Hallo Member,
bin zufällig auf die Seite der Münchner U-Bahnwache gestossen und hab dieses Einverständniserklärung mit der Erläuterung gefunden http://www.muenchner-u-bahnwache.de/dok ... uefung.pdf
Was ist das für eine Überprüfung?
Etwa die gleiche wie die Polzei von jedem Bewerber macht????
Einverständniserklärung
Moderatoren: Old Bill, schutzmann_schneidig
Einverständniserklärung
Ja zumindest ließt sie sich ähnlich...
Macht ja auch Sinn, da die U-Bahnwache auch Waffen führt...
Macht ja auch Sinn, da die U-Bahnwache auch Waffen führt...
Einverständniserklärung
Haben die dann auch einblick in die gelöschten Einträge ausm BZG?
Habe vor 6 Jahren nämlich ne Geldstrafe zu 30 Tagessätzen erhalten.
DAs ist auch das einzige was im BZG stand.
Oder haben die auf die gelöschten Einträge keinen Zugriff???
Habe vor 6 Jahren nämlich ne Geldstrafe zu 30 Tagessätzen erhalten.
DAs ist auch das einzige was im BZG stand.
Oder haben die auf die gelöschten Einträge keinen Zugriff???
Einverständniserklärung
[quote=""Samsung""]Haben die dann auch einblick in die gelöschten Einträge ausm BZG?
Habe vor 6 Jahren nämlich ne Geldstrafe zu 30 Tagessätzen erhalten.
DAs ist auch das einzige was im BZG stand.
Oder haben die auf die gelöschten Einträge keinen Zugriff???[/quote]
Kann mir keine ne Antwort geben???
Habe vor 6 Jahren nämlich ne Geldstrafe zu 30 Tagessätzen erhalten.
DAs ist auch das einzige was im BZG stand.
Oder haben die auf die gelöschten Einträge keinen Zugriff???[/quote]
Kann mir keine ne Antwort geben???
Einverständniserklärung
Frag doch einfach mal direkt bei der U-Bahnwache nach, musst ja keinen Namen nennen....
- uwewittenburg
- Deputy Inspector
- Beiträge: 3712
- Registriert: Mo 21. Apr 2008, 00:00
- Wohnort: Berlin
Einverständniserklärung
Geht es bei diesem Formular nicht um eine Eignungsprüfung?
Ich lasse mir meine Meinung nicht nehmen und nehme sie auch nicht anderen.
Nur wer höflich widerspricht ist ein würdiger Diskussionspartner.
SERVO PER AMIKECO
Nur wer höflich widerspricht ist ein würdiger Diskussionspartner.
SERVO PER AMIKECO
Einverständniserklärung
[quote=""Samsung""][quote=""Samsung""]Haben die dann auch einblick in die gelöschten Einträge ausm BZG?
Habe vor 6 Jahren nämlich ne Geldstrafe zu 30 Tagessätzen erhalten.
DAs ist auch das einzige was im BZG stand.
Oder haben die auf die gelöschten Einträge keinen Zugriff???[/quote]
Kann mir keine ne Antwort geben???[/quote]
Hab keine Lust nachzusehen, wenn die Löschung erfolgt ist, hätten sie m.E. keinen Zugriff darauf.
Siehe BZRGG.
dete
Habe vor 6 Jahren nämlich ne Geldstrafe zu 30 Tagessätzen erhalten.
DAs ist auch das einzige was im BZG stand.
Oder haben die auf die gelöschten Einträge keinen Zugriff???[/quote]
Kann mir keine ne Antwort geben???[/quote]
Hab keine Lust nachzusehen, wenn die Löschung erfolgt ist, hätten sie m.E. keinen Zugriff darauf.
Siehe BZRGG.
dete
"Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
Albert Einstein
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