Xenon Nachbau / Tatbestand ?

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Xenon Nachbau / Tatbestand ?

Beitragvon AeroxAerox » Sa 6. Feb 2010, 04:47

Hallo Leute,

hatte bis eben Dienst im Bereich Geschwindigkeitsüberwachung mit dem FG21 :polizei3:

Hierbei sind mehrere Fahrzeuge vorbei gefahren (mit angemessener Geschw.) und hatten
diese bekannten, über das Auktionshaus erhältlichen Xenon Nachbau Leuchten eingebaut.

Hat jemand Erfahrung unter welche Kategorie diese Fallen ?

Veränderung der lichttechnischen Einrichtung und zusätzlich erlöschen der BE ?

Hatte jemand schon den Fall ?! Bitte um schnelle Antwort :polizei1:

Gruß AeroxAerox
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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?

Beitragvon RedCross » Sa 6. Feb 2010, 10:43

Wie erkennst Du beim vorbeifahren das es nicht geprüfte Scheinwerfer sind?

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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?

Beitragvon Calingo » Sa 6. Feb 2010, 11:43

RedCross hat geschrieben:Wie erkennst Du beim vorbeifahren das es nicht geprüfte Scheinwerfer sind?
Hat irgendjemand etwas von nicht geprüft gesagt?

Bei Xenon Brenner muss immer eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferwaschanlage vorhanden sein. An der Scheinwerferwaschanlage kann man es auf den ersten Blick erkennen.
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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?

Beitragvon RedCross » Sa 6. Feb 2010, 12:05

Fahrzeuge mit Niveauregulierung benötigen keine Leuchtweitenregulierung.

Mit der Reinigungsanlage hast du recht, ob das beim schnellen Hinsehen erkannt werden kann ist die andere Frage.

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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?

Beitragvon Calingo » Sa 6. Feb 2010, 12:12

RedCross hat geschrieben:Fahrzeuge mit Niveauregulierung benötigen keine Leuchtweitenregulierung.

Mit der Reinigungsanlage hast du recht, ob das beim schnellen Hinsehen erkannt werden kann ist die andere Frage.
Ups. Mea culpa.

Aber die Reinigungsanlage kann man schon erkennen... Ansonsten klärt eine Kontrolle die letzten Zweifel.
Wenn man zwei Stunden lang mit einem Mädchen zusammensitzt, meint man, es wäre eine Minute. Sitzt man jedoch eine Minute auf einem heißen Ofen, meint man, es wären zwei Stunden. Das ist Relativität. (Albert Einstein)

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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?

Beitragvon spADer » Sa 6. Feb 2010, 12:32

RedCross hat geschrieben:Fahrzeuge mit Niveauregulierung benötigen keine Leuchtweitenregulierung.

Mit der Reinigungsanlage hast du recht, ob das beim schnellen Hinsehen erkannt werden kann ist die andere Frage.
Die Leuchtweite reguliert sich beim niveauregulierten ja automatisch ;D Xenon darf nie eine manuelle Regulierung ermöglichen.

Zur Ursprungsfrage:
Sind denn die Scheinwerfergläser original?
Dann würde die BE erlöschen, da die Bauartprüfung erlischt.
+ Gefährdung

Oder alles getauscht?

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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?

Beitragvon AeroxAerox » Sa 6. Feb 2010, 14:05

Also ICH erkenne einen Nachbau Xenon Brenner schon von weitem ! Das Licht blendet ungemein aufgrund der fehlenden Leuchtweitenregulierung. Zudem sind die "Kalvin" meist Herstelleruntypisch.
Das ein "echtes Xenonauto" eine LWR und eine SRA (Scheinbenreinigungsanlage) braucht ist mir bekannt !

Frage ist:

Welche Tatbestand liegt vor wenn er diese Nachbau Xenon Brenner einbaut, die keine ABE und auch kein Teilegutachten besitzen !?
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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?

Beitragvon nameless-one » Sa 6. Feb 2010, 18:47

Nabend...
Halter: eventuell 349130
Führer: eventuell 123112 oder 123600 / 330600 oder 330606


no
Zuletzt geändert von nameless-one am So 14. Feb 2010, 15:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?

Beitragvon Sandro » So 7. Feb 2010, 09:10

Dass man die Scheinwerferreinigungsanlage im Vorbeifahren erkennt, bezweifel ich, denn gerade bei neuen Fahrzeugen wie Golf 4 oder Golf5 oder Audi sind da bereits Blenden auf der Stoßstange, die bei der Reinigungsanlage dann durch ausfahrbare Düsen ersetzt werden. Im eingefahrenen Zustand sind die Düsen gegenüber den Blenden nicht zu erkennen. Auch ist in den heutigen Xenonscheinwerfern DE Linsen verbaut und die Streuscheiben sind Klarglas. Ich würde entweder das Licht einschalten dann reguliert die ALWR dann erst kurz das Licht, also der Kegel geht kurz runter und wieder hoch oder mal am Armaturenbrett schauen, ob ein Stellrad für die Leuchtweitenreg vorhanden ist oder net.
Theoretisch kann man jedes Auto mit Xenon umrüsten, denn Hella bietet ganz legal einen Umrüstsatz an.

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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?

Beitragvon HaSiBaer » So 7. Feb 2010, 11:23

Sandro hat geschrieben: Theoretisch kann man jedes Auto mit Xenon umrüsten, denn Hella bietet ganz legal einen Umrüstsatz an.
Stimmt, wenn man es richtig macht. Aber das kostet Geld und wird in der Regel nicht gemacht!

Gruß HaSiBär

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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?

Beitragvon AeroxAerox » So 7. Feb 2010, 13:34

Also wie gesagt die Frage war nich wie ich es erkenne sondern die TBNR !

