Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung
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Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung
Wenn du unbedingt zur Polizei möchtest, dann fang dort an, wo du eine Zusage hast. Wenn du nach einem halben Jahr beim BKA anfangen kannst, dann kündigst du und fängst eben dort an. Zurückzahlen musst du auch nichts, weil du nahtlos in eine Ausbildungsbeschäftigung im öffentlichen Dienst wechselst.
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Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung
Also meinst Du, ich soll bei der Polizei Bremen anfangen und während den ersten beiden Monaten den dritten Testtag des BKAs durchmachen? Wenn das klappt, kündigen um zum 04.01.12 beim BKA antanzen? Hmm...
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Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung
Die Frage ist ja auch, bekommst du für einen Einstellungstest frei in Bremen?
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Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung
Genauso kannst du das machen. Aber tanz lieber zum 01.04.2012 an.InspektorClouseau hat geschrieben:Also meinst Du, ich soll bei der Polizei Bremen anfangen und während den ersten beiden Monaten den dritten Testtag des BKAs durchmachen? Wenn das klappt, kündigen um zum 04.01.12 beim BKA antanzen? Hmm...
Ja, dafür wird man vom Unterricht freigestellt, wenn man mit offenen Karten spielt.canuck hat geschrieben:Die Frage ist ja auch, bekommst du für einen Einstellungstest frei in Bremen?
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Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung
Und du bist dir sicher, dass ich in diesem Fall nichts zurückzahlen muss? Ich weiß ja nicht... Wie stehen den die Chancen nachher von der Bremer LaPo z.B. zum BKA zu wechseln?
Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung
Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz:
Zu 59.5.5: Auf die Rückforderung soll u.a. verzichtet werden, wenn
...
b) der Vorbereitungsdienst abgebrochen wird, um unverzüglich ein anderes Ausbildungsverhältnis innerhalb des öffentlichen Dienstes (§ 29 Abs. 1) aufzunehmen; der Verzicht ist unter der auflösenden Bedingung auszusprechen, daß die zweite Ausbildung nicht vorzeitig aus einem vom ehemaligen Anwärter zu vertretenden Grunde endet und sich nach Bestehen der Ausbildung eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst anschließt,
...
Die Chancen zu wechseln kommen darauf an, ob du einen Tauschpartner findest. Du solltest dir vielleicht nochmal vergegenwärtigen, was genau das Aufgabenfeld der Landespolizei im Vergleich zum Bundeskriminalamt ist. Solltest du dir dessen bewusst sein, dann fang in Bremen an und überleg dir, gesetz dem Fall du wirst genommen, ob du kündigst und beim BKA beginnst.
Zu 59.5.5: Auf die Rückforderung soll u.a. verzichtet werden, wenn
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b) der Vorbereitungsdienst abgebrochen wird, um unverzüglich ein anderes Ausbildungsverhältnis innerhalb des öffentlichen Dienstes (§ 29 Abs. 1) aufzunehmen; der Verzicht ist unter der auflösenden Bedingung auszusprechen, daß die zweite Ausbildung nicht vorzeitig aus einem vom ehemaligen Anwärter zu vertretenden Grunde endet und sich nach Bestehen der Ausbildung eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst anschließt,
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Die Chancen zu wechseln kommen darauf an, ob du einen Tauschpartner findest. Du solltest dir vielleicht nochmal vergegenwärtigen, was genau das Aufgabenfeld der Landespolizei im Vergleich zum Bundeskriminalamt ist. Solltest du dir dessen bewusst sein, dann fang in Bremen an und überleg dir, gesetz dem Fall du wirst genommen, ob du kündigst und beim BKA beginnst.
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Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung
Ich habe mich informiert und weiß (in der Theorie und natürlich auch nicht zu 100%) wo die Unterschiede liegen. Ich will einfach unbedingt zur Polizei, bei der der Dienst bei der Landespolizei würde mich bestimmt erfüllen, aber zukunftstechnisch sehe ich beim BKA einfach mehr Chancen und das Aufgabenfeld ist auch sehr interessant. Ich weiß, dass es beim BKA unter Umständen mit weniger "Action" zugeht, das habe ich zahlreichen Threads hier im Forum entnommen, aber das würde mich nicht stören, denn wenn man in einer Sache gut ist, kann man, FALLS man auf Praxis-orientierte Aufgabenfelder mehr steht, auch da hin.
