dangerfreak5 hat geschrieben:Als Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ist man diesen Reglen zweifelsohne unterworfen. Somit richtet sich auch die Kontrolle zunächst mal nach der StVO.
Hier z. B. § 36 StVO
Demnach ist es vollkommen in Ordung, einen Radfahrer nach dem Führerschein zu fragen, auch wenn die Personalien anhand des BPA auch bereits bekannt sind.
Ich glaub du musst ein bisschen in VR nachsitzen. Seitwann berechtigt der §36 / V StVO zur Kontrolle
mitgeführter Papiere jeglicher Art?
drakon hat geschrieben:Wenn ich in einer Polizeikontrolle bin und der Beamte fordert etwas von mir, dann mach ich es, solange es mir nicht weh tut.
Ich finde es schon in Ordnung, gegen Maßnahme ohne rechtsgrundlage zu widersprechen.
nic_bay hat geschrieben:um weitere bweismittel aufzufinden, in diesem Fall den FS der aussagt, das der Bürger weiß, dass die rote Ampel tabu ist, passt wie die Faust aufs Auge...du wurdest zu recht durchsucht!
Achsooo ! Die FE setzt eine Teilnahme am theorischen Unterricht in der Fahrschule vorraus. Da dort alles gelernt wurde, können wir nun auch immer von Vorsatz ausgehen, so deine Theorie? Jedes Kind weiß, dass rote Ampeln böse sind.
Ich finds für die Kollegen echt gefährlich, mit welchen Klimmzügen sie hier teilweise die (Preuso-)Rechtmäßigkeit konstruieren. 100 Mal gehts gut...irgendwann kommts wegen so einem Unsinn wirklich zum Widerstand und ihr zahlt!