Falschparker - Rechte des Zugeparkten?

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Falschparker - Rechte des Zugeparkten?

Beitragvon Gast » Mi 22. Apr 2009, 22:21

[quote=""Ghostrider1""]Gelingt es nicht, Polizei rufen. Die holen nen Abschlepper. Den muß erstmal Peron A bezahlen und sich anschliessend das Geld von B zurückholen. Notfalls über das Gericht.
Gruß[/quote]

Abschleppen ist eine Ersatzvornahme im Sinne des unmittelbaren Zwanges. Will sagen: Polizei ruft Abschlepper wenn du dazu nicht in der Lage bist. Daher bringt es, wie schon gesagt nichts, sich neben dem Falschparker aufzuregen und auf die Polizei zu warten.

Oder mit anderen Worten: Warum solltest du nach 30 Minuten Wartezeit die Polizei rufen, damit die den Abschleppdienst ruft, wenn du diesen direkt verständigen kannst.
Ich kann da auch nur für NRW sprechen, vll. wird es in anderen Bundesländern anders gehandabt, was ich mir jedoch nicht vorstellen kann, da rechtskräftige Landesurteile bundesweite Geltung haben...Gleichheitsgrundsatz, undso.

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Beitragvon Ghostrider1 » Mi 22. Apr 2009, 22:33

Ich habe mal gelesen, dass man eine angemessene Zeit (ca. 30 min) warten soll, bevor man abschleppt oder abschleppen läßt. Ich glaube es war in einer ADAC-Zeitschrift unter der Rubrik: Urteile. Mal sehen ob ich was im Internet finde.

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Beitragvon Gast » Mi 22. Apr 2009, 22:57


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Falschparker - Rechte des Zugeparkten?

Beitragvon Michemike » Mo 18. Mai 2009, 22:29

Und wie schauts dann aus wenn jemand in der Zufahrt zu einem Parkplatz so parkt, dass keiner mehr raus oder rein kann obwohl auf dem Parkplatz(kostenlos) noch genügend Stellplätze frei sind?

Danke schonmal für eure Antworten

edit: Parkplatz auf öffentlichem Grund, sprich von der Stadt

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Beitragvon Ghostrider1 » Mo 18. Mai 2009, 22:34

[quote=""Michemike""]Und wie schauts dann aus wenn jemand in der Zufahrt zu einem Parkplatz so parkt, dass keiner mehr raus oder rein kann obwohl auf dem Parkplatz(kostenlos) noch genügend Stellplätze frei sind?

Danke schonmal für eure Antworten

edit: Parkplatz auf öffentlichem Grund, sprich von der Stadt[/quote]

Ist ne erhebliche Behinderung. Abschleppen bzw. Umsetzen. Zu prüfen wäre ggf. noch eine (versuchte) Nötigung im Straßenverkehr.

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Falschparker - Rechte des Zugeparkten?

Beitragvon Michemike » Mo 18. Mai 2009, 22:38

Danke für die schnelle Antwort, aber ist das schon Nötigung und nicht "nur" Behinderung?

Gut wobei man dir auch Recht geben kann, da ja theoretisch ein Angehöriger einer HiOrg dort parken könnte und zum EInsatz alarmiert wird und dann nicht weg kann oder wir da das Strafmaß noch höher?

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Beitragvon Vito » Di 19. Mai 2009, 00:03

[quote=""M4rtin""]

Abschleppen ist eine Ersatzvornahme im Sinne des unmittelbaren Zwanges.[/quote]

Ersatzvornahme ist ein Zwangsmittel - jedoch kein unmittelbarer Zwang. Des Weiteren kommt in solchen Fällen eher die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme in Betracht.
Will sagen: Polizei ruft Abschlepper wenn du dazu nicht in der Lage bist.
Ich schätze mal das die Polizei oder das O-Amt/Straßenverkehrsamt in den allermeisten Fällen das Fahrzeug nicht abschleppen wird.
Ich kann da auch nur für NRW sprechen, vll. wird es in anderen Bundesländern anders gehandabt, was ich mir jedoch nicht vorstellen kann, da rechtskräftige Landesurteile bundesweite Geltung haben...Gleichheitsgrundsatz, undso.
In der Regel wird im Rahmen der Gefahrenabwehr (Landesrecht) abgeschleppt. Deshalb gibt es hier teils deutliche Unterschiede. Daher kann man nicht zwangsläufig die Urteile betreffend eines Bundeslandes auch auf ein anderes Bundesland übertragen.

Im vorliegenden Fall kann es aber nix schaden, die Polizei oder das O-Amt/Straßenverkehrsamt zu rufen. Die können ja eine Halterfeststellung machen und versuchen, den Halter zu erreichen.

Des Weiteren können diese Behörden ne Verwarnung erteilen. Man hat dann den Vorteil, das man noch weitere Zeugen hat und man nachweislich einiges unternommen hat, um die Sache anders zu Regeln.

Das Abschleppen wird aber in den meisten Fällen an einem selbst hängenbleiben. In gewisser Weise muss auch hier die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Würde ein Taxi für 20,- ausreichen, kann man nicht einfach abschleppen lassen. Kommt auf den Einzelfall an und wie und wofür man sein Fahrzeug braucht.

Gruß
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Falschparker - Rechte des Zugeparkten?

