Betrug?
Moderator: schutzmann_schneidig
Betrug?
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Frau kommt auf die Wache und gibt an, von einem Mann "verarscht" worden zu sein.
Er sei mit ihr zusammen gewesen, habe ihr die Ehe versprochen und "heile Welt" geheuchelt.
Nach einiger Zeit brauchte der Mann Geld. Die Frau verliebt wie sie ist, gibt ihm das Geld.
Dies wiederholt sich, die Beträge werden immer größer.
Am Ende entstand ein Schaden von 17.000 €.
Reicht das Eheversprechen als Vorspiegelung falscher Tatsachen aus?
Ist es ein Betrug oder einfach nur "Pech" für die Geschädigte?
Mfg Reon
§263 StGB
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
folgender Sachverhalt:
Frau kommt auf die Wache und gibt an, von einem Mann "verarscht" worden zu sein.
Er sei mit ihr zusammen gewesen, habe ihr die Ehe versprochen und "heile Welt" geheuchelt.
Nach einiger Zeit brauchte der Mann Geld. Die Frau verliebt wie sie ist, gibt ihm das Geld.
Dies wiederholt sich, die Beträge werden immer größer.
Am Ende entstand ein Schaden von 17.000 €.
Reicht das Eheversprechen als Vorspiegelung falscher Tatsachen aus?
Ist es ein Betrug oder einfach nur "Pech" für die Geschädigte?
Mfg Reon
§263 StGB
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Re: Betrug?
Der objektive Tatbestand setzt voraus:
–Täuschungshandlung --> JA!
–Irrtum des Getäuschten --> JA!
–Vermögensverfügung des Getäuschten -->JA!
–Vermögensschaden --> JA!
–Kausalzusammenhang --> JA!
Der subjektive Tatbestand fordert:
–rechtswidrige Bereicherungsabsicht und Vorsatz.
Auch hier klares JA, so wie sie es schildert.
Der einzige Grund für diese "Beziehung" war es offenkundig, sie zu schädigen respektive an ihr Vermögen zu gelangen.
–Täuschungshandlung --> JA!
–Irrtum des Getäuschten --> JA!
–Vermögensverfügung des Getäuschten -->JA!
–Vermögensschaden --> JA!
–Kausalzusammenhang --> JA!
Der subjektive Tatbestand fordert:
–rechtswidrige Bereicherungsabsicht und Vorsatz.
Auch hier klares JA, so wie sie es schildert.
Der einzige Grund für diese "Beziehung" war es offenkundig, sie zu schädigen respektive an ihr Vermögen zu gelangen.
Re: Betrug?
Also hier wurde begründet:
"Das ist halt dumm wenn sie ihm einfach so Geld gibt."
hatte mich gewundert!
Danke für die schnelle Prüfung!
Bin nu wieder beruhigt^^
"Das ist halt dumm wenn sie ihm einfach so Geld gibt."
hatte mich gewundert!
Danke für die schnelle Prüfung!
Bin nu wieder beruhigt^^
- Ghostrider1
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Re: Betrug?
Ich würde nicht sofort für "ja" stimmen.
Reicht allein das Eheversprechen aus, um daraus einen Irrtum zu erwecken? Wenn die Leute zusammengelebt hätten und alles auf eine zukünftige Ehe hinausläuft, würde ich mitgehen. Dann liegt eine Täuschung -> Irrtumserweckung -> Vermögensverschiebung -> Kauslität vor.
Aber nur das "Versprechen" allein? Hm, es steht m.M.n. zu wenig im SV.
Reicht allein das Eheversprechen aus, um daraus einen Irrtum zu erwecken? Wenn die Leute zusammengelebt hätten und alles auf eine zukünftige Ehe hinausläuft, würde ich mitgehen. Dann liegt eine Täuschung -> Irrtumserweckung -> Vermögensverschiebung -> Kauslität vor.
Aber nur das "Versprechen" allein? Hm, es steht m.M.n. zu wenig im SV.
Re: Betrug?
Ist ihm denn überhaupt nachzuweisen, daß er das Eheversprechen in der Absicht abgab, es nicht einzuhalten? Was ist, wenn er erklärt, sich einfach im Laufe der Zeit darüber klargeworden zu sein, daß er sie doch lieber nicht heiraten möchte? Ich tue mich ehrlich gesagt etwas schwer, hier sofort eine strafbare Handlung vorauszusetzen... und würde tendenziell eher zu der Variante "Pech gehabt bzw. doof gewesen" tendieren.
