle Dinge, die ich oben erwähnt habe, inkl. aller Kfz über 90 PS. Es ist der alte Trugschluß, daß bestimmte Dinge per se gefährlich sein sollen. Ob diese aber tatsächlich zu Straftaten genutzt wurden und es nicht nur Paranoia einzelner Personen ist, kann in keinen Fällen jemand sagen.

Anhand eines kleinen plakativen Beispieles: Person A begibt sich mit einem Faustmesser zu Person B und sticht dieses in dessen wohlgeformten Bauch.
Person C hält sich aber an bestehende Verbote, nimmt ein kleines feststehendes Messer ähnlichen Ausmaßes und sticht dieses Person D an die gleiche Stelle.
Und nur weil es kein Faustmesser war, ist D jetzt besser dran??? Und die Verletzungen sind weniger gravierend?
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Beitragvon uwewittenburg » Fr 6. Mär 2009, 06:29

Der Push Dagger und das Heart Attack sind nicht verboten, obwohl gleiche Form!
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Beitragvon First_Blood » Fr 6. Mär 2009, 07:42

[quote=""Niten""]
Anhand eines kleinen plakativen Beispieles: Person A begibt sich mit einem Faustmesser zu Person B und sticht dieses in dessen wohlgeformten Bauch.
Person C hält sich aber an bestehende Verbote, nimmt ein kleines feststehendes Messer ähnlichen Ausmaßes und sticht dieses Person D an die gleiche Stelle.
Und nur weil es kein Faustmesser war, ist D jetzt besser dran??? Und die Verletzungen sind weniger gravierend?[/quote]

Natürlich ist die Verletzung gleich schwer! Und egal wieviele Messer oder Gegenstände noch verboten werden: Das wird einen Kriminellen, der - wie im Beispiel - vorhat, jemanden zu erstechen, kaum davon abhalten, da die Strafe ohnehin größer ist, als das drohende Bußgeld für das Führen eines verbotenen Messers!

Auch ich kritisiere ja diese Unlogik und insbesondere den §42a WaffG!

Aber - im Gegensatz zum Führungsverbot der sehr alltagstauglichen Einhandmesser - sehe ich beim Verbot der Faustmesser keine große Einschränkung der gesetzestreuen Bürger!
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Beitragvon uwewittenburg » Fr 6. Mär 2009, 07:54

[quote=""First_Blood""]
Auch ich kritisiere ja diese Unlogik und insbesondere den §42a WaffG!

Aber - im Gegensatz zum Führungsverbot der sehr alltagstauglichen Einhandmesser - sehe ich beim Verbot der Faustmesser keine große Einschränkung der gesetzestreuen Bürger![/quote]

Ich komme wirklich viel rum, 2 Schützenvereine, IPA, Preisskat u. a., habe aber noch niemanden kennengelernt, der sich eingeschränkt fühlte.

Wenn Dir wenigstens schon mal eine Messer aabgenommen wäre, würde ich Dein "Gezeter" noch verstehen, aber Du bist ja nicht mal ein "Opfer", kämpfst aber für fiktive Opfer.

Hast also nicht einmal die Chance den Titel "Verfolgter des Waffengesetzes" zu erlangen!

Habe Dir schon mal angeboten, melde Dich wenn Dir Dein Messer abgenommen wurde und wir "zerpflücken" dann die einzelnen Umstände und Gründe.
Aber hätte, wenn und aber bringen uns nicht weiter, wir drehen uns im Kreis, kommen aber zu keinem Ergebnis, was Dich befriedigen könnte, da es ein solches nicht gibt.

was sollen denn die Raucher und die Gastwirte sagen, die sind doch viel besch....erner dran und werder erheblich mehr eingeschränkt.

Rauche zwar selbst seit 6 Jahren nicht mehr, war aber starker Raucher (3 Schachteln am Tag) und habe daher auch Verständnis.
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Verbotenes Faustmesser?

Beitragvon Trooper » Fr 13. Mär 2009, 15:36

Thread geschlossen, bis ich Zeit habe, die themenfremden Beiträge zu entsorgen.
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Beitragvon Trooper » Sa 14. Mär 2009, 19:30

So, und nun bitte wieder zurück zum Thema...
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