Falschparker auf Privatgrund

Alles zum Thema Verkehrsrecht

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Pistolen-Paule
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Falschparker auf Privatgrund

Beitragvon Pistolen-Paule » Do 8. Jul 2010, 13:20

Okay, ist jetzt eher eine zivilrechtliche Sache, aber vielleicht könnt Ihr mir auch da weiterhelfen.

Folgender Sachverhalt: eine Wohnanlage mit Innenhof (mit Stellplätzen).
Immer wieder parken fremde Autos im Innenhof, weil die Fahrer(innen) jemanden besuchen wollen und zu faul sind, die 10m von der Straße (wo man eigentlich zu jeder Zeit einen Parkplatz findet) zu laufen.

Aushänge, mit der Bitte dort nicht mehr zu parken, schaffen kaum Abhilfe. Infozettel am Scheibenwischer, mit der Bitte dort nicht mehr zu parken, werden zum Teil ebenso ignoriert.

Abschleppen lassen oder "umsetzen" ist an sich kein Problem, nur wann ist solch eine Maßnahme erlaubt und vertretbar und vor allem: wer zahlt?
Nicht dass ich als Auftraggeber nachher die Rechnung auf dem Tisch habe und auf den Kosten sitzen bleibe.
:gruebel:

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Re: Falschparker auf Privatgrund

Beitragvon DocSnuggles » Do 8. Jul 2010, 13:24

Du wirst in Vorleistung gehen müssen und anschließend Dir Dein Geld in einem Zivilprozess wiederholen.
"Oft ist "kritisch" eine gute Eigenschaft, manchmal aber auch ein Synonym für "keine Ahnung, aber für alles eine Meinung"."
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Re: Falschparker auf Privatgrund

Beitragvon Basti828 » Do 8. Jul 2010, 13:30

Pistolen-Paule hat geschrieben: Nicht dass ich als Auftraggeber nachher die Rechnung auf dem Tisch habe und auf den Kosten sitzen bleibe.
:gruebel:
Gefahr richtig erkannt :) Mitunter der Hauptgrund warum Privatleute ständig versuchen die Abschleppmaßnahme den Ordnungsämtern aufzuschwatzen. :bindagegen:

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Re: Falschparker auf Privatgrund

Beitragvon Ghostrider1 » Do 8. Jul 2010, 13:33

Wenn ihr eine Hausgemeinschaft seit, dann schleißt euch mal zusammen. Abhilfe könne ein abschliessbarer Boller sein. Man muß es dann aber konsequent nutzen.

Ich habe mal etwas dazu gesehen.
Wenn du das Auto abschleppen läßt, zahlst du die Kosten und mußt später klagen. Der Parkplatz muß auch gekennzeichnet sein. "Nur für Mieter" etc.
Des Weiteren mußt du dich bemühen, den Fahrer ausfindig zu machen. Das bedeutet zur Not "Klingel putzen" und angemessen warten. Hier wurden, so meine ich mich zu errinnern, die Wartezeit bei Unfällen herangezogen. Irgendetwas zwischen 30 - 45 min.

Ich glaube, das ist Boller die bessere Alternative. Für alle Mieter

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Re: Falschparker auf Privatgrund

Beitragvon Controller » Do 8. Jul 2010, 13:35

öffentlicher Verkehrsraum oder nicht ? :polizei10:

imho: ja

Amtliches Verbotsschild ? :gruebel:

imho: nein
Abschleppen lassen oder "umsetzen" ist an sich kein Problem, nur wann ist solch eine Maßnahme erlaubt und vertretbar und vor allem: wer zahlt?
imho: Bild
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Falschparker auf Privatgrund

Beitragvon schutzmann_schneidig » Do 8. Jul 2010, 14:09

Wie wär's denn hiermit?

Achtung: Ungeprüft und ohne Gewähr.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -

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Re: Falschparker auf Privatgrund

Beitragvon Pistolen-Paule » Do 8. Jul 2010, 14:40

Ghostrider1 hat geschrieben:Wenn ihr eine Hausgemeinschaft seit, dann schleißt euch mal zusammen. Abhilfe könne ein abschliessbarer Boller sein. Man muß es dann aber konsequent nutzen.

Ich glaube, das ist Boller die bessere Alternative. Für alle Mieter

Zur Veranschaulichung (und warum ein Poller dort nicht einsetzbar ist) :
Abload.de/Parkplatzproblem.jpg
Bild

Die Stellplätze selber haben Sperrbügel, aber der Rest des Hofes kann ja nicht "zugepollert" werden. Das Problem sind eben Autos, die einfach so im Hof geparkt werden (im Bild als roter Mini dargestellt) und damit auch das ein- und ausparken bei den Stellplätzen einschränken.

