Falschparker - Rechte des Zugeparkten?
Falschparker - Rechte des Zugeparkten?
[quote=""Ghostrider1""]Gelingt es nicht, Polizei rufen. Die holen nen Abschlepper. Den muß erstmal Peron A bezahlen und sich anschliessend das Geld von B zurückholen. Notfalls über das Gericht.
Gruß[/quote]
Abschleppen ist eine Ersatzvornahme im Sinne des unmittelbaren Zwanges. Will sagen: Polizei ruft Abschlepper wenn du dazu nicht in der Lage bist. Daher bringt es, wie schon gesagt nichts, sich neben dem Falschparker aufzuregen und auf die Polizei zu warten.
Oder mit anderen Worten: Warum solltest du nach 30 Minuten Wartezeit die Polizei rufen, damit die den Abschleppdienst ruft, wenn du diesen direkt verständigen kannst.
Ich kann da auch nur für NRW sprechen, vll. wird es in anderen Bundesländern anders gehandabt, was ich mir jedoch nicht vorstellen kann, da rechtskräftige Landesurteile bundesweite Geltung haben...Gleichheitsgrundsatz, undso.
Gruß[/quote]
Abschleppen ist eine Ersatzvornahme im Sinne des unmittelbaren Zwanges. Will sagen: Polizei ruft Abschlepper wenn du dazu nicht in der Lage bist. Daher bringt es, wie schon gesagt nichts, sich neben dem Falschparker aufzuregen und auf die Polizei zu warten.
Oder mit anderen Worten: Warum solltest du nach 30 Minuten Wartezeit die Polizei rufen, damit die den Abschleppdienst ruft, wenn du diesen direkt verständigen kannst.
Ich kann da auch nur für NRW sprechen, vll. wird es in anderen Bundesländern anders gehandabt, was ich mir jedoch nicht vorstellen kann, da rechtskräftige Landesurteile bundesweite Geltung haben...Gleichheitsgrundsatz, undso.
- Ghostrider1
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Falschparker - Rechte des Zugeparkten?
Ich habe mal gelesen, dass man eine angemessene Zeit (ca. 30 min) warten soll, bevor man abschleppt oder abschleppen läßt. Ich glaube es war in einer ADAC-Zeitschrift unter der Rubrik: Urteile. Mal sehen ob ich was im Internet finde.
Falschparker - Rechte des Zugeparkten?
http://www.csc-munich.de/VB/archive/ind ... t-620.html ...da steht eigentlich alles drin.
Falschparker - Rechte des Zugeparkten?
Und wie schauts dann aus wenn jemand in der Zufahrt zu einem Parkplatz so parkt, dass keiner mehr raus oder rein kann obwohl auf dem Parkplatz(kostenlos) noch genügend Stellplätze frei sind?
Danke schonmal für eure Antworten
edit: Parkplatz auf öffentlichem Grund, sprich von der Stadt
Danke schonmal für eure Antworten
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- Ghostrider1
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[quote=""Michemike""]Und wie schauts dann aus wenn jemand in der Zufahrt zu einem Parkplatz so parkt, dass keiner mehr raus oder rein kann obwohl auf dem Parkplatz(kostenlos) noch genügend Stellplätze frei sind?
Danke schonmal für eure Antworten
edit: Parkplatz auf öffentlichem Grund, sprich von der Stadt[/quote]
Ist ne erhebliche Behinderung. Abschleppen bzw. Umsetzen. Zu prüfen wäre ggf. noch eine (versuchte) Nötigung im Straßenverkehr.
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edit: Parkplatz auf öffentlichem Grund, sprich von der Stadt[/quote]
Ist ne erhebliche Behinderung. Abschleppen bzw. Umsetzen. Zu prüfen wäre ggf. noch eine (versuchte) Nötigung im Straßenverkehr.
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Danke für die schnelle Antwort, aber ist das schon Nötigung und nicht "nur" Behinderung?
Gut wobei man dir auch Recht geben kann, da ja theoretisch ein Angehöriger einer HiOrg dort parken könnte und zum EInsatz alarmiert wird und dann nicht weg kann oder wir da das Strafmaß noch höher?