Dear Kids,
There is no Santa. Those presents are from your parents.
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- Mainzelmann2001
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Re: Betrug?
Muss uns das jetzt ehrlich interessieren?Ghostrider1 hat geschrieben:Ich würde nicht sofort für "ja" stimmen.
Reicht allein das Eheversprechen aus, um daraus einen Irrtum zu erwecken? Wenn die Leute zusammengelebt hätten und alles auf eine zukünftige Ehe hinausläuft, würde ich mitgehen. Dann liegt eine Täuschung -> Irrtumserweckung -> Vermögensverschiebung -> Kauslität vor.
Aber nur das "Versprechen" allein? Hm, es steht m.M.n. zu wenig im SV.
Heiratsschwindel, und das ist die Vortäuschung eines Eheversprechens, ist bereits vielfach als Betrug gerichtlich anerkannt und abgeurteilt.
Von daher gilt, erstmal die Anzeige aufnehmen, ausermitteln und abgeben.
Das, "kann ein Betrug sein" reicht für die Strafanzeige.
Im übrigen sehe ich das wie McClane.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.
Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.
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Re: Betrug?
Wo ich auch noch n bissl stocke ist die Kausalität!
Denn, war das versprechen des Heiratens Ursache dafür, dass die Frau ihm das Geld gegeben hat???
Je mehr ich darüber nachlese, desto schwieriger wirds!
Denn, war das versprechen des Heiratens Ursache dafür, dass die Frau ihm das Geld gegeben hat???
Je mehr ich darüber nachlese, desto schwieriger wirds!
- Ghostrider1
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- Wohnort: Elbflorenz
Re: Betrug?
@Mainzel
Es ging hier nicht um die Anzeigenaufnahme. "Draussen" würde ich es machen, da hier eine Straftat nicht 100% ausgeschlossen werden kann.
Und soweit wie ich informiert bin, lag bei Heiratschwindel nicht nur das Eheversprechen vor. Da waren, wie ich oben bereits erwähnt habe, noch viel mehr Punkte gegeben.
Allein durch das Eheversprechen an Geld zu kommen, weil der andere die rosa-rote Brille auf hat, reicht vlt. nicht ganz.
Anderes Beispiel:
A sagt zu B, "kannste mir mal 500€ leihen, ich muß die Werkstatt bezahlen. Ich bekomme nächste Woche aber erst meinen Lohn."
B glaubt diese Aussage und gibt A die 500€.
In Wirklichkeit ist A schon längst arbeitslos und weiß, dass er nichts bekommen wird und auch niemals die 500€ zurück zahlen kann.
-->Hier liegt eine klare Täuschung, Irrtumserregung etc. pp vor, weil er vorgibt nächste Woche zu zahlen.
- Aber wo genau liegt die Täuschung allein bei dem Versprechen zu heiraten? Da fehlt noch bissel was zum Betrug. Die s.g. Begleitumstände.
Es ging hier nicht um die Anzeigenaufnahme. "Draussen" würde ich es machen, da hier eine Straftat nicht 100% ausgeschlossen werden kann.
Und soweit wie ich informiert bin, lag bei Heiratschwindel nicht nur das Eheversprechen vor. Da waren, wie ich oben bereits erwähnt habe, noch viel mehr Punkte gegeben.
Allein durch das Eheversprechen an Geld zu kommen, weil der andere die rosa-rote Brille auf hat, reicht vlt. nicht ganz.
Anderes Beispiel:
A sagt zu B, "kannste mir mal 500€ leihen, ich muß die Werkstatt bezahlen. Ich bekomme nächste Woche aber erst meinen Lohn."
B glaubt diese Aussage und gibt A die 500€.
In Wirklichkeit ist A schon längst arbeitslos und weiß, dass er nichts bekommen wird und auch niemals die 500€ zurück zahlen kann.
-->Hier liegt eine klare Täuschung, Irrtumserregung etc. pp vor, weil er vorgibt nächste Woche zu zahlen.
- Aber wo genau liegt die Täuschung allein bei dem Versprechen zu heiraten? Da fehlt noch bissel was zum Betrug. Die s.g. Begleitumstände.
- UllaDieTrulla
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- Registriert: Mi 6. Jun 2007, 00:00
Re: Betrug?
Insbesondere da die Ehe nicht einklagbar ist...
http://dejure.org/gesetze/BGB/1297.html
Schwierige Sache...
http://dejure.org/gesetze/BGB/1297.html
Schwierige Sache...
