wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

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Moderator: Polli

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wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon Donkoeln » Mi 9. Feb 2011, 09:17

Hallo liebe Leute, was haltet Ihr davon? / rechtliche Bewertung:

Lauter Auspuff bei z.B. Krädern:

Von einem lauten Auspuff geht ja grundsätzlich, so sagt man, keine Gefahr aus.

Aber:
Kann man die wesentliche Verkehrsgefährdung vielleicht so begründen, dass der
Auspuff derart laut war, dass bei einem Überholmanöver eines anderen Fahrzeuges
dessen Fahrer sich durch die lauten Auspuffgeräusche erschrecken und das Lenkrad
verreissen könnte?
Jeder hat das sicher schon erlebt, diesen Schreckmoment, wenn die laute Kiste
an einem vorbeirast und der Schreck einem in die Glieder fährt.
Da kann es schon passieren, dass man spontan am Lenkrad reisst.

Braucht es eine konkret beobachtete Gefahr oder reicht Eurer Meinung nach eine
abstrakte/mögliche Gefahr aus?

Sonst bleibt es hier nämlich nur bei 25 Euro ohne Punkte und das kann m.E. nach
nicht richtig sein.

Bin für Anregungen dankbar.

Beste Grüße

Donkoen

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon _Mephisto_ » Mi 9. Feb 2011, 09:38

Moin,

ich kenne in der Tat diesen Schreckmoment, obwohl ich selber ein nicht ganz so leises Motorrad fahre, als mich mal mitten im Wald jemand überholt hat, den ich vorher nicht gesehen hab und dann mit seiner Brülltüte auf einmal neben mir war.

Abgesehen davon, brauchst du für eine "wesentliche Verkehrsgefährdung" nur eine abstrakte Gefahr, konkret beobachtet haben, musst du das nicht.
Allerdings bezweifel ich, dass deine Schilderung vor Gericht bestand hat, könntest du mal drauf ankommen lassen ;).

Nicht destotrotz werden bei Auspuff ohne DB-Killer etc. 50 € fällig und nicht nur 25 €.

Gruß

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon Donkoeln » Mi 9. Feb 2011, 09:44

Hallo Mephisto, danke für Deine Antwort, aber, wie kommst Du auf 50 Euro?
Der Bußgeldkatalog sagt da was anderes. Siehe hier:

330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb ( B - 1 ) 25,00
genommen.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

Beste Grüße

Donkoeln

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon _Mephisto_ » Mi 9. Feb 2011, 09:48

Der Bußgeldkatalog geht von fahrlässiger Begehung aus.
Wenn er aber den Auspuff um oder irgendwas ausgebaut hat, ist Vorsatz gegeben und somit kannst du das Verwarngeld verdoppeln und somit sinds 50 €.
So ist die Variante mancher Bundesländer...

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon Donkoeln » Mi 9. Feb 2011, 09:51

OK, davon habe ich mal gehört. Wird hier auch angewendet.
Also einfach im Anzeigentext vermerken, nehme ich mal an.
Die TBN wird sicherlich so bleiben....

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon _Mephisto_ » Mi 9. Feb 2011, 09:56

Ich weiß nicht was ihr für ein Programm habt, oder noch die alten OE-Belege?
Warum "unvorschriftsmäßig" musst du ja eh konkretisieren, und dann einfach den Bußgeldbetrag auf 50 € anheben.
TBN bleibt die gleiche, genau.

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon Donkoeln » Mi 9. Feb 2011, 10:04

Wir haben IGVP, aber ich denke nicht, dass man im Programm das Bußgeld
eigenständig anheben kann. Man kann es aber im Text vermerken, dass hier Vorsatz vorliegt.
Vermutlich kann nur die Bußgeldstelle dann das Bußgeld verdoppeln.

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon spADer » Mi 9. Feb 2011, 10:09

Du schreibst aber doch keine Owi in IGVP, oder?
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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon Donkoeln » Mi 9. Feb 2011, 10:13

PVP natürlich :zunge:

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon spADer » Mi 9. Feb 2011, 10:16

Bei WIn Owi kannst du Zusatzfelder ausfüllen, auf dem normalen Owi Vordruck ( k.A.ob Köln diese nutzt) kannst du eine Verdoppelung samt Begründung eintragen.

Entscheiden wird es dennoch die originär zuständige Behörde
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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon Holzhaeuser » Do 10. Feb 2011, 01:45

In Bayern wird das als atypischer Fall mit 50,- und einem Punkt geahndet.

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon cobra931 » Do 10. Feb 2011, 18:14

Kommt bei einem technisch veränderten Auspuff (zum Beispiel durch das veränderte Geräusch und Abgasverhalten) nicht auch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis in Betracht?

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon _Mephisto_ » Do 10. Feb 2011, 18:26

Natürlich, davon reden wir ja, nur gibt es z.Zt. keinen konkreten Tatbestand "Erlöschen BE".
Deswegen die oben genannte TB-Nr. mit Verdoppelung des Ahndungssatzes.

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon cobra931 » Fr 11. Feb 2011, 15:34

_Mephisto_ hat geschrieben:Natürlich, davon reden wir ja, nur gibt es z.Zt. keinen konkreten Tatbestand "Erlöschen BE".
Deswegen die oben genannte TB-Nr. mit Verdoppelung des Ahndungssatzes.
Wo liegt das Problem, dachte ich :pfeif:

Aber danke für den Hinweis :applaus: Hatte nur einen alten TBK zur Hand und meine Erinnerungen, wie man es früher gemacht hat.

Habe jetzt mal nachgelesen, die Außerbetriebsetzung evtl. Beschlagnahme, Gutachter usw. gibt es aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auch nicht mehr oder täusche ich mich wieder :polizei13: Weil das waren ja immer die "positiven" Begleitkosten.

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon _Mephisto_ » Fr 11. Feb 2011, 17:44

Hey,
Also entsiegelung kann ich mir nur schwer vorstellen, da es m.e. Für die Polizei keine rechtliche Grundlage gibt.
Sicherstellung, Beschlagnahme, Anordnung der Vorführung zur Wiedererlangung der BE, etc. ist weiterhin möglich.
Bei Erlöschen der BE mit Gefährdung beträgt dass Bußgeld ja auch bis zu 135 €!
Gruß


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