DEB Beweismittel 3

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DEB Beweismittel 3

Beitragvon naredo » So 15. Nov 2009, 00:58

hallo,
ich habe diese woche eine diskussion angefangen, ob das Beweismittel 3 also "Ihre Angaben"
die Angaben des Betroffenen oder die Angaben des Zeugen / Polizeibeamten darstellt.

Ich meine ja mal gelernt zu haben, das die 3 die Angaben des Betroffenen benennt.

kann da irgendjemand mehr zu sagen? wo steht das?

mfg

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Re: DEB Beweismittel 3

Beitragvon Gast » So 15. Nov 2009, 05:12

Ist das ein spezielles Formular aus Niedersachsen?

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Re: DEB Beweismittel 3

Beitragvon naredo » So 15. Nov 2009, 10:47

das ist n vordruck für NI. Datenermittlungsbeleg für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Denke mal, der wird in anderen Bundesländern ähnlich aussehen...

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Re: DEB Beweismittel 3

Beitragvon Gast » So 15. Nov 2009, 10:54

Bei uns (LSA) steht dort bei Beweismittel 3 direkt "Angaben des Betroffenen" und nicht "Ihre Angaben"

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Re: DEB Beweismittel 3

Beitragvon Diag » So 15. Nov 2009, 11:31

Hessen: Bw 3 = Angaben des/der Betroffenen

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Re: DEB Beweismittel 3

Beitragvon Gast » So 15. Nov 2009, 13:16

In NRW haben wir so etwas nicht.

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Re: DEB Beweismittel 3

Beitragvon Bigfoot » So 15. Nov 2009, 20:32

Das ganze findet sich in der Ausfüllanleitung zum Vordruck wieder.
Wo diese zu finden ist, wird wahrscheinlich in den Ländern verschieden sein. In Berlin hat man es sinnigerweise in den Mantel des Vordrucksatzes gedruckt.
Auszug:
2 elektronische Geschwindigkeitsmessung
3 Ihre Angaben
4 Fotobeweis
.
.
.
.
AA AAK - Meßgerät
C Messung durch Nachfahren
Y Automatische Rotlichtmessung
Z Aussage der Polizeidienstkraft

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Re: DEB Beweismittel 3

Beitragvon Bigfoot » So 15. Nov 2009, 20:33

McClane hat geschrieben:In NRW haben wir so etwas nicht.
dafür habt ihr andere schicke Sachen :polizei2:

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Re: DEB Beweismittel 3

Beitragvon Gast » So 15. Nov 2009, 21:15

:) Da haste Recht.

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Re: DEB Beweismittel 3

Beitragvon naredo » Mo 16. Nov 2009, 11:20

ja NI schreibt das auch in das Deckblatt.

aber da steht halt nur "Ihre Angaben" und das impliziert bei vielen Kollegen, das die Angaben von ihnen (also den beamten) gefragt sind...

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Re: DEB Beweismittel 3

Beitragvon Rotznase80 » Di 17. Nov 2009, 12:45

Die Nummer 3 steht bei uns für die Angaben/Einlassung des Betroffenen.
Die Angaben der aufnehmenden Polizeibeamten finden sich in den Feldern des Vordrucks (Nummer 1)

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Re: DEB Beweismittel 3

Beitragvon Bigfoot » Di 17. Nov 2009, 19:37

naredo hat geschrieben: ...
aber da steht halt nur "Ihre Angaben" und das impliziert bei vielen Kollegen, das die Angaben von ihnen (also den beamten) gefragt sind...
Die Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide werden im automatisierte Verfahren erstellt und sprechen den Betroffenen direkt an:
Ihnen wird vorgeworfen, am .... im .... um usw.
folgende OWi begangen zu haben: Sie mißachteten ....
Beweismittel: Ihre Angaben


Deutlich dürfte zu erkennen sein, dass mit Ihre Angaben die Angaben des Betroffenen gemeint sind. Alles andere wäre schlechtes Deutsch.
Übrigens: Die meisten Vordrucke im automatisieren OWi-Verfahren haben sogenannte Ergänzungs- bzw. Konkretisierungsfelder (in Berlin Feld 09). Auch hier sieht es immer gut aus, wenn sich der eingefügte Freitext elegant in den Grundtext einfügt:
Sie behinderten einen anderen Verkehrsteilnehmer indem sie **.... ** Könnte z.B. einfach mit "zuparken" ergänzt werden - bringt aber beim Sprachästheten die Fußnägel zum Hochrollen. Besser klingt hier "so parkten, dass das Fahrzeug (z.B.) B-XY 1234 nicht wegfahren konnte"

Mitunter ist die Buchstabenanzahl in diesen Feldern technisch begrenzt. Hier sollte dann sinnvoll gekürzt werden.

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Re: DEB Beweismittel 3

Beitragvon Duroplastik » Mi 2. Dez 2009, 22:05

Also wie die anderen schon schrieben sind die Angaben des Betroffenen gemeint, allerdings wird bei mir auf der Dienststelle die Meinung vertreten das nur 3 in Frage kommt wenn er klar den Verstoß zugibt.

Gibts da auch andere Meinungen?

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Re: DEB Beweismittel 3

Beitragvon naredo » Mi 2. Dez 2009, 22:49

ne 3 geht auch wenn der betroffene nicht so richtig einverstanden ist....

beweismittel sind ja be- und entlastende momente...

du trägst ja die entlastungszeugen auch in ein strafverfahren ein :-)

nur leider weiß ich nicht wie ich das "beweisen" kann, das 3 die angaben des betroffenen sind.
war heute auf einer anderen dienststelle - die machens auch mit 3 als zeugenangaben der beamten :-(

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Re: DEB Beweismittel 3

Beitragvon Bigfoot » Do 3. Dez 2009, 07:14

naredo hat geschrieben:ne 3 geht auch wenn der betroffene nicht so richtig einverstanden ist....
beweismittel sind ja be- und entlastende momente...
Richtig.
wenn der Betroffene sich eingelassen hat, wird
- das aktenkundig gemacht (Betroffenenanhörung bzw. Vermerk mit Wortlaut auf der Anzeige)
- das Beweismittel "Aussage des Betroffenen" mit der 3 in das Verfahren eingeführt.

Es spielt auch gar keine Rolle, ob der Betroffene sich mit seiner Aussage be - oder entlastet. Wichtig ist, dass er weiß, dass er sich (nach entsprechender Belehrung) verantwortlich vor Ort geäußert hat und diese Aussage ins Verfahren eingeführt wird.
Ungeschickt ist Beweismittel 3 wenn der Betroffene nichts sagt oder deutlich erklärt, dass er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Hier kann dann unmöglich auf der Anzeige der Passus auftauchen:
Beweismittel: Ihre Aussage


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