Wie weit darf der Polizist gehen?

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Polizeirecht

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ines69
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Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon ines69 » So 24. Jan 2010, 20:58

Hallo,
mich beschäftigt seit einiger Zeit eine Frage, ob da evtl. jemand seine Kompetenz etwas "überrissen" hat.

Ein PKW Fahrer war kurzzeitig etwas unachtsam ( aus welchen Grüden lassen wir mal außen vor) und überfuhr mehrmahlig die Mittellinie, sowie "schlängelte" etwas während der Fahrt aquf seiner Fahrspur.
Alkohol oder Drogen waren definitiv nicht im Spiel!

Der hinter ihm fahrende PKW Fahrer meldete einen Verdacht der Trunkenheitsfahrt bei der Polizei, sodaß diese den beschuldigten Verkehrsteilnehmer aufsuchte.

Nach etwa 1 Stunde standen 2 Beamte bei dem Verkehrsteilnehmer vor der Tür, prüften ob das Fahrzeug eine warme Motorhaube hat, klingelten und drängten sogleich in die Wohnung und schoben den "Beschuldigten" wieder in diese hinein.
Die Eigensicherung der Beamten wurde in "vollen Maßen" getätigt, hatten sich "strategisch" in der Küche der betreffenden Person verteilt.
Sehr "agressiver" Tonfall, sowie auftreten des einen Beamten, der andere stand eher "sichernd" im Türrahmen.

1. Frage, wo er langgefahren sei, da man ihn unterwegs nirgens gefunden habe, obwohl man ihm die Strecke entgegen gefahren ist.
2. Frage, nach Alkohol oder Drogen.
3. Frage, wo er gewesen sei.
Danach Ansage, er solle einen Atemalkoholtest machen.
Der Beschuldigte lehnte diese Maßnahme ab, da er weder nach Alkohol roch, noch Anzeichen gab, daß er irgendetwas zu sich genommen hat.
Das Angebot, den Beamten anzuhauchen, lehnte der Beschuldigte ebenfalls ab.
Androhung zu Zwangsmaßnahmen und Mitnahme zur Blutuntersuchung.

Nach etwa halbstündiger Debatte, war die Angelegenheit vom Tisch und der Beamte überzeugt, daß es sich um einen "Fehlalarm" handelte.

Ist ein solches Verhalten der Normalität zuzuordnen, oder hatte da mal einer "schlechte Laune"?

Ein solches Verhalten hatte ich bislang noch nie erlebt! :frown:
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )

Gruß Ines

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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon _Mephisto_ » So 24. Jan 2010, 21:12

Ein solches Verhalten hatte ich bislang noch nie erlebt!
Nicht?

Ich hab doch schon so schöne viele Geschichten von dir hier gelesen!

:polizei1:

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ines69
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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon ines69 » So 24. Jan 2010, 21:17

Ich hab doch schon so schöne viele Geschichten von dir hier gelesen!
:polizei1:
Ich meinte derart "agressives" Auftreten.
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )

Gruß Ines

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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon wildcat » So 24. Jan 2010, 21:38

Also irgendwie kann ich ein "aggressives" Verhalten hier nicht wirklich erkennen....zumal sowas ja immer subjektiv ist. Und da hier wohl keiner von uns dabei war bezweifel ich, dass du eine für dich befriedigende Antwort bekommen wirst.

Was genau fandest du denn daran jetzt so aggressiv?? Dass die Kollegen ihre Eigensicherung ernst genommen haben?? Find ich ehrlich gesagt eher lobenswert. Ich kann zwar verstehen, dass das auf den ein oder anderen Bürger "befremdlich" wirken kann, aber versetz dich mal in die Lage der eingesetzten Beamten. Wir wissen schließlich nie (außer es handelt sich um einen Stammkunden) wen wir da antreffen.

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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon ines69 » So 24. Jan 2010, 21:54

Was meiner Meinung nach der Situation nicht gerechtfertigt war, war das sofortige hineindrängen in die Wohnung , ohne Angabe von Gründen, was überhaupt los ist.
Dazu dann noch dieses "autoritäre" Verhalten, nach dem Motto:
Du warst das und damit basta!

Nichts gegen die Eigensicherung einzuwenden, dafür habe ich jetzt auch Verständnis, war derzeit lediglich nur etwas unangenehm, aber Schwamm drüber, ist OK.

