wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

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cobra931
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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon cobra931 » Fr 11. Feb 2011, 17:54

_Mephisto_ hat geschrieben:Hey,
Also entsiegelung kann ich mir nur schwer vorstellen, da es m.e. Für die Polizei keine rechtliche Grundlage gibt.
Sicherstellung, Beschlagnahme, Anordnung der Vorführung zur Wiedererlangung der BE, etc. ist weiterhin möglich.
Bei Erlöschen der BE mit Gefährdung beträgt dass Bußgeld ja auch bis zu 135 €!
Gruß

Danke :flehan:

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon Nuon » Di 15. Feb 2011, 15:02

könnte evtl. jemand mal konkret erklären warum ein zu lauter Auspuff verkehrsgefährdent ist, und die damit zusammenhängende abstrakte Gefahr.

Ab wann ist ein Auspuff zu laut?

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon _Mephisto_ » Di 15. Feb 2011, 15:43

Steht doch am Anfang des Threads!

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon Nuon » Di 15. Feb 2011, 16:41

Die wird wohl eher von Brülltüten ausgegangen...

schon mal ein Ferrari 430 Stradale beim durchbeschleunigen gehört? Das Ding hat KBA-Zulassung und ist wirklich LAUT.

ab wann ist ein Auspuff laut? Wird das Objektiv beurteilt oder wird ein Messgerät hinzugezogen?

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon spADer » Di 15. Feb 2011, 17:05

Du glaubst doch nicht dass jemand das Risiko eingeht und eine Stilllegung anhand seiner subjektiven Empfindungen veranlasst..

Gegebenenfalls Sicherstellung + Vorführung/Messung
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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon _Mephisto_ » Mi 16. Feb 2011, 11:40

Naja, ohne Auspuff kann er ja auch schlecht fahren :polizei1:
Und wie laut ein Ferrero ist, ist mir relativ Wurscht.
Entweder ist z.B. der DB-Killer draußen, dann ist er klar zu laut.
Oder hat keine E-Nummer oder ich hab den Verdacht es wurde manipuliert dann wird klar objektiv mittels DB-Messgerät gemessen oder halt wie spader sagt sichergestellt...

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon stevv » Mo 28. Feb 2011, 16:57

Nuon hat geschrieben:Die wird wohl eher von Brülltüten ausgegangen...

schon mal ein Ferrari 430 Stradale beim durchbeschleunigen gehört? Das Ding hat KBA-Zulassung und ist wirklich LAUT.

ab wann ist ein Auspuff laut? Wird das Objektiv beurteilt oder wird ein Messgerät hinzugezogen?
naja,ein Ferrarie hat wie manche anderen Sportwagen oder Bikes ne Klappenanlage,dadurch das legale laute Brüllen in den zulässigen Geschwindigkeitsbereichen

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon Erdapfel » Mo 28. Feb 2011, 17:14

Donkoeln hat geschrieben:Hallo liebe Leute, was haltet Ihr davon? / rechtliche Bewertung:
....

Braucht es eine konkret beobachtete Gefahr oder reicht Eurer Meinung nach eine
abstrakte/mögliche Gefahr aus?
Generell reicht beim §19 (2) StVZO die Abstrakte gefahr. Ich würde da aber auch auf die Umweltalternative setzten.

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon _Mephisto_ » Mo 28. Feb 2011, 17:16

Hast du die Frage überhaupt verstanden?

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon Erdapfel » Mo 28. Feb 2011, 19:08

_Mephisto_ hat geschrieben:Hast du die Frage überhaupt verstanden?

Ich meine schon, und auf einen Teil der Frage habe ich dann geantwortet.

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon _Mephisto_ » Mo 28. Feb 2011, 23:43

Trägt aber leider in keinster Weise zum wesentlichen Teil der Frage bei.

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon Mr.Nice.Guy » Fr 4. Mär 2011, 18:37

Ich bin etwas verunsichert, verunsichert darüber, dass ich annehmen muss, dass der Fragesteller und ein Teil der Antwortgeber scheinbar die Begriffsbestimmungen und den tatsächlichen Unterschied

von "Abstrakter Gefährdung" & "Konkreter Gefährdung" nicht kennen.

Es sind Begriffe, die rechtlich abschließend ausdefiniert sind. Dabei ist wichtig zu erwähnen, dass bei beiden Begriffen im Endergebnis eine "Schädigung" von Dritten eintritt, eingetreten ist oder eintreten wird, wenn nicht Vorsorgemaßnahmen getroffen werden.

Diese Begriffsbestimmungen hat der Gesetzgeber m.E. bei einer veränderten Auspuffanlage von Fahrezugen verneint, da von ihr im Grundsatz keine Gefahr ausgehen kann.

Eine Horrorszenario (Verreißen des Lenkrades bei einem Überholvorgang eines lauten Krades) kann man sich zurechtstricken wie man es will. Die Begriffsbestimmungen greifen dennoch nicht.

Was bleibt aus meiner Sicht ist eine "Gefühlte" abstrakte Gefährdung", die aus einer inneren persönlichen Einstellung heraus (pro/kontra Motorräder) resultieren könnte.

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon ThomasRoth » Mo 4. Apr 2011, 11:48

Der Fahrer des überholten Fahrzeugs ist ja auch zur laufenden Beobachtung auch des rückwärtigen Verkehrs verpflichtet. Somit kann das Bike nicht überraschend auftauchen und dass überholende Bikes lauter sind ist als Erfahrungswert vorauszusetzen.

Es dürfte also schwer werden eine abstrakte Gefährdung zu konstruieren. Spätestens bei Gericht fällt man damit erfahrungsgemäß durch, wenn die StA das Verfahren überhaupt eröffnet.

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon _Mephisto_ » Mo 4. Apr 2011, 14:13

Sehe ich als motorradfahrer anders, hinter ner Kuppe oder Kurve hervorgeschnellt kann einen nicht jeder sofort bemerken.

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Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon stevv » Di 5. Apr 2011, 15:36

.........was aber nix mit nem lauten auspuff zu tun hat .

aber raser haben schön öfters andere Verkerhsteilnehmer dazu gebracht vor Schreck das Steuer zu verreisen was dann zu einer abstrakten Gefährdung führen könnte


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