Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Moderator: Polli
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Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Hallo Leute,
hatte bis eben Dienst im Bereich Geschwindigkeitsüberwachung mit dem FG21
Hierbei sind mehrere Fahrzeuge vorbei gefahren (mit angemessener Geschw.) und hatten
diese bekannten, über das Auktionshaus erhältlichen Xenon Nachbau Leuchten eingebaut.
Hat jemand Erfahrung unter welche Kategorie diese Fallen ?
Veränderung der lichttechnischen Einrichtung und zusätzlich erlöschen der BE ?
Hatte jemand schon den Fall ?! Bitte um schnelle Antwort
Gruß AeroxAerox
hatte bis eben Dienst im Bereich Geschwindigkeitsüberwachung mit dem FG21
Hierbei sind mehrere Fahrzeuge vorbei gefahren (mit angemessener Geschw.) und hatten
diese bekannten, über das Auktionshaus erhältlichen Xenon Nachbau Leuchten eingebaut.
Hat jemand Erfahrung unter welche Kategorie diese Fallen ?
Veränderung der lichttechnischen Einrichtung und zusätzlich erlöschen der BE ?
Hatte jemand schon den Fall ?! Bitte um schnelle Antwort
Gruß AeroxAerox
Es ist so wie es ist.
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Wie erkennst Du beim vorbeifahren das es nicht geprüfte Scheinwerfer sind?
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Hat irgendjemand etwas von nicht geprüft gesagt?RedCross hat geschrieben:Wie erkennst Du beim vorbeifahren das es nicht geprüfte Scheinwerfer sind?
Bei Xenon Brenner muss immer eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferwaschanlage vorhanden sein. An der Scheinwerferwaschanlage kann man es auf den ersten Blick erkennen.
Wenn man zwei Stunden lang mit einem Mädchen zusammensitzt, meint man, es wäre eine Minute. Sitzt man jedoch eine Minute auf einem heißen Ofen, meint man, es wären zwei Stunden. Das ist Relativität. (Albert Einstein)
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Fahrzeuge mit Niveauregulierung benötigen keine Leuchtweitenregulierung.
Mit der Reinigungsanlage hast du recht, ob das beim schnellen Hinsehen erkannt werden kann ist die andere Frage.
Mit der Reinigungsanlage hast du recht, ob das beim schnellen Hinsehen erkannt werden kann ist die andere Frage.
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Ups. Mea culpa.RedCross hat geschrieben:Fahrzeuge mit Niveauregulierung benötigen keine Leuchtweitenregulierung.
Mit der Reinigungsanlage hast du recht, ob das beim schnellen Hinsehen erkannt werden kann ist die andere Frage.
Aber die Reinigungsanlage kann man schon erkennen... Ansonsten klärt eine Kontrolle die letzten Zweifel.
Wenn man zwei Stunden lang mit einem Mädchen zusammensitzt, meint man, es wäre eine Minute. Sitzt man jedoch eine Minute auf einem heißen Ofen, meint man, es wären zwei Stunden. Das ist Relativität. (Albert Einstein)
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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Die Leuchtweite reguliert sich beim niveauregulierten ja automatisch Xenon darf nie eine manuelle Regulierung ermöglichen.RedCross hat geschrieben:Fahrzeuge mit Niveauregulierung benötigen keine Leuchtweitenregulierung.
Mit der Reinigungsanlage hast du recht, ob das beim schnellen Hinsehen erkannt werden kann ist die andere Frage.
Zur Ursprungsfrage:
Sind denn die Scheinwerfergläser original?
Dann würde die BE erlöschen, da die Bauartprüfung erlischt.
+ Gefährdung
Oder alles getauscht?
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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Also ICH erkenne einen Nachbau Xenon Brenner schon von weitem ! Das Licht blendet ungemein aufgrund der fehlenden Leuchtweitenregulierung. Zudem sind die "Kalvin" meist Herstelleruntypisch.
Das ein "echtes Xenonauto" eine LWR und eine SRA (Scheinbenreinigungsanlage) braucht ist mir bekannt !
Frage ist:
Welche Tatbestand liegt vor wenn er diese Nachbau Xenon Brenner einbaut, die keine ABE und auch kein Teilegutachten besitzen !?
Das ein "echtes Xenonauto" eine LWR und eine SRA (Scheinbenreinigungsanlage) braucht ist mir bekannt !
Frage ist:
Welche Tatbestand liegt vor wenn er diese Nachbau Xenon Brenner einbaut, die keine ABE und auch kein Teilegutachten besitzen !?
Es ist so wie es ist.
