BPOL Ordnungswidrigkeiten

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Polizeirecht

Moderator: schutzmann_schneidig

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BPOL Ordnungswidrigkeiten

Beitragvon Casa1 » So 30. Jan 2011, 18:42

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Ein Bundespolizist steht an einer Ampel. Plötzlich läuft ein Passant vor dessen Augen über die Rote Ampel.
Was darf der Bundespolizist unternehmen? Und nach welchem Gesetz?

Danke euch

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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten

Beitragvon Gully » So 30. Jan 2011, 19:06

Keine Zuständigkeit für Verfolgung von OWIs außerhalb der orginären Zuständig nach Art der Eilzuständigkeit.... Heisst: Der Bundespolizist macht nix, außer ner Faust inner Tasche.
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Klettverschlussschuhe für alle...

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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten

Beitragvon _Mephisto_ » Sa 5. Feb 2011, 18:21

Ist das wirklich so?
Dass die BPol nicht Zuständig für die Verfolgung von VOwis ist ja klar.
Aber kann er nicht die IdF machen und dann die Daten an die LaPo schicken!?

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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 5. Feb 2011, 18:24

Weil er dann in die Grundrechte eines Bürgers eingreift - zwei an der Zahl.

Und dafür braucht er eine Rechtsgrundlage.
:lah:

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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten

Beitragvon _Mephisto_ » Sa 5. Feb 2011, 19:43

Das wusste ich natürlich nicht :polizei10:
Meine aber mal was vom OwiG und der StPO gehört zu haben, aber wenns tatsächlich nicht mölgich ist, isses halt so.

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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 5. Feb 2011, 19:48

Jaha...und was brauchst du noch - ausser, zwei Gesetzen, nach denen du tätig werden darfst?

Richtig, eine Zuständigkeit.

Örtlich - und sachlich.

Woraus ergibt sich denn die örtlich-sachliche Zuständigkeit und was sagt die aus - insbesondere bei fünf Euro-Verstößen?

Das weißt du dann ja sicherlich auch, gell?
:lah:

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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten

Beitragvon Gast » Sa 5. Feb 2011, 20:36

*schnipp,schnipp*Hier, hier, ich weiß es!

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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten

Beitragvon schutzmann_schneidig » So 6. Feb 2011, 11:26

Wenn er jetzt wenigstens mit 'nem Roller da rüber gefahren wäre... :pfeif:
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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten

Beitragvon weinmann » So 6. Feb 2011, 17:31

:?:

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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten

Beitragvon Gully » So 6. Feb 2011, 17:43

_Mephisto_ hat geschrieben:Ist das wirklich so?
Dass die BPol nicht Zuständig für die Verfolgung von VOwis ist ja klar.
Ist sie schon, allerdings nur bei OWIs, für deren Ahndung sie eine rechtiche Grundlage hat, z.B. Verstöße EBO / PassG / AufenthG/...
_Mephisto_ hat geschrieben: Aber kann er nicht die IdF machen und dann die Daten an die LaPo schicken!?

Kann man als Buschist nicht, weil die Eilzuständigkeit gem. §65 BPolG nur für die Verfolgung von Straftaten gilt.



Insider: Auf Rollerfahrer darf geschossen werden.....
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Klettverschlussschuhe für alle...

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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten

Beitragvon weinmann » So 6. Feb 2011, 17:53

Also eine OwI nach StVO geht nicht???

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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten

Beitragvon Trololo » So 6. Feb 2011, 17:55

Wie siehts mit Scheibe runterdrehen und kostenlos anscheißen aus??? :polizei1:

Man muss ja nicht alles mit anschauen.
Mein Name bezieht sich nicht auf Trolle, wie sie hier zu Haufen lauern ;)

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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten

Beitragvon Gully » So 6. Feb 2011, 18:01

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Klettverschlussschuhe für alle...

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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten

Beitragvon weinmann » So 6. Feb 2011, 18:12

Gully hat geschrieben:sachl. Zuständigkeit STVO

BuPol -> eine OwI nach StVO schreiben geht also nicht?

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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten

Beitragvon Trooper » So 6. Feb 2011, 18:14

Theoretisch kannst du einen Bericht an die Straßenverkehrsbehörde schicken... sofern du damit keine Eingriffsmaßnahmen durchführst, sprich Personalien feststellst o.ä.


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