Versetzung in andere Behörde

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 30. Nov 2009, 10:31

Das hat nichts mit engstirnig zu tun...

Guck dir einfach mal die Ausbildungsinhalte an...

Gast

Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Gast » Mo 30. Nov 2009, 13:52

Servus,

klar, gar keine Frage sind die Ausbildungsinhalte anders. Worauf ich hinaus wollte ist, dass wenn jemand die Behörde wechseln möchte und das Einstellungshöchstalter überschritten hat, ob es da die Möglichkeit eines anderen Weges gibt und er dann, als BaL die Ausbildung macht (also wie ein Anwärter, nur er behält die Besoldungsgruppe und den BaL). Und in manchen LBG´s steht ja auch folg. Passus:

z.B. LBG M-V
§ 30 Versetzung
(4) Besitzt der Beamte nicht die Befähigung für die andere Laufbahn, hat er an Maßnahmen für den Erwerb der neuen Befähigung teilzunehmen.

(5) Wird der Beamte in ein Amt eines anderen Dienstherrn versetzt, wird das Beamtenverhältnis mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt. Auf die beamten- und besoldungsrechtliche Stellung des Beamten finden die im Bereich des neuen Dienstherrn geltenden Vorschriften Anwendung. Die Versetzung wird vom abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt.
Das Einverständnis ist schriftlich zu erklären; in der Versetzungsverfügung ist hierauf Bezug zu nehmen.


Gruß Fritz

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 30. Nov 2009, 13:55

Laufbahn ist nach wie vor nicht Justiz oder Polizei, sondern einfach mD oder gD...

http://de.wikipedia.org/wiki/Beamter#Laufbahn

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Diamonback » Mo 30. Nov 2009, 21:23

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Laufbahn ist nach wie vor nicht Justiz oder Polizei, sondern einfach mD oder gD...

http://de.wikipedia.org/wiki/Beamter#Laufbahn
Richtig und was spricht dagegen, dass ein Justizvollzugsbeamter, der nicht nur lernt, wie man einen Schlüssel dreht, innerhalb eines Jahres in die Aufgaben eines Polizeivollzugsbeamten eingewiesen wird, mittlerer Dienst vorausgesetzt?
Er kann ja die fehlenden Ausbildungsinhalte im Rahmen einer Abrodnung erlernen. Sollte man nach dem einen Jahr feststellen (oder früher) das er nicht geeignet ist oder die Inhalte nicht erlernt hat, kann er immer noch an seine alte Dienststelle zurück gehen.
Bisher hat es lediglich der Zoll ermöglicht (FKS), nur die Polizeibehörden versuchen es ja noch nicht einmal.
Es wird so oft erwähnt, dass vielfach nicht außreichend qualifizierte Bewerber oder dergleichen vorhanden sind. Warum nicht mal zumindest versuchen, ob ein entsprechender Beamter qualifiziert wäre? Keiner verliert etwas, da der Beamte, bei Nichtqualifikation wieder in seine Dienststelle zurück gehen kann. Ein Anwärter jostet 2 1/2 Jahre ne Menge Geld und fällt am Ende womöglich durch die Prüfung. Datt Geld is futsch und ziemlich umsonst in den entsprechenden Bewerber investiert.

Aber ich will das hier auch garnicht ausarten lassen, da ich weiß, dass viele Polizisten der Meinung sind, dass man die fehlenden Abschnitte nicht innerhalb eines Jahres erlernen kann.
Ich glaube, es gibt nur wenige, die wissen, wie die heutigen Justizvollzugsbeamten ausgebildet werden.
Eigentlich schade, da ich immer der Meinung war, dass wir alle an einem Strang ziehen. Ich habe 11 Jahre gebraucht, bis ich eines Besseren belehrt wurde!

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon VeSta » Mo 30. Nov 2009, 21:43

Diamonback hat geschrieben:Keiner verliert etwas, da der Beamte, bei Nichtqualifikation wieder in seine Dienststelle zurück gehen kann.
Naja doch. Kosten der Ausbildung für das von dir beschriebene 1 Jahr.

