Stimmt. Der Verband hat dir aber lediglich bestätigt, daß du immer brav schießen gegangen bist... nicht, daß du ein waffenrechtliches Bedürfnis hast.Ich habe meinen Schießleistungsnachweis mit dem Antrag dem Vereinsvorsitzenden übergeben und der hat den Antrag an den Verband weitergeleitet, dort wurde dann bestätigt, dass die von mir zu erwerbende Waffe in einer Sportnorm innerhalb des Verbandes geschossen wird und dass ich regelmäßig am Training teilgenommen habe.
Nein, tut er nicht. Er bestätigt nur das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale. Die Behörde prüft das dann, und wenn sie zu dem Schluß kommt, daß der Antragsteller tatsächlich ein waffenrechtliches Bedürfnis hat, stellt sie die Pappe aus. Das ist doch einer der Knackpunkte der damaligen Waffenrechtsreform gewesen, daß die "Bedürfnishoheit" von den Verbänden auf die Waffenbehörde übergegangen ist und die Verbände/Vereine lediglich Mitgliedschaft, Training und Sportordnungskonformität bescheinigen.Der Verein, der einem annerkannten Verband nach § 15(1) WaffG angehört bestätigt das Bedürfnis in der Form...
Früher war es bekanntlich tatsächlich so, daß die Entscheidung "Liegt ein Bedürfnis vor?" ausschließlich bei den Verbänden lag und die Behörde bei Vorliegen einer gültigen Bedürfnisbescheinigung keine Möglichkeit mehr hatte, das Ding anzuzweifeln, aber das ist wie gesagt Schnee von gestern.
Im übrigen schließt die Tatsache, daß § 14 WaffG ständig von Sportschützen in Vereinen spricht, die Möglichkeit einer vereinsfreien schießsportlichen Betätigung (mit allen sich daraus ergebenden waffenrechtlichen Bedürfnissen) keinesfalls aus. Ansonsten hätte der Gesetzgeber vermutlich die Formulierung "ausschließlich" oder sowas verwendet. Das wäre allerdings de facto ein verfassungswidriger Vereinszwang.