BPOL Ordnungswidrigkeiten
Moderator: schutzmann_schneidig
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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten
Dann doch lieber einmal Fönfrisur....
"Oft ist "kritisch" eine gute Eigenschaft, manchmal aber auch ein Synonym für "keine Ahnung, aber für alles eine Meinung"."
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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten
Trooper hat geschrieben:Theoretisch kannst du einen Bericht an die Straßenverkehrsbehörde schicken... sofern du damit keine Eingriffsmaßnahmen durchführst, sprich Personalien feststellst o.ä.
Nochmal: und wenn der um ne Halbschranke rumfährt (Aufgabe Bahnschutz und VerkehrsowI), darf die BuPol nicht einschreiten und ne OwI Verfolgung machen?
Das ist doch quatsch
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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten
Dann begründe doch mal wieder auf Milkerart.
Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten
Ist keine Owi!weinmann hat geschrieben:Trooper hat geschrieben:Theoretisch kannst du einen Bericht an die Straßenverkehrsbehörde schicken... sofern du damit keine Eingriffsmaßnahmen durchführst, sprich Personalien feststellst o.ä.
Nochmal: und wenn der um ne Halbschranke rumfährt (Aufgabe Bahnschutz und VerkehrsowI), darf die BuPol nicht einschreiten und ne OwI Verfolgung machen?
Das ist doch quatsch
Zugführer der Nordwest-Bahn verhindert Kollision mit Anhänger
Wittmund/NC - Eine Schnellbremsung des Zugführers (43) hat am späten Montagabend auf der Strecke Sande-Jever- Esens eine Kollision der Nordwest-Bahn mit einem zweiachsigen Anhänger im letzten Moment verhindert. Verletzt wurde bei dem Zwischenfall zum Glück niemand. Der mit zehn Reisenden besetzte Zug konnte mit 18 Minuten Verspätung seine Fahrt in Richtung Esens fortsetzen.Wie die Bundespolizei Oldenburg mitteilte, näherte sich der Triebwagen gegen 20.50 Uhr dem Haltepunkt Burhafe, als der Zugfahrer den Anhänger mit Plane sah, der in den „Regellichtraum“ ragte. Das ist der Platz, der entlang von Eisenbahngleisen mindestens freigelassen werden muss, damit sich alle Fahrzeuge gefahrlos bewegen können. Der Mann erkannte die Gefahr, reagierte prompt: Er leitete eine Schnellbremsung ein – knapp einen Meter vor dem Anhänger kam der Zug zum Stehen. Kurz darauf erschien der 56-jährige Besitzer und zog den Anhänger aus der Gefahrenzone. Obwohl der Hänger mit Feststellbremse und Unterlegkeilen gesichert war, hatten die Sturmböen, die zu der Zeit über das Harlingerland hinwegfegten, ihn offenbar in den Gleisbereich geschoben. Die Bundespolizei Oldenburg leitete ein Strafverfahren gegen den Anhängerbesitzer wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.
http://jeversches-wochenblatt.de/Redakt ... lID=503260
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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten
Und die sogar kostenlosDocSnuggles hat geschrieben:Dann doch lieber einmal Fönfrisur....
Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten
Ok; also Straftat.
Gut zu wissen.
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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten
Ach, Milker...
Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten
CoolerCop hat geschrieben:Ist keine Owi!weinmann hat geschrieben:Trooper hat geschrieben:Theoretisch kannst du einen Bericht an die Straßenverkehrsbehörde schicken... sofern du damit keine Eingriffsmaßnahmen durchführst, sprich Personalien feststellst o.ä.
Nochmal: und wenn der um ne Halbschranke rumfährt (Aufgabe Bahnschutz und VerkehrsowI), darf die BuPol nicht einschreiten und ne OwI Verfolgung machen?
Das ist doch quatsch
Zugführer der Nordwest-Bahn verhindert Kollision mit Anhänger
Wittmund/NC - Eine Schnellbremsung des Zugführers (43) hat am späten Montagabend auf der Strecke Sande-Jever- Esens eine Kollision der Nordwest-Bahn mit einem zweiachsigen Anhänger im letzten Moment verhindert. Verletzt wurde bei dem Zwischenfall zum Glück niemand. Der mit zehn Reisenden besetzte Zug konnte mit 18 Minuten Verspätung seine Fahrt in Richtung Esens fortsetzen.Wie die Bundespolizei Oldenburg mitteilte, näherte sich der Triebwagen gegen 20.50 Uhr dem Haltepunkt Burhafe, als der Zugfahrer den Anhänger mit Plane sah, der in den „Regellichtraum“ ragte. Das ist der Platz, der entlang von Eisenbahngleisen mindestens freigelassen werden muss, damit sich alle Fahrzeuge gefahrlos bewegen können. Der Mann erkannte die Gefahr, reagierte prompt: Er leitete eine Schnellbremsung ein – knapp einen Meter vor dem Anhänger kam der Zug zum Stehen. Kurz darauf erschien der 56-jährige Besitzer und zog den Anhänger aus der Gefahrenzone. Obwohl der Hänger mit Feststellbremse und Unterlegkeilen gesichert war, hatten die Sturmböen, die zu der Zeit über das Harlingerland hinwegfegten, ihn offenbar in den Gleisbereich geschoben. Die Bundespolizei Oldenburg leitete ein Strafverfahren gegen den Anhängerbesitzer wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.
http://jeversches-wochenblatt.de/Redakt ... lID=503260
Ich denke nich, dass man das Überschreiten eines BÜ mit einem Hindernis im Gleisbereich vergleichen kann.
Ein Fahrzeug, dass einen geschlossenen (Halbschranken-)BÜ überfährt KANN ein Hindernis darstellen. Muss aber nicht. Schon garnicht im Sinne des 315.
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Klettverschlussschuhe für alle...
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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten
...der nicht vorhandene Helm hat sie gerettet ;)schutzmann_schneidig hat geschrieben:Wenn er jetzt wenigstens mit 'nem Roller da rüber gefahren wäre...
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Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten
Bahnschranke ist was anderes als Fußgängerampel!
Dazu mal den anderen thread lesen, wo ein gewisser user Leutnant was geschrieben hat.
Dazu mal den anderen thread lesen, wo ein gewisser user Leutnant was geschrieben hat.
Re: BPOL Ordnungswidrigkeiten
Och, der schreibt hier doch auch wieder mit...
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