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Controller » Di 1. Dez 2009, 07:20

Ich glaube, es gibt nur wenige, die wissen, wie die heutigen Justizvollzugsbeamten ausgebildet werden.
Also ich weiß das nicht !

Aber ich weiß, wie Polizeibeamte ausgebildet werden :!:

Du auch :?:


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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 1. Dez 2009, 09:39

Ich sage doch gar nicht, dass ihr schlechter ausgebildet werdet...nur anders.

Das kann doch unmöglich so schwer zu kapieren sein? StrafR, Srafprozessrecht, Eingriffsrecht, Eigensicherung, Einsatztaktik...das kann man doch nicht in einem Jahr lernen?

Ich maße mir doch auch nicht an, dass ich binnen eines Jahres die Tätigkeiten eines Justizbeamten gD beherrsche...

Das einzige, was du anderen Bewerbern voraus hättest, wäre eine waffenrechtliche Vorbildung.

Lass es mich anders formulieren: Wenn ich heute PDU werde, muss mir mein Dienstherr eine amtsadäquate Verwendung ermöglichen. Und wenn ich in meiner Polizeibehörde keine kriege, komme ich in die allgemeine Verwaltung, also Stadt, Kreis, etc...

Rate, was ich davor machen muss: Richtig, zwei Jahre Vorbereitungsdienst mit Studium, bla. Also quasi das Aufstiegsstudium eines Kommunalbeamten. Und das obwohl ich bereits an einer FH öV des Landes einen Abschluss gemacht habe.

Jetzt begründe du mir mal, warum du als Beamter eines völlig anderen Geschäftsbereiches der Meinung bist, bevorzugt zu werden?

Das hat doch nix mit an einem Strang ziehen zu tun....warüm müssen unsere Aufsteiger, die vom mD in den gD wollen, auch drei Jahre studieren?

EDIT: In meiner Erinnerung war doch Zeus in der Lage, beide Ausbildungen miteinander zu vergleichen, oder?

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Zeus » Do 3. Dez 2009, 09:34

EDIT: In meiner Erinnerung war doch Zeus in der Lage, beide Ausbildungen miteinander zu vergleichen, oder?
:pfeif:

Joa, ich kenn Beides...
Justiz(m.D.) AVD als Justizvollzugsbeamter und
Polizei(g.D.) F2 als Polizeivollzugsbeamter.

Die alte F1-Ausbildung (m.D.) bei der Polizei kenn ich persönlich nicht, nur von Kollegen... :flehan:

Also zu vergleichen ist eine Ausbildung mit einem "Studium" natürlich nicht ganz, weil im Studium alles so extrem theoretisch beleuchtet wird...(ob gut oder schlecht lass ich mal dahingestellt...)

Gleiche Facherinhalte beider Laufbahnen:-Strafrecht
-Kriminologie/Kriminalistik
-Psychologie
-Beamtenrecht/öffentliches Dienstrecht
-Schießen/Nichtschießen bzw.Waffenkunde
-Ethik /Soziologie/ soziale Hilfen

nicht vermittelt natürlich bei der Justiz:
-Verkehrsrecht/Verkehrssicherheitsarbeit
-Einsatzlehre
-Eingriffsrecht (dafür Vollzugsrecht...)
-Managment/Führungslehre

M.E. ist es aber locker möglich einen JVB in 12Monaten in den Zustand versetzen zu können im WWD Dienst verreichten zu können...

Aber nicht gewünscht!

Selbst Kollegen die PDU werden müssen und DiplVerwaltungswirte sind müssen bei Verwendung im Bereich der Landesverwaltung nochmal 3Jahre studieren und werden dann "umernant" vom Polizeikommissar zum Regierungsinspektor... Man packt die Kollegen dann zu den Anwärtern und Aufsteigern der Bezirksregierungen(angehende Regierungsinspektoren...), gibt es zu der Zeit keine solche Klassen wegen Einstellungsstops sogar zu den Kommunalkursen!(Stadtinspektoranwärtern...)!

