Anscheinswaffen zu nicht anscheinswaffen

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Anscheinswaffen zu nicht anscheinswaffen

Beitragvon uwewittenburg » Mo 9. Mär 2009, 14:33

[quote=""Trooper""]Ähm, nee :)

Die Formulierung " oder " ist eindeutig eine Aufzählung von verschiedenen Alternativen, die nicht etwa zwangsläufig kumulativ auftreten müssen.
[/quote]

Im Intranet auf der Seite von LKA Niedersachsen ist unter Anscheinswaffen eine "freie" neonfarbene Spielzeugpistole abgebildet.
Ich wollte sie schon mal hier einstellen, aber wahrscheinlich bin ich zu "dämlich", die Bilder hier einzufügen.

edit: habe gerade nachgelesen, wie es geht.

Danke!
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Anscheinswaffen zu nicht anscheinswaffen

Beitragvon Trooper » Mo 9. Mär 2009, 14:51

Im Intranet auf der Seite von LKA Niedersachsen ist unter Anscheinswaffen eine "freie" neonfarbene Spielzeugpistole abgebildet.
Das mag sein... werde ich mir nachher im Nachtdienst mal angucken. Es erklärt aber nach wie vor nicht, wie die Ansicht (welche ich nach wie vor für unrichtig halte) zustandekommt, daß eine Spielzeugwaffe 50% von der Originalgröße abweichen und neonfarben und ohne Kennzeichen sein muß, um keine Anscheinswaffe darzustellen... obwohl der Gesetzestext diese Ansicht keinesfalls stützt.
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Anscheinswaffen zu nicht anscheinswaffen

Beitragvon Niten » Mo 9. Mär 2009, 17:20

Ich habs irgendwo schon mal geschrieben, finds aber nicht mehr...
Ich bin der Ansicht, daß sich das neonfarbene ausschließlich auf Materialien beziehen kann, die seitens des Herstellers angebracht wurden, um eine Kenntlichmachung als Spielzeug darzustellen. Ein reines Umwickeln oder Anpinseln durch den Nutzer hat mir immer noch zu sehr den Schein einer gewollten Verharmlosung, um irgendetwas zu verdecken.
Teleologisch gesehen geht es ja darum, diese Waffen eben nicht zu verwechseln und da traue ich eher Herstelleränderungen als halbherzige Anwenderversuche...

Bisher habe ich aber nichts gefunden, was das entweder bestätigt oder dementiert, aber ich bin die Tage eh beim Schußwaffenerkennungsdienst, da kann ich ja mal nachhaken...

by the way: ich sehe in dem Gesetzestext auch ganz klar eine "oder"-Auflistung
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Anscheinswaffen zu nicht anscheinswaffen

Beitragvon Samus » Mo 9. Mär 2009, 18:45

danke für die vielen antworten :top:
(könnt aber ruhig noch mehr schreiben^^)

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Anscheinswaffen zu nicht anscheinswaffen

Beitragvon engreco » Mo 9. Mär 2009, 20:47

Selbstverständlich ist es eine Oder-Aufzählung. Dafür braucht man doch kein Germanistikstudium absolviert zu haben.

Das die neonfarbenen Bauteile vom Hersteller stammen müssen, glaube ich noch nicht mal. Das steht so zumindest nirgendwo. Wenn einer sein Spielzeug komplett in neongelb ansprüht, dürfte das für meine Begriffe ausreichend sein. Macht er das nur an kleinen unauffälligen Stellen wird es wieder ein Fall für den Gutachter. Entscheident ist IMHO, dass es gut als Spielzeug zu erkennen ist und nicht wer es gemacht hat.

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Beitragvon Niten » Mo 9. Mär 2009, 22:19

Die Frage ist, wer die Waffe zum Spiel bestimmt, denn genau dazu muß sie ja gekennzeichnet sein. Muß dies vom Hersteller passieren, liegt auch die Markierungspflicht bei ihm. Räumt man Besitzern von täuschend ähnlichen Nachbauten die Möglichkeit ein, diesen Mangel selbst zu beheben, kann dies auch der Nutzer machen.