- Controller
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Re: Betrug?
Heiratsbetrug auch Heiratsschwindel
war einmal ein Straftat.
Da ging es aber darum, den Personenstand zu schützen und war mit dem ehemaligen Ehegesetz verbandelt.
So war z.B. das Verschweigen einer bereits bestehenden Ehe als Verschweigen wichtiger Tatsachen als Ehebetrug strafbar.
Hier sehe ich schon ein (Sonder/Unter) Form des Betruges
war einmal ein Straftat.
Da ging es aber darum, den Personenstand zu schützen und war mit dem ehemaligen Ehegesetz verbandelt.
So war z.B. das Verschweigen einer bereits bestehenden Ehe als Verschweigen wichtiger Tatsachen als Ehebetrug strafbar.
Hier sehe ich schon ein (Sonder/Unter) Form des Betruges
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
-
- Police Officer
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- Registriert: Mo 8. Nov 2010, 18:43
Re: Betrug?
Schwierige Sache...
Eben deswegen nix was ein - no offense - einfacher Polizist entscheiden sollte --> ermitteln & ab an die StAJe mehr ich darüber nachlese, desto schwieriger wirds
- Mainzelmann2001
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Re: Betrug?
es geht ja nicht um den Heiratsschwindel als solches, sondern um den, dadurch ergaunerten Vermögensvorteil.Ghostrider1 hat geschrieben:@Mainzel
Es ging hier nicht um die Anzeigenaufnahme. "Draussen" würde ich es machen, da hier eine Straftat nicht 100% ausgeschlossen werden kann.
Und soweit wie ich informiert bin, lag bei Heiratschwindel nicht nur das Eheversprechen vor. Da waren, wie ich oben bereits erwähnt habe, noch viel mehr Punkte gegeben.
Allein durch das Eheversprechen an Geld zu kommen, weil der andere die rosa-rote Brille auf hat, reicht vlt. nicht ganz.
Das heißt, Trulla ist verliebt, glaubt ihrem Schorch dass er sie heiraten will, und der nutzt das aus, um sie um Geld und immer mehr Geld zu bitten, ohne sie denn tatsächlich heiraten zu wollen. Was er aber immer vorgibt.
Das ist ein Betrug, und da beißt die Maus keinen Faden ab.
Und wir haben den aufzunehmen und auszuermitteln.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.
Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.
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Re: Betrug?
Aufnehmen würde ich es (ggf. nach Rücksprache mit dem 3. FK) auch... nur bin ich nicht so ganz überzeugt, daß am Ende tatsächlich eine Strafbarkeit rauskommt.
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Re: Betrug?
ist ja eigentlich nichts anderes, als der Enkeltrick
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Re: Betrug?
Heute wird nicht mehr ernsthaft vertreten, dass kein Betrug vorliegt, wenn das Opfer besonders naiv war. Wer mit diesem Argument eine Anzeige nicht aufnimmt, liest in § 263 StGB ein nicht existierendes Erfordernis hinein und riskiert ein Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen. Der Erlaubnisirrtum ist übrigens mehr als vermeidbar.
Richtig ist, dass es hier nach Heiratsschwindel riecht. Der Anfangsverdacht ist also gegeben. Ob am Ende wirklich der Betrugstatbestand vorliegt, lässt sich aber so nicht sagen. Es ist nämlich ebenfalls möglich, dass alle Versprechungen ernst gemeint waren. Schon ein Zweifel am Gegenteil führt nach dem Grundsatz In dubio pro reo zum Freispruch, wenn nicht schon zur Einstellung nach § 170 II StPO. Man kann nicht auf die Rechtsprechung verweisen und sagen: "Seht her, die Gerichte entscheiden so!" Diesen Fall haben die Gerichte nämlich gerade nicht entschieden.
Richtig ist, dass es hier nach Heiratsschwindel riecht. Der Anfangsverdacht ist also gegeben. Ob am Ende wirklich der Betrugstatbestand vorliegt, lässt sich aber so nicht sagen. Es ist nämlich ebenfalls möglich, dass alle Versprechungen ernst gemeint waren. Schon ein Zweifel am Gegenteil führt nach dem Grundsatz In dubio pro reo zum Freispruch, wenn nicht schon zur Einstellung nach § 170 II StPO. Man kann nicht auf die Rechtsprechung verweisen und sagen: "Seht her, die Gerichte entscheiden so!" Diesen Fall haben die Gerichte nämlich gerade nicht entschieden.
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