DA hat man dann z.B. Polizeibeamte die 2 1/2 Jahre F1 AUsbildung bei der Polizei gemacht haben, dann 2Jahre Aufstiegsstudium bei der Polizei und dann noch mal 3Jahre zur "Umernennung" zum Verwaltungsbeamten... Um dann als Verwaltungsbeamter in einer kleinen Sachbearbeiterposition zu sitzen... :stupid:

Wenn die CDU echt ihr Ziel mit den Wachpolizisten für O.Schutz umsetzt sollte man doch mal überlegen ob man nicht externe als Angestellte einstellt und auch Beamten des mittleren Dienstes anderer Laufbahnen den Einstieg als Beamte ermöglicht... :lupe:

Meiner Meinung nach sollte man aber alle für den O.Schutz im Beamtenverhältnis einstellen, und wenn man die Leute schnell zur Verfügung haben muss und die Tätigkeit so einordnet dann ggfs als einafcher Dienst, wie die Wachtmeister bei Gericht! Ob Eingangsamt A3, A4 oder A5, aber als Beamte! Die Rechtskenntnisse zum O.schutz usw lassen sich locker im Vorbereitungsdienst des einfachen Dienstes vermitteln!!!! :applaus:

Gruß
Zeus

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 3. Dez 2009, 09:44

Wie tief gehen denn die Ausbildungsinhalte in StrafR und Krim?
M.E. ist es aber locker möglich einen JVB in 12Monaten in den Zustand versetzen zu können im WWD Dienst verreichten zu können...
Warst du schon im Hauptpraktikum?

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Diamonback » Fr 18. Dez 2009, 20:46

VeSta hat geschrieben:
Diamonback hat geschrieben:Keiner verliert etwas, da der Beamte, bei Nichtqualifikation wieder in seine Dienststelle zurück gehen kann.
Naja doch. Kosten der Ausbildung für das von dir beschriebene 1 Jahr.
Wem enstehen denn die Kosten? Der Beamte auf Lebenszeit bekommt das Geld vom Land! Egal bei welcher Behörde er arbeitet oder etwa nicht?
Wenn ich jetzt zum Beispiel 1 Jahr unterwiesen werde und damit meinen Dienst lediglich bei einer anderen Behörde für diese Zeit verrichte, enstehen doch keine Kosten!? Sollte nach dem Jahr festgestellt werden Eignung besteht, is alles Tutti. Wenn Nichteignung festgestellt, geht der entsprechende in seine alte Behörde zurück und macht wieder seinen alten Job. Wo bitte enstehen da Ausbildungskosten, die gezahlt werden wie bei einem Anwärter. Der Kann nämlich bei Nichteignung nicht in seine alte Landesbehörde zurück, da er ja keine hat! Ergo wäre die Kohle futsch!
Da meinte ich damit, dass keine Kosten enstehen!

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Kosten

Beitragvon Controller » Fr 18. Dez 2009, 20:54

Wird diese Ausbildung neu geschaffen ?

Wer bildet dann aus ?

Werden die Ausbilder von ihren eigentlichen Aufgaben entbunden/abgeordnet?
Wo findet die Ausbildung statt ?
-Unterrichtsräume,
-technische Mittel,
-Heizung etc

Nur ein geringer Teil der Kosten sind das.

Mach dir mal Gedanken :polizei10:


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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Diamonback » So 20. Dez 2009, 09:30

Nein, die muss ich mir nicht machen, da es zu soetwas nie kommen wird. Und selbst wenn, obliegt eine solche Entscheidung und Aufgabe sicherlich nicht dem, der letztendlich ausgebildet werden sollte.
Ansonsten könntest Du aber sicherlich Recht haben, nur wie ist es wenn ein Bediensteter wegen z.B. Vollzugsuntauglichkeit oder was auch immer an eine andere Behörde versetzt wird, weil er eben nicht DU, sondern nur VU und was ja nun auch bereits vorgekommen ist, wer bildet da aus und wurden dafür die Ausbildungen expliziet geschaffen? Ich glaube nicht.