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DerLima
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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon DerLima » So 24. Jan 2010, 23:00

Was den Rest der Geschichte angeht, möchte ich die erzählweise mal umdrehen:

Anruf bei der PW XYZ-Stadt: "Vor mir ist ein Auto, der fährt die ganze Zeit in heftigen Schlangenlinien. Das sieht so aus als wenn der total voll ist. Kennzeichen ist: ab-cd 110"

Streife fährt los, vermeintlich demjenigen auch noch entgegen.
Eigentlich müssten sie den "Kunden" sehen, aber er ist schon zuhause.
Also Motor gefühlt. Der ist noch warm. War tatsächlich grad noch unterwegs.
Die Beamten fragen sich: "Alkohol oder Drogen?"
Klingeln und dann Eigensicherung. Man kennt das ja mit den Betrunkenen, hilft oft nur schnell Autorität zeigen, damit er gar nicht erst denkt das er Oberhand hat.
Also erstmal aus dem Flur raus, in die Wohnung rein, mal schauen was er intus hat.
Mmmh, kann noch stehen, riecht auch nicht verdächtig. Aber die Schlangenlinien. Vielleicht doch Drogen, oder der Alk riecht nicht durch.
Erst recht vorsichtig sein. Wer weiß...
Er verneint die Fragen nach Alk oder Drogen.
Mal nen Test machen.
Oh, den verweigert er. Wohl doch was intus.
Anhauchen will er auch nicht. Komisch nur das nichts zu riechen ist.
Lange Rede, gar kein Sinn. Alles umsonst. Nix drin, er hat mich überzeugt.
Puh, nochmal gutgegangen.
"Weißt noch beim letzten mal der Suffkopp? Wirkte erst ganz normal und dann ging er auf uns los... Gut das wir da genauso auf unsere Sicherung geachtet haben."

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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon Odie_SH » Mo 25. Jan 2010, 09:16

ines69 hat geschrieben:Du warst das und damit basta!
Sie sind doch später ohne BE unter Zwang gegangen, also kann das so nicht gewesen sein.

Zu dem in die Wohnung gehen: Möchtest Du ein solches eher peinliches Gespräch im Hausflur, wo Deine Nachbarn alles hören können, führen?

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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon Polimannzei » Mo 25. Jan 2010, 09:40

Ist es draußen so kalt, dass die Trolle wieder gefüttert werden müssen :buhu: ?

Odie_SH

Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon Odie_SH » Mo 25. Jan 2010, 09:44

ines69 kommt aus S-H. Da geniesst sie Artenschutz.... :polizei1:

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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon zoellner » Mo 25. Jan 2010, 09:51

Was wär denn wenn der gute Mann, sobald er zu Hause war, ne Flasche Korn geköpft hätte? Dann soll man ihm mal die Alkoholfahrt nachweisen. :zustimm:

Odie_SH

Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon Odie_SH » Mo 25. Jan 2010, 09:56

@zoellner:

Bin ja kein Experte, aber soweit ich weiss, lässt sich durch mehrere aufeinaderfolgende Blutproben in bestimmten Abständen, ein Nachtrunk nachweisen. Das müssten aber hier mal die Kollegen von S aufdröseln.

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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 25. Jan 2010, 10:04

zoellner hat geschrieben:Was wär denn wenn der gute Mann, sobald er zu Hause war, ne Flasche Korn geköpft hätte? Dann soll man ihm mal die Alkoholfahrt nachweisen. :zustimm:
Ist das dein Ernst?

Dann kommt er mit und kriegt zwei Mal die Nadel in den Arm, mit Zeitverzug.

Und dann kann das Labor das wacker zurück rechnen, wann und wie er was getrunken hat. Das hatten wir aber schon mehrfach.

Ines, die Maßnahmen, die getroffen wurden, sind von hier aus betrachtet m. E. rechtmäßig.

Zum Ton: Da bestimmen beide Parteien die Musik...und wenn das, was du so hier postest, alles stimmt, und dein Wohnsitz dementsprechend in seiner Behörde den Ruf hat, den du hier geniesst...dann wäre ich da sogar mit zwei Streifenwagen hingefahren. Kein Scherz.

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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon ines69 » Mo 25. Jan 2010, 10:14

Erstmal danke an Euch,
war wegen dem polterhaften Auftreten, reindrängen in die Wohnung und der Tonlage ziemlich pis.....
und angestoßen!
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
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Gruß Ines

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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon freed » Mo 25. Jan 2010, 10:17

Und dass Betreten der Wohnung?
Zum Zwecke der Ergreifung? Oder warum?

C8H7ClO

Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon C8H7ClO » Mo 25. Jan 2010, 11:25

Ich glaube das hat irgendwas mit Gefahr im Verzug zu tun !

Guck mal: http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr_im_Verzug

Mal ne Frage: Wenn der Beschuldigte z.B. sagt: " Ja liebe Beamte, ich bin hackedicht, aber eine Blutprobe soll mir bitte hier zu Hause entnommen werden!", können die Beamten dann einwilligen. Ist doch egal wohin der Doktor kommt oder ?

Habe mal gehört, daß ein Alkomattest früher kein Beweis war, sondern nur die Blutprobe !? Wie ist das heute ? Reicht da der Automatenausdruck ?

Grüße


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