ich schildere mal kurz, was mein Anliegen ist. Sollten Euch die Antworten zu heikel sein, um sie öffentlich zu schreiben (z.B. um nicht irgendwelchen schrägen Vögeln eine Anleitung zum Erwerb einer WBK zu bieten), bitte ich um ein wenig Hilfe per PN.
Ich habe damals beim Bund schon sehr gerne geschossen und würde dies nun auch gerne weiter fortführen bzw. "neu aufrollen". Für mich soll bei diesem Schießen der sportliche Aspekt im Vordergrund stehen.
Für den Anfang möchte ich nicht unbedingt eigene Waffen beschaffen, ich könnte mir auch vorstellen, Waffen meines Vaters (Jäger) oder "Leihwaffen" eines Schießstandes zu benutzen.
Ich habe versucht, mich bei dem Thema u.a. über Wikipedia schlau zu machen, aber sehr weit bin ich nicht gekommen. Ich hatte gehofft, daß mir hier jemand in aller Kürze die "Basics" vermitteln kann.
Ich weiß inzwischen, daß ich wahrscheinlich eine Waffenbesitzkarte brauche. Nun frage ich mich, ob ich unbedingt eine gelbe Karte als Sportschütze brauche, oder ob ein Sammler mit einer roten Karte seine Waffen auch zum Schießstand fahren und dort benutzen darf. Ich habe nur rausgefunden, daß rote Karten auf eine bestimmte Waffenart beschränkt sind (z.B. Kurzwaffen mit Zündhütchenzündung usw.). Heißt also, wenn ich wirklich mal eine oder mehrere Waffen erwerben wollte, müsste ich mich mit der roten Karte einschränken, mit der gelben hätte ich mehr Freiheiten. Aber da das zur Zeit noch nicht zur Debatte steht oder selbst im Fall des Falles nicht über eine einzelne Waffe hinausgehen würde, würde eine rote Karte reichen (gesetzt den Fall, daß ich damit schießen gehen darf).
Einem Sportschützenverein möchte ich nicht unbedingt beitreten, da ich auf der einen Seite die Kosten möglichst gering halten möchte, auf der anderen Seite noch nicht einschätzen kann, wie oft ich dann auch wirklich schießen gehen würde, also ob sich da direkt eine Vereinsmitgliedschaft lohnt. Sollte es nicht anders gehen, würde ich aber auch das in Betracht ziehen. Ich kann zur Zeit wirklich nicht abschätzen, ob ich einmal die Woche schießen würde oder dann eher einmal im Quartal. Und wenn ich nur einmal im Quartal beim Verein aufschlage, ist auch die Frage, ob das nicht sogar dem Verein zu wenig wäre. Würde die fehlende Mitgliedschaft die Chancen auf eine WBK stark verringern? Oder ist das zu vernachlässigen?
Es bestünde die Möglichkeit, mit meinem Vater (wie schon erwähnt, Jäger) und seinen Waffen eine Schießbahn aufzusuchen, aber ich denke nicht, daß dieser Gefallen daran fände, für mich den Babysitter zu spielen (alleine geht das ja wohl nicht, denke ich). Als Couch-Kartoffel fehlt im da die Motivation. Gibt es eine legale Möglichkeit, mir dessen Waffen auszuborgen für den Schießstand, ohne daß er dabei ist? Muss ich dazu eine WBK oder etwas ähnliches besitzen oder geht es auch anders?
Bei Wikipedia habe ich unter der Rubrik Waffenschein Folgendes gefunden:
Da der Transport angeblich allgemein erlaubt ist, bräuchte ich doch eigentlich keine Waffenbesitzkarte, wenn ich z.B. eine Waffe meines Vaters in einem verschlossenen Behältnis (Waffenkoffer mit Schloß) zum Schießstand transportiere. Ich muss sie nur direkt nach dem Schießen wieder zu ihm zurückbringen. Aber während die Waffe in meinem Kofferraum liegt, übe ich doch den Besitz aus, und wenn ich sie besitze, brauche ich auch eine WBK. Oder interpretiere ich da jetzt schon zuviel hinein?!?Nicht für alles ist jedoch ein Waffenschein erforderlich. Der Transport einer Waffe zum Beispiel ist allgemein erlaubt, wenn die Waffe ungeladen und in einem verschlossenen Behältnis (nicht zugriffs- und nicht schussbereit) mitgeführt wird – zum Beispiel im verschlossenen Kofferraum. Und: Der Transport muss mit dem waffenrechtlichen Bedürfnis zu tun haben. Der Jäger darf sein Gewehr ins Revier, zum Schießstand oder zum Büchsenmacher transportieren, der Sicherheitsangestellte seinen Revolver zum Einsatzort.
Meine Vermutung wird auch noch bestärkt durch einen anderen Absatz:
Die WBK berechtigt also zum Transport. Im Umkehrschluß darf ich doch dann ohne WBK nicht transportieren.Der Waffenschein ist nicht zu verwechseln mit der Waffenbesitzkarte, die zum Besitz, Erwerb und dem nicht zugriffsbereiten Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe berechtigt.
Naja, ich ziehe jetzt erst einmal an dieser Stelle einen Schlußstrich, um Euch eine Zwischenbilanz zu ermöglichen. Auf detailiertere Fragen kann man ja dann später noch eingehen. Außerdem werde ich langsam müde...
Wie gesagt, über Tipps und Erklärungen zur rechtlichen Situation würde ich mich freuen. Aber BITTE(!) lasst das nicht in eine Diskussion über Sinn und Unsinn von Sportschützen ausarten oder darüber, daß heutzutage jeder Troll Waffen zu Hause bunkert. Da wäre ich Euch sehr dankbar.
Gruß
MrM
Tante Edit sagt, ich soll noch fragen:
Ich habe gelesen, daß ich eine Sachkundeprüfung brauche. Wo macht man die normalerweise und was kostet sowas in etwa?
Edit meckert schon wieder:
Dürfen Sportschützen nur spezielle Waffen zur Ausübung des Sportes erwerben und besitzen oder beinhaltet die Erlaubnis auch "normale" Faustfeuerwaffen?