Gut wobei man dir auch Recht geben kann, da ja theoretisch ein Angehöriger einer HiOrg dort parken könnte und zum EInsatz alarmiert wird und dann nicht weg kann oder wir da das Strafmaß noch höher?
- Vito
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[quote=""M4rtin""]
Abschleppen ist eine Ersatzvornahme im Sinne des unmittelbaren Zwanges.[/quote]
Ersatzvornahme ist ein Zwangsmittel - jedoch kein unmittelbarer Zwang. Des Weiteren kommt in solchen Fällen eher die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme in Betracht.
Im vorliegenden Fall kann es aber nix schaden, die Polizei oder das O-Amt/Straßenverkehrsamt zu rufen. Die können ja eine Halterfeststellung machen und versuchen, den Halter zu erreichen.
Des Weiteren können diese Behörden ne Verwarnung erteilen. Man hat dann den Vorteil, das man noch weitere Zeugen hat und man nachweislich einiges unternommen hat, um die Sache anders zu Regeln.
Das Abschleppen wird aber in den meisten Fällen an einem selbst hängenbleiben. In gewisser Weise muss auch hier die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Würde ein Taxi für 20,- ausreichen, kann man nicht einfach abschleppen lassen. Kommt auf den Einzelfall an und wie und wofür man sein Fahrzeug braucht.
Gruß
Abschleppen ist eine Ersatzvornahme im Sinne des unmittelbaren Zwanges.[/quote]
Ersatzvornahme ist ein Zwangsmittel - jedoch kein unmittelbarer Zwang. Des Weiteren kommt in solchen Fällen eher die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme in Betracht.
Ich schätze mal das die Polizei oder das O-Amt/Straßenverkehrsamt in den allermeisten Fällen das Fahrzeug nicht abschleppen wird.Will sagen: Polizei ruft Abschlepper wenn du dazu nicht in der Lage bist.
In der Regel wird im Rahmen der Gefahrenabwehr (Landesrecht) abgeschleppt. Deshalb gibt es hier teils deutliche Unterschiede. Daher kann man nicht zwangsläufig die Urteile betreffend eines Bundeslandes auch auf ein anderes Bundesland übertragen.Ich kann da auch nur für NRW sprechen, vll. wird es in anderen Bundesländern anders gehandabt, was ich mir jedoch nicht vorstellen kann, da rechtskräftige Landesurteile bundesweite Geltung haben...Gleichheitsgrundsatz, undso.
Im vorliegenden Fall kann es aber nix schaden, die Polizei oder das O-Amt/Straßenverkehrsamt zu rufen. Die können ja eine Halterfeststellung machen und versuchen, den Halter zu erreichen.
Des Weiteren können diese Behörden ne Verwarnung erteilen. Man hat dann den Vorteil, das man noch weitere Zeugen hat und man nachweislich einiges unternommen hat, um die Sache anders zu Regeln.
Das Abschleppen wird aber in den meisten Fällen an einem selbst hängenbleiben. In gewisser Weise muss auch hier die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Würde ein Taxi für 20,- ausreichen, kann man nicht einfach abschleppen lassen. Kommt auf den Einzelfall an und wie und wofür man sein Fahrzeug braucht.
Gruß
Freiheit für die Spareribs
Falschparker - Rechte des Zugeparkten?
Das Thema hatten wir hier ja schon einige Male.
Meine Erkenntniss aus den verschiedensten Beiträgen ist, als "normaler Zugeparkter", also kein Einsatzfahrzeug, o.Ä., hat man nur sehr wenige Chancen ohne eigene finanzielle Risiken etwas gegen einen "Blockierer" zu machen. Der Blockierer parkt einen zu und man hat kaum eine Chance etwas dagegen zu tun ohne vielleicht auf der Kohle für einen Abschlepper sitzen zu bleiben.
Schöne Welt...
Aber wie sieht es aus wenn ich die Möglichkeit habe den "Blockierer" selbst von der "Parkposition" zu entfernen?
