Kontrolle Diplomaten
Moderator: schutzmann_schneidig
Kontrolle Diplomaten
Hallo.
Nach welcher RGL erfolgt die Kontrolle von Angehörigen eines diplomatischen Corps? Trotz Immunität ist doch dennoch eine Präventivmaßnahme (IDF) möglich, oder lieg ich da falsch?
Nach welcher RGL erfolgt die Kontrolle von Angehörigen eines diplomatischen Corps? Trotz Immunität ist doch dennoch eine Präventivmaßnahme (IDF) möglich, oder lieg ich da falsch?
Re: Kontrolle Diplomaten
du darfst den Diplomatenausweis ansehen, mehr nicht, solange keine Gefahr im Verzug ist.
Wichtig ist immer, darauf zu achten, ob der Diplomat auch in Deutschland akkreditiert ist, oder auf einer Kurierfahrt durch Deutschland (Missionsfahrt) ist. Nur dann sind sie immun.
Der kongolesische Diplomat an der Genfer Botschaft, auf Besuch im Schwarzwald, ist nicht immun.
Rechtsgrundlage Ist [url=http://www.gesetze-im-internet.de%2Fbundesrecht%2Fdiplbez_bkg%2Fgesamt.pdf&rct=j&q=wiener+abkommen+%C3%BCber+diplomatische+beziehungen&ei=MvgYTLXbEsuQONzr-dYK&usg=AFQjCNE7qDrcYV55u7i-v403_927HDMs8Q]Das Gesetz zum Wiener übereinkommen[/url] i.V. m. Art. 29 ff Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen
Wichtig ist immer, darauf zu achten, ob der Diplomat auch in Deutschland akkreditiert ist, oder auf einer Kurierfahrt durch Deutschland (Missionsfahrt) ist. Nur dann sind sie immun.
Der kongolesische Diplomat an der Genfer Botschaft, auf Besuch im Schwarzwald, ist nicht immun.
Rechtsgrundlage Ist [url=http://www.gesetze-im-internet.de%2Fbundesrecht%2Fdiplbez_bkg%2Fgesamt.pdf&rct=j&q=wiener+abkommen+%C3%BCber+diplomatische+beziehungen&ei=MvgYTLXbEsuQONzr-dYK&usg=AFQjCNE7qDrcYV55u7i-v403_927HDMs8Q]Das Gesetz zum Wiener übereinkommen[/url] i.V. m. Art. 29 ff Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen
Re: Kontrolle Diplomaten
Nun mal meine Laienhafte erklärung,
Nach den Polizeigesetzen ist die Polizei zur Kontrolle von Personen befugt. Somit kann sie verlangen, dass eine Person ihre Identiät nachweist. Sobald der Angehörige des diplomatischen Corps dann seinen Ausweis vorzeigt und der Polizist keinen Anlass dazu hat, dass der Ausweis gefälscht ist oder die Person nicht mit dem Ausweis übereinstimmt, sind keine weiteren Maßnahmen mehr zulässig.
Weigert sich der Diplomat sich auszuweisen, kann auch vom Polizisten nicht verlangt werden, dass er ihn als Diplomaten erkennt und ihm seine Rechte zugesteht.
Nach den Polizeigesetzen ist die Polizei zur Kontrolle von Personen befugt. Somit kann sie verlangen, dass eine Person ihre Identiät nachweist. Sobald der Angehörige des diplomatischen Corps dann seinen Ausweis vorzeigt und der Polizist keinen Anlass dazu hat, dass der Ausweis gefälscht ist oder die Person nicht mit dem Ausweis übereinstimmt, sind keine weiteren Maßnahmen mehr zulässig.
Weigert sich der Diplomat sich auszuweisen, kann auch vom Polizisten nicht verlangt werden, dass er ihn als Diplomaten erkennt und ihm seine Rechte zugesteht.
Re: Kontrolle Diplomaten
Ich habe die überflüssigen Beiträge aussortiert.