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Re: Falschparker auf Privatgrund

Beitragvon anschu » Do 8. Jul 2010, 15:37

Warum wird die Zufahrt nicht beschränkt oder beschrankt???

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Re: Falschparker auf Privatgrund

Beitragvon Leutnant » Do 8. Jul 2010, 15:46

schutzmann_schneidig hat geschrieben:Wie wär's denn hiermit?

Achtung: Ungeprüft und ohne Gewähr.



Ich hasse diesen Abmahnwahn.

Zumal das eh Post für die Tonne ist.

Die Abmahnung geht ja an den Halter - müsste aber an den Fahrer/ Parker gehen und die Beweislast liegt nicht beim Halter.

Würde ich solche Post bekommen - wäre das fruchtlos; da ich nur Halter war und nicht Fahrer.

Gleiches Problem beim Abschleppen.


Anders, wenn Vito mich abgeschleppt hätte. Drum park ich in FF/M auch nicht falsch und wenn dann auf dem Hinterhof "Nur für Mieter" oder auf den Parkplätzen "Mutter und Kind".
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Re: Falschparker auf Privatgrund

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 8. Jul 2010, 16:11

Na?

In VR beim Thema 'Halterhaftung' gepennt?
:lah:

Gast

Re: Falschparker auf Privatgrund

Beitragvon Gast » Do 8. Jul 2010, 16:15

Wenn es immer derselbe Penner ist, würde ein bisschen Kreativität sicher helfen...

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Re: Falschparker auf Privatgrund

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 8. Jul 2010, 16:16

Cool...Beleidigung und eine kreative Aufforderung, evtl. zu Straftaten? :applaus:
:lah:

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Re: Falschparker auf Privatgrund

Beitragvon Nordlicht » Do 8. Jul 2010, 16:30

Erster Schritt wäre ein Schild mit der Aufschrift:
Privat, nur für Bewohner, widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt.
Noch besser ist, wenn alle Bewohner eine Plakette, einen Parkausweis haben und das Schild um den Text "mit Parkausweis" ergänzt wird.
Wenn dann ein Fremder parkt, kann er abgeschleppt werden. Die Kosten muß man ggf einklagen, ist aber in der Regel ein Selbstgänger den jeder Anwalt gern übernimmt.
Wartezeit ist dem Fall nicht erforderlich, Stichwort "Besitzstörung".

Von dem Unfug mit der Abmahnung würde ich dringend abraten. Bekäme ich eine solche Abmahnung würde ich sofort Widerspruch erheben und den Anwalt u.a. auffordern, mir nachzuweisen, daß er zum Zeitpunkt der Abmahnung überhaupt eine Vollmacht des Klägers vorliegen hatte.
Das Ding kann für den Kläger ziemlich teuer werden, aber wie heißt es unter Anwälten so schön: das werden wir schon kriegen (das Honorar)

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Re: Falschparker auf Privatgrund

Beitragvon Leutnant » Do 8. Jul 2010, 16:53

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Na?

In VR beim Thema 'Halterhaftung' gepennt?

Dann erklär es doch?!
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Re: Falschparker auf Privatgrund

Beitragvon Pistolen-Paule » Do 8. Jul 2010, 16:56

Halterhaftung


Der Begriff der Halterhaftung wird üblicherweise in zwei Zusammenhängen verwendet, nämlich bei Schadensverursachung durch Gebrauch eines Kraftfahrzeugs und durch Tiere:

Der Halter eines Kraftfahrzeugs haftet für Unfallschäden, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs entstehen. Das gilt unabhängig davon, ob er selbst gefahren ist und ob ihn oder den Fahrer ein Verschulden trifft (§ 7 Abs. 1 StVG). Man spricht daher auch von Gefährdungshaftung. Die Ersatzpflicht ist nur ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht worden ist.

Von Halterhaftung spricht man untechnisch auch im Bußgeldverfahren in Zusammenhang mit Parkverstößen. Kann mit angemessenem Aufwand von der Behörde nicht festgestellt werden, welcher Fahrer den Parkverstoß begangen hat, werden dem Halter des Fahrzeugs die Kosten des Verwaltungsverfahrens, die durch die Verfolgung des Parkverstoßes entstanden sind, auferlegt (§ 25 a StVG).

Wird ein Schaden durch das Verhalten eines Tieres verursacht, haftet der Halter des Tieres gemäß § 833 BGB nach den Regeln der Gefährdungshaftung ohne Verschulden. Handelt es sich um ein Nutztier, das dem Unterhalt oder der Berufstätigkeit des Halters dient, tritt die Ersatzpflicht nicht ein, wenn der Tierhalter nachweist, dass er das Tier sorgfältig beaufsichtigt hat.

Quelle: Justizportal.Niedersachsen.de


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