Beispiel, er parkt meine Garage zu, ich komme nicht raus, warte "angemessene" Zeit, frage bei Nachbarn, aber nichts tut sich.
Ich hab aber noch einen Trecker neben dem Haus stehen, häng die Kiste kurz an und zieh ihn einfach 3 Meter weiter.
( Natürlich ohne das Fahrzeug zu beschädigen! )
Wie sieht die Lage dann rechtlich für mich aus?
Wäre ja die einfachste, und billigste, Variante.
Aber da "einfach" ja in "D" meisst schwierig ist gibt es mit Sicherheit mehr Gesetze die es mir verbieten einen Blockierer meiner Ausfahrt zu entfernen als es für den "Täter" Möglichkeiten gibt mir zu verbieten seine Kiste zu entfernen....
Oder nicht?
Klärt mich doch mal auf.
FatBoy
Meine Erkenntniss aus den verschiedensten Beiträgen ist, als "normaler Zugeparkter", also kein Einsatzfahrzeug, o.Ä., hat man nur sehr wenige Chancen ohne eigene finanzielle Risiken etwas gegen einen "Blockierer" zu machen. Der Blockierer parkt einen zu und man hat kaum eine Chance etwas dagegen zu tun ohne vielleicht auf der Kohle für einen Abschlepper sitzen zu bleiben.
Schöne Welt...
Aber wie sieht es aus wenn ich die Möglichkeit habe den "Blockierer" selbst von der "Parkposition" zu entfernen?
Beispiel, er parkt meine Garage zu, ich komme nicht raus, warte "angemessene" Zeit, frage bei Nachbarn, aber nichts tut sich.
Ich hab aber noch einen Trecker neben dem Haus stehen, häng die Kiste kurz an und zieh ihn einfach 3 Meter weiter.
( Natürlich ohne das Fahrzeug zu beschädigen! )
Wie sieht die Lage dann rechtlich für mich aus?
Wäre ja die einfachste, und billigste, Variante.
Aber da "einfach" ja in "D" meisst schwierig ist gibt es mit Sicherheit mehr Gesetze die es mir verbieten einen Blockierer meiner Ausfahrt zu entfernen als es für den "Täter" Möglichkeiten gibt mir zu verbieten seine Kiste zu entfernen....
Oder nicht?
Klärt mich doch mal auf.
FatBoy
Die Antwort auf die universelle allumfassende Frage lautet 42!
Wie formuliert ihr die Frage?
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- ines69
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[quote=""FatBoy""]
Aber wie sieht es aus wenn ich die Möglichkeit habe den "Blockierer" selbst von der "Parkposition" zu entfernen?
Beispiel, er parkt meine Garage zu, ich komme nicht raus, warte "angemessene" Zeit, frage bei Nachbarn, aber nichts tut sich.
Ich hab aber noch einen Trecker neben dem Haus stehen, häng die Kiste kurz an und zieh ihn einfach 3 Meter weiter.
( Natürlich ohne das Fahrzeug zu beschädigen! )
Wie sieht die Lage dann rechtlich für mich aus?
Wäre ja die einfachste, und billigste, Variante.
Oder nicht?
Klärt mich doch mal auf.
FatBoy[/quote]
Und Du bist Dir wirklich sicher, damit keine Schäden am Fahrzeug zu hinterlassen
Nimm mal die Situation realistisch! Die Handbremse ist angezogen, der Gang ist eingelegt und man zieht das Fahrzeug einfach 3 Meter über den Teer.
Da entstehen schon Schäden am Fahrzeug, wenn auch nicht gleich sichtbar
Aber wie sieht es aus wenn ich die Möglichkeit habe den "Blockierer" selbst von der "Parkposition" zu entfernen?
Beispiel, er parkt meine Garage zu, ich komme nicht raus, warte "angemessene" Zeit, frage bei Nachbarn, aber nichts tut sich.
Ich hab aber noch einen Trecker neben dem Haus stehen, häng die Kiste kurz an und zieh ihn einfach 3 Meter weiter.
( Natürlich ohne das Fahrzeug zu beschädigen! )
Wie sieht die Lage dann rechtlich für mich aus?