Beitragvon FatBoy » Di 19. Mai 2009, 02:18

Das Thema hatten wir hier ja schon einige Male.

Meine Erkenntniss aus den verschiedensten Beiträgen ist, als "normaler Zugeparkter", also kein Einsatzfahrzeug, o.Ä., hat man nur sehr wenige Chancen ohne eigene finanzielle Risiken etwas gegen einen "Blockierer" zu machen. Der Blockierer parkt einen zu und man hat kaum eine Chance etwas dagegen zu tun ohne vielleicht auf der Kohle für einen Abschlepper sitzen zu bleiben.
Schöne Welt...

Aber wie sieht es aus wenn ich die Möglichkeit habe den "Blockierer" selbst von der "Parkposition" zu entfernen?

Beispiel, er parkt meine Garage zu, ich komme nicht raus, warte "angemessene" Zeit, frage bei Nachbarn, aber nichts tut sich.

Ich hab aber noch einen Trecker neben dem Haus stehen, häng die Kiste kurz an und zieh ihn einfach 3 Meter weiter.
( Natürlich ohne das Fahrzeug zu beschädigen! )
Wie sieht die Lage dann rechtlich für mich aus?
Wäre ja die einfachste, und billigste, Variante.

Aber da "einfach" ja in "D" meisst schwierig ist gibt es mit Sicherheit mehr Gesetze die es mir verbieten einen Blockierer meiner Ausfahrt zu entfernen als es für den "Täter" Möglichkeiten gibt mir zu verbieten seine Kiste zu entfernen....

Oder nicht? :gruebel: :wink:

Klärt mich doch mal auf. :wink:

FatBoy
Die Antwort auf die universelle allumfassende Frage lautet 42!
Wie formuliert ihr die Frage?

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Beitragvon ines69 » Di 19. Mai 2009, 05:44

[quote=""FatBoy""]

Aber wie sieht es aus wenn ich die Möglichkeit habe den "Blockierer" selbst von der "Parkposition" zu entfernen?

Beispiel, er parkt meine Garage zu, ich komme nicht raus, warte "angemessene" Zeit, frage bei Nachbarn, aber nichts tut sich.

Ich hab aber noch einen Trecker neben dem Haus stehen, häng die Kiste kurz an und zieh ihn einfach 3 Meter weiter.
( Natürlich ohne das Fahrzeug zu beschädigen! )
Wie sieht die Lage dann rechtlich für mich aus?
Wäre ja die einfachste, und billigste, Variante.

Oder nicht? :gruebel: :wink:

Klärt mich doch mal auf. :wink:

FatBoy[/quote]

Und Du bist Dir wirklich sicher, damit keine Schäden am Fahrzeug zu hinterlassen :?:
Nimm mal die Situation realistisch! Die Handbremse ist angezogen, der Gang ist eingelegt und man zieht das Fahrzeug einfach 3 Meter über den Teer.
Da entstehen schon Schäden am Fahrzeug, wenn auch nicht gleich sichtbar :!: :ja:
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )

Gruß Ines

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Beitragvon Ghostrider1 » Di 19. Mai 2009, 09:58

Ines69
Da muß er halt gugg'n welcher Gang eingelegt ist. In die entsprechende Richtung zieht er dann den PKW weg. Wird schon klappen :lol:

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Beitragvon VeSta » Di 19. Mai 2009, 10:06

[quote=""Ghostrider1""]Ines69
Da muß er halt gugg'n welcher Gang eingelegt ist. In die entsprechende Richtung zieht er dann den PKW weg. Wird schon klappen :lol:[/quote]

:lol:

Wenn ich seh, dass sich so jemand an meinen Auto zuschaffen macht, wäre ich kaum begeistert drüber... Handbremse etc....

Würd ich pauschal erstmal anzeigen :!:

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Beitragvon Rheingauner » Di 19. Mai 2009, 16:25

geht auch einfacher :D

4 flache Sandschippen und 3 Mann

zu zweit am Kotflügel anlupfen - Schaufel untern Reifen

das an allen 4 Rädern

2 Mann schieben und einer lenkt 2 Schaufeln - geht wie Butter

da isses wurscht was fürn Gang oder Allrad drinne ist

haben letztens nen A8 ca. 10 m weiter geschoben - nun stand er halb in ner Feuerwehrzufahrt - 20 min später war das Ding verladen und wech - unsere Einfahrt war auf einmal frei
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Beitragvon VeSta » Di 19. Mai 2009, 16:28

Auch da gilt... wenn sich irgendjemand an meinem Auto so vergreift, gibts Ärger :)

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Beitragvon ines69 » Di 19. Mai 2009, 16:37

[quote=""VeSta""]Auch da gilt... wenn sich irgendjemand an meinem Auto so vergreift, gibts Ärger :)[/quote]

Am Besten geht soetwas mit einem Smart oder Mini.
4 Mann, 4 Ecken und dann ganz sachte anheben und wegtragen. :mrgreen:
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eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )

Gruß Ines

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Beitragvon Rheingauner » Di 19. Mai 2009, 16:41

[quote=""VeSta""]Auch da gilt... wenn sich irgendjemand an meinem Auto so vergreift, gibts Ärger :)[/quote]

warum ?

bist Du das der immer alles zuparkt unn nu wegen seiner ollen Dose flattert :D
Je Oller Je Doller


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