Gruß Oeli
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Re: Kontrolle Diplomaten
zöllner, du liegst nicht so ganz richtig.
gefahrenabwehrende maßnahmen sind auch gegen diplomaten möglich.
gefahrenabwehrende maßnahmen sind auch gegen diplomaten möglich.
Re: Kontrolle Diplomaten
Weiß ich, habs nur nicht so deutlich formuliert.
Solange man dies hier beachtet
Geschichten mit Diplomaten sind immer recht interessant
Solange man dies hier beachtet
sind auch gefahrenabwehrende Maßnahmen ok.Artikel 29 Wiener Übereinkommen
Die Person des Diplomaten ist unverletzlich. Er unterliegt keiner Festnahme oder Haft irgendwelcher Art.
Der Empfangsstaat behandelt ihn mit gebührender Achtung und trifft alle geeigneten Maßnahmen, um jeden Angriff auf seine Person, seine Freiheit oder seine Würde zu verhindern.
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Re: Kontrolle Diplomaten
Weshalb man sich lieber in seiner Behörde ausführlich damit auseinandersetzen sollte, als hier mit Flickschusterei weiterkommen zu wollen, oder?
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Re: Kontrolle Diplomaten
Und wenn der Herr Diplomat höchstpersönlich einen Unfall auf der BAB verursacht hat, zB durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fzg., und ich rieche als PB DEUTLICH eine Alkoholfahne?
Nur ne IDF ???
Nur ne IDF ???
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Re: Kontrolle Diplomaten
EDIT by Goldstern
Re: Kontrolle Diplomaten
mercedes19 hat geschrieben:Und wenn der Herr Diplomat höchstpersönlich einen Unfall auf der BAB verursacht hat, zB durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fzg., und ich rieche als PB DEUTLICH eine Alkoholfahne?
Nur ne IDF ???
Nun bin ich kein Verkehrspolizist; aber die Antwort kenne ich:
Ja
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Re: Kontrolle Diplomaten
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Re: Kontrolle Diplomaten
Hast recht, SpADer, vergeudete Zeit...gibts hier auch ne IGNORE-Taste ??
Re: Kontrolle Diplomaten
Präventive Maßnahmen sind möglich; wenn er Weiterfahren will kannst Du das - je nach Grad der Alkoholisierung - verhindern, wenn es sein muss sogar durch eine Gewahrsamnahme.mercedes19 hat geschrieben:Und wenn der Herr Diplomat höchstpersönlich einen Unfall auf der BAB verursacht hat, zB durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fzg., und ich rieche als PB DEUTLICH eine Alkoholfahne?
Nur ne IDF ???
Strafprozessuale Maßnahmen sind allerdings tabu.
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Re: Kontrolle Diplomaten
Ja, gibt esmercedes19 hat geschrieben:Hast recht, SpADer, vergeudete Zeit...gibts hier auch ne IGNORE-Taste ??
Re: Kontrolle Diplomaten
Ich denke nicht! Siehe:springer hat geschrieben:Präventive Maßnahmen sind möglich; wenn er Weiterfahren will kannst Du das - je nach Grad der Alkoholisierung - verhindern, wenn es sein muss sogar durch eine Gewahrsamnahme.
Also dürfte auch eine Gewahrsamnahme entfallen, da es unstreitig eine Freiheitsentziehung ist. Also Schlüssel wegnehmen und über die entsprechenden Stellen die zuständige Botschaft/Konsulat oder was auch immer informieren. Vielleicht holen die den Suffke ja ab...zoellner hat geschrieben:Artikel 29 Wiener Übereinkommen
Die Person des Diplomaten ist unverletzlich. Er unterliegt keiner Festnahme oder Haft irgendwelcher Art.
Der Empfangsstaat behandelt ihn mit gebührender Achtung und trifft alle geeigneten Maßnahmen, um jeden Angriff auf seine Person, seine Freiheit oder seine Würde zu verhindern.
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