Wäre ja die einfachste, und billigste, Variante.
Oder nicht?
Klärt mich doch mal auf.
FatBoy[/quote]
Und Du bist Dir wirklich sicher, damit keine Schäden am Fahrzeug zu hinterlassen
Nimm mal die Situation realistisch! Die Handbremse ist angezogen, der Gang ist eingelegt und man zieht das Fahrzeug einfach 3 Meter über den Teer.
Da entstehen schon Schäden am Fahrzeug, wenn auch nicht gleich sichtbar
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )
Gruß Ines
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( japanisches Sprichwort )
Gruß Ines
- Ghostrider1
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Falschparker - Rechte des Zugeparkten?
Ines69
Da muß er halt gugg'n welcher Gang eingelegt ist. In die entsprechende Richtung zieht er dann den PKW weg. Wird schon klappen
Da muß er halt gugg'n welcher Gang eingelegt ist. In die entsprechende Richtung zieht er dann den PKW weg. Wird schon klappen
Falschparker - Rechte des Zugeparkten?
[quote=""Ghostrider1""]Ines69
Da muß er halt gugg'n welcher Gang eingelegt ist. In die entsprechende Richtung zieht er dann den PKW weg. Wird schon klappen [/quote]
Wenn ich seh, dass sich so jemand an meinen Auto zuschaffen macht, wäre ich kaum begeistert drüber... Handbremse etc....
Würd ich pauschal erstmal anzeigen
Da muß er halt gugg'n welcher Gang eingelegt ist. In die entsprechende Richtung zieht er dann den PKW weg. Wird schon klappen [/quote]
Wenn ich seh, dass sich so jemand an meinen Auto zuschaffen macht, wäre ich kaum begeistert drüber... Handbremse etc....
Würd ich pauschal erstmal anzeigen
- Rheingauner
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- Wohnort: Rheingau - wo sonst
Falschparker - Rechte des Zugeparkten?
geht auch einfacher
4 flache Sandschippen und 3 Mann
zu zweit am Kotflügel anlupfen - Schaufel untern Reifen
das an allen 4 Rädern
2 Mann schieben und einer lenkt 2 Schaufeln - geht wie Butter
da isses wurscht was fürn Gang oder Allrad drinne ist
haben letztens nen A8 ca. 10 m weiter geschoben - nun stand er halb in ner Feuerwehrzufahrt - 20 min später war das Ding verladen und wech - unsere Einfahrt war auf einmal frei
4 flache Sandschippen und 3 Mann
zu zweit am Kotflügel anlupfen - Schaufel untern Reifen
das an allen 4 Rädern
2 Mann schieben und einer lenkt 2 Schaufeln - geht wie Butter
da isses wurscht was fürn Gang oder Allrad drinne ist
haben letztens nen A8 ca. 10 m weiter geschoben - nun stand er halb in ner Feuerwehrzufahrt - 20 min später war das Ding verladen und wech - unsere Einfahrt war auf einmal frei
Je Oller Je Doller
Falschparker - Rechte des Zugeparkten?
Auch da gilt... wenn sich irgendjemand an meinem Auto so vergreift, gibts Ärger
- ines69
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[quote=""VeSta""]Auch da gilt... wenn sich irgendjemand an meinem Auto so vergreift, gibts Ärger [/quote]
Am Besten geht soetwas mit einem Smart oder Mini.
4 Mann, 4 Ecken und dann ganz sachte anheben und wegtragen.
Am Besten geht soetwas mit einem Smart oder Mini.
4 Mann, 4 Ecken und dann ganz sachte anheben und wegtragen.
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Gruß Ines
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- Rheingauner
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- Wohnort: Rheingau - wo sonst
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[quote=""VeSta""]Auch da gilt... wenn sich irgendjemand an meinem Auto so vergreift, gibts Ärger [/quote]
warum ?
bist Du das der immer alles zuparkt unn nu wegen seiner ollen Dose flattert
warum ?
bist Du das der immer alles zuparkt unn nu wegen seiner ollen Dose flattert
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