- nameless-one
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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Nabend...
Halter: eventuell 349130
Führer: eventuell 123112 oder 123600 / 330600 oder 330606
no
Halter: eventuell 349130
Führer: eventuell 123112 oder 123600 / 330600 oder 330606
no
Zuletzt geändert von nameless-one am So 14. Feb 2010, 15:25, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Dass man die Scheinwerferreinigungsanlage im Vorbeifahren erkennt, bezweifel ich, denn gerade bei neuen Fahrzeugen wie Golf 4 oder Golf5 oder Audi sind da bereits Blenden auf der Stoßstange, die bei der Reinigungsanlage dann durch ausfahrbare Düsen ersetzt werden. Im eingefahrenen Zustand sind die Düsen gegenüber den Blenden nicht zu erkennen. Auch ist in den heutigen Xenonscheinwerfern DE Linsen verbaut und die Streuscheiben sind Klarglas. Ich würde entweder das Licht einschalten dann reguliert die ALWR dann erst kurz das Licht, also der Kegel geht kurz runter und wieder hoch oder mal am Armaturenbrett schauen, ob ein Stellrad für die Leuchtweitenreg vorhanden ist oder net.
Theoretisch kann man jedes Auto mit Xenon umrüsten, denn Hella bietet ganz legal einen Umrüstsatz an.
Theoretisch kann man jedes Auto mit Xenon umrüsten, denn Hella bietet ganz legal einen Umrüstsatz an.
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Stimmt, wenn man es richtig macht. Aber das kostet Geld und wird in der Regel nicht gemacht!Sandro hat geschrieben: Theoretisch kann man jedes Auto mit Xenon umrüsten, denn Hella bietet ganz legal einen Umrüstsatz an.
Gruß HaSiBär
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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Also wie gesagt die Frage war nich wie ich es erkenne sondern die TBNR !
Ich erkenne es auf jeden Fall und wenn mein Verdacht sich nicht bestätigt, kann ich ja noch andere allgemeine Kontrollen durchführen wie z.B. Verbandskasten, Alko etc.
Meine Tendenz geht auch in Richtung "Erlöschen der BE" was eigentlich heißt, dass ich das Fahrzeug still lege, da ein Gefährdung der anderen Verkehrteilnehmer durch Blendung vorraus geht.
Jedem dem mal so eine Fahrzeug mit dieses Nachbausätzen entgegen gekommen ist, weiß wovon ich rede deshalb sind sie auch so leicht zu erkennen !
Aber ich werde bei Gelegenheit nochmal mit den Kollegen der VÜ reden ob die bereits nen "Fachmann" haben.
Ich erkenne es auf jeden Fall und wenn mein Verdacht sich nicht bestätigt, kann ich ja noch andere allgemeine Kontrollen durchführen wie z.B. Verbandskasten, Alko etc.
Meine Tendenz geht auch in Richtung "Erlöschen der BE" was eigentlich heißt, dass ich das Fahrzeug still lege, da ein Gefährdung der anderen Verkehrteilnehmer durch Blendung vorraus geht.
Jedem dem mal so eine Fahrzeug mit dieses Nachbausätzen entgegen gekommen ist, weiß wovon ich rede deshalb sind sie auch so leicht zu erkennen !
Aber ich werde bei Gelegenheit nochmal mit den Kollegen der VÜ reden ob die bereits nen "Fachmann" haben.
Es ist so wie es ist.
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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
In Prinzip erkennt man Xenon-Scheinwerfer auch dann, wenn man sie ein- bzw. ausschaltet. Hier hat man den entsprechenden "Glimmeffekt" von Glühlampen nicht.AeroxAerox hat geschrieben:Also wie gesagt die Frage war nich wie ich es erkenne sondern die TBNR !
Ich erkenne es auf jeden Fall und wenn mein Verdacht sich nicht bestätigt, kann ich ja noch andere allgemeine Kontrollen durchführen wie z.B. Verbandskasten, Alko etc.
Meine Tendenz geht auch in Richtung "Erlöschen der BE" was eigentlich heißt, dass ich das Fahrzeug still lege, da ein Gefährdung der anderen Verkehrteilnehmer durch Blendung vorraus geht.
Jedem dem mal so eine Fahrzeug mit dieses Nachbausätzen entgegen gekommen ist, weiß wovon ich rede deshalb sind sie auch so leicht zu erkennen !
Aber ich werde bei Gelegenheit nochmal mit den Kollegen der VÜ reden ob die bereits nen "Fachmann" haben.