Auf die Praxis bezogen, finde ich es aber immer noch bedenklich, eine angesprühte Waffe zu 100 % als Spielzeug zu betrachten. Denn das kannst du auch mit einer scharfen Waffe machen. Anders sieht es aus, wenn wirklich das Material eine andere Farbe aufweist (also neonfarbenes Plastik, das nun mal anders aussieht als besprühtes, schwarzes Plastik). Ganz streng ausgelegt, hat bei solchen Markierungen nämlich nicht das Material die Neonfarbe, sondern ist nur mit einer Farbschicht besprüht...
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Anscheinswaffen zu nicht anscheinswaffen

Beitragvon engreco » Di 10. Mär 2009, 00:28

Naja... 100% sicher kann man sich nie sein. Aber wer um alles in der Welt sprüht sich seine scharfe Waffe schon mit Neonfarbe an, um sie als Spielzeug zu tarnen. Wenn ich eine Waffe tarnen möchte, dann verstecke ich sie und mache nicht auch noch eine auffällige Farbe drauf. Man denke auch an schießende Handys, Kugelschreiber, Taschenlampen und dergleichen. Von mit Neonfarbe "getarnten" Schußwaffen habe ich noch nie gehört.
Mal abgesehen davon, dass es bei einer scharfen Waffe auch nicht so ganz einfach ist. Die meisten Brünierungen lassen sich nicht mal so eben überlackieren und man muss schon sehr sorgfältig arbeiten um keine Funktionsstörungen zu riskieren.

Da das WaffG es nicht näher bestimmt, gehe ich auch weiterhin davon aus, dass das Verändern der Farbe durch den Besitzer ausreichend ist - zumindest solange die Kriminalämter sich nicht irgendwann gegenteilig äußern.

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Beitragvon uwewittenburg » Mi 11. Mär 2009, 08:14

Wer Zugang zum Tatmitteldienst Referat 24 - Luftsicherheitsaufgaben des Bundespolizeipräsidiums hat, wird feststellen, dass in Baltimore verstärkt neonfarbene "echte" Waffen auftauchen, bzw. festgestellt wurden:

z. B.:

- Colt 45 1911
- KEL TEC
- Glock
- CZ 75
- TAURUS
- AK - 47
- Ruger 10/22
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Beitragvon Trooper » Mi 11. Mär 2009, 12:38

Glaube ich gerne und ist mir auch aus anderen Quellen bekannt. Allerdings kann das kein Grund dafür sein, in das WaffG etwas reinzulesen, was beim besten Willen nicht drinsteht.
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Beitragvon uwewittenburg » Do 12. Mär 2009, 08:18

[quote=""Trooper""]Glaube ich gerne und ist mir auch aus anderen Quellen bekannt. Allerdings kann das kein Grund dafür sein, in das WaffG etwas reinzulesen, was beim besten Willen nicht drinsteht.[/quote]

Naja, ich habe es so rausgelesen (nicht reingelesen) ;-D , aber Du hast ja Recht, halte die jetzige Situation jedoch für fatal!

Eine neonfarbene echt aussehehende Spielzeugpistole ist keine Anscheinswaffe, das ist richtig, aber das kannst Du ja erst erkennen, wenn Du sie in der Hand hattest und sie geprüft hast!

Jetzt aber zu sagen neonfarbene Waffen sind erlaubnisfreie Spielzeugwaffen, halte ich für einen gravierenden Fehler(nicht Deiner), der sich vermutlich in naher Zukunft rächen könnte!

Spätestens wenn Ihr bei einem der nächsten Einsätze einem Typen mit einer neonfarbenen Glock gegenübersteht und dann raten müßt:

1. ist es ein Spielzeug oder
2. ist es eine Glock aus Baltimore?

Da ja nun schon offensichtlich einige Leute auf die Idee gekommen sind ihre Waffen "umzumalen", liege ich da wohl nicht ganz so falsch.

Aus diesem Grunde würde ich ein "und" an Stelle des Komma's für richtig halten.
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