Mehr sage ich gar nicht. Das darfst du dir schön selbst erlesen...
Rote Ampel
Moderator: Polli
Re: Rote Ampel
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Re: Rote Ampel
Wie kann man eine einfache Gesetzesgrundlage so verdrehen und falsch auslegen.
Leute gibt es.....
PS: Fahrtenbuchauflage
Ich habe nicht geschrieben das die Behörde es macht, sondern sie kann es Auch bei einem Erstverstoß.
Es gibt ein Urteil, da wurde bei einem BG (50€) diese Auflage gegen den Halter angewandt. Der Betroffene ging vor Gericht, weil er bisher eine weiße Weste hatte.
Das Gericht hat geurteilt, dass es bei solchen Verstößen und höher sehrwohl verhältnismäßig ist, diese Fahrtenbuchauflage zu erteilen, auch bei Erstverstößen.
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsre ... ten_12.php
@Nostra
Du hast ein Fahrtenbuch zu führen und es wird eine Owi mit 3 Punkten begangen. Aufeinmal fehlt diese Fahrt. Fahrer wiedereinmal nicht zu ermittlen. Die Fahrt wird wie du es beschrieben hast, nicht eingetragen.
Und du meinst die Behörde zieht nur das Nichteintragen der Fahrt an?
Jetzt stehen schonmal zwei Owis im Raum. Tatmehrheitliches Verhältnis, somit beide ahndbar.
Leute gibt es.....
PS: Fahrtenbuchauflage
Ich habe nicht geschrieben das die Behörde es macht, sondern sie kann es Auch bei einem Erstverstoß.
Es gibt ein Urteil, da wurde bei einem BG (50€) diese Auflage gegen den Halter angewandt. Der Betroffene ging vor Gericht, weil er bisher eine weiße Weste hatte.
Das Gericht hat geurteilt, dass es bei solchen Verstößen und höher sehrwohl verhältnismäßig ist, diese Fahrtenbuchauflage zu erteilen, auch bei Erstverstößen.
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsre ... ten_12.php
@Nostra
Überlege mal kurzKommt darauf an, wenn man die Wahl hat das ein Verstoß mit mehreren Punkten und Fahrverbot im Raume steht, oder ob ausgerechnet an diesem Tag jemand vergessen hat die Fahrt einzutragen und dafür 1Pünktchen fällig wird, ich wüsste was ich wählen würde.
Und wer kein Fahrtenbuch führen will, meldet einfach das Fahrzeug auf z.B. den Ehepartner um. Kein Fahrzeug, kein Fahrtenbuch.
Alles ziemlich leicht zu umgehen.
Du hast ein Fahrtenbuch zu führen und es wird eine Owi mit 3 Punkten begangen. Aufeinmal fehlt diese Fahrt. Fahrer wiedereinmal nicht zu ermittlen. Die Fahrt wird wie du es beschrieben hast, nicht eingetragen.
Und du meinst die Behörde zieht nur das Nichteintragen der Fahrt an?
Jetzt stehen schonmal zwei Owis im Raum. Tatmehrheitliches Verhältnis, somit beide ahndbar.
Zuletzt geändert von Ghostrider1 am Mi 10. Nov 2010, 10:06, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Rote Ampel
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