Und Kosten für Heizung? Ich bitte Dich. Die Fixkosten müssen eh getragen werden, egal ob Anwärter oder ausgebildeter Bediensteter.
Und Unterrichtsräume.... wie jetzt, die Polizei hat keine Räume, in denen auch mal Weiterbildungen geschult werden? [Witz ein]Wow das ist natürlich hart.[/Witz aus]
Es ging mir um Kosten, die das Land nicht noch zusätzlich zahlen muss, wie bei einem Anwärter, bei dem dann die Gefahr bestehen kann, dass 2 1/2, bzw. 3 Jahre Gehalt fällig wird und dann die Prüfung nicht schafft. Da wäre das Geld dann halt futsch. Bei einem Wechsel eben nicht, da der Bedienstete in seine alte Behörde zurück könnte

Ich wollte lediglich aufzeigen, dass es Möglichkeiten geben könnte und die von Dir aufgeführten Punkte wären dann sicherlich auch realisierbar. Wie heißt es so schön, "wo ein Wille, ist auch ein Weg". Da es aber gerade am Willen scheitert, müssen wir uns hier keine weiteren Gedanken darüber machen! Im Übrigen würde diese Diskussion nie enden, da keiner von seinem Standpunkt abweichen würde.

Und Zeus hat ja schon eindrucksvoll dargestellt, worin sich die Berufe im wesentlichen unterscheiden.

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon VeSta » So 20. Dez 2009, 09:46

Diamonback hat geschrieben:
Wem enstehen denn die Kosten? Der Beamte auf Lebenszeit bekommt das Geld vom Land! Egal bei welcher Behörde er arbeitet oder etwa nicht?
Wenn ich jetzt zum Beispiel 1 Jahr unterwiesen werde und damit meinen Dienst lediglich bei einer anderen Behörde für diese Zeit verrichte, enstehen doch keine Kosten!? Sollte nach dem Jahr festgestellt werden Eignung besteht, is alles Tutti. Wenn Nichteignung festgestellt, geht der entsprechende in seine alte Behörde zurück und macht wieder seinen alten Job. Wo bitte enstehen da Ausbildungskosten, die gezahlt werden wie bei einem Anwärter. Der Kann nämlich bei Nichteignung nicht in seine alte Landesbehörde zurück, da er ja keine hat! Ergo wäre die Kohle futsch!
Da meinte ich damit, dass keine Kosten enstehen!
Naja ob du nach einer bereits absolvierte Ausbildung 1 Jahr "normal" für die jeweilgie Behörde arbeitest oder dieses eine Jahr an einer anderen Behörde "ausgebildet" wird, macht schon einen Riesenunterschied.

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Diamonback » So 20. Dez 2009, 10:07

Diamonback hat geschrieben:...Ich wollte lediglich aufzeigen, dass es Möglichkeiten geben könnte ... "wo ein Wille, ist auch ein Weg"....
Siehe mein eigenes Zitat. Möglichkeiten würde es sicherlich immer geben.

Aber um mich auch noch einmal zu wiederholen, weitere Diskussionen über dieses Thema führen ins end- und bodenlose. Von daher sollten wir uns nicht weiter den Kopf darüber zerbrechen!

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon RGSpH » Mo 21. Dez 2009, 13:39

Wechsel LaPo zum ZOLL definitiv möglich.
Wir haben dieses Jahr erst einen Polizisten aus Brandenburg bekommen, der dort wohl aus Altersgründen eine SE verlassen musste. Jetzt verrichtet er seinen Dienst bei einer SE im ZFD. Status etc. beibehalten, er muss halt nur Lehrgänge besuchen.
War übrigens schon immer so, nicht nur zu FKS-Zeiten.
Auch die ZUZ bestand zum Großteil aus Beamten anderer Verwaltungen die zum Zoll versetzt wurden.

Auch andere Richtung hab ich selbst erlebt. Ein Freund von mir ist vom Zoll zum Verfassungschutz versetzt wurden. Einzige Änderung: er bekam sofort eine Besoldungstufe höher, da es dort eine A6 leider nicht mehr gab :polizei10: . Ich glaub er hat es verschmerzt :polizei2:


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