Ansonsten kommen diese beiden Tatbestände in Betracht:
Im Prinzip erlöscht die BE bei so einem Umbau auch noch - eine Ahnung nach alt bekannter Art ist aber auf Grund den bekannten Problemen in der Regel nicht möglich. Bei Unklarheiten einfach mal mit der zuständigen Bußgeldstelle in Verbindung setzen. Die Verfahrensweisen sind dort teilweise unterschiedlich.330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. ( B - 1 ) 25,00 €
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. B - 3 90,00 €
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
Ansonsten ist dies hier zu beachten:
http://bundesrecht.juris.de/fzv/__5.html
Stilllegen bzw. eine Betriebsuntersagung macht die Zulassungsbehörde - nicht die Polizei. Zumindest nach der FZV.
Wenn, dann also entsprechende Maßnahmen nach der StVO oder dem jeweiligen PolG.
Zuletzt geändert von Vito am Mo 8. Feb 2010, 18:33, insgesamt 1-mal geändert.
Freiheit für die Spareribs
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- Wohnort: Bayern und NRW ;)
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Bei Xenon-Nachrüstsatz kommt generell die 330606 in Betracht, da aufgrund der starken Blendwirkung eine Gefährdung angenommen werden kann. Da die ursprünglich genehmigten Scheinwerfer durch Einsatz eines anderen, nicht genehmigten und nicht passenden Leuchtmittels verändert wurden, erlischt auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Daher wäre theoretisch eine Untersagung der Weiterfahrt möglich. In Absprache mit der Zulassungsstelle ebenfalls eine direkte Stilllegung.
Zu beachten ist auch, dass bei Xenon-Scheinwerfern nicht generell eine LWR und SRA vorgeschrieben sind - Fahrzeuge mit Zulassung vor dem 1.4. oder 1.6.2000 brauchen diese nach meinem Wissensstand nicht! Dies gilt aber nur, wenn die kompletten Scheinwerfer ausgetauscht wurden - und für so "alte" Fahrzeuge sind komplette Xenon-Scheinwerfer eh fast nicht zu bekommen oder sie sind schweineteuer, das wird also kaum einer der Tuner machen.
Zu beachten ist auch, dass bei Xenon-Scheinwerfern nicht generell eine LWR und SRA vorgeschrieben sind - Fahrzeuge mit Zulassung vor dem 1.4. oder 1.6.2000 brauchen diese nach meinem Wissensstand nicht! Dies gilt aber nur, wenn die kompletten Scheinwerfer ausgetauscht wurden - und für so "alte" Fahrzeuge sind komplette Xenon-Scheinwerfer eh fast nicht zu bekommen oder sie sind schweineteuer, das wird also kaum einer der Tuner machen.
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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Wenn ich das Wort "Betriebserlaubnis" in seinem Wort auseinander arbeite, komme ich auf den entschluss dass das Frzg. eine Erlaubnis zum Betrieb hat in dem der Hersteller es Ausliefert.
Da die Xenonsätze durch die Halogenstrahler ersetzt werden, nimmt er hier eine veränderung am Frzg vor, die der Betriebserlaubnis NICHT entspricht ! Zudem besitzen die Xenon Brenner keine Zulassung, was bedeutet das ich die Weiterfahrt untersagen kann da sie die Verkehrssicherheit aufgrund der Blendung, wesentlich beeinträchtigt und die Betriebserlaubnis erlischt !
Was das "Stilllegen" betrifft, werde ich die Tage mal mit der Zulassungstelle in Kontakt treten um mich hierbei abzusichern.
Da die Xenonsätze durch die Halogenstrahler ersetzt werden, nimmt er hier eine veränderung am Frzg vor, die der Betriebserlaubnis NICHT entspricht ! Zudem besitzen die Xenon Brenner keine Zulassung, was bedeutet das ich die Weiterfahrt untersagen kann da sie die Verkehrssicherheit aufgrund der Blendung, wesentlich beeinträchtigt und die Betriebserlaubnis erlischt !
Was das "Stilllegen" betrifft, werde ich die Tage mal mit der Zulassungstelle in Kontakt treten um mich hierbei abzusichern.
Es ist so wie es ist.
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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Wäre zwar auch ein Erlöschen BE, aber ohne Gefährdung...AeroxAerox hat geschrieben: Da die Xenonsätze durch die Halogenstrahler ersetzt werden, [...]
Ansonsten schreibst du ja dasselbe wie ich... Nur glaube ich, dass ein generelles Gespräch mit der Zulassungsstelle nicht sooo viel Sinn macht, da es theoretisch eine Einzelfallentscheidung der jeweils zuständigen Zulassungsstelle sein müsste...
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