Mahlzeit.
Gibt es die Möglichkeit, Film- und Fotoaufnahmen während einer Maßnahme (IDF, FE etc.) von Dritten zu untersagen? KUG behandelt ja nur Veröffentlichung und Verbreitung.
Mir gehen diesen ganzen Handys langsam auf´n Sa...!
Theoretisch müsste doch die IDF (präventiv) des Aufnehmers rechtlich sauber sein, um spätere Ansprüche (durch eine Veröffentlichung in div. Foren) durchzusetzen.
Foto/Videoaufnahmen von Einsatzkräften
Moderator: schutzmann_schneidig
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Re: Foto/Videoaufnahmen von Einsatzkräften
Mal die verrückte Suchfunktion malträtiert?
Re: Foto/Videoaufnahmen von Einsatzkräften
Ist hier mit demselben Ergebnis auch schon etliche Male besprochen worden...
Dear Kids,
There is no Santa. Those presents are from your parents.
Sincerely, Wikileaks
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Re: Foto/Videoaufnahmen von Einsatzkräften
das macht doch in den meisten fällen auch wirklich keinen sinn, sorgt allerhöchstens für eskalation.
Re: Foto/Videoaufnahmen von Einsatzkräften
Goldstern hat geschrieben:Kurze Antwort
Das ist das Problem. Für den ersten Teil der Frage kann man keine kurze Antwort geben. Und wenn dann höchsten: "es kommt drauf an" - kürzer geht nicht!
Theoretisch müsste doch die IDF (präventiv) des Aufnehmers rechtlich sauber sein, um spätere Ansprüche (durch eine Veröffentlichung in div. Foren) durchzusetzen.
Und für diesen Teil: ja.
-Edit- Abtrennung IDF von Unterbindung
Zuletzt geändert von Leutnant am Do 1. Jul 2010, 20:00, insgesamt 1-mal geändert.
Oberleutnant
Re: Foto/Videoaufnahmen von Einsatzkräften
Nach "Fotoaufnahmen" hab ich gesucht, jedoch keine Treffer bekommen.
Re: Foto/Videoaufnahmen von Einsatzkräften
such doch erstmal ein gesetz oder eine verordnung, nach dem derartige aufnehmen verboten sind.
da gibt es nur eine bestimmung, nämlich den §22 Kunst-und Urhebergesetz - bekannt auch unter dem Stichwort "Recht am eigenen Bild" . dann wirds eín wenig kompliziert - grundsätzlich ließe sich darüber im einzelfall eine derartige maßnahme begründen.
sie dürfte aber meistens kontraproduktiv sein.
ansonsten könnte ich mir situationen vorstellen, in denen die handyaufnahmen beweismittel sind.
ach so - ich lass mich grds. gerne filmen - habe nix zu verbergen.
da gibt es nur eine bestimmung, nämlich den §22 Kunst-und Urhebergesetz - bekannt auch unter dem Stichwort "Recht am eigenen Bild" . dann wirds eín wenig kompliziert - grundsätzlich ließe sich darüber im einzelfall eine derartige maßnahme begründen.
sie dürfte aber meistens kontraproduktiv sein.
ansonsten könnte ich mir situationen vorstellen, in denen die handyaufnahmen beweismittel sind.
ach so - ich lass mich grds. gerne filmen - habe nix zu verbergen.
Re: Foto/Videoaufnahmen von Einsatzkräften
1957 hat geschrieben:such doch erstmal ein gesetz oder eine verordnung, nach dem derartige aufnehmen verboten sind.
169 gvg
109g stgb
201a stgb
17 Nds sog
164 stpo
823, 1004 bgb
22, 23, 33 kunsturhg
Re: Foto/Videoaufnahmen von Einsatzkräften
Hallo ei-ichi,
nachdem ich die ersten 3 hier genannten Fundstellen gelesen habe, empfehle ich dringend,
zunächst mal die Grundlagen juristischen Wissens zu erwerben.
Keine der genannten Normierungen hat mit dem hier diskutierten Sachverhalt
auch nur ansatzweise zu tun.
Den Rest habe ich mir dann erspart.
Gruß, der PolBert
nachdem ich die ersten 3 hier genannten Fundstellen gelesen habe, empfehle ich dringend,
zunächst mal die Grundlagen juristischen Wissens zu erwerben.
Keine der genannten Normierungen hat mit dem hier diskutierten Sachverhalt
auch nur ansatzweise zu tun.
Den Rest habe ich mir dann erspart.
Gruß, der PolBert
Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt.
Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.
- Henry Ford -
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