Ich erkenne es auf jeden Fall und wenn mein Verdacht sich nicht bestätigt, kann ich ja noch andere allgemeine Kontrollen durchführen wie z.B. Verbandskasten, Alko etc.

Meine Tendenz geht auch in Richtung "Erlöschen der BE" was eigentlich heißt, dass ich das Fahrzeug still lege, da ein Gefährdung der anderen Verkehrteilnehmer durch Blendung vorraus geht.
Jedem dem mal so eine Fahrzeug mit dieses Nachbausätzen entgegen gekommen ist, weiß wovon ich rede deshalb sind sie auch so leicht zu erkennen !

Aber ich werde bei Gelegenheit nochmal mit den Kollegen der VÜ reden ob die bereits nen "Fachmann" haben.
Es ist so wie es ist.

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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?

Beitragvon Vito » So 7. Feb 2010, 14:13

AeroxAerox hat geschrieben:Also wie gesagt die Frage war nich wie ich es erkenne sondern die TBNR !

Ich erkenne es auf jeden Fall und wenn mein Verdacht sich nicht bestätigt, kann ich ja noch andere allgemeine Kontrollen durchführen wie z.B. Verbandskasten, Alko etc.

Meine Tendenz geht auch in Richtung "Erlöschen der BE" was eigentlich heißt, dass ich das Fahrzeug still lege, da ein Gefährdung der anderen Verkehrteilnehmer durch Blendung vorraus geht.
Jedem dem mal so eine Fahrzeug mit dieses Nachbausätzen entgegen gekommen ist, weiß wovon ich rede deshalb sind sie auch so leicht zu erkennen !

Aber ich werde bei Gelegenheit nochmal mit den Kollegen der VÜ reden ob die bereits nen "Fachmann" haben.
In Prinzip erkennt man Xenon-Scheinwerfer auch dann, wenn man sie ein- bzw. ausschaltet. Hier hat man den entsprechenden "Glimmeffekt" von Glühlampen nicht.

Ansonsten kommen diese beiden Tatbestände in Betracht:
330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. ( B - 1 ) 25,00 €

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat


330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. B - 3 90,00 €

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
Im Prinzip erlöscht die BE bei so einem Umbau auch noch - eine Ahnung nach alt bekannter Art ist aber auf Grund den bekannten Problemen in der Regel nicht möglich. Bei Unklarheiten einfach mal mit der zuständigen Bußgeldstelle in Verbindung setzen. Die Verfahrensweisen sind dort teilweise unterschiedlich.

Ansonsten ist dies hier zu beachten:

http://bundesrecht.juris.de/fzv/__5.html

Stilllegen bzw. eine Betriebsuntersagung macht die Zulassungsbehörde - nicht die Polizei. Zumindest nach der FZV.

Wenn, dann also entsprechende Maßnahmen nach der StVO oder dem jeweiligen PolG.
Zuletzt geändert von Vito am Mo 8. Feb 2010, 18:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?

Beitragvon Holzhaeuser » Mo 8. Feb 2010, 15:02

Bei Xenon-Nachrüstsatz kommt generell die 330606 in Betracht, da aufgrund der starken Blendwirkung eine Gefährdung angenommen werden kann. Da die ursprünglich genehmigten Scheinwerfer durch Einsatz eines anderen, nicht genehmigten und nicht passenden Leuchtmittels verändert wurden, erlischt auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Daher wäre theoretisch eine Untersagung der Weiterfahrt möglich. In Absprache mit der Zulassungsstelle ebenfalls eine direkte Stilllegung.

Zu beachten ist auch, dass bei Xenon-Scheinwerfern nicht generell eine LWR und SRA vorgeschrieben sind - Fahrzeuge mit Zulassung vor dem 1.4. oder 1.6.2000 brauchen diese nach meinem Wissensstand nicht! Dies gilt aber nur, wenn die kompletten Scheinwerfer ausgetauscht wurden - und für so "alte" Fahrzeuge sind komplette Xenon-Scheinwerfer eh fast nicht zu bekommen oder sie sind schweineteuer, das wird also kaum einer der Tuner machen.

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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?

Beitragvon AeroxAerox » Mo 8. Feb 2010, 17:30

Wenn ich das Wort "Betriebserlaubnis" in seinem Wort auseinander arbeite, komme ich auf den entschluss dass das Frzg. eine Erlaubnis zum Betrieb hat in dem der Hersteller es Ausliefert.
Da die Xenonsätze durch die Halogenstrahler ersetzt werden, nimmt er hier eine veränderung am Frzg vor, die der Betriebserlaubnis NICHT entspricht ! Zudem besitzen die Xenon Brenner keine Zulassung, was bedeutet das ich die Weiterfahrt untersagen kann da sie die Verkehrssicherheit aufgrund der Blendung, wesentlich beeinträchtigt und die Betriebserlaubnis erlischt !
Was das "Stilllegen" betrifft, werde ich die Tage mal mit der Zulassungstelle in Kontakt treten um mich hierbei abzusichern.
Es ist so wie es ist.

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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?

Beitragvon Holzhaeuser » Mo 8. Feb 2010, 18:17

AeroxAerox hat geschrieben: Da die Xenonsätze durch die Halogenstrahler ersetzt werden, [...]
Wäre zwar auch ein Erlöschen BE, aber ohne Gefährdung... :polizei2:

Ansonsten schreibst du ja dasselbe wie ich... Nur glaube ich, dass ein generelles Gespräch mit der Zulassungsstelle nicht sooo viel Sinn macht, da es theoretisch eine Einzelfallentscheidung der jeweils zuständigen Zulassungsstelle sein müsste...


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