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Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung
Außerdem möchte ich nicht meine gesamte Dienstzeit in Bremen sein, ist ja ein Stadtstaat und kein Land im eigentlichen Sinne, also würden mir wenig Ausweichmöglichkeiten übrig bleiben, oder sehe ich da was falsch?
Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung
Zunächst musst du sowieso erstmal bestehen.
Die Polizei Bremen bietet dir beruflich alle Möglichkeiten, die Flächenstaaten dir auch bieten. Nur auf die Reiterstaffel und Hubschrauber müsstest du verzichten.
Ansonsten kannst du nur innerhalb Bremens versetzt werden. Der Großteil sieht aber darin einen Vorteil und keinen Nachteil.
Das BKA bietet dir doch auch nur Wiesbaden oder Berlin.
Die Polizei Bremen bietet dir beruflich alle Möglichkeiten, die Flächenstaaten dir auch bieten. Nur auf die Reiterstaffel und Hubschrauber müsstest du verzichten.
Ansonsten kannst du nur innerhalb Bremens versetzt werden. Der Großteil sieht aber darin einen Vorteil und keinen Nachteil.
Das BKA bietet dir doch auch nur Wiesbaden oder Berlin.
"Wenn die anderen glauben, man ist am Ende, so muss man erst richtig anfangen."Konrad Adenauer
Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung
...und Meckenheim.Sturmi90 hat geschrieben:
Das BKA bietet dir doch auch nur Wiesbaden oder Berlin.
Und der Vergleich von Bremen und Berlin gestaltet sich auch schwierig: Berlin ist Hauptstadt und hat knapp sechsmal so viele Einwohner wie Bremen.
Ich sag mal so: jeder wie er mag
Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung
Wahrscheinlich kennt sich der herr demokrit mit dem thema so gut aus, weil er den wechsel genau so vollzogen hat
Seh das ganze doch mal aus der sicht des dienstherrn.
Jahr für jahr wir mit der politik hart und ausdauernd gekämpft, um die einstellungszahlen möglichst hoch zu treiben. Denn personal ist bei der polizei immer knapp und man ist um jedes zugeständnis von seiten der politik sehr froh.
Schmeisst also jemand aus eigensüchtigen gründen und von vorneherein berechnend das studium hin. Dazu zähle ich jetzt nicht, dass jemand merkt, dass der job nichts für ihn ist. Dann ist dieser eingeplante spätere polizist weg. Und denkt nicht das wird mit den einstellungszahlen im nächsten jahr aufgefangen. wie gesagt, da wird um jeden platz gekämpft und am ende fehlt die man-power auf der straße....
Seh das ganze doch mal aus der sicht des dienstherrn.
Jahr für jahr wir mit der politik hart und ausdauernd gekämpft, um die einstellungszahlen möglichst hoch zu treiben. Denn personal ist bei der polizei immer knapp und man ist um jedes zugeständnis von seiten der politik sehr froh.
Schmeisst also jemand aus eigensüchtigen gründen und von vorneherein berechnend das studium hin. Dazu zähle ich jetzt nicht, dass jemand merkt, dass der job nichts für ihn ist. Dann ist dieser eingeplante spätere polizist weg. Und denkt nicht das wird mit den einstellungszahlen im nächsten jahr aufgefangen. wie gesagt, da wird um jeden platz gekämpft und am ende fehlt die man-power auf der straße....
Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung
und wird unser Inspektor Kommissar in Bremen ?-->Bestanden ? Nicht Bestanden ?
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Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung
InspektorClouseau hat geschrieben:Das macht mir Mut, dass Leute, die es bei der LaPo nicht geschafft haben, es beim BKA geschafft haben Habs in Bremen nicht geschafft, alle Test bestanden, aber Gesamtpunktzahl zu niedrig. Im Nachhinein hätte ich einiges anders gemacht, bin auf jeden Fall schlauer, es war sehr interessant und hat viel Spaß gemacht
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