DerLima hat geschrieben:Vito hat geschrieben:Hm, wenn hier also zumindest eine konkrete Gefahr vorliegen würde - dann wäre es ja nicht mehr eine anlassunabhängige Kontrolle oder ned
Das ist ja schon richtig... Abeeeer... welche konkrete Gefahr
- a) geht von einem Nicht-vorhandenen Schild aus (als Beispiel) und wäre so dringend, das die zuständige Behörde nicht zeitgerecht handeln könnte
und
b) woher weiß der PVB aus dem Anfangspost das, wenn er aus einfachem Kontrollwahn heraus in die Stampe von der Ecke reinmaschiert um solche Mängel erst festzustellen...
Sagen wir es mal so:
Wenn die Polizei in der Nacht den Hinweis erhält, dass in der Kneipe xy das Jugendschutzgesetz fehlt - dann kann die Polizei gerne da hindappeln, die Personalien der verantwortlichen Person aufnehmen, das Ganze beanzeigen und ne Meldung an die zuständige Behörde schreiben. Oder nur ne Meldung schreiben oder was auch immer.
Nur kann das ja ned als Begründung für ne anlassunabhängige Kontrolle herhalten.
Wenn die Polizei während dieser Kontrolle jedoch auch noch andere Verstöße gegen sonstwas feststellt oder warum auch immer eine Gefahr für die öff. Sicherheit sieht (Notausgang versperrt ...) - dann kann sie natürlich auch deshalb einschreiten.